Tennisclub Pfaffenhofen a. d. Ilm e. V.

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AUFNAHMEANTRAG (bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Name: Vorname: Straße: PLZ: Wohnort: Geburtsdatum: Telefon: E-Mail: Ich beantrage die aktive Mitgliedschaft passive Mitgliedschaft Ich habe die Beitragsordnung und den Auszug aus der Satzung ( 7 bis 9) zur Kenntnis genommen. Pfaffenhofen, den Unterschrift des Antragstellers bei Minderjährigen Unterschrift des gesetzlichen Vertreters Die Mitgliedsbeiträge werden ausschließlich im Lastschriftverfahren abgebucht. Bitte füllen Sie die Einzugsermächtigung vollständig aus. Vergessen Sie bitte nicht, die Datenschutzerklärung zu unterschreiben, ohne Ihre Unterschrift ist eine Mitgliedschaft nicht möglich!

Einzugsermächtigung Zahlungsempfänger: Tennisclub Pfaffenhofen e.v. Türltorstraße 54, 85276 Pfaffenhofen GläubigerID DE34ZZZ00000361846 Mandatsreferenz wird später mitgeteilt Kontoinhaber: Name, Anschrift wie auf dem Aufnahmeantrag Name: Vorname: PLZ: Straße: Konto-Nr.: BLZ: IBAN: Name der Bank: BIC: Einzugsermächtigung: Mandat für Einzug von SEPA- Basis-Lastschrift: Ich/Wir ermächtigen den TC Pfaffenhofen, widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem/unserem Konto einzuziehen. Ich/wir ermächtigen den TC Pfaffenhofen, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen wir mein/unser Kreditinstitut an, die von dem TC Pfaffenhofen auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich/wir kann/können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Nur bei minderjährigen Mitgliedern: Dieses Lastschriftmandat gilt für die Mitgliedschaft von Vorname und Name Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers

Datenschutzerklärung 1) Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Daten zum Mitglied auf. Dabei handelt es sich um folgende Angaben: Name, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Bankverbindung sowie gegebenenfalls weitere dem Vereinszweck dienende Daten. 2) Mit dem Beitritt erklärt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft benötigten personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG und der europäischen Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt werden. Ohne dieses Einverständnis kann eine Mitgliedschaft nicht begründet werden. 3) Die überlassenen personenbezogenen Daten dürfen ausschließlich für Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu zählen insbesondere die Mitgliederverwaltung, Durchführung des Sport- und Spielbetriebs, die üblichen Veröffentlichungen in der Presse, im Internet sowie Aushänge in den Schaukästen. Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z.b. Übermittlung an Dritte) ist mit Ausnahme der erforderlichen Weitergabe von Daten an den Bayerischen Tennisverband (BTV) zur Erlangung von Spielerlizenzen und für eine Mannschaftsmeldung sowie des Bayerischen Landessportverbands BLSV nicht zulässig. 4) Als Mitglied des Bayerischen Tennisverbandes BTV gibt der Verein zu Erlangung von Spielerlizenzen folgende Daten weiter: Name, Vorname, Geburtsdatum, Kontaktdaten, bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.b. Vorstandsmitgliedern) zusätzlich auch die Bezeichnung der Funktion im Verein. 5) Das einzelne Mitglied kann jederzeit seine Einwilligung in die Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten auf der Homepage des TC Pfaffenhofen schriftlich widerrufen. Im Falle eines Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zu seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. 6) Bei Kündigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht, wenn sie für die Zwecke der Verarbeitung unter Berücksichtigung der besonderen Aufbewahrungspflichten (z.b. Kassenprüfung) nicht mehr benötigt werden. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie von der Datenschutzklausel Kenntnis genommen haben. Sie willigen ein, dass der TC Pfaffenhofen die oben genannten Daten für vereinsinterne Zwecke erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt. Darüber hinaus erklären Sie sich einverstanden, dass Daten an den BTV und BLSV weitergeleitet werden. Bei Minderjährigen: Unterschrift aller Erziehungsberechtigten des jeweiligen Kindes Ort, Datum Unterschrift des Mitglieds (bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigten)

Beitragsordnung (Stand April 2018; Beschlüsse der Mitgliederversammlung vom 28.04.2018 wurden berücksichtigt) 1. Mitgliedsbeiträge 1.1. Erwachsene 140,00 1.2. Schüler, Studenten, Auszubildende von 18 bis 26 Jahren 70,00 (bei jährlicher Vorlage eines Nachweises) 1.3. Jugendliche bis 18 Jahre 70,00 1.4. Kinder bis 14 Jahre 35,00 1.5. Passive Mitglieder 30,00 Der Erwachsenen- bzw. Jugendbeitrag wird in dem Jahr fällig, in das der 18. bzw. der 14. Geburtstag fällt. Der Erwachsenenbeitrag wird spätestens in dem Jahr fällig, in das der 26. Geburtstag fällt. Wird die Beitragsermäßigung gemäß Punkt 1.2. nicht bis spätestens 31.12. des laufenden Jahres durch Vorlage einer Schul-, Studien- oder Ausbildungsbescheinigung beim Schatzmeister (Schatzmeister@tcpfaffenhofen.de) oder per Posteinwurf beantragt, ist für das verstrichene Jahr der Erwachsenenbeitrag zu bezahlen. Der Nachweis für den reduzierten Mitgliedsbeitrag ist jährlich unaufgefordert vorzulegen. Die Mitgliedsbeiträge werden zu Beginn des Kalenderjahres ausschließlich im Lastschriftverfahren abgebucht. 2. Sozialbeitrag Für alle Mitglieder wird ein Sozialbeitrag in Höhe von 30,00 /Jahr (15,00 pro Arbeitsstunde) erhoben. Dies gilt auch für Mitglieder, die während des Jahres ihren Vereinsaustritt erklären. Ausgenommen vom Sozialbeitrag sind passive Mitglieder, Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, Senioren über 70 Jahren sowie Neumitglieder im Beitrittsjahr, sofern sie nach dem 01.08. eingetreten sind. Der Sozialbeitrag kann im laufenden Jahr durch Ableistung von zwei Stunden freiwilliger Arbeit nach Absprache mit dem Platzwart abgegolten werden. Der Sozialbeitrag wird zusammen mit den Mitgliedsbeiträgen abgebucht. Der abgeleistete Sozialbeitrag wird spätestens zum Jahresende erstattet.

Der vollständige Text der Satzung ist auf der Homepage des TC Pfaffenhofen nachzulesen. Auszug aus der Satzung ( 7 bis 9) 7 Mitgliedschaft (1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. (2) Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vereinsausschuss. Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift der gesetzlichen Vertreter. Wird der Aufnahmeantrag abgelehnt, kann schriftlich Widerspruch eingelegt werden. Über den Widerspruch entscheidet abschließend die Mitgliederversammlung. (3) Der Verein besteht aus aktiven, passiven und Ehrenmitgliedern. Passive Mitglieder sind Personen, die sich nicht sportlich betätigen, aber die Interessen des Vereins fördern. Zu Ehrenmitgliedern können durch Beschluss der Mitgliederversammlung Personen ernannt werden, die sich in besonderem Maße Verdienste um den Verein erworben haben. Die Ehrenmitglieder haben die Rechte von aktiven Mitgliedern, sind aber von der Beitragspflicht befreit. (4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Streichung. (5) Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum 31. Dezember des jeweiligen Geschäftsjahrs zulässig. Dies gilt auch für den Wechsel von der aktiven zur passiven Mitgliedschaft und umgekehrt. (6) Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstößt. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstands der Vereinsausschuss mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Vor dem Antrag des Vorstands ist dem Betroffenen Gelegenheit zur schriftlichen oder mündlichen Äußerung zu geben. Der Beschluss des Vereinsausschusses ist dem Betroffenen durch den Vorstand mittels eingeschriebenen Briefes bekannt zu geben. Gegen den Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe schriftlich Widerspruch eingelegt werden, den die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen zurückweisen kann. Die Wiederaufnahme eines Mitglieds ist frühestens nach Ablauf eines Jahres seit dem Ausschluss möglich. Über den Antrag entscheidet das Organ, das letztlich über den Ausschluss entschieden hat. (7) Eine Streichung der Mitgliedschaft ist zulässig, wenn das Mitglied trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung des Beitrags im Rückstand ist. Die Streichung kann durch den Vereinsausschuss erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf die Streichung zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind. Abs. 6 Sätze 2 bis 7 gelten entsprechend. (8) Unter den in Abs. 6 Satz 1 genannten Voraussetzungen kann der Vereinsausschuss nach vorheriger Anhörung des Betroffenen auch einen Verweis und/oder eine Geldbuße bis zum Betrag von 250 oder eine Sperre von längstens einem Jahr für die Teilnahme an sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen des Vereins oder der Verbände, denen der Verein angehört, aussprechen. 8 Rechte und Pflichten der Mitglieder (1) Alle Mitglieder haben das Recht, Anträge vorzubringen. Sie sind berechtigt, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. (2) Alle Mitglieder haben das Recht, das Vereinsheim unter Beachtung der Hausordnung zu benutzen. Alle aktiven Mitglieder haben das Recht, die Übungsstätten des Vereins unter Beachtung der Platzordnung und sonstiger Anordnungen zu benutzen. (3) Die mit einem Ehrenamt betrauten Mitglieder haben nur Ersatzansprüche für tatsächlich entstandene Auslagen. (4) Die Mitglieder sind verpflichtet: die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern, das Vereinseigentum schonend und fürsorglich zu behandeln, den Mitgliedsbeitrag rechtzeitig zu bezahlen. 9 Aufnahmegebühr und Beiträge (1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung des Beitrages verpflichtet. Über die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr sowie über sonst von den Mitgliedern zu erbringende Leistungen beschließt die Mitgliederversammlung. (2) Der volle Beitrag ist für das laufende Geschäftsjahr bis spätestens 01. April zu zahlen. Spielberechtigt sind nur die Mitglieder, die den laufenden Beitrag bezahlt haben. Der Beitrag ist auch dann für ein Jahr zu zahlen, wenn ein Mitglied während des Jahres neu eintritt, austritt oder ausgeschlossen wird. Die Vorstandschaft kann die aktive Sportbeteiligung vor Bezahlung des Jahresbeitrages untersagen.