Gegenüberstellung von 2 Fledermaus- Gutachten für ZAKB Windradprojekt in Lampertheim-Hüttenfeld S. Hodges 29.9.2014
Inhalt Ort Projektziel - Projektumfang 3 Geplanter Windrad-Standort (Karte) 4 Timeline Gutachten-Erstellung 5 Vergleich ZAKB-Gutachten und Gegengutachten 6 Untersuchungs-Zeitraum u. Aufgabenstellung 7 Erfassungsmethoden und Auswahl des Untersuchungsraumes 8 Ergebnis Rufaufzeichnungen 9 Ergebnis Netzfang 10 Anzahl nachgewiesener Arten 11 Anlage- und betriebsbedingte Wirkungen 12 Tötungsrisiko allgemein 13 Signifikantes Tötungsrisiko betroffener Arten 14 Quartiernachweise der Großen Bartfledermaus 15 Gefahr von Wochenstuben- und Quartierverlust 16 Betroffenheit der Jagdhabitate 17 Beeinträchtigungen von Flugstraßen und Orientierungsstrukturenverlust 18 Können Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG vermieden werden? Durch welche Maßnahmen? 19-20 Monitoring zur Senkung des Tötungsrisikos? 21 Besondere Bedeutung des Untersuchungsraumes für die seltene Große 22 Bartfledermaus Genehmigungsrelevante Erkenntnisse 23 Fazit des neuen Gutachtens 24 2
Ort Projektziel - Projektumfang Ort: Stillgelegte Mülldeponie Lampertheimer Wald Projektziel: Rein politisch motiviert: Vorweisen von 1.Windrad an der hess. Bergstraße, in Schwachwindregion! Umfang: 1-3 Windräder geplant, ZAKB Antrag für 1. Windrad zur RP-Genehmigung eingereicht Blick von geplantem WKA Standort, vom ZAKB Deponiehügel 3 Inhaltsverzeichnis
Geplanter Windrad-Standort neben Vogelschutzgebiet, FFH Gebiet, nahe Biotop Rote Erde und nahe Zugvogelrastplatz NSG Weschnitzinsel 4
Timeline Gutachtenerstellung RP Genehmigungs-Entscheidung erwartet Ende Oktober 2014 5
Vergleich ZAKB-Gutachten und Gegengutachten SPANG. FISCHER. NATZSCHKA. GMBH, Walldorf ( ), Lindenfels Auftraggeber: im Eigeninteresse des NABU, des Bioenermed e.v. sowie für die BI-Hüttenfeld und weitere Institutionen und Personen 6
Untersuchungs-Zeitraum u. Aufgabenstellung April bis November 2012 Juni und Juli 2014 Aussagen bezüglich des Artenspektrums, der Häufigkeiten und den Aktivitätsdichten von Fledermäusen Per überschlägiger Bewertung ist anhand der Ergebnisse zu prüfen, ob vorhabensbedingt die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden können Zu prüfen, welche konfliktvermeidenden Maßnahmen erforderlich sind Nachweis der Koloniestandorte beim Fang der Großen Bartfledermaus oder Mopsfledermaus. Ermittlung von Quartierbäumen, sowie die Nutzung und Lage der Nahrungssuchräume in der Zeitspanne, in der sich der Sender am Tier befand. Vergleichende Prüfung und Einschätzung der Ist- Situation planungsrelevanter Fledermausarten als Entscheidungsgrundlage für die Genehmigungsbehörde 7
Erfassungsmethoden und Auswahl des Untersuchungsraumes Rufaufzeichnung Transektbegehungen und mittels stationärer Rufaufzeichnungen in etwa 8 m Höhe am geplanten Anlagenstandort Rufaufzeichnung Zusätzlich Netzfang und Telemetrie (Sender an besäugtem Weibchen) Durch standardisierte Erfassungs-methoden (** Anmerkung siehe unten) im 1km Radius, vier Transektstrecken ("Wald", "Feld", "Deponie" und "See") 17 Begehungen, die kurz nach Sonnenuntergang begonnen wurden. An Teichanlagen und Laubmischwald Prüfungsfokus auf besonders sensible und stark gefährdete Fledermausarten, gemäß hessischem Windkraft-Leitfaden (Tabubereich 5 km) 4 Begehungen 8 ** Anmerkung: Es gibt keine Festlegungen für standardisierte Untersuchungsverfahren und Aussagen zu dem notwendigen Umfang.
Ergebnis Rufaufzeichnungen Nicht alle Fledermausarten weisen dasselbe Flugund Rufverhalten auf Dadurch kann die tatsächliche Häufigkeitsverteilung der Arten nicht wiedergegeben werden Praktisch an allen Standorten Aufnahmen der bioakustisch nicht unterscheidbaren Bartfledermäuse Es wurden diejenigen Stellen mit besonders vielen Kontakten als Netzfangstandorte bestimmt 9
Ergebnis Netzfang Nicht erfolgt 1 Netzfang (25.6.2014) 23 Fledermäuse in 6 Arten gefangen. Bei allen 6 Arten wurde Reproduktion nachgewiesen. Der Fangerfolg kann als deutlich überdurchschnittlich gewertet werden zeigt in erster Linie das hohe artenschutzfachliche Potential der Fledermausbiozönose Hiervon wurde eines der gefangenen und besäugten Weibchen der Großen Bartfledermaus besendert 10
Anzahl nachgewiesener Arten von insgesamt 20 Arten in Hessen 11 Arten 16 (17) Arten (**siehe Anmerkung unten) 11 ** Anmerkung: als 17.Art wird die Mopsfledermaus als sehr wahrscheinlich vorhanden angenommen, der Untersuchungszeitraum war zu kurz
Anlage- und betriebsbedingte Wirkungen Vorhandensein eines neuartigen Landschaftselements Lichtemissionen durch nächtliche Beleuchtung der Anlage Geräuschemissionen (auch im Ultraschallbereich) Schlagwirkung der sich drehenden Rotoren Luftdruckveränderungen im Nahbereich der sich drehenden Rotoren (Anmerkung: Tiere sterben an Barotrauma, ohne Rotorkontakt) Zusätzlich zu den bekannten Wirkungen links: An Windenergieanlagen finden sich Insektenkonzentrationen. Weiterhin dürfte der nächtliche Warmluftabfluss aus den umliegenden Flächen, der sich aus der Anhöhe der Deponie ergibt, sowie die Leuchtwirkung im Bereich der Gondel, Insektenkonzentrationen (Fledermaus-Jagdbeute) im Rotorbereich begünstigen. 12
Tötungsrisiko allgemein Fledermäuse zählen neben der Avifauna zu den besonders schlaggefährdeten Artengruppen Vorhabensgebiet grenzt an den Lampertheimer Wald an, der Teil des FFH- Gebietes "Reliktwald Lampertheim" ist Vorhabensgebiet grenzt an Vogelschutzgebiet In FFH-und VSG wurden bereits verschiedene kollisionsgefährdete Arten nachgewiesen Deshalb Vorkommen mehrerer planungsrelevanter Fledermausarten auch hier anzunehmen Bei zahlreichen Arten ist das signifikante Tötungsrisiko bereits bei 1 Tier pro Jahr gegeben Tötungsrisiko kann auch mit Abschaltzeiten nicht ausgeschlossen werden Fledermäuse nahezu immer einem Tötungsrisiko durch Windenergieanlagen ausgesetzt insbesondere in Wald und waldrandnahen Standorten. 13
Signifikantes Tötungsrisiko betroffener Arten Für 6 Arten ist von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko durch Kollision auszugehen Hiervon betroffen sind demnach 12 der 16 (17) nachgewiesenen Arten Insbesondere bei den hoch fliegenden Arten Bei den sehr seltenen Arten Bei den Arten, die auf Quartiersuchflügen hohe Objekte gezielt anfliegen Bei wandernden Fledermausarten, die auf ihren Fernflügen den höheren Luftraum nutzen Bei Arten, deren Transferstrecken sich zwischen bedeutenden Lebensräumen (Quartierzentren, Nahrungssuchräume) befinden 14
Quartiernachweise der Großen Bartfledermaus wegen Tabuzone 5km gemäß RP-Leitlinie im Umkreis von 5 km befinden sich jedoch Wochenstuben-, Sommer- und Winterquartiere von 8 Fledermausarten Große Bartfledermaus 2014: Koloniestandorte sind zwischen 1,3km, 1,8km und 1,9km von der Deponie entfernt Große Bartfledermaus 2009: ein Quartier mit 215 adulten und mindestens 150 juvenilen Tieren Große Bartfledermaus 2011: ein Quartier mit 65 Tieren Somit befindet sich eine weitere Kolonie der stark gefährdeten Großen Bartfledermaus innerhalb der einzuhaltenden Tabuzone zu WKAs Mit weiteren lokalen Vorkommen, insbesondere mit Kolonien südlich der Deponie aber auch weiter nördlich Richtung Lorsch und weiter Richtung Riedrode und Einhausen, ist bei gezielter Suche zu rechnen. 15
Gefahr von Wochenstuben- und Quartierverlust Kann für alle Fledermausarten ausgeschlossen werden Lebensstätten sind nicht unmittelbar betroffen, jedoch indirekt im Sinne einer erheblichen Störung Durch direkte Tötung von Tieren und ggf. durch Lärmimmissionen (niederfrequenter Schall Infraschall), insbesondere im Bereich von Quartierzentren. Hier vorliegende Befunde auch frühabendlich und sogar tagsüber Nahrung suchender Großer Bartfledermäuse, die regelmäßig die A67 queren deren Quartiere sich bei höherer Stichprobe und längerer Suche auch östlich der A67 befinden sollten 16
Betroffenheit der Jagdhabitate Jagdhabitate sind nur geringfügig betroffen Im August konnten teilweise mehrere Abendsegler gleichzeitig über der Deponie im hohen Luftraum, teilweise aber auch tief jagend beobachtet werden Ein weiteres relevantes Ergebnis war der Nachweis einer weiteren Transferstrecke des Sendertieres (Große Bartfledermaus) zwischen den essentiellen Teilnahrungshabitaten, den beiden Teichanlagen Seehof und Buchenhof Diese Transferstrecke(n) liegt(en) somit unmittelbar im Bereich der Deponie und hat/haben auch für zahlreiche weitere, vermutlich alle 16 (17) im Untersuchungsraum nachgewiesenen Fledermausarten und deren Populationen eine besondere bzw. essentielle Bedeutung! 17
Beeinträchtigungen von Flugstraßen und Orientierungsstrukturenverlust Die Oberrheinische Tiefebene ist als Zugkorridor für wandernde Fledermausarten bekannt. Das Sendertier überflog nachweislich die beiden nahe beieinanderliegenden Autobahnüberführungen In manchen Jahren ziehen im Frühjahr, teilweise bis in den Mai sowie ab Ende Juli tausende Abendsegler, Rauhautfledermäuse und Zweifarbfledermäuse durch. Auch während der regelmäßigen nächtlichen Querungen Deponiegelände: Eine konkrete Flugstraße konnte hier im Rahmen der Transektbegehungen nicht festgestellt werden 18
Können Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG vermieden werden? Durch welche Massnahmen? Ja, durch konfliktvermeidende und - vermindernde Maßnahmen. Durch Temporäre Betriebszeitenbeschränkungen Durch Gondelmonitoring (mindestens zwei Jahre lang fest installierte Aufzeichnungsgeräte angebracht.) Durch Überprüfung von Bäumen auf Quartiermöglichkeiten u. Bäumfällungen außerhalb der Winterschlafphase Durch Schonung von Bäumen mit Quartiermöglichkeiten Nein, Abschaltzeiten sind bedingt bei Anlagen geeignet bei denen nur Migrationsbewegungen nachgewiesen wurden nicht aber rezente ganzjährige Vorkommen anzutreffen sind Auch durch zeitweilige Abschaltungen ist eine Beherrschung des Tötungsrisikos der stark gefährdeten Großen Bartfledermaus und weiterer Arten nicht gegeben 19 Durch Vergitterung der Gondelöffnungen
Können Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG vermieden werden? Durch welche Massnahmen? Temporäre Abschaltung von ungeschützt und frei schlagenden Windkraftanlagen ist, wie in den meisten Gutachten als Minimierungsmaßnahme erläutert, nicht geeignet Verbotstatbestände, die sich schnell in den Bereich der Erheblichkeit auswirken können, zu umgehen. ist die Anlage und der Betrieb von Windkraftanlagen im Untersuchungsraum und weiterer Umgebung mit derart bedeutenden Fledermausvorkommen auszuschließen. 20
Monitoring zur Senkung des Tötungsrisikos? Ja, Monitoring während der ersten Betriebsjahre wird zur Optimierung des Anlagenbetriebs empfohlen. Gondelmonitoring (mindestens zwei Jahre lang fest installierte Aufzeichnungsgeräte angebracht.) Nein, das üblich geforderte Gondelmonitoring beim Betrieb von WKAs ist nicht geeignet, insbesondere angemessen das Tötungsrisiko der sehr seltenen Arten zu senken Die 20m Reichweite der meist im Gondelbereich angebrachten Horchboxen decken nicht die Reichweite der meisten Fledermausarten ab, die in den Wirkraum der Rotoren und der Luftschleppe eintreffen die zu leise rufen der Wirkraum der Luftwirbel auf Fledermäuse liegt bei über 35 m! 21
Besondere Bedeutung des Untersuchungsraumes für die seltene Große Bartfledermaus Somit zählt der Untersuchungsraum zu einem, wenn nicht sogar, zu dem Hauptverbreitungsgebiet der Art in Hessen bzw. Süddeutschland! zählt zu den Fledermaus-gebieten mit den hessenweit höchsten Artvorkommen für einige Arten hessenweit die höchsten Bestandsdichten Alle Fledermäuse sind durch die Nutzung der Windenergie in unterschiedlichem Ausmaß betroffen. 22
Genehmigungsrelevante Erkenntnisse Auch die Mitigationsvorschläge der können Verbotstatbestände nach 44 BNatSchG nicht ausschließen, vor allem nicht bei den ganz seltenen Fledermausarten mit schlechtem Erhaltungszustand. ** (siehe Anmerkung unten) Temporäre Abschaltungen nicht geeignet Verbotstatbestände zu umgehen, die sich schnell in den Bereich der Erheblichkeit auswirken können. Gemäß Windkraftleitfaden des Ministeriums liegt der Standort in einer Tabuzone für Windkraft. Gegengutachten widerlegt verharmlosende Aussagen des ZAKB Gutachtens. Untersuchungsraum gehört zu einem oder ist sogar Hauptverbreitungsgebiet der Großen Bartfledermaus in Hessen (4x) bzw. Süddeutschland! Der Nachweis wurde erbracht, dass diese sowie andere Arten sogar tagsüber über das Deponiegelände fliegen! Sie fliegen von ihren Quartieren westlich A67 zu den beiden Seen bei Lorsch und Hüttenfeld, quer über die Deponie Hüttenfeld. Gefahr von Tötung, Wochenstuben- und Quartierverlust, betroffenen Jagdhabitaten Untersuchungsraum zählt zu den Fledermausgebieten mit den hessenweit höchsten Artvorkommen und für einige Arten höchsten Bestandsdichten 23 ** Anmerkung S.H.: Der Tötungstatbestand des 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ist individuen- und nicht populationsbezogen
Fazit des neuen Gutachtens Naturschutzverbände BUND, NABU und Naturschutzbeirat des Kreises Bergstraße etc. erwarten vom RP folgerichtig: Keine Genehmigung 24 Inhaltsverzeichnis