AUTONOME PROVINZ BOZEN SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB. Sitz Bozen PROTOKOLL NR.14/2016

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Transkript:

AUTONOME PROVINZ BOZEN SÜDTIROLER SANITÄTSBETRIEB Sitz Bozen PROTOKOLL NR.14/2016 Am 12. Dezember 2016 wurde am Sitz des Südtiroler Sanitätsbetriebes die Tätigkeit des Rechnungsprüferkollegiums fortgesetzt, um den Haushaltsvoranschlag für den Dreijahreszeitraum 2017 2019 zu überprüfen. Es waren folgende Personen anwesend: Dr. Christoph Laichner Präsident Dr.in Margit Crazzolara Mitglied Dr.in Karin Runggaldier Mitglied Dr. Massimiliano Rossi - Mitglied Dr. Karl Hellweger Mitglied. Das Rechnungsprüferkollegium bemerkt einleitend, dass zum ersten Mal der Dreijahresplan erstellt worden ist, während das vom Art. 2 des L.G. Nr. 14/2001 ( 1 ) 1 Art. 2 (Planungsprozess) (1 Der Betrieb gestaltet seine Tätigkeiten auf der Grundlage der Planung, die aus der Jahres und der Dreijahresplanung besteht, und in Übereinstimmung mit den Inhalten und Vorgaben der gesetzlichen Bestimmungen des Staates und des Landes, des Landesgesundheitsplanes und den Ausrichtungs- und Planungsrichtlinien der Landesregierung. (2) Die Dreijahresplanung bezieht sich auf die Festlegung der Gesundheitspolitik sowie der gesundheitlichen und organisatorischen Strategien in Übereinstimmung mit den Vorgaben des Landesgesundheitsplans und der Leitlinien zur mittelfristigen Betriebsentwicklung. (3 Die betriebliche Jahresplanung bestimmt Ziele, Aktivitäten, Zeiten und Verantwortlichkeiten für die Verwirklichung, und zwar in quantitativer und qualitativer Hinsicht. (4) Das Instrument der Dreijahresplanung des Betriebes ist der allgemeine Dreijahresplan des Betriebes. (5) Das Jahrestätigkeitsprogramm und Budget und der Jahreshaushaltsvoranschlag bilden die Instrumente für die Jahresplanung.

vorgesehene Jahrestätigkeitsprogramm mit getrenntem Beschluss genehmigt werden wird. -. -. - Um weitere klärende Elemente über den Haushaltsvoranschlag 2017 und den Dreijahresplan 2017-2019 zu erlangen hat das Kollegium es für notwendig erachtet den Verantwortlichen des Dienstes für Wirtschaft und Finanzen, Direktor Ernst Huber anzuhören, um zusätzliche Informationen zu erhalten. -. -. - Die Rechnungsprüfer gehen in der Folge zur Überprüfung des Dreijahresplans über. Was die spezifischen Bemerkungen zum Vorabschluss 2016 und zum Voranschlag 2017 anbelangt (letzterer wurde vom Kollegium positiv begutachtet), welche auf jeden Fall ergänzender Bestandteil des gegenständlich zu überprüfenden Dokumentes sind, verweist man auf das vorhergehende Protokoll, mit Ausnahme der hier zu behandelnden Punkte, welche insgesamt den zu überprüfenden Dreijahreszeitraum betreffen. Der Direktor hat dann dem Kollegium die wichtigsten Posten des Voranschlages dargelegt und die Bezifferung derselben begründet, wie auch in den technischen Bewertungskriterien des Voranschlages 2017 beschrieben. Auch hier verweist man auf die Tatsache, dass der Dreijahresplan korrekterweise noch die alte Taxonomie verwendet, da die Bestimmungen, welche die Anwendung von neuen Bilanzmodellen erlauben, in der der Phase der Aktualisierung sind. Die betreffenden Geschäftsjahre des Mehrjahresplanes schließen alle mit einem ausgeglichenen Ergebnis ab. (6)Der Jahreshaushaltsvoranschlag ist ökonomischer Natur und drückt die Vorgaben des Jahrestätigkeitsprogrammes und Budgets aus. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 3) (7) Der Jahreshaushaltsvoranschlag besteht aus der Gewinn- und Verlustrechnung und aus dem Finanzbudget, versehen mit den technischen Feststellungskriterien, ergänzt durch Tabellen für den wirtschaftlichen Teil, wie im Anhang zur Bilanz vorgesehen, dem Bericht des Generaldirektors, dem Bericht des Kollegiums der Rechnungsprüfer. 3) (8) Der Jahreshaushaltsvoranschlag wird nach den Mustern gemäß Buchhaltungsrichtlinien laut Artikel 10 erstellt. 3)

Was die Erträge anbelangt, sind Mehrzuweisungen von Seiten der Provinz vorgesehen. Was die Ansätze anbelangt, so spiegeln diese wider, was von den Weisungen für die Abfassung des Haushaltsvoranschlages 2017, Finanzierungskriterien und Anweisungen für die Erstellung des mehrjährigen Haushaltsvoranschlages 2017-2019 des Sanitätsbetriebes der Autonomen Provinz Bozen vorgesehen ist, die vom Amt für Gesundheitsökonomie am 7. November 2016 an den Sanitätsbetrieb übermittelt worden sind. Trotz der höheren Ansätze wird der Ausgleich im jeweiligen Geschäftsjahr des Dreijahreszeitraums durch die Anwendung von Rationalisierungsmaßnahmen erreicht, welche Einsparungen von ca. 3.550.000 Euro für 2017, 8.630.000 Euro für 2018 und 9.130.000 Euro vorsehen. Das Kollegium erhofft sich noch einmal, dass diese beim Abschluss bestätigt werden, da es sich um weniger al 1% der vorgesehenen operativen Kosten handelt. In Anbetracht der Auswirkung der Rationalisierungsmaßnahmen auf die Kosten, ist das Kollegium der Ansicht, dass die Einsparungen erreicht werden können und teilt die vorgeschlagenen Einsparungsziele, obgleich die Bezifferung der Einsparungen der einzelnen in der Anlage A9 dargestellten Maßnahmen nicht auf eine detaillierte Berechnung gestützt ist auf welche das Kollegium Überprüfungen bezüglich der Kongruenz vornehmen könnte. -. -. - Das Kollegium hat einleitend festgestellt, dass der Voranschlag mit seinen Anlagen gemäß dem von den gültigen Bestimmungen vorgesehenem Modell erstellt worden ist.

Besonders hat das Kollegium, betreffend der Ertragsposten, aufgrund der vom Betrieb gelieferten Unterlagen und Erkenntnisse die Zuverlässigkeit der Werte überprüft, welche in die einzelnen Konten eingeschrieben worden sind. Was die Einschreibung der verwendungsungebundenen Beiträge anbelangt, stellt das Kollegium eine korrekte Einschreibung fest. Zu diesem Zweck wurden die Bilanzsalden mit genannten technisch-buchhalterischen Richtlinien vom 7. November 2016 verglichen. Die Beiträge scheinen im Posten A1 Beiträge für laufende Ausgaben auf, zusammen mit anderen Ertragsposten, im Posten A4.

Was die anderen Posten der Erträge anbelangt, hat das Kollegium die vorsichtigerweise hauptsächlich auf den Vorabschluss 2016 beruhenden Kriterien überprüft und sie für zuverlässig erachtet. Was die Analyse der Kostenposten anbelangt, hat das Kollegium zwecks einer Bewertung der Übereinstimmung besonders aufmerksam den Voranschlag 2017 überprüft, indem dieser mit dem Abschluss 2015 und dem Vorabschluss für das Jahr 2016 verglichen worden ist, wobei die Kohärenz des Voranschlages mit den zu erreichenden Zielen beurteilt worden ist, sowie die Vereinbarkeit mit den konkret verwirklichbaren Ressourcen im Zeitraum auf welchen sich der Haushalt bezieht, sowie die Zuverlässigkeit der Verwirklichung dessen was im selben vorgesehen. In der Folge wird der Voranschlag für den wirtschaftlichen Teil für die Geschäftsjahre 2017 bis 2019 angeführt, verglichen mit jenen des laufenden Geschäftsjahres (Vorabschluss 2016), sowie dem Abschluss 2015: A) Produktionswert Abschluss Vorabschluss Voranschlag Voranschlag Voranschlag Änderung 2015 2016 2017 2018 2019 2019-2016 1) Beiträge für laufende Ausgaben 1.101.167.849,70 1.133.344.062,00 1.158.684.294,00 1.175.202.060,00 1.196.675.050,00 63.330.988,00 2) Berichtigung Beiträge für laufende Ausgaben für Zuweisung an Investitionen -144.487,03 0,00 3) Verwendung Mittel aus nicht verwendeten Anteilen verwendungsgebundener Beiträge vorhergehender Geschäftsjahre 4) Erlöse aus sanitären Leistungen und soziosanitären Leistungen von sanitärer Relevanz 194.276,80 0,00 56.521.866,29 57.627.400,00 57.627.400,00 57.627.400,00 57.627.400,00 0,00 5) Kostenbeiträge, Rückerlangungen und Rückerstattungen 16.979.346,18 15.997.800,00 16.297.800,00 16.297.800,00 16.297.800,00 300.000,00 6) Beteiligung an den Ausgaben für Gesundheitsleistungen (Ticket) 19.470.602,16 19.270.000,00 19.270.000,00 19.270.000,00 19.270.000,00 0,00 7) Anteil der dem Geschäftsjahr zugerechneten Investitionsbeiträge 21.408.112,84 21.408.100,00 21.408.100,00 21.408.100,00 21.408.100,00 0,00

8) Zuwachs des Anlagevermögens durch innerbetriebliche Arbeiten 2.458,26 0,00 9) Sonstige Erlöse und Erträge 2.825.914,53 4.352.500,00 4.352.500,00 4.352.500,00 4.352.500,00 0,00 Summe Produktionswert 1.218.425.939,73 1.251.999.862,00 1.277.640.094,00 1.294.157.860,00 1.315.630.850,00 63.630.988,00 B) Aufwendungen für die Produktion 1) Einkäufe von Gütern 168.811.017,89 180.767.200,00 183.685.094,00 185.983.960,00 193.056.984,00 12.289.784,00 2) Einkäufe von sanitären Leistungen 315.123.100,44 317.469.300,00 322.491.500,00 323.761.300,00 325.158.666,00 7.689.366,00 3) Einkäufe von nicht-sanitären Gütern 54.084.384,89 59.305.200,00 62.608.900,00 64.389.800,00 66.741.900,00 7.436.700,00 4) Instandhaltungen und Reparaturen 20.736.624,43 23.001.300,00 25.471.200,00 26.160.600,00 26.976.900,00 3.975.600,00 5) Nutzung von Gütern Dritter 8.269.029,38 9.140.000,00 9.393.000,00 9.365.100,00 9.426.600,00 286.600,00 6) Personalkosten 586.014.124,76 593.589.400,00 609.639.800,00 619.441.900,00 628.561.700,00 34.972.300,00 7) Verschiedene Aufwendungen der Gebarung 3.210.985,31 3.585.100,00 3.770.800,00 3.767.800,00 3.792.800,00 207.700,00 8) Abschreibungen 21.535.513,09 21.566.500,00 21.566.500,00 21.566.500,00 21.566.500,00 0,00 9) Abwertungen des Anlagevermögens und der Forderungen 836.147,08 836.100,00 836.100,00 850.000,00 850.000,00 13.900,00 10) Veränderungen der Restbestände -5.213.019,10 153.000,00 153.000,00 153.000,00 153.000,00 0,00 11) Rückstellungen 4.427.441,29 37.000,00 37.000,00 37.000,00 37.000,00 0,00 Summe Aufwendungen für die Produktion 1.177.835.349,46 1.209.450.100,00 1.239.652.894,00 1.255.476.960,00 1.276.322.050,00 66.871.950,00 Differenz Produktionswert und Aufwendungen für die Produktion (A-B) 40.590.590,27 42.549.762,00 37.987.200,00 38.680.900,00 39.308.800,00-3.240.962,00 C) Finanzerträge und Aufwendungen 1) Erträge 10.476,71 7.200,00 7.200,00 7.200,00 7.200,00 0,00 2) Aufwendungen 55.273,96 1.109.000,00 63.000,00 63.000,00 63.000,00-1.046.000,00 Summe Finanzerträge und Aufwendungen -44.797,25-1.101.800,00-55.800,00-55.800,00-55.800,00 1.046.000,00

D) Wertberichtigung der Finanzaktiva 1) Aufwertungen 0 0 0 0 0 0,00 2) Abwertungen 0 0 0 0 0 0,00 Summe der Wertberichtung der Finanzaktiva 0 0 0 0 0 0 E) Außerordentliche Aufwendungen und Erträge 1) Erträge 19.599.700,20 11.930.750,00 14.200,00 14.200,00 14.200,00-11.916.550,00 2) Aufwendungen 5.160.494,91 12.195.200,00 605.000,00 605.000,00 605.000,00-11.590.200,00 Summe der außerordentlichen Aufwendungen und Erträge 14.439.205,29-264.450,00-590.800,00-590.800,00-590.800,00-326.350,00 Jahresergebnis vor Steuern 54.984.998,31 41.183.512,00 37.340.600,00 38.034.300,00 38.662.200,00-2.521.312,00 Y) Steuern auf das Einkommen aus dem Geschäftsjahr 1) Wertschöpfungssteuer 35.404.464,65 36.334.000,00 37.340.600,00 38.034.300,00 38.662.200,00 2.328.200,00 Y) Summe Steuern auf das Einkommen aus dem Geschäftsjahr 35.404.464,65 36.334.000,00 37.340.600,00 38.034.300,00 38.662.200,00 2.328.200,00 Gewinn / (Verlust) des Geschäftsjahres 19.580.533,66 4.849.512,00 0,00 0,00 0,00-4.849.512,00

-.-.-.- Schlussfolgerungen Wie schon mehrmals hervorgehoben, ist der Dreijahresplan zum ersten Mal erstellt worden. Auch wenn sich dieses Dokument auf die Buchhaltung des Betriebes stützt, ist es das Ergebnis einer Bewertung verwaltungsbezogener und technischer Natur und drückt mittels den mit der Provinz vereinbarten und von dieser finanzierten Maßnahmen und Projekten, den politischen Willen in der Gesundheitsversorgung aus. Unter diesem Aspekt kommt das Kollegium nicht umhin, genannte Bestimmungen zur Kenntnis zu nehmen und die eigene Kontrolltätigkeit auf den formalen Aspekt des Dokumentes zu konzentrieren und dieses insgesamt unter dem Gesichtspunkt der Zuverlässigkeit zu bewerten. Im Übrigen konnten die Rechnungsprüfer im Laufe des Jahres 2016 jene intensive Tätigkeit von Seiten der Direktion feststellen und anerkennen, welche zur Einführung und zur Verbesserung der internen Kontrollsysteme führen soll, auch mit periodischem Reports im Laufe des Geschäftsjahres. Das Kollegium lobt deshalb die Planungsanstrengungen des Betriebes, deren Ergebnis der zu überprüfende Haushaltsvoranschlag ist, obgleich erhofft wird, dass zukünftig die Voranschläge der Einsparungen oder der Kosten von einer analytischeren Dokumentation gestützt sind, welche die wirtschaftlichen Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen besser festlegt. -.-.-.- In Anbetracht der obigen Feststellungen, gibt das Kollegium ein positives Gutachten zum Haushaltsvoranschlag für den Zeitraum 2017-2019 ab, da die Planung

zuverlässig erscheint, angemessen und kohärent mit den Finanzierungen der Provinz sowie den von den Landesämtern erteilten Richtlinien. Kollegium der Rechnungsprüfer Dr. Christoph Laichner Präsident Dr.in Margit Crazzolara Mitglied Dr.in Karin Runggaldier Mitglied Dr. Massimiliano Rossi Mitglied Dr. Karl Hellweger Mitglied