Kapitel 4 Angebote um Ihrem Kind bei der Entwicklung zu helfen, um den Familienalltag zu gestalten und um Ihr Kind zu erziehen

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Transkript:

Kapitel 4 Angebote um Ihrem Kind bei der Entwicklung zu helfen, um den Familienalltag zu gestalten und um Ihr Kind zu erziehen Das Landesprogramm STÄRKE Das Bundes land Baden-Württemberg hat ein Programm gestartet. Das Programm soll Familien unterstützen. Eltern sollen ihre Kinder gut erziehen können. Eltern sollen ihre Kinder gut fördern und unterstützen können. Kinder sollen sich gut entwickeln können. Dazu gibt es verschiedene Angebote, die Sie auswählen können. Damit Sie die Angebote leicht finden, sind alle Angebote mit dem Logo von STÄRKE gekennzeichnet. Und so sieht das Logo aus: Damit das Angebot für Ihr Problem passt, gibt es eine Auswahl an Angeboten. Der Landkreis Reutlingen arbeitet mit Einrichtungen aus der Jugendhilfe oder der Bildung zusammen. Seite 1 von 10

Das Programm gilt für alle Eltern. Und alle Formen von Familien. Zum Beispiel: Alleinerziehende Pflegeeltern Adoptiveltern gleichgeschlechtliche Paare oder andere Formen von Familien. Familie ist da, wo das Kind lebt. Sie müssen im Bundes land Baden-Württemberg wohnen, um an dem Programm teilnehmen zu können. Das Bild unten zeigt die verschiedenen Teile vom Programm STÄRKE. Seite 2 von 10

Offene Familientreffs Offene Familientreffs sind kostenlos. Sie können gemeinsam mit ihren Kindern oder alleine hin gehen. Sie können in Ruhe eine Kaffee oder Tee trinken. Dort können Sie mit Ihren Kindern spielen. Dort bekommen Sie auch Infos über andere Angebote für Familien. Und Infos, wo es Hilfen für Familien gibt. Beim offenen Familientreff ist es sehr wichtig, dass Eltern ihre Ideen und Wünsche sagen. So kann der offene Familientreff das anbieten, was gebraucht wird. Sie müssen sich zum offenen Familientreff nicht anmelden. Man kann auch unregelmäßig zum offenen Familientreff kommen. Bei den offenen Familientreffs, von denen die Richtlinien von dem Programm STÄRKE erfüllt werden, arbeitet eine pädagogische Fachkraft. Mit dieser Fachkraft können Sie bei Problemen sprechen. Es gibt dort auch ab und zu Kurse oder Vorträge für Eltern. Seite 3 von 10

Familienangebote bis zum 1. Geburtstag von Ihrem Kind Bis zum 1. Geburtstag entwickelt sich Ihr Kind sehr schnell und kann viel lernen. Deshalb gibt es allgemeine Kurse für Eltern mit Informationen zu den Bereichen Pflege, Ernährung und Entwicklung von Säuglingen. Die Kurse heißen zum Beispiel Babymassage oder PeKIP. Die Abkürzung PeKIP heißt ausgeschrieben: Prager Eltern-Kind-Programm. Wenn Sie wenig Geld haben, können Sie eine Anfrage stellen. Dann kann der Kurs für Sie bezahlt werden. Jedes Elternteil bekommt pro Kind eine Zuzahlung von bis zu 100 Euro für den Kurs. Wenn der Kurs 90 Euro kostet, ist die Zuzahlung 90 Euro. Wenn der Kurs 110 Euro kostet, dann ist die Zuzahlung 100 Euro. Die restlichen 10 Euro müssen Sie selber bezahlen. Seite 4 von 10

Die Anfrage können Sie stellen, wenn Sie eine von diesen Leistungen erhalten: Arbeitslosengeld Sozialhilfe Wohngeld Kinderzuschlag Selbstbehalt bei Privatinsolvenz Leistungen für Asylbewerber BAföG Berufsausbildungsbeihilfe Meister-BAföG Gründungszuschuss Einstiegsgeld Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderung Wenn Sie eine von diesen Leistungen erhalten dann sprechen Sie den Kursleiter oder die Kursleiterin an. Der Kursleiter oder die Kursleiterin kann direkt mit dem Programm STÄRKE abrechnen. Sie müssen kein Geld vorstrecken. Der Kurs muss vor dem 1. Geburtstag von Ihrem Kind beginnen. Dann können die Kurskosten noch vom Programm STRÄRKE bezahlt werden. Der Kurs kann nach dem 1. Geburtstag aufhören. Seite 5 von 10

Angebote für Familien in besonderen Situationen Familien in besonderen Situationen sind zum Beispiel Alleinerziehende wo die Kinder nicht von den gleichen Eltern sind. Das wird auch Patchwork familie genannt. Das Wort wird Pätschwörk ausgesprochen. Oder Familien bei denen ein Elternteil minderjährig ist die aus dem Ausland sind die sehr wenig Geld haben die ein dauernd krankes Kind haben oder die ein Kind mit Behinderung haben. Auch das sind Familien in besonderen Situationen: Familien: bei denen Mehrlinge geboren worden sind. Mehrlinge sind zum Beispiel Zwillinge oder Drillinge. die ein Pflegekind haben oder ein Kind adoptiert haben bei denen ein Familienmitglied einen Unfall hatte bei denen ein Familienmitglied gestorben ist bei denen sich die Eltern trennen oder die Scheidung läuft die Gewalt erlebt haben. Sie können die Kurse besuchen egal wie alt Ihr Kind ist. Bei manchen Kursen gibt es eine Altersgrenze. Das steht im Kursprogramm dabei. Seite 6 von 10

Die Kurse für Familien in besonderen Situationen beschäftigen sich mit den Problemen, die solche Familien haben können. In den Kursen sollen Lösungen für die Situation gesucht und gefunden werden, um zu helfen. Wenn Sie eine Familie in einer besonderen Situation sind, bekommen Sie einen Kurs bezahlt. Jedes Elternteil von Ihnen kann nur an 1 Kurs kostenlos teilnehmen. Sprechen Sie mit der pädagogischen Fachkraft im offenen Familientreff, mit Ihrem Kursleiter oder Ihrer Kursleiterin, mit Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen vom Jugendamt, Ihrer Hebamme oder dem Kinderarzt oder der Kinderärztin. Mit allen können Sie die weiteren Schritte besprechen. Seite 7 von 10

Urlaub für Familien Familien in besonderen Situationen haben oft keine Zeit, zusammen Urlaub zu machen und sich zu erholen. Das Programm STÄRKE bietet Urlaub für Familien in besonderen Situationen an. Sie machen gemeinsam Urlaub in Einrichtungen, die sich mit Eltern und Kindern gut auskennen. Solche Einrichtungen liegen oft auf dem Land wo es ruhig ist. Als Eltern gehen Sie zu Elternkursen. In der Zwischenzeit werden Ihre Kinder von Fachkräften betreut. Verschiedene Ausflüge gehören auch zu den Angeboten der Einrichtungen dazu. Sie müssen einen kleinen Eigenanteil bezahlen. Den Eigenanteil müssen alle bezahlen, die älter als 1 Jahr sind. Der Eigenanteil ist zur Zeit 25 Euro pro Person. Sie müssen die Kurtaxe bezahlen. Die Kurtaxe ist eine Tagesgebühr für die Kurteilnehmer, die auch die anderen Angebote im Kurort mit nutzen. Mehr Informationen bekommen Sie bei der Einrichtung oder bei der Ansprechpartnerin im Landkreis Reutlingen. Seite 8 von 10

Besuch zu Hause Manchmal kann ein Gespräch mit einer Fachkraft helfen, Lösungen zu finden. Das Programm STÄRKE bietet mit dem Besuch zu Hause die Chance, im gewohnten Umfeld bei Ihnen zu Hause, aus Konflikten und Problemen heraus zu finden. Wenn Sie einen Besuch zu Hause wünschen, dann sprechen Sie mit Ihrer Kursleiterin oder der Ansprechpartnerin im Landkreis Reutlingen. Mehr Informationen zu den STÄRKE-Angeboten finden Sie auf der Internetseite der Frühen Hilfen unter diesem Link Kapitel 4 Landesprogramm STÄRKE Haben Sie noch Fragen? Wenn Sie Fragen zum Programm STÄRKE haben, können Sie uns anrufen. Wir heißen Fachbereich Familienförderung/ Koordination Landesprogramm STÄRKE Telefon: 0 71 21 907 19 86 Unsere Adresse ist: Kaiserpassage 11 72764 Reutlingen Sie können auch eine Email schreiben: p.rapp@kreis-reutlingen.de Seite 9 von 10

Wer hat diesen Text gemacht? Paola Rapp, STÄRKE-Koordinatorin beim Landratsamt Reutlingen hat diesen Text geschrieben. Heike Goller-Lenz, Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle Inklusionskonferenz hat den Text in Leichte Sprache übersetzt. Der Text wurde geprüft von Peter Sinn und Kollegen. Die Bilder sind von: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.v. Illustrator: Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2015 Stand: Januar 2018 Seite 10 von 10