Schiedsverfahren als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit

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Transkript:

Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld als Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit Durch eine Schiedsvereinbarung (Schiedsvertrag oder Schiedsklausel) schließen Parteien für Rechtsstreitigkeiten die staatliche Gerichtsbarkeit aus und einigen sich auf eine verbindliche und abschließende Entscheidung durch das (private) Schiedsgericht. Vereinbarung Die Schiedsvereinbarung muss nach deutschem Recht erfolgen und kann bereits bei Vertragsabschluss, nachträglich zu einem bestimmten Vertrag oder auch erst für einen bereits entstandenen Konflikt geschlossen werden. Das richtet sich nach den 1025 1066 Zivilprozessordnung (ZPO), soweit die Parteien keine anderen Regelungen z. B. durch Wahl einer sog. Schiedsordnung, treffen oder es sich nicht um einen Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten handelt (vgl. 101 ff. ArbGG). Verfahrensgarantien sind allerdings das Recht auf rechtliches Gehör und die Gleichbehandlung der Parteien ( 1042 ZPO). Nimmt man Bezug auf eine Verfahrensordnung einer Institution für Schiedsgerichtsbarkeit, so gilt diese als vereinbart. Ihre Ansprechpartner: Katharina Buddenberg Bernd Falge Telefon: 0521 554-159 0521 554-206 Fax: 0521 554-420 Stand: 2018 Gesamt: 5 Seiten Die Schiedsvereinbarung gilt jedoch als formal freier und individueller gestaltbarer als die Zuständigkeitsregelungen der ordentlichen Gerichte gemäß der ZPO. In einer Schiedsvereinbarung kann dann auf die Regelung von Einzelheiten des s verzichtet werden. Unternehmer können eine Schiedsvereinbarung auch als Allgemeine Geschäftsbedingung in ihren Vertrag aufnehmen. Vorzüge, Eigenschaften und Folge einer Schiedsvereinbarung Die Parteien können sich die Schiedsrichter selbst aussuchen, auch mit Bezug der besonderen Sachkenntnis und auf diese Weise besonders gewünschte Fach- und/oder Sprachkenntnisse sowie sonstige Erfahrungen berücksichtigen. Dazu kommen beispielsweise Rechtsanwälte, Sachverständige oder Wirtschaftsfachleute in Betracht. Es gibt weitergehende Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung des Verfahrensablaufs als bei staatlichen Gerichten. So können die Parteien beispielsweise auch die Verfahrenssprache(n) und den Ort des Verfahrens festlegen. Die Verfahren finden in der Regel unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt und sind vertraulich. Das führt oft zu einer höheren Vergleichsbereitschaft und deutlich kooperativeren Zusammenarbeit als in einem kontradiktorischen, unter den Augen der Öffentlichkeit ablaufenden Gerichtsverfahren. HINWEIS: Dieses Merkblatt soll eine erste Information bieten. Die hierin enthaltenen Angaben sind mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt worden. Dennoch kann für Vollständigkeit und Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Hausanschrift: Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Elsa-Brändström-Str. 1 3 33602 Bielefeld Tel.: 0521 554-0 Fax: 0521 554-444 Internet: www.ostwestfalen.ihk.de Parkmöglichkeit: Parkhaus Am Zwinger 1/5

2/5 Schiedsgerichte bestehen aus nur einer Instanz. Dieser Umstand kann erhebliche Kostenvorteile zur Folge haben und führt häufig insbesondere zu einem schnelleren Abschluss des Verfahrens. International Da das Schiedsgericht nicht in ein bestimmtes nationales Recht eingebunden ist, gilt eine Schiedsvereinbarung als neutrale Alternative, die dennoch eher konsensfähig ist als die der staatlichen Gerichte des einen oder des anderen Staates. Schiedssprüche werden international in einem deutlich weiteren Umfang anerkannt als die Urteile staatlicher Gerichte (z. B. Anerkennung von ausländischen Schiedssprüchen auch in China und Russland im Gegensatz zu Urteilen staatlicher Gerichte). Der sogenannte Schiedsspruch mit vereinbarten Wortlaut eröffnet die Möglichkeit, auch Vergleiche international durchzusetzen, wohingegen vor staatlichen Gerichten geschlossene Vergleiche außerhalb Europas praktisch garnicht anerkannt werden. Die Vollstreckbarkeit von den in Handelssachen ergangenen Schiedsurteilen ist in mehr als 100 Staaten völkervertraglich gesichert. Sachverhalte auf regionaler Ebene Wenn Vertragsparteien in einer Region sitzen, ist die Verwendung einer Schiedsklausel einer örtlichen Industrie- und Handelskammer sinnvoll. Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag (Bezeichnung des Vertrages) oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der IHK (Name der IHK angeben) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Im Hinblick auf die Form ist gemäß 1031 ZPO zu beachten: bei Beteiligung eines Verbrauchers muss die Schiedsklausel in einer separaten Vereinbarung unterzeichnet werden, die keine weiteren Regelungen enthalten darf, mit Ausnahme von notariellen Urkunden. Sachverhalte auf bundesweiter Ebene Hier bietet sich die Klausel der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) e. V., Bonn, an. (1) Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über dessen Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.v. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden.

3/5 (2) Das Schiedsgericht besteht aus [bitte eintragen: einem Einzelschiedsrichter oder drei Schiedsrichtern ]. (3) Der Schiedsort ist [bitte gewünschten Schiedsort eintragen]. (4) Die Verfahrenssprache ist [bitte gewünschte Verfahrenssprache eintragen]. (5) Das in der Sache anwendbare Recht ist [bitte gewünschtes Recht oder gewünschte Rechtsregeln eintragen]. (1) All disputes arising out of or in connection with this contract or its validity shall be finally settled in accordance with the Arbitration Rules of the German Arbitration Institute (DIS) without recourse to the ordinary courts of law. (2) The arbitral tribunal shall be comprised of [please enter a sole arbitrator or three members ]. (3) The seat of the arbitration is [please enter city and country]. (4) The language of the arbitration shall be [please enter language of the arbitration]. (5) The rules of law applicable to the merits shall be [please enter law or rules of law]. Sachverhalte auf internationaler Ebene Hier empfiehlt sich der Internationale Schiedsgerichtshof (International Court of Arbitration) der Internationalen Handelskammer (https://www.iccgermany.de/schiedsgerichtsbarkeit/ ), dessen Einsatz sich jedoch erst bei eher größeren Streitwerten als sinnvoll erweist. ICC Standardklausel All disputes arising out of or in connection with the present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the International Chamber of Commerce by one or more arbitrators appointed in accordance with the said Rules. Präferenz einer Entscheidung in einem neutralen Land Dafür kommt die Züricher Handelskammer in Betracht: Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschliesslich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Auflösung, sind durch ein gemäß der Internationalen Schweizerischen Schiedsordnung der Swiss Chambers' Arbitration Institution zu entscheiden. Es gilt die zur Zeit der Zustellung der Einleitungsanzeige in Kraft stehende Fassung der Schiedsordnung. Das Schiedsgericht soll aus... ("einem", "drei", "einem oder drei") Mitglieder(n) bestehen; Der Sitz des s ist... (Ort in der Schweiz, es sei denn, die Parteien einigen sich auf einen Sitz in einem anderen Land); Die Sprache des s ist... (gewünschte Sprache einfügen).

4/5 Any dispute, controversy or claim arising out of, or in relation to, this contract, including the validity, invalidity, breach, or termination thereof, shall be resolved by arbitration in accordance with the Swiss Rules of International Arbitration of the Swiss Chambers' Arbitration Institution in force on the date on which the Notice of Arbitration is submitted in accordance with these Rules. The number of arbitrators shall be... ("one"," three", "one or three"); The seat of the arbitration shall be... (name of city in Switzerland, unless the parties agree on a city in another country); The arbitral proceedings shall be conducted in...(insert desired language). Beteiligung osteuropäischer Länder Hierbei ist gegebenenfalls noch die Vereinbarung des Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Wien oder Handelskammer Stockholm sinnvoll. Any dispute, controversy or claim arising out of or in connection with this contract, or the breach, termination or invalidity thereof, shall be finally settled by arbitration in accordance with the Arbitration Rules of the Arbitration Institute of the Stockholm Chamber of Commerce. Links: - American Arbitration Association (AAA) www.adr.org - London Court of International Arbitration (LCIA) www.lcia.org Merkmal: Schiedsrichter werden nach Maßgabe der für das Verfahren aufgewandten Zeit honoriert. Die AAA und LCIA gehen im angloamerikanischen Rechtskreis vor. Dort sind Verfahren häufig aufwendig und kostenintensiv. - Züricher Handelskammer - www.zhk.ch - Wirtschaftskammer Österreich, Wien: - www.wko.at/arbitration - Schiedsgerichtsinstitut der Handelskammer Stockholm - www.sccinstitute.com - Hong Kong International Arbitration Centre (HKIAC): - www.hkiac.org

5/5 Muster einer Schiedsvereinbarung: (institutionelles Schiedsgericht) 1. All disputes arising out ot or in connection with present contract shall be finally settled under the Rules of Arbitration of the Court of Arbitration. 2. The Arbitral Tribunal shall consist of the Arbitrators. The chairman must be a lawyer admitted to the bar of having command of the Language of Arbitration. 3. Place of Arbitration is. 4. Language of Arbitration is. 5. The Arbitral Tribunal shall apply substantive law. Regarding the procedure, specially with respect to takind evidence, the Arbitral Tribunal shall apply law. 6. A dissenting opinion shall not be permissible., the (signature) (signature) Verantwortlich für den Inhalt: Industrie- und Handelskammer Leipzig