Birthler und Nooke: Sensationsfund

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Transkript:

2019 - NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung bzw. gekennzeichnete AutorInnen / Institutionen Beitrag des Online-Flyers Nr. 109 vom 22.08.2007. Medienknüller zum Schießbefehl folgt Strafanzeige gegen dessen Erfinder Vorwurf: Volksverhetzung Von Peter Kleinert Strafanzeige wegen des Verdachts der Volksverhetzung erstattet hat bei der Berliner Staatsanwaltschaft der Hamburger Rechtsanwalt Armin Fiand:.gegen Marianne Birthler, Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdiensts der ehemaligen DDR (BStU), Günter Nooke, Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, und Jörg Stoye, Leiter der Magdeburger Außenstelle der BStU. Die BStU hatte zwei Tage vor dem 46. Jahrestag des Mauerbaus ein "Dokument" veröffentlicht, dieses als Schießbefehl" bezeichnet und damit eine Medienkampagne inszeniert. Birthler und Nooke: Sensationsfund Gefunden" hatte das Dokument Jörg Stoye in einer bei der Außenstelle der BStU in Magdeburg verwahrten Akte. Marianne Birthler und Günter Nooke sprachen anschließend von einem Sensationsfund. Es handele sich um einen uneingeschränkten Schießbefehl gegen Mauerflüchtlinge". Das Papier zeuge von großer Brutalität. "Wir sind noch lange nicht am Ende der Aufarbeitung" der DDR-Diktatur, sagte Frau Birthler. Günter Nooke, CDU-Mitglied und ehemaliger DDR-Bürgerrechtler erklärte am Jahrestag, das neu entdeckte Stasi-Dokument sei der Beleg für einen flächendeckenden Schießbefehl an der DDR-Grenze. Die DDR sei von Leuten regiert worden, die befohlen hätten, auf Frauen und Kinder zu schießen. Dies wären heute Verbrechen gegen die Menschlichkeit, das gehörte nach Den Haag vor den Internationalen Strafgerichtshof», sagte der CDU-Mann im ZDF-Morgenmagazin. Foto: Jörg Stoye, Quelle: BStU

Nooke griff auch den früheren DDR-Staatschef Egon Krenz an, der in BILD behauptet habe: «Es hat einen Tötungsbefehl, oder wie Sie es nennen 'Schießbefehl', nicht gegeben. Das weiß ich nicht aus Akten, das weiß ich aus eigenem Erleben. So ein Befehl hätte den Gesetzen der DDR auch widersprochen.» Nooke meinte, es sei egal, welche Erfahrung Krenz für sich in Anspruch nehme. «Sie haben immer geleugnet, die die Menschenrechte mit Füßen treten», sagte der frühere DDR-Bürgerrechtler und fügte hinzu: «Die Leute von der Stasi oder die SED-Kader, die das heute leugnen, diesen Schießbefehl, die tun das wie jeder miese Verbrecher, und versuchen, so lange die Dokumente nicht da sind, den Anschein zu erwecken, als wäre es nicht so gewesen.» Foto: Günter Nooke: Beweis für Schießbefehl, Quelle: wikipedia Zum Töten freigegeben! Männer, Frauen, Kinder! In dem Dokument, dessen Echtheit von der BStU unterstellt wird und das am 13. August in BILD-Online abgedruckt wurde, heißt es unter anderem: Zögern Sie nicht mit der Anwendung der Schusswaffe, auch dann nicht, wenn die Grenzdurchbrüche mit Frauen und Kindern erfolgen, was sich die Verräter schon oft zu nutze gemacht haben. Wie offenbar von Birthler und Nooke beabsichtigt, haben sich die Medien um den 13. August über diese Sensationsmeldung hergemacht. BILD schrieb dazu am 13. August u.a. in einem Artikel: Der Stasi-Schießbefehl, die brutale Wahrheit über die DDR. Ein Dokument der abgrundtiefen Schande, wie es nach der entsetzlichen Nazizeit in Deutschland nicht mehr für vorstellbar gehalten wurde Wer unter der SED-Diktatur über die innerdeutsche Grenze" in die Freiheit fliehen wollte, war zum Töten freigegeben! Männer, Frauen, Kinder! In einem Kommentar Schluss mit DDR Verklärung! schrieb dazu Ralf-Georg Reuth: Lange haben uns DDR-Verklärer weismachen wollen: Es gab keinen eindeutigen Schießbefehl an innerdeutscher Grenze und Berliner Mauer. Die dort zu beklagenden Toten wurden uns allzu oft als Opfer einzelner überforderter Grenzsoldaten verkauft und weniger als Opfer eines menschenverachtenden Systems.Damit hat es nun endgültig ein Ende. Denn der Magdeburger Dokumentenfund belegt es schwarz auf weiß: Sogenannte Republikflüchtlinge sollten abgeschossen werden - wie die Hasen - und zwar auf Befehl von oben! Besonders erschütternd: Selbst Frauen und sogar Kinder waren davon nicht ausgenommen

Angeblicher Fundort des Medienknüllers - BStU Magdeburg Quelle: BStU FAZ mit BILD einig Selbst seriöse Zeitungen folgten der Parole vom Verbrecherstaat DDR, der von einer Mörderbande an der Spitze regiert wurde. Beispiel FAZ-Net vom 11.August: Befehl gefunden - DDR wollte sogar auf Kinder schießen - Eine Spezialkompanie der Stasi ist am 1. Oktober 1973 durch einen Schießbefehl dazu angehalten worden, an der DDR-Grenze auch auf Frauen und Kinder zu schießen. Die Welt" hingegen wies darauf hin, dass die Meldung so neu nicht sei. Das Dokument sei schon - in einer nahezu identischen Fassung - in einem von Historikern 1997 herausgegebenen Sammelband veröffentlicht worden. Nachdem ihre Sensationsmeldung so als eine olle Kamelle" enttarnt war, erklärten Birthler und Stoye, leider habe man in ihrer Behörde den Historiker-Sammelband mit der schon 1997 erschienenen Publikation nicht präsent gehabt. Die Medien, die ihnen zunächst bereitwillig auf den Leim gegangen waren, versuchten anschließend die Kurve zu kriegen. Spiegel-Online schrieb von einem misslungenen PR-Gag, andere fordern sogar, die BStU müsse aufgelöst werden, nachdem sie diese Bruchlandung vollzogen habe. Kinkel gab die Marschrichtung vor Fakt sei, so Rechtsanwalt Fiand über die von ihm nun der Volksverhetzung Beschuldigten, dass sie Leute, die in der DDR Verantwortung für das von den Staaten des Warschauer Paktes gewünschte und letztlich installierte Grenzregime getragen haben, diffamiert hätten, indem sie Material an die Öffentlichkeit brachten, das es möglich macht, diesen Personenkreis als eine feige hinterhältige Mörderbande hinzustellen, die Grenzflüchtlinge wie Karnickel abschießen und selbst Frauen und Kinder töten ließ. Fiand:,Unbedingter Schießbefehl',,Lizenz zum Töten',,DDR-Grenzer mussten auf Frauen und Kinder schießen',,miese Verbrecher', solche Schlagworte prägen sich beim Leser oder Hörer ein. Sie folgen der vom damaligen Bundesjustizminister Klaus Kinkel im Jahre 1996 festgelegten Marschrichtung, dass es das Ziel der bundesdeutschen Justiz sein müsse, die DDR als Unrechtsstaat hinzustellen, den Staat zu,delegitimieren'. Die Beschuldigten hätten sich sagen müssen, dass das,jetzt gefundene' Dokument mit allergrößter Vorsicht zu genießen ist. Fakt sei weiter, dass das Dokument nicht mal einen Briefkopf habe. Es lasse also nicht erkennen, wer es verfaßt hat. Es weist zwei Daten auf. Ein mit der Maschine geschriebenes "25. April 1972", das durchgestrichen ist. Und ein mit der Hand darüber geschriebenes: "1.10.1973". Es handele sich also um keine Dienstanweisung, die vorschrieb,

wie allgemein bei Grenzflüchtigen zu verfahren sei. Es beziehe sich vielmehr nur auf Fahnenflüchtige. Es stamme keineswegs vom Staatssicherheitdienst der DDR, sondern von einer Einsatzkompanie". Es sage auch nicht, dass Frauen und Kinder zu erschießen seien, wenn sie zusammen mit einem Fahnenflüchtigen einen Grenzdurchbruch wagten, sondern dass Frauen und Kinder kein Hinderungsgrund sein sollten, einen Fahnenflüchtigen mit Waffengewalt zu stellen oder notfalls auf ihn zu schießen. Marianne Birthler (links): Noch lange nicht am Ende Quelle: BStU Im Krenz-Prozeß unergiebig Der Berliner Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz, so RA Fiand hatte sich, nachdem er sich bei der Verfolgung von NS-Tätern in keinster Weise hervorgetan hatte, voll und ganz auf die Verfolgung von Kommunisten, genauer: des Führungspersonals der DDR, konzentriert. Er vertrat unter anderem die Anklage gegen Egon Krenz Er hätte sonst was dafür gegeben, wenn er dem Gericht einen Schießbefehl der DDR-Oberen hätte vorlegen können. Trotz akribischer Nachforschungen fand er keinen, weil es keinen gab. Der im Band der Historiker im Jahre 1997 veröffentliche Schießbefehl" war, so Fiand, Jahntz bekannt. Er hielt dieses Dokument - mit Recht - für unergiebig. Deshalb legte er es nicht vor. Fiands Fazit: Birthler und Stoye haben der Wahrheit zuwider behauptet, zumindest den Eindruck erweckt, es habe einen Schießbefehl gegeben, durch den die Verantwortlichen der DDR ganz allgemein Grenzflüchtlinge, auch Frauen und Kinder, zum Abschuss freigegeben hätten. Dies erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung.

Günter Nooke, so Fiand, hat sich der Verhetzung angeschlossen, indem er geäußert hat, es gäbe eine ganze Reihe von Schießbefehlen und die, die das leugnen würden, seien Verbrecher. Er wäre gut beraten, wenn er sich seinen eigentlichen Aufgaben zuwenden würde. Als Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung sollte er sich beispielsweise darum kümmern, dass sich die deutsche Bundesregierung direkt oder indirekt an Kriegen beteiligt, die völkerrechtswidrig sind und in denen die Menschenrechte von unbeteiligten Zivilisten tagtäglich nicht nur mit Füßen getreten", sondern im wahrsten Sinne des Wortes zertrampelt werden. Als Beispiele nennt er in seiner Anzeige Afghanistan und den Krieg gegen den Irak. Daß sich Nooke jemals dazu geäußert habe, sei ihm nicht bekannt. Wenn er sich einseitig nur mit den angeblichen Schießbefehlen der Machthaber der DDR beschäftigt, setzt ihn dies - über sein strafbares Verhalten hinaus - auch noch dem Verdacht der fortgesetzten Heuchelei aus, die allerdings nicht strafbar ist, sondern zum Alltag der Politik in Deutschland gehört. (PK) Foto: Anwalt Armin Fiand, privat Kontakt: http://www.nrhz.de info@nrhz.de