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Transkript:

Gemeindevorstehung Landstrasse 4 LI-9497 Triesenberg Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 03/17 40672 Sitzung 21. Februar 2017 Vorsitz Christoph Beck, Vorsteher anwesend Edmund Beck, Landstrasse 50 Matthias Beck, Wangerbergstrasse 80 Benjamin Eberle, Im Sütigerwis 17 Fabio Gassner, Steineststrasse 27 Stephan Gassner, Farabodastrasse 40 Thomas Nigg, Am Wangerberg 7 Anuschka Schädler, Bergstrasse 139 Roger Schädler, Büdamistrasse 24 Jonny Sele, Winkelstrasse 42 Marco Strub, Rüteltistrasse 22 entschuldigt --- Protokoll zu Traktandum 1: Stefan Forster, ZHAW zu Traktandum 2: Patrick Kranz und Robert Sutter, Axalo Gruppe Nicole Eberle Traktanden 1. Konzept "Wohnen Plus" - Bezahlbares Wohnen mit Services - Vorstellung 2. Genehmigung des Protokolls 02/17 vom 7. Februar 2017 3. Strassensanierung und Werkleitungen Engistrasse / Arbeitsvergaben 4. An- und Umbau Ferienhaus, Grundstück Nr. 3567, Winchel / Eingriff in Natur und Landschaft 5. Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend Abänderung diverser Gesetze 6. Information zu aktuellen Baugesuchen ***

Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 03/17 Seite 2 Projekte 07.04.02 Wohnen und Leben im Alter 07.04.02 1. Konzept "Wohnen Plus" - Bezahlbares Wohnen mit Services - Vorstellung I 2466 28402 ELO39559 Die Firma Axalo Gruppe, Schaan, präsentiert das Konzept Wohnen Plus, das für die wachsende Altersgruppe der best Ager ein bezahlbares Wohnangebot schaffen soll, welches mit individuellen Services ergänzt wird. Über folgende Punkte wird informiert: - Überblick zum Thema betreutes Wohnen in Liechtenstein - Erläuterung der Zielgruppe der Best Ager und Abgrenzung des Konzepts zu stationären Angeboten - Beschreibung mögliches Immobilienkonzept und modulare Services - Aufzeigen Vorteile für Bewohner und Gemeinden - Erklärung Erwartungen an die Gemeinde - Besprechung potentieller Grundstücke und weiteres Vorgehen Die Axalo Gruppe stellt dem Gemeinderat das Konzept vor und steht für Fragen zur Verfügung. Dem Antrag liegt bei: Präsentation Wohnen Plus Antrag Gemeindevorsteher Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. 2. Genehmigung des Protokolls 02/17 vom 7. Februar 2017 Das Protokoll wird genehmigt. (einstimmig)

Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 03/17 Seite 3 Tiefbau 10.02.04 Engistrasse 10.02.04 3. Strassensanierung und Werkleitungen Engistrasse / Arbeitsvergaben E 2524 22334 ELO39480 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 6. September 2016 das Bauprojekt für die Strassensanierung und den Werkleitungsbau Engistrasse genehmigt. Nun liegen die Offerten für folgende Arbeitsgattungen vor (Vergabeanträge aufgrund Offertvergleich, günstigste Offertsteller): Arbeitsgattung Unternehmer Vergabesumme CHF Kostenvoranschlag CHF Baumeister Bühler Bau AG 434 284.75 577 800. Pflästerung, Belag Bühler Bau AG 239 323.65 306 720. Rohrbau ARGE Lampert/Bühler 68 210. 74 995. Strassenbeleuchtung LKW 36 485. 35 000. Bauleitungsauftrag Sprenger & Steiner 69 612. 75 000. Total 847 915.40 1 069 515. Ausser der Strassenbeleuchtung sind alle Vergabesummen tiefer als der Kostenvoranschlag. Im Budget 2017 sind CHF 1 168 000. vorgesehen. Antrag Leiter Tiefbau Der Gemeinderat vergibt die Bauaufträge wie aufgeführt. Der Gemeinderat vergibt die Bauaufträge wie aufgeführt. (einstimmig, Stephan Gassner und Jonny Sele im Ausstand, Fabio Gassner bei Auftrag LKW im Ausstand) Natur- und Landschaftsschutz 09.04.09 An- und Umbau Ferienhaus, Parzelle Nr. 3567 Winchel 09.04.09 4. An- und Umbau Ferienhaus, Grundstück Nr. 3567, Winchel / Eingriff in Natur und Landschaft E 2512 39624 ELO39628 Die Herren Schwärzler planen den An- und Umbau des Ferienhauses auf der Parzelle Nr. 3567 in Triesenberg. Vorgesehen ist, das Ferienhaus mittels einer Luft-

Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 03/17 Seite 4 wärmepumpe beheizen und einen Parkplatz für Abstellplätze zu erstellen. Gemäss Zonenplan der Gemeinde Triesenberg steht das Ferienhaus im Übrigen Gemeindegebiet und befindet sich somit ausserhalb der Bauzone. Gemäss Inventar der Naturvorrangflächen liegt die Parzelle zudem innerhalb der schützenswerten Landschaft L 3.3. Die Erstellung oder wesentliche Änderungen von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone sowie Nutzungen von Grundflächen, welche das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig verändern können, gelten gemäss Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft als Eingriffe in Natur und Landschaft. Das Baugesuch wurde deshalb vom Amt für Bau und Infrastruktur über das Ämterkoordinationsverfahren nach Baugesetz dem Amt für Umwelt zur Beurteilung zugestellt. Das Amt für Umwelt hat am 31. Januar 2017 in der Sache von Herr Schwärzler Karl Alexander, Im Malarsch 57, 9494 Schaan, und Herr Schwärzler Helmut, Feldkircherstrasse 15, 9494 Schaan, aufgrund des durchgeführten Verfahrens wie folgt entschieden: Das Amt für Umwelt spricht sich für die Bewilligung des Eingriffs in Natur und Landschaft unter folgenden Auflagen aus: Für die An- und Umbauten des Ferienhauses sind ortsbildtypische Materialen zu verwenden; Die Anbauten haben sich in Form, Grösse und Erscheinung in das bestehende typische Landschaftsbild der schützenswerten Landschaft einzupassen. Die freistehende Wärmepumpe und die Abstellplätze sind durch Erhalt der bestehenden Gehölze landschaftlich zu integrieren. Müssen für den Bau der Wärmepumpe oder Abstellplätze Gehölze entfernt werden, so sind diese nach Abschluss der Bauarbeiten durch neue heimische und standortgerechte Gehölze zu ersetzen; Die eingereichten Unterlagen vom 9. Januar 2017 sind integrierende Bestandteile dieser Bewilligung. Änderungen sind vorgängig dem Amt für Umwelt zu melden und von diesem genehmigen zu lassen. Dem Antrag liegt bei: Amtsvermerk Amt für Umwelt vom 31.01.2017 An- und Umbau Ferienhaus, Parzelle Nr. 3567 Triesenberg Eingriff in Natur und Landschaft Situationsplan Grundstück Nr. 3567 Antrag Leiter Hochbau Der Gemeinderat spricht sich gemäss Rücksprache mit der Regierung nach Artikel 13, Absatz 2 NSchG, unter den oben aufgeführten Auflagen, für die Genehmigung des Eingriffs aus. Der Gemeinderat spricht sich gemäss Rücksprache mit der Regierung nach Artikel 13, Absatz 2 NSchG, unter den oben aufgeführten Auflagen, für die Genehmigung des Eingriffs aus.

Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 03/17 Seite 5 Vernehmlassungen 01.01.05 Vernehmlassungen 2017 01.01.05 5. Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend Abänderung diverser Gesetze E 2249 38723 ELO39691 Der Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausländer (Ausländergesetz; AuG), des Gesetzes über die Freizügigkeit für EWRund Schweizer Staatsangehörige (Personenfreizügigkeitsgesetz, PFZG), des Heimatschriftengesetzes (HSchG) sowie des Asylgesetzes (AsylG) wurde der Gemeinde zur Stellungnahme bis spätestens 30. April 2017 übermittelt. Zusammenfassung aus dem Vernehmlassungsbericht Die vorliegende Vernehmlassungsvorlage befasst sich mit der Abänderung des Ausländergesetzes (AuG), des Personenfreizügigkeitsgesetzes (PFZG), des Heimatschriftengesetzes (HSchG) und des Asylgesetzes (AsylG). Die Teilrevisionen dieser Gesetze sind einerseits aufgrund der Umsetzung von EU-Richtlinien notwendig und anderseits besteht aufgrund der bisherigen Praxis und den Entwicklungen in den letzten Jahren Anpassungsbedarf. Mit der Teilrevision des Ausländergesetzes werden im Besonderen die Bestimmungen zu Wegweisungen, Ausschaffung und Haft aufgrund der Umsetzung der Rückführungsrichtlinie angepasst. Im Personenfreizügigkeitsgesetz werden im Hinblick auf die Personenfreizügigkeitsrichtlinie vor allem Änderungen in Bezug auf das Daueraufenthaltsrecht vorgenommen. Weiter werden auch Anpassungen im Heimatschriftengesetz sowie eine legistische Anpassung des Asylgesetzes vorgenommen. Dem Antrag liegt bei: Vernehmlassungsbericht Antrag Gemeindevorsteher Der Gemeinderat entscheidet, ob auf die Vorlage eingegangen wird und wenn ja, wer eine Stellungnahme ausarbeitet. Der Gemeinderat stimmt zu, keine Stellungnahme abzugeben. (einstimmig)

Auszug aus dem Gemeinderatsprotokoll Nr. 03/17 Seite 6 6. Information zu aktuellen Baugesuchen Gertrud Vogt, Burkatstrasse 23 Mario Bühler, Burkatstrasse 21 Cornelia Bühler, Steinortstrasse 39 Waltraud Degen, Steinortstrasse 47 Triesenberg, 20. März 2017 Christoph Beck Gemeindevorsteher Nicole Eberle Protokoll