RAHMENKONZEPTION. der Regionalen Arbeitskreise Suchtprävention. in Rheinland-Pfalz



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Transkript:

RAHMENKONZEPTION der Regionalen Arbeitskreise Suchtprävention in Rheinland-Pfalz Die Regionalen Arbeitskreise Suchtprävention und das Büro für Suchtprävention der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.v. verabschiedeten die Rahmenkonzeption am 26. Juni 1995 anlässlich des Koordinierungsgesprächs der Regionalen Arbeitskreise in Mainz.

Grußwort Sucht bzw. Abhängigkeit gehören zu den am meisten verbreiteten Krankheiten in der Bundesrepublik Deutschland. In Deutschland leben rund 2,5 Mio Alkoholkranke, 1,4 Mio Medikamentenabhängige und rund 120.000 bis 150.000 Abhängige von illegalen Drogen. Deren Angehörige und Kinder sind von den Auswirkungen ebenfalls betroffen. Deshalb erscheint es realistisch, davon auszugehen, dass rund 12 Mio Menschen in der Bundesrepublik sich täglich mit dieser Krankheit auseinandersetzen müssen. Die Landesregierung hat mehrfach hervorgehoben, dass ein weiterer Ausbau der Suchtvorbeugung dringend geboten ist, und sie hat zu diesem Bereich Schwerpunkte gesetzt. Einen wesentlichen Beitrag zur Suchtvorbeugung in Rheinland-Pfalz leisten die Regionalen Arbeitskreise Suchtprävention. Sie wirken am Aufbau regionaler Netzwerke mit und beteiligen sich so an einer gesundheitsfördernden und suchtvorbeugenden Infrastruktur in ihrer Region. Das Ministerium für Kultur, Jugend, Familie und Frauen fördert suchtpräventive Maßnahmen der Regionalen Arbeitskreise. Dazu wurde in den vergangenen Jahren die Projektmittelförderung für die Arbeitskreise erheblich aufgestockt. Allein 1995 können rund 55 Projekte der Arbeitskreise aus Landesmitteln gefördert werden. Obwohl inzwischen in 30 Kommunen Regionale Arbeitskreise Suchtprävention tätig sind, ist ein weiterer Ausbau der Regionalen Arbeitskreise notwendig. Zu begrüßen ist in diesem Zusammenhang, dass in Abstimmung mit den örtlichen Jugendämtern Fachkräfte aus den Arbeitskreisen in die Beratungen der Jugendhilfeausschüsse und damit in die Jugendhilfeplanung stärker einbezogen werden. Die von den Regionalen Arbeitskreisen Prävention und dem Büro für Suchtprävention erarbeitete Rahmenkonzeption bietet eine fachlich begründete Basis für die weitere Entwicklung der Suchtprävention in Rheinland-Pfalz. Ministerium für Kultur, Jugend, Familie und Frauen Rheinland-Pfalz gez. Dr. Joachim Hofmann-Göttig Staatssekretär - 2 -

Vorwort Methoden bloßer drogenkundlicher Aufklärung oder gar der Abschreckung haben sich in der Prävention als weitgehend wirkungslos, ja schlimmstenfalls kontraproduktiv erwiesen. Als weitaus Erfolg versprechender gelten heute in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vor allem Lebenskompetenz fördernde Ansätze, hierzu gehört vor allem die Stärkung der Beziehungs- und Konfliktfähigkeit. Fragestellungen (z.b. Sensibilisierung für eigene Konsum- und Suchthaltungen). Selbstverständlich müssen hierzu auch die notwendigen strukturellen Voraussetzungen geschaffen werden. Suchtvorbeugung hat sich damit zu einem komplexen Aufgabenfeld entwickelt, das das Zusammenwirken möglichst aller im pädagogischen/präventiv tätigen Personen/Institutionen erforderlich macht. Zu solcher Koordination und Kooperation leisten in Rheinland-Pfalz die Regionalen Arbeitskreise Suchtprävention einen wichtigen Beitrag. Gegenwärtig gibt es in Rheinland-Pfalz in 30 Kommunen Regionale Arbeitskreise. Hier arbeiten Fachkräfte aus Suchtberatungsstellen, Jugend- und Gesundheitsämtern, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und andere interessierte Personen/Einrichtungen zusammen, um gemeinsam suchtvorbeugende Maßnahmen für ihre Region zu entwickeln und Projekte der verschiedenen Träger aufeinander abzustimmen. 1994/95 entwickelten die Regionalen Arbeitskreise und das Büro für Suchtprävention der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.v. gemeinsam eine Rahmenkonzeption der Arbeitskreise. Diese wurde am 26.6.95 einvernehmlich verabschiedet. Damit liegt erstmals eine gemeinsame, von allen Arbeitskreisen getragene Rahmenkonzeption vor. Sie beschreibt das Präventionsverständnis der Arbeitskreise und benennt ihre Aufgaben und Ziele. Da die Arbeitskreise sich in ihrer überwiegenden Mehrheit als freie Arbeitsgemeinschaften konstituiert haben, erschien es zudem sinnvoll, Hinweise zur Arbeits- und Organisationsstruktur der Arbeitskreise als Empfehlung in die Rahmenkonzeption aufzunehmen. Die Rahmenkonzeption bietet allen Interessenten Gelegenheit, sich über das Aufgabenfeld der Arbeitskreise zu informieren. Nähere Auskünfte hierzu erteilt das Büro für Suchtprävention. Wer gerne in einem Arbeitskreis mitarbeiten möchte, kann über das Büro Kontaktadressen erhalten. Darüber hinaus ist das Büro bei der Gründung neuer Arbeitskreise behilflich. gez. Dr. Günter Gerhardt Vorsitzender der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.v. - 3 -

Aufgaben der Suchtvorbeugung Das Verständnis der Suchtvorbeugung hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten tiefgreifend verändert. Abschreckung und bloße drogenkundliche Aufklärung gelten heute als unangemessene Formen der Suchtprävention. Im Zentrum der Suchtvorbeugung steht nicht mehr das Suchtmittel. Suchtvorbeugung berücksichtigt die vielfältigen Verursachungsfaktoren süchtigen bzw. abhängigen Verhaltens. Ziel ist es, suchtbegünstigenden Entwicklungstendenzen und Umfeldbedingungen möglichst frühzeitig zu begegnen und die Entwicklung von Identität, Beziehungs-, Konflikt- und Genussfähigkeit zu stärken sowie die Voraussetzungen für gesunde Lebensverhältnisse und eine Verbesserung der Lebensqualität zu schaffen. Große Bedeutung wird der Förderung gesundheitsschützender Faktoren zugemessen. Damit ist die Stärkung persönlicher und sozialer Ressourcen gemeint, die Menschen zu einer konstruktiven Bewältigung alltäglicher Anforderungen und außergewöhnlicher Belastungen benötigen. Sie bilden eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt der Gesundheit und beugen der Entwicklung von Suchtverhaltenstendenzen, aber auch anderen sozial ausweichenden Verhaltensweisen vor. Suchtvorbeugung weist damit notwendige Überschneidungen mit anderen Präventionsfeldern (z.b. Gewaltprävention) auf. Sie ist ein wichtiger Bereich der Gesundheitsförderung im Sinne der Ottawa-Charta der WHO. Suchtvorbeugung erfordert in diesem Sinne eine Vielzahl koordinierter und vernetzter Maßnahmen der Verhaltens- und Verhältnisprävention, d.h. personalkommunikativer und struktureller Interventionen. Dazu gehören: im personalkommunikativen Bereich: Förderung von Lebenskompetenzen (z.b. Konfliktfähigkeit, emotionale Kompetenz, Risikokompetenz, Erlebnisfähigkeit) Vermittlung funktional gleichwertiger Alternativen zum Suchtmittelkonsum (z.b. durch Aktivitäten und Erfahrungen im kulturpädagogischen Bereich) Zielgruppenspezifische Sensibilisierung für alltägliche Suchthaltungen und deren Funktion (altersgerecht, lebensweltbezogen, geschlechtsspezifisch) Angemessene Aufklärung und Information über suchtspezifische Problemstellungen (z.b. Informationen zur Entwicklung abhängigen Verhaltens) Reflexion der Multiplikator/inn/en über ihr eigenes Kommunikations-, Konsum- und Suchtverhalten Im personalkommunikativen Bereich wird lebenskompetenzfördernden Ansätzen eine zentrale Rolle zugemessen. Demgegenüber kommt der Informationsvermittlung eine nur untergeordnete, andere Ansätze ergänzende Funktion zu. - 4 -

im strukturellen Bereich: Aufbau sozial stützender Netzwerke (z.b. auf der Basis niedrigschwelliger Kontaktund Beratungsangebote in der Jugendarbeit, Freizeitangebote) Abbau suchtbegünstigender und Förderung gesundheitsschützender Faktoren in den verschiedenen Arbeits- und Lebensbereichen (z.b. Abbau von Stressfaktoren im Alltag/Verbesserung des Betriebsklimas) Bereitstellung von Lernfeldern zur Einübung von Beziehungs- und Konfliktfähigkeit Schaffung der strukturellen Voraussetzungen für Fortbildungsmaßnahmen von Multiplikator/inn/en sozial verträgliche Regelungen zum Umgang mit Alkohol/Nikotin in den verschiedenen Institutionen Die daraus ableitbaren Maßnahmen müssen, um wirksam sein zu können, bestimmte Kriterien erfüllen. So sollen suchtvorbeugende Maßnahmen ursachenorientiert, zielgruppenspezifisch, ganzheitlich und lebensweltbezogen ausgerichtet sowie in langfristige und kontinuierliche Prozesse eingebunden und auf Vernetzung angelegt sein. Auf isolierte Einzelmaßnahmen, bloße drogenkundliche Information, Methoden der Abschreckung sowie die Verwendung von angst- oder neugierweckenden Botschaften ist dabei zu verzichten. Solche Maßnahmen schaden eher als dass sie nützen. - 5 -

Aufgaben der Regionalen Arbeitskreise Suchtvorbeugung Ein so komplexes Aufgabenfeld, wie es Suchtvorbeugung darstellt kann von einzelnen, isoliert nebeneinander her arbeitenden Personen/Institutionen nicht sinnvoll ausgefüllt werden. Vernetzung und Kooperation sind unbedingt erforderlich. In vielen Kommunen bzw. Kreisen in Rheinland-Pfalz haben sich deshalb Regionale Arbeitskreise Prävention gebildet. Sie entwickeln suchtvorbeugende Maßnahmen, die sich an den jeweiligen Erfordernissen in ihrer Region orientieren. Durch gemeinsame Planung, durch langfristig orientierte Projektarbeit, durch Koordination und Kooperation leisten sie einen wichtigen Beitrag zum kontinuierlichen Aufbau einer gesundheitsfördernden und suchtvorbeugenden Infrastruktur in ihrer Region. Hierin liegt die zentrale Funktion der Regionalen Arbeitskreise. Im Sinne der Ottawa-Charta übernehmen die Regionalen Arbeitskreise die Funktionen des Vermittelns, Vernetzens und Vertretens. Im Einzelnen nehmen sie folgende Aufgaben wahr: 1. Informations- und Erfahrungsaustausch 2. Initiierung und Begleitung suchtvorbeugender Prozesse Zu den zentralen Aufgabenfeldern der Suchtvorbeugung zählen gegenwärtig: Suchtvorbeugung in Kindertagesstätten/ im hort, in der Schule, in der Jugendarbeit, in der Familie, betriebliche und gemeinwesenorientierte Suchtprävention. Die Arbeitskreise wählen sich hieraus je nach Zusammensetzung und Kapazität bestimmte thematische oder zielgruppenspezifische Schwerpunkte, die so in der Region kontinuierlich verstärkt werden (z.b. Suchtvorbeugung mit Jugendlichen). Auf der Grundlage einer Bedarfs- und Zielanalyse beraten und entscheiden die Arbeitskreismitglieder hierzu über notwendige: zielgruppenspezifische Projekte, den Aufbau eines Multiplikator/inn/en-Systems, strukturbezogene Maßnahmen Personalkommunikative und strukturbezogene Maßnahmen werden dabei eng miteinander verzahnt. Die Projekte werden gemeinsam durchgeführt oder an bestimmte Arbeitskreismitglieder delegiert. V.a. innovative Projekte für die Region werden dokumentiert. Im Vergleich zu den personalkommunikativen kommen strukturelle Maßnahmen in der suchtpräventiven Praxis oft zu kurz. Individuumszentrierte Ansätze allein reichen für eine wirksame Prävention jedoch nicht aus. Personalkommunikative Maßnahmen müssen deshalb notwendig durch strukturbezogene ergänzt werden. Diese gehen jedoch häufig - 6 -

über den Verantwortungs- und Entscheidungsspielraum der Arbeitskreise hinaus. Dennoch können die Arbeitskreise auch zur Verhältnisprävention einen Beitrag leisten (z.b. Raumgestaltung in Schulen, stadtteilbezogene Projekte, Netzwerkförderung) und / oder strukturpolitische Entscheidungen initiieren (z.b. Mitwirkung im Jugendhilfeausschuss oder bei der Jugendhilfeplanung). 3. Öffentlichkeitsarbeit Suchtprävention muss Menschen erreichen. Daher vermitteln die Arbeitskreise auch über die Öffentlichkeitsarbeit grundlegende Prinzipien der Suchtprävention nach außen und stellen gleichzeitig ihre Arbeit dar. 4. Koordination und Kooperation Die Mitglieder der Arbeitskreise führen in der Regel auch eigenständige Präventionsprojekte durch. Im Arbeitskreis werden diese Projekte koordiniert. Einen wesentlichen Schwerpunkt der Arbeitskreise stellt die Verbesserung der Kooperation auf dem Gebiet der Suchtvorbeugung in ihrer Region dar. Notwendig ist hierzu die Zusammenarbeit mit Personen/Institutionen, die die suchtvorbeugende Arbeit sinnvoll ergänzen und deren Leistungen von den Arbeitskreisen selbst nicht realisiert werden können (z.b. VHS, Vereine, etc.). 5. Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung Suchtvorbeugung erfordert eine langfristige fachliche Planung. Das SGB VIII schafft für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen über die Jugendhilfeplanung hierzu ein geeignetes Instrumentarium. Es ist deshalb anzustreben, dass Arbeitskreismitglieder an der Jugendhilfeplanung beteiligt werden und an den Beratungen des Jugendhilfeausschusses teilnehmen. 6. Fortbildung der Mitglieder Um die hier beschriebenen Aufgaben wahrnehmen zu können, ist es wichtig, dass sich die Mitglieder im Arbeitskreis auf gemeinsame Ziel- und Planungsvorstellungen für ihre Region verständigen, sich über zentrale fachliche Fragen austauschen und gemeinsam ihre fachlichen Kompetenzen erweitern. Hierzu sind interne Arbeitstagungen (z.b. arbeitskreisinterne Fortbildungen) notwendig. Um sich mit neueren fachlichen Entwicklungen auseinandersetzen und Impulse von außen in die eigene Arbeit integrieren zu können, ist zudem die Teilnahme von Arbeitskreismitgliedern an überregionalen Fortbildungen sinnvoll. - 7 -

Zur organisatorischen und strukturellen Umsetzung In den regionalen Arbeitskreisen arbeiten Fachkräfte aus den verschiedenen für die Suchtvorbeugung relevanten Einrichtungen und Diensten, Mitglieder aus interessierten gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersonen zusammen. Eine besondere Verantwortung für die Entwicklung Regionaler Arbeitskreise fällt dabei solchen Einrichtungen zu, die einen spezifischen Auftrag zur Suchtvorbeugung haben. Dazu gehören v.a.: Suchtberatungsstellen, Kreis- / Jugendämter, Gesundheitsämter, Schulpsychologische Dienste, Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Einrichtungen der offenen Jugendarbeit. Es ist wünschenswert, wenn darüber hinaus auch andere Personen / Einrichtungen in den Regionalen Arbeitskreisen mitarbeiten. Im Einzelnen hängt die Zusammensetzung von den spezifischen regionalen Bedingungen ab und wird von den Arbeitskreisen selbst geregelt. Die Arbeitskreise haben sich mehrheitlich als freie Arbeitsgemeinschaften konstituiert, in Einzelfällen auch als Unterausschuss zum Jugendhilfeausschuss. Zur Organisation der Arbeitskreise hat es sich als sinnvoll erwiesen: Die Geschäftsführung des Arbeitskreises bei einer Fachkraft anzubinden, die hauptamtlich im präventiven Bereich tätig ist. Sie hat eine koordinierende Funktion und gewährleistet den organisatorischen Rahmen für eine kontinuierliche Arbeit des Arbeitskreises nach innen und außen. Über die Anbindung der Geschäftsstelle entscheiden die Arbeitskreise vor Ort. Fachliche Untergruppen zu bilden, die sich mit einzelnen Präventionsschwerpunkten intensiver befassen (z.b. Suchtvorbeugung im Kindergarten, Kooperation schulischer und außerschulischer Suchtvorbeugung, geschlechtsspezifische Prävention, Öffentlichkeitsarbeit). Dabei ist die Koordination dieser Fachgruppen im Arbeitskreis zu gewährleisten. Arbeitskreistreffen in regelmäßigen Abständen (z.b. alle 2 Monate) durchzuführen, ein eigenes Konto für den Arbeitskreis einzurichten. - 8 -

Zusammenarbeit mit dem Büro für Suchtprävention der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.v. Zu den Aufgaben des Büros für Suchtprävention der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.v. gehört die Koordination der Regionalen Arbeitskreise auf Landesebene und deren fachliche Unterstützung. Schwerpunkte hierbei sind: die Förderung des landesweiten Informations- und Erfahrungsaustauschs der Regionalen Arbeitskreise, Durchführung von überregionalen Seminaren und Tagungen für Mitglieder Regionaler Arbeitskreise, gemeinsame Durchführung oder Unterstützung regionaler Veranstaltungen und arbeitskreisinterner Fortbildungen, Referent/inn/entätigkeit oder Vermittlung von Referent/inn/en, Bereitstellung didaktischen Materials und entsprechender Einführungskurse sowie Ausstellungsverleih, Durchführung von Projektberatungen, Förderung suchtvorbeugender Projekte der Regionalen Arbeitskreise aus Mitteln des zuständigen Ministeriums (siehe entsprechende Förderrichtlinien). Darüber hinaus führt das Büro für Suchtprävention für pädagogische Multiplikator/inn/en und in länderübergreifendem Kontext zielgruppen- und themenspezifische Fachveranstaltungen (Seminare, Fortbildungsreihen, Fachtagungen) durch und stellt allgemeines Informationsmaterial zur Verfügung. - 9 -

Regionale Arbeitskreise Suchtprävention Zurzeit gibt es in Rheinland-Pfalz in 38 Kommunen Regionale Arbeitskreise (Stand: Mai 2013) 1. Adenau 2. Altenahr 3. Altenkirchen 4. Alzey 5. Bad Dürkheim 6. Bad Kreuznach 7. Bad Neuenahr-Ahrweiler 8. Bad Sobernheim 9. Bernkastel-Wittlich 10. Bingen 11. Birkenfeld 12. Bitburg-Prüm 13. Brohltal 14. Donnersberg 15. Frankenthal 16. Grafschaft 17. Ingelheim 18. Kaiserslautern 19. Koblenz 20. Kusel 21. Ludwigshafen 22. Mainz 23. Mayen-Koblenz 24. Neustadt 25. Neuwied 26. Nieder-Olm 27. Oppenheim 28. Pirmasens 29. Rhein-Lahn-Kreis 30. Sinzig 31. Speyer / Südvorderpfalz 32. Sprendlingen-Gensingen 33. Südpfalz 34. Trier / Trier-Saarburg 35. Vulkaneifel (Daun) 36. Westerwaldkreis 37. Worms 38. Zweibrücken Kontaktadressen können bezogen werden über: Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.v. (LZG) Büro für Suchtprävention Nina Roth Hölderlinstr. 8 55131 Mainz Tel.: 06131 2069-42 Fax: 06131 2069-69 E-Mail: nroth@lzg-rlp.de - 10 -