Der vorliegende Fragebogen erleichtert die Möglichkeit, zu den Umsetzungsvorschlägen des Projekts Steuerung und Finanzierung Stellung zu nehmen.



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DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT FRAGEBOGEN ZUR ANHÖRUNG Änderung des Gesetz über die Berufs- und Weiterbildung (GBW) und der Verordnung über die Berufs- und Weiterbildung (VBW) betreffend Steuerung und Finanzierung der subventionierten nichtkantonalen Berufsfachschulen vom 04. April 2014 bis 04. Juli 2014 Datum Name/Organisation Kontaktperson Aargauischer Lehrerinnen- und Lehrer-Verband alv Kathrin Scholl Kontraktadresse Entfelderstrasse 61, Postfach 2114 PLZ Ort 5001 Aarau Telefon 062 824 77 60 E-Mail scholl@alv-ag.ch Sehr geehrte Anhörungsteilnehmende Der vorliegende Fragebogen erleichtert die Möglichkeit, zu den Umsetzungsvorschlägen des Projekts Steuerung und Finanzierung Stellung zu nehmen. Den Fragebogen und alle Unterlagen zur Anhörung finden Sie auf der Homepage des Kantons (www.ag.ch/vernehmlassungen). Sie erleichtern uns die Arbeit, wenn Sie den Fragebogen elektronisch ausfüllen und zurücksenden. Bitte senden Sie den ausgefüllten Fragebogen bis zum 04. Juli 2014 an folgende Adresse: Departement Bildung, Kultur und Sport Felix Scheidegger Bachstrasse 15 5001 Aarau felix.scheidegger@ag.ch Tel.: 062 835 22 01 Für Ihre Mitwirkung danken wir Ihnen bestens. Aarau, 4. April 2014 Staatskanzlei

1. Keine Kantonalisierung 1. Der Regierungsrat hat entschieden, dass die Kantonalisierung der nichtkantonalen, subventionierten Berufsfachschulen nicht zur Diskussion steht, und dass somit die Trägerschaften (Schulvorstände) der Berufsfachschulen weiterhin über umfassende Kompetenzen (Beschlussfassung über das Budget, Anstellungsbehörde, Organisation und Betrieb der Schule, Abschliessen von Leistungsvereinbarungen mit dem Kanton, strategische Aus-richtung der Weiterbildung) bei der Führung der Berufsfachschulen verfügen. Stützen Sie diesen Grundsatzentscheid? Vgl. Ziffer 2.1 des Anhörungsberichts X ja eher ja eher nein nein Keine Angabe Das heutige System funktioniert. Es besteht kein Grund, dies grundsätzlich zu ändern, Verbesserungen sind immer möglich und gewünscht. Wir sind also mit den Grundsatzentscheid einverstanden. NUR: Mit dem nun vorliegenden Modell weicht der Regierungsrat von seinem Grundsatz der Nicht-Kantonalisierung ab. Dies ist irreführend. In die Führung sind wichtige Entscheidungsträger rund um die BFS eingebunden, seien dies Verbände, Funktionsträger in den Gemeinden, Lehrpersonen und Lehrlingsbeauftragte aus Betrieben. Mit der finanziellen Kantonalisierung gehen entscheidende Kompetenzen der heute Verantwortlichen verloren, was unweigerlich zu einer Abwertung der Aufgaben führt und somit die Schulen schwächt. Der Kanton will die Finanzhoheit ohne Verantwortung und lässt den Schulvorständen die Verantwortung ohne Finanzen. Dies ist weder zielführend noch fair. 2. Rechnungslegung 2. Sind Sie damit einverstanden, dass ein einheitliches Berichtswesen (Rechnungslegungsstandard GAAP FER 21, verbindliches Rechnungslegungs-handbuch, Einführung einer Kosten- Leistungsrechnung) für alle nichtkantonalen, subventionierten Berufsfachschulen für verbindlich erklärt wird? Vgl. Ziffer 4.1 des Anhörungsberichts und Kommentar zu 5a und 5b des Anhörungsberichts sowie 5a und 5b der Synopse X ja eher ja eher nein nein Keine Angabe Das System, insbesondere in Bezug auf die Rechnungslegung ist noch verbesserungswürdig. Die im Anhörungsbericht Seite 14 aufgeführte Begründung der fehlenden Transparenz in der Rechnungslegung und in Finanzierungsfragen können durch einfache Vorgaben des Kantons behoben werden. Abgrenzungen zwischen Grund- und Weiterbildung ist notwendig und richtig, kann aber auch im heutigen System problemlos umgesetzt werden. Vorgaben für die Rechnungslegung auf Gesetzesstufe zu verankerten erachten wir als wenig sinnvoll. Dies hat auf Stufe Verordnung zu erfolgen. Ein Handbuch ist dann zielführend, wenn es praxisrelevant und aufwandsparend ausformuliert ist. Die Schulen erhalten ein Anhörungs- und Mitspracherecht.

3. Finanzierung des Betriebs 3. Sind Sie damit einverstanden, dass die Berechnung der Pflichtlektionenpauschale (gewichtetes Mittel der Kosten pro Lernende/r und Lektion) auf der Basis der tatsächlichen Kosten (gemäss Kosten- Leistungsrechnung) des Schulbetriebs erfolgt? Vgl. Ziffer 4.2.1 des Anhörungsberichts und Kommentar zu 48 des Anhörungsberichts sowie 48 der Synopse Grundsätzlich ist die Finanzierung über Leistungspauschalen zu begrüssen. Die doppelte Gewichtung der kostengünstigsten 50% der Schulen erachten wir als problematisch, denn so kann es zu Standortfragen führen, was nicht Ziel und Aufgabe dieser Vorlage ist. Die Schulen sind unterschiedlich gross, dass Angebot kann nicht überall vergleichbar ausgestaltet werden. Will man über die Finanzen steuern, geht das zu Lasten der Schülerinnen und Schüler, denn es besteht die Gefahr, dass Freifach- und Stützkurse aus Kostengründen reduziert werden müssen. 4. Sind Sie damit einverstanden, dass die jährliche Anpassung der Betriebspauschale nicht grösser sein darf als die Veränderung des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK)? Vgl. Ziffer 4.2.2 des Anhörungsberichts und Kommentar zu 48 Abs. 3 des Anhörungsberichts sowie 48 Abs. 3 der Synopse Dies ist der falsche Ansatz. Der grösste Kostenblock in einer Schule sind die Löhne. Über den altersbedingten Lohnanstieg ergeben sich, unabhängig von der LIK-Entwicklung, Lohnsteigerungen. Die vorgeschlagene Kopplung von LIK und Betriebspauschale führt dazu, dass die nicht abgedeckten Lohnkosten Einsparungen bei Aufwandpositionen erwirken, oder aber es führt zu einem erhöhten Druck auf die Löhne der Lehrpersonen. Es kann dazu führen den Mutationsgewinn zu optimieren, was den Druck auf die älteren Lehrpersonen erhöht. 5. Sind Sie damit einverstanden, dass der Gemeindebeitrag (ein einheitlicher Beitrag pro Lernenden, fixen Anteil an den Gesamtkosten der beruflichen Grundbildung) durch den Kanton festgelegt wird? Vgl. Ziffer 4.3 des Anhörungsberichts und Kommentar zu 48a des Anhörungsberichts sowie 48a der Synopse

Die Vereinheitlichung der Gemeindebeiträge ist systemfremd. Selbst in der Volksschule werden die unterschiedlichen strukturellen Gegebenheiten der Schulstandorte miteinbezogen und abgegolten. Bei einem einheitlichen Satz werden die unterschiedlichen Strukturen der Schulen völlig ausgeblendet. Das bisherige System ist unbürokratisch und mindestens so fair und korrekt wie ein einheitlicher Wohnortsbeitrag. Die Verlässlichkeit ist bei einem kantonalen Ansatz nicht grösser, aber die Gemeinden können nicht mehr mitbestimmen. Durch den angestrebten Systemwechsel müssen die Gemeinden mit höheren Wohnortsbeiträgen rechnen, denn der Gesamtaufwand, insbesondere in der Verwaltung, steigt. Die unterschwelligen Vorwürfe an die Schulen erachten wir als unfair und wenig zielführend. Mögliche Mehrerträge der einzelnen Schulen sind primär in schulische Infrastrukturprojekte eingeflossen, die der Ausbildungsqualität zugutekam. Zu erwähnen wäre hier ebenfalls dass die Schulen die a.o. Kosten der Ausfinanzierung der Pensionskasse vollumfänglich finanzierten (unter anderem aus den NFA Geldern) Den BFS entstanden durch die Neuorganisation der APK Mehrkosten von rund 64 Mio Franken. Die konkret auftretenden Ungereimtheiten mit den Verantwortlichen zusammen umgehend zu korrigieren, statt ein im interkantonalen Vergleich hervorragendes aufgestelltes Berufsbildungssystem in Frage zu stellen, wäre der erfolgversprechende Ansatz. 6. Sind Sie damit einverstanden, dass a) allfällige Betriebsüberschüsse der subventionierten beruflichen Grundbildung in einen Rücklagefonds zur Deckung der Schwankungen im Betriebsergebnis zugewiesen werden; b) allfällige Betriebsüberschüsse bei vollständiger Äufnung des dieses Fonds (10% der jährlichen Gesamtkosten des Vorjahres) hälftig zwischen Kanton und Berufsfachschule aufgeteilt werden; c) die Betriebsüberschüsse ausschliesslich für den Schulbetrieb der Grundbildung verwendet werden dürfen. Vgl. Ziffer 4.4 des Anhörungsberichts und Kommentar zu 50a des Anhörungsberichts sowie 50a der Synopse ja X eher ja eher nein nein Keine Angabe Bemerkungen/Begründung zu a): Den BFS muss ermöglicht werden, Rückstellungen zu bilden um den Wertverzehr und die anstehenden zukünftigen Kosten, wie z.b. Unterhaltskosten an der Liegenschaft, regelmässig und in einer vorausblickenden Finanzplanung aufzufangen. Nur so ist eine mittel- bis langfristige finanzielle Steuerung und Planung in einer zeitgemässen und eigentümergerechten Art und Weise möglich.

Bemerkungen/Begründung zu b): Die hälftige Teilung der Betriebsüberschüsse zu Gunsten der BFS und des Kantons benachteiligt die Wohnortsgemeinden. Beim heutigen System können mögliche Überschüsse den Gemeinden direkt über eine Reduktion der Wohnortsbeiträge zurückfliessen. Dies ist beim vorgesehen Modell nicht der Fall. ja X eher ja eher nein nein Keine Angabe Bemerkungen/Begründung zu c): 4. Finanzierung der Infrastruktur 7. Sind Sie damit einverstanden, dass die Finanzierung der anrechenbaren Infrastrukturkosten der beruflichen Grundbildung neu vollumfänglich durch den Kanton erfolgt? Vgl. Ziffer 4.5 des Anhörungsberichts und Kommentar zu 54 des Anhörungsberichts sowie 54 der Synopse Mit dieser Änderung kann die gute, wohlweislich durch die Gemeinden finanzierte Infrastruktur mittel-/langfristig nicht aufrechterhalten werden. Eine mögliche Reduktion der Unterhaltsarbeiten und der werterhaltenden Investitionen der bestehenden Schulgebäulichkeiten geht zulasten der Standortgemeinden. Das vorgeschlagene System greift die Eigentumsrechte der Standortgemeinden an und lässt unterschiedliche Eigentumsverhältnisse der Schulbauten ausser Acht. 5. Weitere Bemerkungen Die Weiterentwicklung von Swiss GAAP FER 21 behebt die wesentlichen kritisierten Punkte der heutigen Steuerung und Finanzierung der BFS. Beispielsweise: Vergleichbare Jahresrechnungen, Kostentransparenz und Spartenrechnung in der Grund- und Weiterbildung, Regelung von Betriebsüberschüssen in der Grundbildung u.a.m. Die Kosten des heutigen Finanzierungssystems liegen unter dem schweizerischen Durchschnitt. Eine Zentralisierung würde keine Einsparungen bringen. Auch der Kanton rechnet durch den Systemwechsel mit erheblichen Initialaufwand und einem geringen permanenten Mehraufwand (siehe.anhörungsbericht S. 33). Die heutigen Kosten, die den BFS im Milizsystem entstehen, sind ausserordentlich bescheiden. Es ist absehbar, dass durch die finanzielle Kantonalisierung für alle Beteiligten Mehrkosten entstehen.