Ratgeber für den Todesfall



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Transkript:

Gemeinde Mönthal Ratgeber für den Todesfall W enn das U nfassbare plötzlich R ealität w ird Herausgeber: Gemeindekanzlei Mönthal Stand: Dezember 2011

W as m an tief in seinem H erzen besitzt, kann m an nicht durch den Tod verlieren. Johann W olfgang von G oethe

Ein Todesfall in der Familie ist für die Hinterbliebenen ein unfassbar schmerzlicher und ungewohnt schwieriger Moment. Er bringt Trauer, Verzweiflung, Verwirrung und Ratlosigkeit. Ausgerechnet in einer solchen Situation muss aber unmittelbar gehandelt werden, ein beschwerlicher Gang durch verschiedne Instanzen steht einem bevor, man muss an vieles denken und in kürzester Zeit entsprechend organisieren. Dieser Ratgeber für den Todesfall soll Ihnen als Wegweiser dienen, damit Sie im Trauerfall nicht völlig hilflos und auf sich allein gestellt sind. Die Grundlage bildet das Regelement über das Bestattungs- und Friedhofwesen der Gemeinde Mönthal vom 29. November 2002. Die ersten Schritte beim Eintreffen eines Todesfalles Todesfall zu Hause Benachrichtigen Sie den Hausarzt. Bei Abwesenheit des Arztes ziehen Sie den Notfallarzt hinzu (Auskunft über Tel. 1811 oder 1818). Der Arzt bestätigt den Tod und stellt den Angehörigen die ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamtes aus. Todesfall im Spital oder Heim Die Spital- bzw. Heimverwaltungen erledigen die Formalitäten. Die ärztliche Todesbescheinigung wird zusammen mit einer schriftlichen Todesanzeige direkt vom Spital oder dem Heim an das zuständige Zivilstandsamt gesandt. Todesfall infolge Unfall oder Suizid Benachrichtigen Sie den Rettungsdienst (144) und die Polizei (Tel. 117). Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen und Suiziden, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden. Der Notfallarzt bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung zuhanden des Zivilstandsamtes aus. Melden von Todesfällen Alle Todesfälle sind von den Familienangehörigen oder Beauftragten bei der Gemeindekanzlei (Bestattungsamt) am letzten Wohnort des Verstorbenen zu melden. Todesfall zu Hause Wenn möglich nehmen Sie innerhalb eines halben Tages mit dem Bestattungsamt Verbindung auf. Todesfälle ausserhalb von Mönthal Die offizielle Meldung des Todesfalles erfolgt durch den Spital- resp. Heimleitung. Trotzdem sollten Sie innert 48 Stunden mit dem Bestattungsamt Kontakt aufnehmen.

Beizug Bestattungsinstitut Das Bestattungsunternehmen ist unter anderem für das Einsargen, die Überführung und die Aufbahrung von Verstorbenen zuständig. Es steht den Angehörigen frei welches private Bestattungsunternehmen Sie wählen und welche Dienstleistungen Sie vom Bestattungsinstitut in Anspruch nehmen möchten. Sollten Sie keinen speziellen Wunsch haben und Hilfe benötigen, wird Ihnen die Gemeinde bei der Suche behilflich sein und einige Institute aus der Umgebung nennen. Vorsprechen beim Bestattungsamt (Gemeinde Mönthal) Die Bestattung ist mit dem Bestattungsamt des letzten Wohnortes des Verstorbenen zu organisieren. Mit den Angehörigen zusammen werden die Bestattungsmodalitäten erledigt. Folgende Dokumente sind sofern vorhanden zum Gespräch mitzubringen: Schweizer: - Ärztliche Todesbescheinigung - Todesmeldung der Spital- oder Heimverwaltung - Familienbüchlein/Familienausweis des Verstorbenen Ausländische Staatsangehörige: - Ärztliche Todesbescheinigung - Todesmeldung der Spital- oder Heimverwaltung - Familienbüchlein/Familienausweis des Verstorbenen, falls kein Familienbüchlein/Familienausweis vorliegt, eine Eheurkunde oder eine Geburtsurkunde - Ausländerausweis und Reisepass Welche Dienste bietet die Gemeinde an: - Gibt es einen letzten Wunsch des Verstorbenen - Soll eine Kremation oder Erdbestattung stattfinden - Ist eine Aufbahrung erwünscht - Wie soll die Urne oder der Sarg aussehen - Beisetzungsort auf dem Friedhof Mönthal oder auswärts - Überführung ins Krematorium der verstorbenen Person durch ein Bestattungsinstitut - Rückführung vom Krematorium zum Friedhof - Art des Grabes wie Urnengrab, Erdbestattungsgrab, Urnenbeisetzung im Gemeinschaftsgrab oder in einem bestehenden Grab - Ist eine amtliche Publikation erwünscht - Tag der Urnenbeisetzung oder der Erdbestattung in Absprache mit dem zuständigen Pfarramt - Wünschen Sie ein provisorisches Holzkreuz

Welche Kosten & Dienstleistungen übernimmt die Gemeinde Gemäss 11 (Anhang A) des Regelements über das Bestattungs- und Friedhofwesen der Gemeinde Mönthal vom 29. November 2002 übernimmt die Gemeinde folgende Leistungen: - die Kosten für ein einfaches Grabkreuz - das Öffnen und Eindecken des Grabes - die Kosten für die Kremation (ohne Transport) - die Beisetzung der Leiche oder der Urne Die Gemeinde vermittelt das zuständige Pfarramt und bietet den Friedhofgärtner auf. Bei Abdankungen in der Ref. Kirche Mönthal wird zudem die Sigristin aufgeboten. Besprechung mit dem Pfarramt Nach der Meldung beim Bestattungsamt kann mit dem zuständigen Pfarramt Treffpunkt und Zeit für ein Gespräch vereinbart werden. Bei konfessionslosen Personen kann für die Grabrede ein neutraler Redner beigezogen werden. Welche Dienste bietet das Pfarramt an: - Wann soll die Bestattung stattfinden - Soll eine Abdankungsfeier stattfinden - In welchem Rahmen soll die Abdankungsfeier stattfinden - Gestaltung der Abdankungsfeier in der Kirche - Gestaltung des Abschieds am Grab - Besprechung Lebenslauf Was ist weiter zu tun; Allgemeine Aufgaben Vor der Bestattung Letzter Wille Testamente, Erberträge sowie Eheverträge unverzüglich dem Bezirksgericht Brugg zur Eröffnung einreichen oder der Gemeindekanzlei übergeben Benachrichtigungen Angehörige Nachbarn Vereine/Institutionen Arbeitgeber Wohnungsvermieter Krankenkasse Unfall- und Lebensversicherung Willensvollstrecker (falls vorhanden) Leidzirkulare bestellen und aufgeben Druckerei aussuchen, Termin vereinbaren Leidzirkulare aussuchen und bestellen Text für Leidzirkulare und Todesanzeigen aufsetzen Druck der Leidzirkulare inkl. Leidmahl-Einladungskarten Adressliste vorbereiten Versand der Leidzirkulare und Leidmahl-Einladungskarten Todesanzeige formulieren und bei den gewünschten Tageszeitungen aufgeben

Planung der Bestattung Lebenslauf für das Pfarramt verfassen Feierlichkeiten mit dem Pfarramt organisieren Blumenschmuck Sargdekoration Blumengebinde oder Kranz bestellen Blumenschmuck für die Kirche bestellen Leidmahl Örtlichkeit für das Leidmahl festlegen Menü bestellen Anzahl Personen bestimmen Tage nach der Bestattung Text für die Danksagung verfassen Danksagungen bei der Druckerei bestellen Danksagungen adressieren und verschicken Danksagungsanzeige bei den gewünschten Tageszeitungen aufgeben Wochen nach der Bestattung Auswahl und Bestellung Grabstein und Inschrift Organisation der Grabpflege (zuständiges Bestattungsamt) Einige Ratschläge & Hinweise der Gemeindekanzlei Was sollte zu Lebzeiten bereits erledigt werden: - Erstellung von Testament, Ehe- und Erbverträgen - Ausfüllen der Patientenverfügung - Lebenslauf - Wünsche betreffend Bestattungsort und Bestattungsart - Organspendeausweis Eigene Wünsche frühzeitig festlegen: Wer alleinstehend ist oder nicht alles durch die Angehörigen bestimmen lassen will, sollte frühzeitig die eigenen Wünsche festlegen: - Wird Erdbestattung oder Kremation gewünscht - Art des Grabes - Wer soll Todesanzeigen erhalten - Wer soll zum Leidmahl eingeladen werden - Besondere Wünsche für das Grabmal Grabgestaltung und unterhalt Wünsche, die direkt mit dem Todestag und der Beerdigung zusammenhängen, dürfen nicht in einen Erbvertrag oder ein Testament aufgenommen werden, da diese erst später eröffnet werden. Angehörige und Beauftragte müssen auf andere Weise informiert werden oder die Einwohnerkontrolle nimmt Wünsche in einem verschlossenen Couvert entgegen. Zu diesem Zweck stellt die Gemeindekanzlei ein Formular zur Verfügung. Die Bestattungsverfügung befindet sich auf der hintersten Seite dieses Reglements.

Wichtige Adressen und Telefonnummern Bestattungsamt Mönthal Gemeindekanzlei Hauptstrasse 166 5237 Mönthal G: 056 284 14 73 Gemeindeschreiberin Nicole Bittl-Dätwiler Rheinblickweg 500 5325 Leibstadt N: 079 419 54 87 Gemeindeammann René Birrfelder Ampfernstrasse 55 N: 079 690 54 64 5237 Mönthal P: 056 284 18 84 Stellvertretendes Bestattungsamt Gemeindekanzlei Herr Erwin Wernli G: 056 441 68 27 5225 Oberbözberg P: 056 441 91 81 Reformiertes Pfarramt Bözberg-Mönthal Pfarrerin Christine Straberg Pfarrer Thorsten Bunz Kirchbözberg 57 5224 Unterbözberg G: 056 441 16 52 Römisch-Katholisches Pfarramt Brugg Pfarrei St. Nicolaus Bahnhofstrasse 4 5200 Brugg G: 056 441 88 70 Christkatholisches Pfarramt Baden-Brugg Pfarramt Talstrasse 17 5105 Auenstein G: 062 893 08 46 Sigristin Beatrice Keller Bollstrasse 178 5237 Mönthal P: 056 284 12 40 Mögliche Bestattungsunternehmen Harfe GmbH Habsburgerstrasse 17 5200 Brugg G: 056 442 23 22 Biaggi AG Unterdorf 21 G: 062 865 70 70 5073 Gipf-Oberfrick N: 079 435 30 60 Caminada AG Florastrasse 10 5000 Aarau G: 062 824 25 84

G E M E I N D E M Ö N T H A L Bestattungsverfügung Letzter Wunsch für die Bestattung auf dem Friedhof Mönthal Name / Vorname... Geburtsdatum... Adresse... Bestattungsart: Grabart: ich wünsche eine Kremation ich wünsche eine Erdbestattung Urnengrab Erdbestattung Gemeinschaftsgrab Besetzung im bestehenden Grab von (dabei ist zu beachten, wann die gesetzliche Grabruhe der bereits bestatteten Person abläuft) mit meiner Asche / Urne soll anderes geschehen, nämlich: Grabunterhalt: ich wünsche, dass ein Grabunterhaltsvertrag bei der Gemeinde abgeschlossen wird. Grabsteinwunsch: (evtl. mit der Grabsteinfirma oder dem Bestattungsamt besprechen, ob der Grabsteinwunsch auch den Gestaltungsvorschriften der Gemeinde entspricht.) Todesanzeige: Trauerfeier: ich wünsche die private Anzeige in folgender/en Zeitung: ich wünsche keine private Todesanzeige ich wünsche keine amtliche Todesanzeige ich wünsche die Todesanzeige erst nach der Beisetzung eine vorbereitete Adressliste für das Versenden der Todesanzeigen befindet sich in / bei: ich möchte eine übliche Trauerfeier ich möchte eine Trauerfeier im engsten Familienkreis ich möchte keinen Pfarrer sondern einen neutralen Redner Name:...

Lebenslauf: Testament / Erbvertrag: ich habe einen Lebenslauf geschrieben. Er befindet sich: ich habe kein Testament ich habe ein Testament erstellt dieses befindet sich:... ich habe im Testament einen Willensvollstrecker ernannt Name:... ich habe einen Erbvertrag abgeschlossen mit Name:... dieser befindet sich:... ich habe einen Ehevertrag abgeschlossen mit Name:... dieser befindet sich:... Patientenverfü- ich habe eine Patientenverfügung erstellt gung: dieses befindet sich:... Dokumente: Meine Dokumente (Familienbüchlein, Dienstbüchlein, Niederlassungsausweis, AHV-Ausweis, Versicherungspolicen, Pass, ID, Eheschein, Ehevertrag etc.) befinden sich:... Vollmachten: Erziehung Berater ich habe keine Generalvollmacht erteilt die Generalvollmacht ist geregelt, sie befindet sich bei: bis zum Todestag:... ab Todestag:... als Berater, evtl. Vormund oder Beistand meiner Kinder empfehle ich: Wer kann von den Hinterbliebenen als Berater beigezogen werden? Weitere mögliche Punkte die in einem letzten Wunsch enthalten sein können (Organspenden, Autopsie / Obduktion, Vermachung des Leichnams an das Anatomische Institut in Zürich, etc.):............ Datum:... Unterschrift:... Es wird empfohlen, dass diese Bestattungsverfügung oder ein Doppel davon dem Bestattungsamt Mönthal zur Aufbewahrung zugestellt wird.