Verteilung der Geschäfte der Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Kitzingen. zum

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Transkript:

32/I Verteilung der Geschäfte der Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht Kitzingen zum 15.11.2018 1. Es werden zugewiesen: a) dem Gerichtsvollzieher Michael Hegler Kaiserstraße 7 97318 Kitzingen Mobil: 0174 15 44 168 Sprechzeiten: Do. und Fr. von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr der Bezirk A (1 DR) b) dem Obergerichtsvollzieher Klaus Schweinitzer Sonnenstraße 21 97342 Obernbreit Telefon: 09332 590 426 Mobil: 0170 23 00 863 Sprechzeiten: Do. von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr u. von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr der Bezirk B (2 DR) c) dem Gerichtsvollzieher Reinhard Habersack Alte Poststr. 23 97318 Kitzingen Telefon: 09321 92 58 413 Fax: 09321 92 62 357 Sprechzeiten: Di. von 09.00 Uhr bis 10.00 Uhr u. v. 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr der Bezirk C (3 DR) d) dem Hauptgerichtsvollzieher Reiner Herrling Untere Neue Gasse 15 97318 Kitzingen Telefon: 09321 384 079 Mobil: 0160 99 23 88 77 Sprechzeiten: Mi. von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr u. von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr der Bezirk D (4 DR)

Bezirksverteilung Gerichtsvollzieher Hegler Bezirk A bzw. Bezirk 1 Ortschaften Bibergau Brück Dettelbach Effeldorf Euerfeld Mainstockheim Neuses am Berg Neusetz Repperndorf Schernau Schnepfenbach Straßen in Kitzingen Alte Burgstraße Am Stadtgraben Badgasse Falterstraße Fischergasse Grabkirchgasse Gustav-Adolf-Platz Herrnstraße I. Günthershof II. Günthershof Kaiserstraße Kapuzinerklosterbrückenstraße Kapuzinerstraße Klosterbauhof Königsplatz Krainberg Landwehrstraße Leidenhof Lindenstraße Ludwigsplatz Luitpoldstraße Mainstockheimer Straße Marktstraße Narreneck Obere Kirchgasse Oberer Mainkai Platz der Partnerstädte Ritterstraße Rosenberg Rosenstraße Schrannenstraße Schreibersgasse Schulhof Schwalbengasse Schweizergasse Untere Bachgasse Untere Kirchgasse Unterer Mainkai Waaggasse Würzburger Straße

Bezirksverteilung Obergerichtsvollzieher Schweinitzer Bezirk B bzw. Bezirk 2 Ortschaften Birklingen Dornheim Enheim Gnodstadt Gnötzheim Hellmitzheim Herrnsheim Hüttenheim Iffigheim Iphofen Markt Einersheim Marktbreit Marktsteft Martinsheim Michelfeld Mönchsondheim Nenzenheim Obernbreit Possenheim Segnitz Seinsheim Sulzfeld Tiefenstockheim Unterickelsheim Wässerndorf Willanzheim Straßen in Kitzingen Adalbert-Stifter-Straße Albertshöfer Straße Amalienweg Am Bächlein Am Dreistock Am Giltholz Am Schwaben Am Stöcklein Am unteren See An der Farbmühle An der Jungfernmühle Balthasar-Neumann-Straße Bahnhofsplatz Berlingsgasse Bernbeckplatz Bismarckstraße Bleichwasen Brennergasse Corlette Circle Drosselweg Felsenkellerweg Flugplatzstraße Friedenstraße Friedrich-Ebert-Straße Gartenstraße Glauberstraße Goethestraße Güterhallstraße Hagenmühle Handgasse Heinrich-Fehrer-Straße Heinrich-Huppmann-Straße Hindenburgring Süd Hindenburgring West Hirtengraben Hoheimer Weg Im Eigen Im Gartenland Im Hasenlauf

In der Au Innere Sulzfelder Straße Kantelgasse Kanzler-Stürtzel-Straße Kraußstraße Lochweg Mainbernheimer Straße Mainstraße Marktbreiter Straße Marktbreiter Weg Marktstefter Straße Michelfelder Weg Moltkestraße Mühlbergstraße Nachtigallenweg Obere Neue Gasse Paul-Eber-Straße Paul-Rücklein-Straße Pfründhöfchen Rathausgasse Im Richthofen-Circle, Richthofenstraße Rösleinsweg Schlehenweg Schleifweg Schmiedelstraße Schnabelgasse Spinnengäßchen Schwarzacher Straße Tännigstraße Thomas-Ehemann-Straße Untere Neue Gasse Von-Deuster-Straße Wörthstraße Zeppelinstraße

Bezirksverteilung Gerichtsvollzieher Habersack Bezirk C bzw. Bezirk 3 Ortschaften Abtswind Altenschönbach Astheim Bimbach Brünnau Burggrub Dimbach Düllstadt Dürrnbuch Ebersbrunn Eichfeld Escherndorf Fahr Füttersee Gaibach Geesdorf Geiselwind Gerlachshausen Gräfenneuses Haag Hohnsberg Holzberndorf Hörblach Ilmenau Järkendorf Kirchschönbach Köhler Krautheim Langenberg Laub Münsterschwarzach Neudorf Neugrub Neuses am Sand Nordheim Obervolkach Öttershausen Prichsenstadt Rehweiler Reupelsdorf Rimbach Straßen in Kitzingen Alemannenstraße Alte Poststraße Alte Reichsstraße Am Bimbach Am Gessert Am Oberen Tor Am Schnepper Am Seelein Am Steinbruch An der Bleiche An der Weth Biberachsweg Buchbrunner Straße Eisgasse Engelbert-Bach-Straße Eselsberg Feldstraße Florian-Geyer-Weg Frankenweg Geisgasse Goldmaasstraße Grabenschütt Hindenburgring Nord Hoffahrtsweg Holzbergweg Kaltensondheimer Straße Keltenstraße Klaus-Rother-Straße Kreuzleinstraße Kugelspielweg Michelsgasse Mühlbachstraße Muldenweg Neuer Weg Obere Bachgasse Oedersgasse Rennerstraße Repperndorfer Straße Richard-Wagner-Straße Röthenstraße Siegfried-Wilke-Straße Voelkersgasse

Röhrensee Rüdenhausen Rüdern Schwarzach (3 Gde) Schwarzenau Seeramsmühle Sixtenberg Sommerach Stadelschwarzach Stadtschwarzach Untersambach Volkach Wasserberndorf Wiesentheid Westheimer Straße

Bezirksverteilung Hauptgerichtsvollzieher Herrling Bezirk D bzw. Bezirk 4 Albertshofen Atzhausen Biebelried Buchbrunn Castell Feuerbach Fröhstockheim Greuth Großlangheim Haidt Kaltensondheim Kleinlangheim Mainbernheim Mainsondheim Rödelsee Westheim Wiesenbronn Wüstenfelden Ortschaften Straßen in Kitzingen Adolph-Kolping-Straße Am Essbach Am Goldberg Am Kalkofen Am Rossbrünnlein Am Schachen Am Sonnenstuhl Am Steinberg Am Wasen Am Wilhelmsbühl An der Sicker An der Staustufe Armin-Knab-Straße August-Gauer-Straße Äußere Sulzfelder Straße Beethovenstraße Birkenstraße Böhmerwaldstraße Breslauer Straße Brunnensteige Danziger Straße Dietwarstraße Distelweg Egerländer Straße Ernst-Reuter-Straße Feldrain Floßhafenstraße Franzensbader Straße Friedhofweg Friedrichsbergweg Fröhstockheimer Straße Frohnbergweg Fuchsgraben Gabelsberger Straße Galgenwasen Gleiwitzer Straße Greifswalder Weg Hammerstielweg Hoheimer Straße Hohenfelder Straße Hohlgraben

Holländerweg Holunderweg Jahnstraße Johann-Adam-Kleinschroth-Straße Karlsbader Straße Kirchberg Kirchplatz Kleistplatz Klettenberg Königsberger Straße Langemarckstraße Lerchenbühl Levi-Strauß-Straße Liegnitzer Straße Marienburger Straße Markgrafenstraße Markstefter Weg Marshall-Heights-Ring Martin-Luther-Straße Max-Planck-Straße Memellandstraße Michelfelder Straße Mohnweg Mozartstraße Neue Mainlände Oberer Fuchsgraben Otto-Hahn-Straße Panoramaweg Panzerstraße Pfaffensteige Pfarrgasse Pflaumengasse Posener Straße Poststraße Raiffeisenstraße Ratsgasse Ringstraße Rödelbachstraße Rudolf-Diesel-Straße Saarlandstraße Schillerstraße Schillingstraße Schlösschengasse Schützenstraße Schulstraße Schwanbergstraße Seeweg Sickershäuser Straße

Sickershäuser Weg Skagerrakstraße Sommerleite Sportplatzstraße St. Georg-Straße St. Vinzenz-Platz Stangenbrunnenweg Steigerwaldstraße Steigweg Steinackerstraße Stettiner Straße Studierweg Südtiroler Straße Talstraße Tannenbergstraße Texasweg Thüringer Straße Tilsiter Straße Uhlandstraße Unterer Fuchsgraben Waldstraße Weinbergsteige Wiesenweg Winterleitenweg Zehnthofgasse Ziegelbergstraße Zitterackerweg Zum Oberbäumle

II. Zustellungsaufträge 1. Für die Durchführung von Zustellungen, die im Amtsgerichtsbezirk zu bewirken sind, ist der Gerichtsvollzieher, in dessen Bezirk zugestellt werden soll auch dann zuständig, wenn durch die Post zugestellt wird. 2. Für die Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen nach 840 ZPO ist grundsätzlich der Wohnsitz des Drittschuldners maßgebend. Ist der Drittschuldner außerhalb des Gerichtsbezirks wohnhaft, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz des Schuldners. 3. Für die Durchführung von Parteizustellungsaufträgen mittels Postzustellung ins Bundesgebiet ist jeder Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk sachlich, örtlich und funktionell zuständig. Zustellungsaufträge mittels Postzustellung ins Bundesgebiet, welche über die Gerichtsvollzieherverteilerstelle eingereicht werden, sind nach den Anfangsbuchstaben des Adressaten auf die jeweiligen Gerichtsvollzieher im Amtsgerichtsbezirk zu verteilen. Bezirk 1: Bezirk 2: Bezirk 3: Bezirk 4: A E F J K O, U-Z P T 4. Für Zustellungsaufträge mittels Postzustellung ins Bundesgebiet, welche direkt bei einem Gerichtsvollzieher eingehen, ist dieser sachlich, örtlich und funktionell zuständig. Einer Weiterleitung derartiger Aufträge an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle bedarf es hierbei nicht. 16 GVO ist zu beachten. Betreibt der Gerichtsvollzieher massenhafte Vorpfändungszustellungen und leidet sein sonstiges Dienstgeschäft darunter, verstößt er gegen das gemäß 16 Satz 2 GVO eingeräumte Ermessen.

III. Aufträge gegen Schuldner mit Wohnung und Geschäftsbetrieb in mehreren Bezirken Hat der Schuldner seine Wohnung und seinen Geschäftsbetrieb in unterschiedlichen Bezirken, ist für die Erledigung aller eingehenden Aufträge grundsätzlich der Gerichtsvollzieher zuständig, in dessen Bezirk der Schuldner wohnt, so dass der Auftrag gegebenenfalls sofort abzugeben ist. Erscheint dies im Einzelfall als unzweckmäßig, sind eingehende Aufträge dem/der Geschäftsleiter/in des Amtsgerichts vorzulegen, dem/der die Bestimmung des zuständigen Gerichtsvollziehers obliegt. IV. Vertretung 1. Die Vertretung wird geregelt wie folgt: GV Hegler vertritt GV Habersack und umgekehrt HGV Herrling vertritt OGV Schweinitzer und umgekehrt 2. Die Gültigkeit einer Amtshandlung wird nicht dadurch berührt, dass sie von einem anderen als dem nach der Geschäftsverteilung zuständigen Gerichtsvollzieher vorgenommen wird. Kitzingen, den 08.11.2018 Direktorin des Amtsgerichts gez. Müller