Das Konzept hinter den barrierefreien Informationsseiten von - rechtliche Grundlagen in Deutschland - technische Grundlagen und Standards Begrifflichkeit "barrierefrei" und "accessible" Was unterlassen? Was tun? Webtechnik - "harte" Faktoren und was sie bringen Konzeption und Redaktion - "weiche" Faktoren und spezielle Zielgruppen Was haben wir im Prototypen http://info.tms-it.de umgesetzt? Was haben wir gelernt? Farbkonzept Bildschirmauszüge mit Einzelheiten Schauen wir es uns live an
rechtliche Grundlagen in Deutschland Behindertengleichstellungsgesetz BGG 2002 ( 4) " für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar " Für Internet-Auftritte von "Trägern öffentlicher Gewalt" ist vorgegeben ( 11), sie "schrittweise technisch so (zu gestalten), dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können." Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2002 für den Bund Geltungsbereich: Bundesbehörden
rechtliche Grundlagen in Deutschland Behindertengleichstellungsgesetz BGG 2002 ( 4) " für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar " Für Internet-Auftritte von "Trägern öffentlicher Gewalt" ist vorgegeben ( 11), sie "schrittweise technisch so (zu gestalten), dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können." Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2002 für den Bund Geltungsbereich: Bundesbehörden Identische Gleichstellungsgesetze und abweichende Durchführungsverordnungen der Länder folgten, z. B. die BayBITV 2006 " 3 (3) Soweit die Herstellung der Barrierefreiheit aus finanziellen, wirtschaftlichen und verwaltungsorganisatorischen Gründen unverhältnismäßig oder aus technischen Gründen unmöglich ist, kann von einem barrierefreien Angebot abgesehen werden."
rechtliche Grundlagen in Deutschland Behindertengleichstellungsgesetz BGG 2002 ( 4) " für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar " Für Internet-Auftritte von "Trägern öffentlicher Gewalt" ist vorgegeben ( 11), sie "schrittweise technisch so (zu gestalten), dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können." Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV 2002 für den Bund Geltungsbereich: Bundesbehörden Identische Gleichstellungsgesetze und abweichende Durchführungsverordnungen der Länder folgten, z. B. die BayBITV 2006 " 3 (3) Soweit die Herstellung der Barrierefreiheit aus finanziellen, wirtschaftlichen und verwaltungsorganisatorischen Gründen unverhältnismäßig oder aus technischen Gründen unmöglich ist, kann von einem barrierefreien Angebot abgesehen werden." BITV 2 seit 2011 für Bundesbehörden verpflichtend Angelehnt an die internationalen Web Content Accessibility Guidelines WCAG2 von 2008
Bedeutung und Situation in Deutschland BGG und BITV sind für Behörden verbindlich
Bedeutung und Situation in Deutschland BGG und BITV sind für Behörden verbindlich Sie sind nicht verbindlich für Firmen oder Vereine
Bedeutung und Situation in Deutschland BGG und BITV sind für Behörden verbindlich Sie sind nicht verbindlich für Firmen oder Vereine Der Gesundheits- und Sozialbereich hat jedoch Eigeninteresse an der Barrierefreiheit seiner Informationsangebote
Bedeutung und Situation in Deutschland BGG und BITV sind für Behörden verbindlich Sie sind nicht verbindlich für Firmen oder Vereine Der Gesundheits- und Sozialbereich hat jedoch Eigeninteresse an der Barrierefreiheit seiner Informationsangebote Nur so erreichen sie alle Kunden
Bedeutung und Situation in Deutschland BGG und BITV sind für Behörden verbindlich Sie sind nicht verbindlich für Firmen oder Vereine Der Gesundheits- und Sozialbereich hat jedoch Eigeninteresse an der Barrierefreiheit seiner Informationsangebote Nur so erreichen sie alle Kunden Informationen im Web senken Kosten indem sie Selbstbedienung ermöglichen
Bedeutung und Situation in Deutschland BGG und BITV sind für Behörden verbindlich Sie sind nicht verbindlich für Firmen oder Vereine Der Gesundheits- und Sozialbereich hat jedoch Eigeninteresse an der Barrierefreiheit seiner Informationsangebote Nur so erreichen sie alle Kunden Informationen im Web senken Kosten indem sie Selbstbedienung ermöglichen Anpassbarkeit und Änderungsfreundlichkeit sind "eingebaut"
Nicht alles glauben - selbst testen! Web-Dienstleister, die HTML und CSS nicht beherrschen, streuen gelegentlich wilde Gerüchte über enorme Kosten der Barrierefreiheit, und was man alles gar nicht bräuchte, und was schon völlig veraltet sei. Viele Grafiker denken "in Papier" und können mit flexiblen Layouts nicht umgehen. Folgende technische Produkte erlauben eine schnelle eigene Prüfung von Webseiten-Prototypen HTML-Validatoren http://www.validome.org http://validator.w3.org CSS-Validator http://jigsaw.w3.org/css-validator EDDI als Semantik-Validator http://www.kfbi.de/eddi.css
Entwicklung technischer Grundlagen und Standards HTML wird "erwachsen" 1999 HTML4, 2000 XHTML1 Standards des World Wide Web Consortium (W3C)
Entwicklung technischer Grundlagen und Standards HTML wird "erwachsen" 1999 HTML4, 2000 XHTML1 Standards des World Wide Web Consortium (W3C) Die Web Accessibility Initiative WAI liefert Regeln 1999 Web Content Accessibility Guidelines WCAG Treibende Kräfte blinde und sehbehinderte Menschen Überwiegend "harte" technische Regeln für HTML
Entwicklung technischer Grundlagen und Standards HTML wird "erwachsen" 1999 HTML4, 2000 XHTML1 Standards des World Wide Web Consortium (W3C) Die Web Accessibility Initiative WAI liefert Regeln 1999 Web Content Accessibility Guidelines WCAG Treibende Kräfte blinde und sehbehinderte Menschen Überwiegend "harte" technische Regeln für HTML 2008 Web Content Accessibility Guidelines WCAG2 Keine "harten" Kriterien, sondern schwammig durch den Versuch, alles und jedes abzudecken, nicht nur HTML Einerseits klare Richtlinien wie vorher Wahrnehmbar, Bedienbar, Verständlich, Robust andererseits viele detailverliebte Konformitätsbedingungen, die selbst für Experten in ihrer gegenseitigen Abhängigkeit nicht mehr überschaubar sind
Begrifflichkeit "barrierefrei" und "accessible" Der deutsche Begriff "barrierefrei" (entlehnt aus dem Bauwesen) definiert sich negativ als Abwesenheit von Barrieren Bau: Bodengleicher Eingang
Begrifflichkeit "barrierefrei" und "accessible" Der deutsche Begriff "barrierefrei" (entlehnt aus dem Bauwesen) definiert sich negativ als Abwesenheit von Barrieren Bau: Bodengleicher Eingang Der englische Begriff "accessible" (Zugänglichkeit) definiert sich positiv als Anwesenheit von Zugängen Bau: Rollstuhlrampe
Begrifflichkeit "barrierefrei" und "accessible" Der deutsche Begriff "barrierefrei" (entlehnt aus dem Bauwesen) definiert sich negativ als Abwesenheit von Barrieren Bau: Bodengleicher Eingang Der englische Begriff "accessible" (Zugänglichkeit) definiert sich positiv als Anwesenheit von Zugängen Bau: Rollstuhlrampe In der Informationstechnik ist beides erforderlich Die Aufstellung von Barrieren unterlassen Bessere Zugänge schaffen
Was unterlassen? Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufen
Was unterlassen? Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufen Bedienbarkeit nur mit der Maus
Was unterlassen? Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufen Bedienbarkeit nur mit der Maus Bedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. Techniken
Was unterlassen? Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufen Bedienbarkeit nur mit der Maus Bedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. Techniken Nicht vorhersagbares Bedienverhalten: plötzlich irgendwo
Was unterlassen? Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufen Bedienbarkeit nur mit der Maus Bedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. Techniken Nicht vorhersagbares Bedienverhalten: plötzlich irgendwo Zeitgesteuerte Inhalte ohne Einfluss für die Nutzer
Was unterlassen? Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufen Bedienbarkeit nur mit der Maus Bedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. Techniken Nicht vorhersagbares Bedienverhalten: plötzlich irgendwo Zeitgesteuerte Inhalte ohne Einfluss für die Nutzer Flackern in bestimmten Frequenzen
Was unterlassen? Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufen Bedienbarkeit nur mit der Maus Bedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. Techniken Nicht vorhersagbares Bedienverhalten: plötzlich irgendwo Zeitgesteuerte Inhalte ohne Einfluss für die Nutzer Flackern in bestimmten Frequenzen Harte Formatierungen im redaktionellen Text
Was unterlassen? Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufen Bedienbarkeit nur mit der Maus Bedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. Techniken Nicht vorhersagbares Bedienverhalten: plötzlich irgendwo Zeitgesteuerte Inhalte ohne Einfluss für die Nutzer Flackern in bestimmten Frequenzen Harte Formatierungen im Text Nicht skalierbare Schriftgrößen
Was unterlassen? Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufen Bedienbarkeit nur mit der Maus Bedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. Techniken Nicht vorhersagbares Bedienverhalten: plötzlich irgendwo Zeitgesteuerte Inhalte ohne Einfluss für die Nutzer Flackern in bestimmten Frequenzen Harte Formatierungen im Text Nicht skalierbare Schriftgrößen Geringer Vordergrund-Hintergrund Kontrast in Lesebereichen
Was unterlassen? Layout-Tabellen, in denen sich Screen-Reader verlaufen Bedienbarkeit nur mit der Maus Bedienbarkeit nur mit Javascript, Flash u. ä. Techniken Nicht vorhersagbares Bedienverhalten: plötzlich irgendwo Zeitgesteuerte Inhalte ohne Einfluss für die Nutzer Flackern in bestimmten Frequenzen Harte Formatierungen im Text Nicht skalierbare Schriftgrößen Geringer Vordergrund-Hintergrund Kontrast in Lesebereichen Orientierung nur durch Farben (extrem: Rot-Grün)
Was tun? Standardkonforme valide Webseiten
Was tun? Standardkonforme valide Webseiten Trennung von Inhalt und Layout
Was tun? Standardkonforme valide Webseiten Trennung von Inhalt und Layout Linearer logischer Aufbau des Quelltextes
Was tun? Standardkonforme valide Webseiten Trennung von Inhalt und Layout Linearer logischer Aufbau des Quelltextes Sprungnavigation über Teilbereiche hinweg
Was tun? Standardkonforme valide Webseiten Trennung von Inhalt und Layout Linearer logischer Aufbau des Quelltextes Sprungnavigation über Teilbereiche hinweg Tastatursteuerung
Was tun? Standardkonforme valide Webseiten Trennung von Inhalt und Layout Linearer logischer Aufbau des Quelltextes Sprungnavigation über Teilbereiche hinweg Tastatursteuerung Optisch unterstützte Orientierung
Was tun? Standardkonforme valide Webseiten Trennung von Inhalt und Layout Linearer logischer Aufbau des Quelltextes Sprungnavigation über Teilbereiche hinweg Tastatursteuerung Optisch unterstützte Orientierung Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte (Bilder, Videos)
Webtechnik "Harte" Faktoren und was sie bringen Technische Standards wie HTML und CSS Erzeugen nachvollziehbare Strukturen sind änderungsfreundlich und anpassbar lassen die Endgeräte über die Darstellung entscheiden "Regeln der Kunst" der Web-Designer Formatierung über externe CSS (Cascading Style Sheets) Valide Syntax der Seitenbeschreibungssprache Korrekte semantische Struktur (Gliederung) der Textinhalte Auszeichnung von Abkürzungen und Sprachwechseln Assistive Techniken, die so unterstützt werden Vorleseprogramme, Braille-Tastaturen, Großfeldtastaturen, Mundmäuse,
Konzeption und Redaktion "Weiche" Faktoren und spezielle Zielgruppen Struktur des Informationsangebotes Gebärdenfilme Audioversionen Unterstützung der Navigation durch Symbole Redaktionelles Verständliche/angemessene Sprache (sollten Journalisten können ) Leichte Sprache Vermeiden irritierender Inhalte (Bild: Reh, Text: Fuchs) Gebärdenfilme und Versionen in leichter Sprache, die den wesentlichen Inhalt des Informationsangebots erläutern, sind gemäß BITV2 Priorität II vorgeschrieben.
Was haben wir im Prototypen umgesetzt? Was haben wir gelernt? Die "harten" Faktoren der barrierefrei-technik sind über alle Webangebote identisch und können verlustfrei bedient werden
Was haben wir im Prototypen umgesetzt? Was haben wir gelernt? Die "harten" Faktoren der barrierefrei-technik sind über alle Webangebote identisch und können verlustfrei bedient werden Man kann jedoch nicht den selben redaktionellen Inhalt für alle Zielgruppen liefern Leichte Sprache liefert insgesamt weniger Informations-Details, die Texte sind kürzer, die 1:1 Übernahme der Navigationsstruktur und der Gliederungstiefe der Umgangssprach-Version sind nicht sinnvoll. Wir haben uns für zwei Versionen entscheiden (Endausbau).
Was haben wir im Prototypen umgesetzt? Was haben wir gelernt? Die "harten" Faktoren der barrierefrei-technik sind über alle Webangebote identisch und können verlustfrei bedient werden Man kann jedoch nicht den selben redaktionellen Inhalt für alle Zielgruppen liefern Leichte Sprache liefert insgesamt weniger Informations-Details, die Texte sind kürzer, die 1:1 Übernahme der Navigationsstruktur und der Gliederungstiefe der Umgangssprach-Version sind nicht sinnvoll. Wir haben uns für zwei Versionen entscheiden (Endausbau). Vorlese-Funktion mit mp3 Audio gelöst Es gibt Programme, die den Text einer Webseite mit Automatenstimme ohne Sprachwechsel akustisch ausgeben. Wir haben uns trotz des höheren Änderungsaufwandes für mp3 und gegen solche Lösungen entschieden. Einstellbare Screen-Reader können um ein Vielfaches mehr. Von der akustischen Wiedergabe des Gelesenen mit Automatenstimme erwarten wir keinen Zusatznutzen.
Was haben wir im Prototypen umgesetzt? Farbkonzept mit Mindestkontrast
Was haben wir wie umgesetzt? Startseite und zentrale Elemente
Was haben wir wie umgesetzt? Seiten unter Tätigkeitsfelder
Was haben wir im Prototypen umgesetzt? Schauen wir es uns live an http://info.tms-it.de
Netz der Möglichkeiten eg Allersberger Str. 185 F 90461 Nürnberg Telefon 0911 4345 6380 Email kontakt@netzdm.de Web http://www.netz-der-moeglichkeiten.de Internet barrierefrei Prüfung, Schulung, Beratung im Vorfeld von Ausschreibungen, Analyse und Behebung von Schwachstellen (Technik, Semantik, Usability), Web-Design und Konzeption, Programmierung Weitere in der Genossenschaft verfügbare Fachkompetenzen: Software unter Windows, aber auch Linux- und OpenSource-Lösungen Unterstützung bei der Effizienzsteigerung der kaufmännischen Verwaltung Beratung zu Kooperationen von KMU Urheberrecht: Aus diesem Vortrag darf gerne zitiert werden, jedoch nur mit Quellenangabe.