Gar nicht krank ist auch nicht gesund



Ähnliche Dokumente
Exkurs: Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

30 Fragen zur Sozialversicherung

Anspruch auf künstliche Befruchtung als GKV-Leistung auch für von HIV betroffene Paare

Der GKV-Spitzenverband als neuer Player im Gesundheitswesen

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Tragende Gründe. zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie:

Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett.

Home Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

Das Zweite Pflegestärkungsgesetz Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und neues Begutachtungsassessment

Bewertung Gesundheitsreform durch den Sozialverband VdK. Kompetenz Stärke Service

- SStuatöonsanaSyse, internationaler Vergleich, HandDungsoptionen

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Sehr geehrte Gäste, Eigenbeteiligung, Selbstzahler und Zuzahlung sind die neuen Schlüsselwörter. stationären und ambulanten Badekur geht.

Einleitung. Einleitung

Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Leistungsverbesserungen der Pflegeversicherung ab durch das Erste Pflegestärkungsgesetz PSG I

HPCV-Studie: Hospizliche Begleitung

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.

Quittungsheft für Zuzahlungen

Presseerklärung. Sparen an der Gesundheit für Eltern und Kinder gefährdet Deutschlands Zukunft. Berlin,

Darum geht es in diesem Heft

Pflege ein großes Thema...

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Der Anspruch an eine ethische Nutzen- und Kostenbewertung

Innovationszentren in der GKV-Versorgung -

Gröhe: Verbesserungen für Pflegebedürftige und Angehörige. Bundestag beschließt das Zweite Pflegestärkungsgesetz

Christian Zahn. Perspektive der Krankenversicherung. bei der Präsentation des Sonderpostwertzeichens. 100 Jahre Reichsversicherungsordnung

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am Dr. Thomas Vollmoeller

Weiterentwicklung in der Pflegeversicherung

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gesundheitsreform 2003 Der Wurf des Jahrtausends?

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH

ZAHLEN UND FAKTEN ZUFRIEDENE VERSICHERTE IN DER PKV HOLGER, FACHARZT ZUFRIEDENE VERSICHERTE IN DER GKV

Ihr persönliches Rezept gegen Zuzahlungen

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Ist die Gesetzliche Krankenversicherung im Gendermainstream?

Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136

micura Pflegedienste München/Dachau GmbH

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick

micura Pflegedienste München Ost

Seminare. Hilfsmittelversorgung in der Rechtspraxis Anspruch und Wirklichkeit , Berlin

Pflege mit Perspektive

Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW

Langfristige Genehmigungen

Klassenkampf im Krankenzimmer?

Volksinitiative Einheitskasse:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Geschäftsbericht 2010 HEK Hanseatische Krankenkasse

micura Pflegedienste Köln

Der BeB und die Diakonie Deutschland fordern: Gesundheit und Reha müssen besser werden. So ist es jetzt:

Kinderarmut. 1. Kapitel: Kinderarmut in der Welt

Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz GKV-WSG)

Der Pflegefall tritt ein was tun?

Ambulante Behandlung von Asylsuchenden und Flüchtlingen

Themen. Insulinanaloga - Fragen und Antworten

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Qualität Von der Hilfe zur Selbsthilfe zum Steuerkriterium des Systems Jochen Bredehöft

BusinessClass für Ihre Mitarbeiter und die Familie

Pflege im Jahr Pflege

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

BETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen

Fakten, die für die PKV sprechen.

Betriebliche Krankenversicherung Krankenzusatzversorgung über den Arbeitgeber

Das heutige Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht vor großen Problemen:

Gesundheitspolitik nach Schweizer Vorbild

Pflegebedürftig?! Das Angehörigenbuch

Klinisch-Therapeutisches Institut Hamburg

Bis zu 2400 zusätzlich für Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und entsprechendem Hilfebedarf

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Lebensqualität bei Demenzerkrankung Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg 19. Mai 2008

Entwicklung des Heimrechtes unter Berücksichtigung des Pflege- Neuausrichtungsgesetzes. Hannover im September Axel Merschky, BP-LWTG

Rentenreform ab 1. Januar Am 16. November 2000 hat der Deutsche. Bundestag die Streichung der bisherigen Berufsund

Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?

Gute Besserung für ganz Bayern! So machen wir Gesundheit und Pflege zukunftssicher.

Befrieden, Bereinigen, Beilegen - Was kann der Schlichtungsausschuss auf Landesebene leisten?

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Statuten in leichter Sprache

Therapeutischer Nutzen, Kosten-Nutzen Verhältnis, EbM als Priorisierungskriterien? Ergebnisse aus der Äztinnenbefragung

Kriterien zur Förderung klinischer Krebsregister des GKV-Spitzenverbandes vom

264 SGB V Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung

Sozialwahl Gute Leistungen, gerecht finanziert. Seniorinnen- und Senioren-Arbeitskreis der IG Metall Frankfurt Frankfurt am Main, 15.

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Richtlinien für die Förderung der mobilen Hospizteams im Rahmen der Hospizinitiative NÖ

Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger

Freies Wahlrecht zwischen Sachleistungen und Kostenerstattung

Pflege und Unterstützung zu Hause. Fördererverein Heerstraße Nord e.v.

DAS GRÜNE REZEPT. Für eine sichere Medikation mit rezeptfreien Arzneimitteln

Ich will im Krankenhaus eine V.I.P.-Behandlung. Die Kranken-Zusatzversicherung V.I.P. stationär.

3. Welcher Bedarf an Pflegekräften in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen

Medikalisierung oder Kompression? Wie die demographische Entwicklung auf die Krankenversicherung wirkt?

Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick (Stand 2016)

Gemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen

Transkript:

Gar nicht krank ist auch nicht gesund Karl Valentin, dt. Komiker

Einleitung

Ausgangslage zur Gesundheitsreform: 1. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Erwerbstätigen schrumpft absolut und relativ, ebenfalls die Länge der Arbeitszeit und der Dauer der Beschäftigung. 2. Mit steigendem Alter steigen chronische und mehrfache Erkrankungen, die Nachfrage nach hochwertiger medizinischer Versorgung nimmt zu. 3. Der medizinische und medizinisch-technische Fortschritt erscheint oft als zu langsam, zunehmende Gesundheitsausgaben sind programmiert.

Umfeld der Gesundheitsreform: 1. Das deutsche System der Krankenversorgung gilt als führend in der Welt. 2. Jeder zehnte Erwerbstätige arbeitet im Gesundheitswesen. 3. Veränderungen im Gesundheitswesen sind schwierig, weil sie Wahlen gefährden können und immer wird irgendwo gewählt. 4. Zahlreiche Gutachten und unterschiedliche Reformvorschläge sind typisch für die gesundheitspolitische Diskussion in Deutschland (Lobbying).

Auswirkungen auf die Krankenhäuser

Änderungen im GKV-WSG für die Krankenhäuser im Bistum Aachen 1) Erhebung eines 0,5 % Sanierungsbeitrages auf jede Rechnung 2) Absenkung des Mehr- bzw. Mindererlösausgleiches 1) Mehrerlöse 2004 65% 2007-2) Mindererlöse 2004 40% 2007 20%

3) Streichung der Rückzahlungsverpflichtung der Krankenkassen für nicht verwandte Mittel der Anschubfinanzierung zur integrierten Versorgung von 1% je Rechnung in den Jahren 2004 2006 4) Ambulante Behandlungen sind im Krankenhaus in der Zukunft möglich. 5) Möglichkeit der Bildung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ)

6) Arzneimittelversorgung durch das Krankenhaus ist für 3 Tage nach Entlassung möglich. 7) Form der Qualitätssicherung und strukturierter Qualitätsbericht ist für alle Krankenhäuser einheitlich geregelt. 8) Versorgungsmanagement ist für alle Einrichtungen als Aufgabe definiert.

Beispiel: Krankenhaus Versorgungsstufe 1 Betten 354 Mitarbeiter 676 (Vollbeschäftigte 483) Durchschnittsgehalt 50.000 Jährlicher Umsatz 30.800.000 Verluste durch GKV-WSG 0,5 Sanierungsbeitrag 154.000./. Rückzahlung IVP 185.000 Rückzahlung Mehr-Mindererlöse 170.000 Summe 509.000 Fazit: Gefährdung von 10 Stellen

Leistungsveränderungen in der Pflege

33 SGB V Hilfsmittel für Heimbewohner Bewohner von Pflegeeinrichtungen haben Anspruch auf Finanzierung der Hilfsmittel durch die Krankenversicherung für, auch wenn sie selbst nicht ohne fremde Hilfe an der Gemeinschaft teilhaben können. Pflegeeinrichtungen werden von den intensiven Vorhaltekosten für spezielle Pflegehilfsmittel entlastet.

37 SGB V Häusliche Krankenpflege Haushaltsbegriff Leistungsorte sind neben der eigenen Häuslichkeit auch Wohngemeinschaft, Ausbildungs- und Arbeitsstelle, Werkstatt für Behinderte, usw. wenn kein gesetzlicher Anspruch auf Erbringung von Krankenpflege durch diese Institution besteht.

37 SGB V Häusliche Krankenpflege Verordnungen durch Krankenhäuser In besonderen Situationen kann das Krankenhaus die Verordnung zur Hauskrankenpflege für bis zu 3 Tagen ausstellen und ebenso die entsprechenden Medikamente mitgeben. Hiermit soll der Grundsatz ambulant vor stationär gestärkt werden.

37 SGB V Häusliche Krankenpflege Erbringung von Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen Besonders aufwändige Behandlungspflege (z.b. bei Wachkomapatienten und Beatmungspatienten) soll auch in Alten- und Pflegeheimen durch die Krankenkassen finanziert werden Bewohner werden finanziell entlastet Einrichtungen können mehr Pflegezeit zur Verfügung stellen Inhalt wird vom G-BA festgelegt

37 b SGB V Spezialisierte ambulante Palliativversorgung Die notwendige ärztliche verordnete Pflege bei Schmerzpatienten und Sterbenden zu Hause ist durch die Krankenversicherung finanziert. Längstmögliche häusliche Versorgung wird ermöglicht; Umzug in ein Hospiz zum Lebensende wird nicht unbedingt notwendig. Zeitaufwand und erhöhte Qualität werden finanziert, Inhalte werden durch den G-BA bestimmt.

40 SGB V Medizinische Rehabilitation Medizinische Rehabilitation wird zu einer Pflichtleistung auch für alte und pflegebedürftige Heimbewohner. Erbringung der Geriatrischen-Reha erfolgt in SGB XI Einrichtungen, dadurch ist die Ortsnähe gewährleistet. Ambulante und stationäre Dienste und Einrichtungen haben mit den Krankenkassen entsprechende Vereinbarungen zu treffen und können so ganzheitliche Pflege besser umsetzen. Es entsteht ein neues Aufgabenfeld.

Gemeinsamer Bundesausschuss

Stellung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) Der G-BA wird auch kleiner Gesetzgeber der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) genannt, weil er beauftragt ist, normative Richtlinien zu erlassen. Mit dem G-BA wird das Selbstverwaltungsprinzip erfüllt, weil verschiedene Akteure des Gesundheitswesen vertreten sind. Die Richtlinien des G-BA beziehen sich auf den Leistungskatalog Behandlungs- und Untersuchungsmethoden der GKV sowie auf die Mindestanforderungen der Qualitätssicherung.

Richtlinien des G-BA Die Richtlinien des G-BA orientieren sich an dem Mehrkosten Nutzenprinzip und an dem anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Für die Erlassung der Richtlinien wird dem G-BA teilweise eine zeitliche Befristung von 6 Monaten auferlegt. In Zukunft werden die Sitzungen des G-BA öffentlich sein.

Zusammensetzung des G-BA ab September 2008 1 sektorübergreifendes Beschlussgremium: 1 unparteiischer Vorsitzender und 2 unparteiische Mitglieder 2 Vertreter, Deutsche Krankenhausgesellschaft 2 Vertreter, Kassenärztliche Bundesvereinigung 1 Vertreter, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung 5 Vertreter, Kassenseite 5 Patientenvertreter, nicht stimmberechtigt 6 sektorenübergreifende Ausschüsse, die von den Unparteiischen geleitet werden.

Verfahrensweise 1. Grundlage der Beschlussfassung des G-BA sind evidenzbasierte Studien des unabhängigen Instituts Qualität und Wirtschaftlichkeit (IQWiG), wonach der Mehrkosten - Nutzen in Relation zu dem anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse gesetzt wird. 2. Die Richtlinien werden im Bundesanzeiger veröffentlicht, sofern vorher keine Beanstandung durch das BMG erfolgte. 3. Bei Beanstandung durch das BMG erfolgt durch dieses eine Ersatzvornahme und danach eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Normative Richtlinien des G-BA im Rahmen des GKV WSG zu folgenden Leistungen Schutzimpfungen, 30.6.2007 Chronikerregelung, 31.7.2007 Art und Umfang der spezialisierten ambulanten Palliaitivversorgung, 30.9.2007 Krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen Häuslichkeit: Definition geeigneter Orte Richtlinien zur Qualitätssicherung u. a. für ambulante Operationen und Behandlung sowie für die vertragsärztliche Versorgung

Fazit zum G-BA Der G-BA hat einen normativen Richtliniencharakter und legt damit das medizinische Notwendige mit fest. Der G-BA steht im Spannungsfeld zwischen Kosten und Qualität. Der G-BA besitzt erheblichen Einfluss, an dem Leistungserbringer nur begrenzt beteiligt sind, weil beispielsweise die größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen die Pflegenden - nicht als Leistungserbringer mit einer direkten Einflussnahme vertreten sind.

Auswirkungen der Gesundheitsreform auf Familienunterstützende Dienste

Auswirkungen der Gesundheitsreform auf Familienunterstützende Dienste (1) Haushaltshilfe 38 SGB V Keine Änderung, d.h. keine gesetzliche Verpflichtung der Krankenkasse zur Leistung bei Inanspruchnahme von ambulanter Krankenbehandlung, sondern weiter Satzungsleistung. Gefahr: Bei verstärktem Wettbewerb der Krankenkassen droht Wegfall als Satzungsleistung!

Auswirkungen der Gesundheitsreform auf Familienunterstützende Dienste (2) Medizinische Vorsorge und Rehabilitation für Mütter Väter 24/41 SGB V Aus Ermessens- ist Pflichtleistung geworden. Eine Begutachtung durch den MDK erfolgt nur noch in Stichproben. Die Ausnahmen vom strikten Stufenprinzip ambulant vor stationär wurden verstärkt formuliert. Beides wurde in den Risikostrukturausgleich der Kassen aufgenommen. Bewilligungsverhalten, Belegungspraxis und Qualitätssicherung bleiben abzuwarten.

Auswirkungen der Gesundheitsreform auf Familien

Auswirkungen der Gesundheitsreform auf Familien Zugang zur Krankenversicherung für alle. Keine finanzielle Entlastung: weiterhin Zuzahlungen nach GMG, plus Zusatzbeitrag 8 oder 1 % des Einkommens; weiterhin Eigenleistung für nicht verschreibungspflichtige Medikamente für Kinder über 12 Jahre; evtl. Beitragserhöhungen bleiben abzuwarten! Prävention und Selbsthilfe : - Rechtsanspruch auf Schutzimpfung 20 d SGB V - Aus Ermessensleistung betrieblicher Gesundheitsförderung 20a SGB V und Abwendung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren 20b SGB V wurde Pflichtleistung. - Erhöhung des Förderbetrags pro Versichertem in der Selbsthilfe 20c SGB V

Auswirkungen der Gesundheitsreform auf sozial benachteiligte Familien

Auswirkungen der Gesundheitsreform auf sozial benachteiligte Familien Zusätzliche finanzielle Belastung. Primärprävention und Verminderung sozialbedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen 20 SGB V ist Ermessensleistung geblieben. Der hohen Anforderung nach eigenverantwortlichem Handeln im Gesundheitssystem, gerade mit Blick auf die vielfältigen Bedürfnisse und Notwendigkeiten einzelner Familienmitglieder, können viele nicht gerecht werden.

Praxisbeispiel Familie S. Frau S.: 30 Jahre, 3 Kinder: 8, 3 und 1 Jahr (ständige ärztliche Behandlung, alle leiden unter angespannter Familiensituation) vor der Gesundheitsreform: nach der Gesundheitsreform: Schlafstörungen, Erschöpfungszustände, chronischer Durchfall mit Gewichtsverlust, Alleinverantwortung für Kinder, Aushilfstätigkeit, Konflikte mit Schwiegermutter Kurantrag abgelehnt, Begründung: ambulante Maßnahmen ausschöpfen; Widerspruch; nach Gespräch mit MDK weitere Ablehnung; ambulante Therapie begonnen, nach 3 Gesprächen abgebrochen, kein erneuter Kurantrag Kurantrag bewilligt; Zuzahlung 220 + Fahrtkosten + Taschengeld über KAG-Spende; Mutter-Kind-Kur durchgeführt; Verlängerung nach Begutachtung MDK; Kurnachsorge mit Kinderbetreuung; zeitweilig ambulante Hilfen; zunehmend wieder psychosomatische Beschwerden; gesundheitsfördernde Maßnahme des Trägers kann trotz gutem Konzept mangels finanzieller Absicherung nicht stattfinden; nach 3 Jahren erneuter Kurantrag.

Prüfsteine der Caritas für die Umsetzung

Prüfsteine der Caritas während der Umsetzung: Unbürokratische Bewilligung der Mutter-Vater-Kind-Kuren; Anstieg der Kuren; keine vorrangige Belegung der Krankenkassenhäuser; Qualitätssicherung. Höhe der finanziellen Belastung der Familien; Umsetzung der Härtefallregelung bei SGB-II-Empfängern? Bleibt die Finanzierung der Haushaltshilfe 38 SGB V auch bei ambulanter Krankenversorgung mindestens im bisherigen Umfang erhalten?

Was bleibt zu tun? Ausbau der Prävention unter Beteiligung unterschiedlicher Politikbereiche, mit unterschiedlichen Finanzierungssäulen (Steuern, Krankenversicherung, sonstige), durch Ausbau der Vernetzung der Gesundheits-, Kinder-, Jugend-, und Familienhilfe, d.h. Wiederaufleben des Präventionsgesetzes.

Auswirkungen der Gesundheitsreform auf sozial Benachteiligte/ Empfänger Arbeitslosengeld II

Im Falle eines Zusatzbeitrages von 8,- entsteht eine zusätzliche finanzielle Belastung. Die Belastungsgrenze der Zuzahlung kann von 1% auf 2% steigen, wenn z.b. nicht regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen genutzt wurden. Die Anforderung des eigenverantwortlichen Handelns im Gesundheitssystem ist nicht für jeden Einzelnen leistbar, gerade mit Blick auf die vielfältigen Bedürfnisse und Notwendigkeiten einzelner Familienmitglieder.

Gesamtbetrachtung und ethische Bewertung

Und die Moral von der Geschicht.? Das System (GKV-WSG) ist so komplex, dass wir es kaum mehr verstehen und bewerten können. Die vielen Details und Regelungen verschleiern die politischen und finanziellen Veränderungen auf der Makroebene (Sozialstaat). Nicht nur im Text stehen die Konsequenzen, sondern auch in den nicht bearbeiteten Themen.

Der Teufel steckt auch im Detail, mehr aber noch in der Perspektive, wie der Mensch gesehen wird. der Frage nach Zugang, Verteilungsgerechtigkeit und Transparenz im Gesundheitssystem. den Fragen von Selbstverantwortung und Befähigung. den ökonomischen Weichenstellungen (Steuerzuschüsse) den Definitionen von Begriffen wie Wettbewerb, Markt, Solidaritätsprinzip etc.

Worüber Caritas nach der Gesundheitsreform zum Thema Gesundheit diskutieren sollte z. B. Das Verhältnis von Detail- und Generalkritik bei der Suche nach einer Caritas-Position ( Anwaltschaftlichkeit ). Die Begrenztheit der eigenen Klientel -Perspektive. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in denen Krankheit entsteht bzw. Verhältnisse, die krank machen. Die Begriffe, die alle brauchen, aber alle anders.