Allianz Global Corporate & Specialty Extended CBI Erweiterte Rückwirkungsschadendeckung Underwriting Property Germany Ralph Schäfer Oktober2014 1
NatCat Ereignisse sind die Hauptursache von Lieferunterbrechungen Flut Mitteleuropa Juni 2013, betroffen: Deutschland, Österreich, Tschechien, Polen, Schweiz, Slowakei, Ungarn, Kroatien, Serbien Ökonomischer Gesamtschaden in Deutschland rd. 12 Mrd. EUR, versicherter Schaden rd. 3 Mrd. EUR Moore / Oklahoma Mai 2013 320 km/h Rückwirkungsschaden-Deckungen sind wichtige Bestandteile eines jeden internationalen Programms! 2
Naturkatastrophen 2013 3
Naturkatastrophen im ersten Halbjahr 2013 4
Wie lässt sich Lieferketten-Unterbrechung versichern? Sach- und BU- Versicherung Klassische Deckung von Extended CBI Räumlich erweiterte Deckung von Non Damage BI Zusätzliche Deckung von sachschadenunabhängigen 5
Wie lässt sich Lieferketten-Unterbrechung versichern? Sach- und BU- Versicherung Klassische Deckung von Extended CBI Räumlich erweiterte Deckung von Non Damage BI Zusätzliche Deckung von sachschadenunabhängigen Sachen Betriebsunterbrechung Zugangs-/Nutzungsbeschränkungen Ausfall von Ver- /Entsorgungsleistungen Erweiterung der Sach- und BU-Versicherung Der Sachschadenist nicht an den Ort des oder Zulieferers/Abnehmers gebunden: Radius 15 km + Transport Benannte + unbenannte Orte Gefahren-SB Wartezeit 24-48 Stunden Limit 1-20 Mio. EUR Gefahren: Streik, Aussperrung Politische Risiken Ausfall Strom- und Datenversorgung Eigentümerwechsel, Insolvenz Behördliche Anordnungen Beschränkungen bei der An- und Auslieferung Benannte Orte Selbstbehalt: 5-10 Mio. EUR Wartezeit 72 Stunden Limit: 50 Mio. EUR 6
Klassische Zulieferer A Normaler RW-Schaden Extended CBI erweiterte Schaden im Umfeld des Zulieferers Zuzulieferer Zulieferer A 15 km Zulieferer A Zugangsbeschränkungen Zugangsbeschränkungen des Zulieferers oder in erweiterter Umgebung des Zulieferer A 15 km Ausfall der Ver-/Entsorgung Kraftwerk Zulieferer A Auf dem Transportweg Zwischenhändler 7
Beispielhafte Darstellung der Limitierung für erweiterte Entschädigungsgrenzen Für benannte Orte des Versicherungsnehmers sowie der Zulieferer / Abnehmer Vorschlag Benannte Gefahrenincl. non critical Cat critical Cat 10m EUR 5m EUR Für unbenannte Orte des Versicherungsnehmers sowie der Zulieferer / Abnehmer Vorschlag Benannte Gefahren incl. non critical Cat critical Cat 2.5m EUR 1m EUR Ausfall der Ver- und Entsorgungsleistung infolge Schäden an Freileitungen Vorschlag Unterbrechung an benannten Orten Unterbrechung an unbenannten Orten 2m EUR 1m EUR 8
Extended CBI - erweiterte Deckungs-Optionen Option 1 Wenn die Extended CBI-Deckung als Ergänzungder bestehenden Limite der Deckung von von Zulieferern / Abnehmern versichert sind Option 2 Wenn die Extended CBI-Deckung als Sublimit innerhalb der Deckung von von Zulieferern / Abnehmern versichert sind 9
Extended CBI - Erweiterte Rückwirkungsschadendeckung Klauseltext vollständig 1. In Erweiterung der bestehenden Rückwirkungsschadensbedingungen gelten auch Betriebsunterbrechungsschäden mitversichert, die unmittelbar infolge eines Sachschadens auf oder im Umkreis von 15 km von: a.) benannten und unbenannten Versicherungsorten des Versicherungsnehmers b.) benannten und unbenannten Betriebsstellen direkter Zulieferer oder Abnehmer c.) unmittelbaren geplanten Transportwegen zwischen den vorgenannten Standorten durch eine über diesen Vertrag versicherte Gefahr eingetreten sind. Sachschaden ist jede Beeinträchtigung der Substanz, die den Wert oder die Brauchbarkeit der Sache mindert. Die Nichtbenutzbarkeit von Verkehrswegen infolge der Verwirklichung einer versicherten Gefahr an/auf Verkehrsweg gilt als Sachschaden i. S. dieser Bestimmung. Mitversichert sind nur die Landverkehrswege, wozu Straßen, Wege aller Art, Schienenwege inklusive Brücken und Tunnel sowie Häfen und Flughäfen gehören. 2. Soweit nicht als Hauptschaden zu ersetzen, sind auch Betriebsunterbrechungsschäden mitversichert, die durch den Ausfall der Ver- und Entsorgungsleistung infolge eines Sachschadens durch eine über diesen Vertrag versicherte Gefahr an Freileitungen eingetreten sind. 3. Entschädigt wird der Betriebsunterbrechungsschaden innerhalb der vereinbarten Haftzeit für den Fall der vollständigen oder teilweisen Unterbrechung der Produktion oder die vollständige oder teilweise Unterbrechung oder Reduzierung der Dienstleistungen des Betriebes des Versicherungsnehmers, die die im Vertrag vereinbarten Wartezeit überschreiten. 4. Die Entschädigung ist auf die vereinbarte Entschädigungsgrenze begrenzt. 5. Kein Versicherungsschutz besteht für Betriebsunterbrechungsschäden, die durch: a.) Sachschäden an über diesen Vertrag ausgeschlossen Sachen ( 13 Nr.6 ABIS) entstehen. Mitversichert sind jedoch Sachschäden an Tunnel oder soweit eine abweichende Vereinbarung besteht b.) Sachschäden durch unbenannte Gefahren ( 9 un10 ABIS) oder generell ausgeschlossen Gefahren entstehen ( 11 ABIS) 10
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Kontakt Ralph Schäfer Regional Practice Leader Property Tel + 49(0)69 7126 3461 Ralph.Schaefer@allianz.com 11