Zahnmedizinische/r Fachassistent/in* Der Beruf des Zahnmedizinischen Fachangestellten/ der Zahnmedizinischen Fachangestellte des Zahnarzthelfers/ der Zahnarzthelferin*) gehört zu den staatlich anerkannten Ausbildungsberufen im Bereich des Gesundheitswesens. In den letzten Jahrzehnten hat sich das Angebot zur beruflichen Weiterentwicklung für Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnarzthelferinnen rasant entwickelt. Im Gleichschritt mit den Veränderungen in der Zahnheilkunde und dem steigenden Gesundheitsbewusstsein der Bevölkerung haben die Landeszahnärztekammern Fortbildungsmaßnahmen entwickelt, um so interessierten Mitarbeiterinnen zahnärztlicher Praxen die Qualifizierung mit staatlich anerkanntem Abschluss zu ermöglichen. Das traditionelle Bild einer Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferin in der Bevölkerung wird den Anforderungen einer für die modern geführte Zahnarztpraxis ausgebildeten Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferin schon lange nicht mehr gerecht. Vor diesem Hintergrund führt die Landeszahnärztekammer Hessen über ihre FAZH eine stets aktualisierte zeitgemäße Fortbildung für Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnarzthelferinnen durch. Was bietet Ihnen diese Fortbildungsmaßnahme? Ihr beruflicher Aufstieg bedeutet die Übernahme von mehr Verantwortung ermöglicht Ihnen selbständiges Arbeiten am Patienten führt zu höherem Ansehen gegenüber dem Patienten und innerhalb der Praxis sichert Ihnen ein angemessenes Gehalt und Ihren Arbeitsplatz Ihre Teilnahme an der berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildung zur Zahnmedizinischen Fachassistentin bedeutet nicht zuletzt eine Entwicklung Ihrer eigenen Persönlichkeit! Das folgende Infoblatt gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die Gliederung und die Lerninhalte dieser Fortbildungsmaßnahme. *) Im Folgenden wird nur die weibliche Form verwendet. Die nachfolgend beschriebenen Fortbildungsmöglichkeiten stehen jedoch beiden Geschlechtern gleichermaßen offen.
1. Fortbildungsziel Zahnmedizinische Fachassistentin () 1.1. Was ist eine Zahnmedizinische Fachassistentin? Die ist eine Fachkraft der Zahnärztin/des Zahnarztes, die in einer Aufstiegsfortbildung für Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnarzthelferinnen zusätzliches Wissen für die Ausübung ihres Berufes erworben hat. Weil sie dadurch eine Zusatzqualifikation besitzt, kann die innerhalb eines rechtlich geschützten Tätigkeitsrahmens und unter Verantwortung der Zahnärztin/des Zahnarztes zusätzliche Aufgaben in einer Praxis, in Zahn-, Mund- und Kieferkliniken und im öffentlichen Gesundheitsdienst übernehmen. 1.2. Was macht eine Zahnmedizinische Fachassistentin? Die Kenntnisse und Fertigkeiten, die eine besitzt und die sie in ihrer täglichen Arbeit umsetzt, sind sehr vielseitig und umfassen mehrere Fachgebiete. Um einen Überblick über ihren Aufgabenbereich zu bekommen, kann man drei große Tätigkeitsfelder der unterscheiden: (1) Zunächst ist die Tätigkeit im pädagogisch-psychologischen Bereich als einer der Schwerpunkte der nennen. Zu diesem wichtigen Arbeitsgebiet zählen unter anderem die Mitarbeit bei der psychologischen Betreuung der Patienten, insbesondere von Kindern, älteren Menschen und Behinderten, die Mitarbeit bei der Gesundheitsaufklärung und -beratung (z. B. Karies- und Parodontalprophylaxe) und die Mitarbeit bei der Anweisung und Beratung zur täglichen Mundhygiene. Innerhalb des pädagogisch-psychologischen Bereichs übernimmt die auch besondere Verantwortung und Aufgaben bei der Ausbildung von Auszubildenden (2) Der medizinisch-technische Bereich bildet ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet in der Arbeit der. Aufgrund ihrer Fortbildung übernimmt die hier jedoch Arbeitsbereiche, die über das Erlernte innerhalb der Zahnmedizinischen Fachangestellten-, Zahnarzthelferinnenausbildung hinausgehen. Es zählen hierzu sowohl die Mitarbeit bei der diagnostischen und therapeutischen Tätigkeit der Zahnärztinnen und Zahnärzte, z. B. das Legen von provisorischen Verschlüssen, die Herstellung von prov. Kronen und Brücken, die Endpolitur von Füllungen, das Entfernen von Zahnbelägen, die Fissurenversiegelung, sowie die qualifizierte Mitarbeit bei der kieferorthopädischen Behandlung als auch Tätigkeiten im Zahnarztlabor. (3) Ein drittes Tätigkeitsfeld der ist der kaufmännisch-rechtliche Bereich. Sie hat umfassende Kenntnisse über Praxismanagement und organisation, Versicherungswesen und Abrechnungsbestimmungen sowie auch über die zahlreichen rechtlichen Regelungen und Verordnungen, die im Zusammenhang mit der Zahnarztpraxis und der Beschäftigung von Mitarbeiterinnen wichtig sind. Gerade auf diesem Gebiet kann die selbständig und mit großer Eigenverantwortung arbeiten. 1.3. Was verdient eine Zahnmedizinische Fachassistentin? Auf Basis des Vergütungstarifvertrages ist eine ausgebildete in die Tätigkeitsgruppe IV einzuordnen; dies bedeutet einen Zuschlag von 25% auf das Gehalt einer ausgebildeten Zahnmedizinischen Fachangestellten / Zahnarzthelferin je nach Berufsjahr. Unabhängig vom Tarifvertrag ist eine freie Vereinbarung mit dem Arbeitgeber möglich.
2. Der Fortbildungsweg zur Zahnmedizinischen Fachassistentin Zur schnellen Übersicht und Veranschaulichung, wie man werden kann, soll die Grafik auf der nächsten Seite dienen, die im Folgenden erläutert wird. 2.1. Voraussetzungen zur berufsbegleitenden Aufstiegsfortbildung Grundvoraussetzungen sind: - abgeschlossene Ausbildung zur ZFA/ZAH - 2-jährige Tätigkeit im Beruf - der Nachweis über Kenntnisse im Strahlenschutz (gemäß 18 a RöV), - der Teilnahmenachweis an einem Kurs Maßnahmen im Notfall (Herz-Lungen- Wiederbelebung mit mindestens 16 Unterrichtsstunden, nicht älter als 3 Jahre. Zulassungsprüfungen werden nicht durchgeführt. 2.2. Wie wird man? Das Bausteinsystem ist in acht einzelne Kurse (= Bausteine) aufgeteilt. An diesen Einzelkursen kann die Zahnmedizinische Fachangestellte / Zahnarzthelferin berufsbegleitend teilnehmen. Wenn sie alle acht Kurse erfolgreich absolviert hat, entscheidet der Prüfungsausschuss über die Vergabe der neuen Berufsbezeichnung und damit über die weiterführende Qualifikation im Sinne des ZHG 1 Abs.5. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, nur einzelne Bausteine zu belegen; nach erfolgreichem Abschluss ist die Helferin berechtigt, in den entsprechenden Teilbereichen tätig zu sein. 2.2.2. Wie ist das Bausteinsystem organisiert? Die einzelnen Bausteine sind in sich geschlossene Lerneinheiten. Dies sind im Einzelnen: (1) Ausbildungswesen, Pädagogik, Arbeitssicherheit und -systematik (2) Oralprophylaxe, Ernährungslehre, Psychologie und Kommunikation (3) Klinische Dokumentation, Abrechnung von prophylaktischen und parodontologischen Leistungen (4) Mitarbeit bei der konservierenden und prothetischen Behandlung, Herstellung von Provisorien und Füllungspolituren (5) Mitarbeit bei der KFO-Behandlung (6) Tätigkeiten im Zahnarztlabor (7) Praxisorganisation, Verwaltung, Rechts- und Berufskunde (8) Abrechnungswesen Die Dauer der einzelnen Kurse ist sehr unterschiedlich und beträgt in ihren theoretischen Teilen zwischen 15 (Baustein 6) und 90 (Baustein 2) Stunden, wobei je nach Themenstellung noch ein praktischer Ausbildungsteil hinzukommt. Das Verhältnis von Theorie und Praxis ist somit von Kurs zu Kurs verschieden. Die theoretischen Inhalte werden dezentral je nach Bedarf in Frankfurt, Gießen und Kassel durchgeführt. Die praktischen Teile der Fortbildung werden von den Praxen, in denen die Mitarbeiterinnen tätig sind, bzw. von Gastpraxen (z.b. KFO-Praxen) sichergestellt. Die Kurse schließen entweder mit einer theoretischen Prüfung (Bausteine 1,3,7 und 8), einer theoretischen und praktischen Prüfung (Bausteine 2,4 und 5), oder nur mit einem Zertifikat (Baustein 6) ab.
Der Fortbildungsweg zur Baustein 1 Ausbildungswesen, Pädagogik, Arbeitssicherheit und -systematik (ca. 30 Stunden) Theoretische Prüfung: 1 Stunde Baustein 2 Oralprophylaxe, Ernährungslehre, Psychologie und Kommunikation (ca. 90 Stunden) Praktikum: ca. 2 Monate Theoretische Prüfung: 3 Stunden Baustein 3 Klinische Dokumentation, Abrechnung von prophylaktischen und parodontologischen Leistungen (ca. 30 Stunden) Theoretische Prüfung: 1½ Stunden Baustein 4 Mitarbeit bei der konservierenden und prothetischen Behandlung, Herstellung von Provisorien und Füllungspolituren (ca. 40 Stunden) Praktikum: ca. 2 Monate Theoretische Prüfung: 2 Stunden Baustein 5 Mitarbeit bei der KFO-Behandlung (ca. 40 Stunden) Praktikum: ca. 1 Monat Theoretische Prüfung: 2½ Stunden Baustein 6 Tätigkeiten im Zahnarztlabor (ca. 15 Stunden) Zertifikat Baustein 7 Praxisorganisation, Verwaltung, Rechts- und Berufskunde (ca. 35 Stunden) Theoretische Prüfung: 1½ Stunden Baustein 8 Abrechnungswesen (ca. 70 Stunden) Theoretische Prüfung: 2½ Stunden Zahnmedizinische Fachassistentin Die Kurse können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden.
3. Wie hoch sind die Kursgebühren? Kursgebühr Prüfungsgebühr inkl. 19% MwSt Baustein 1 295,00 70,00 Baustein 2 995,00 170,00 Baustein 3 295,00 70,00 Baustein 4 410,00 170,00 Baustein 5 410,00 170,00 Baustein 6 230,00 Baustein 7 385,00 70,00 Baustein 8 695,00 100,00 Gesamtkosten: 4.535,00 4. Wo kann man sich informieren und anmelden? Ihre Ansprechpartner sind: für Frankfurt Kursverwaltung Fortbildungsakademie 069 / 42 72 75-193 Frau Wild Zahnmedizin Hessen GmbH FAX: 069 / 42 72 75-194 Rhonestr. 4 60528 Frankfurt für Kassel: Kursverwaltung Fortbildungsakademie 0561 / 70 98 616 Frau Neumann Zahnmedizin Hessen GmbH FAX: 0561 / 70 98 644 Mauerstr. 13 34117 Kassel Prüfungswesen Landeszahnärztekammer Hessen 069 / 42 72 75-191 Frau Arampoglou Rhonestraße 4 FAX: 069 / 42 72 75-105 60528 Frankfurt