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Transkript:

Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. (bpa) bad e. V. Hintergrundinformation zur aktuellen Situation in der Häuslichen Krankenpflege in Mecklenburg-Vorpommern und den Krankenkassen AOK / BKK / IKK August 2012-1 -

Sehr geehrte Damen und Herren, nach dem Schiedsspruch vom 04.06.2012 über die Vergütung von Leistungen der Häuslichen Krankenpflege werden ab dem 01.08.2012 die Vergütungssätze für die Versorgung durch ambulante Pflegedienste und Sozialstationen in Mecklenburg Vorpommern um bis zu 18 % abgesenkt. Wir informieren Sie, als politisch verantwortlich Handelnde(r) in unserem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern auf diesem Wege zusammenfassend und bringen unsere große Sorge zum Ausdruck, dass die Folgen dieser Entscheidung gravierende Auswirkungen auf die Fachkräftesituation in der ambulanten Pflege und die ambulante Krankenversorgung hat! Ausgangslage: Nach dreijährigen Verhandlungen über eine Verbesserung der Vergütung von Leistungen der Häuslichen Krankenpflege in Mecklenburg-Vorpommern mit den Primärkassen bzw. Kassenverbänden AOK, BKK und IKK erklärten diese im Dezember 2011 das Scheitern der Verhandlungen und riefen eine unabhängige Schiedsperson an. Die Verhandlungen zwischen den Vertretern der ambulanten Pflegedienste (Private und Liga) mit der AOK Nordost, der IKK Nord, dem BKK Landesverband Nordwest, der LKK Mittel- und Ostdeutschland und der Knappschaft sollten dazu führen, endlich eine leistungsgerechte Vergütung für die mehr als 430 ambulanten Pflegedienste mit rund 6.500 Mitarbeitern im Land zu vereinbaren. Ein entscheidendes Ziel der Leistungsanbieter bestand auch darin, ausreichend Zeit für die Erbringung der häuslichen Krankenpflege für die Patienten und Pflegekräfte zu sichern und mit besseren Arbeitsbedingungen und hoher Qualität auch langfristig den Pflegediensten die Bindung der Fachkräfte in M-V zu ermöglichen und deren zunehmende Abwanderung zu verhindern. Deshalb versuchten sie, immer wieder neu, mit den beteiligten Krankenkassen Ergebnisse zu erreichen, die diesen Zielstellungen gerecht werden konnten. Leider waren diese zu keinem Zeitpunkt bereit, sich mit Sachaufwendungen oder Leistungszeiten, Qualitäts- oder Verwaltungsaufwendungen zielführend auseinander zu setzen. Dennoch einigten sich beide Seiten schließlich auf wesentliche Eckdaten für Personalkosten anhand der Zahlen des Statistischen Landesamtes als Verhandlungsbasis. Keine Einigung konnte über die steigenden Sach- und Verwaltungsaufwendungen erreicht werden, ebenso wie über die erforderlichen Fortbildungsaufwendungen oder Zeiten für die Koordination einer wirksamen und wirtschaftlichen Leistungserbringung, die auch die gesetzlich vorgeschriebene Anwendung von Pflege- bzw. Expertenstandards beinhaltet. Dies belegt das unzweideutig erklärte Verhandlungsziel der Krankenkassen, eine deutliche Vergütungsabsenkung für die ambulanten Pflegedienste im Land durchzusetzen und über die bisherigen Vertragsregelungen hinaus, mehr Hilfskräfte anstelle von Fachkräften einzusetzen. Der Schiedsspruch erging dann mit dem Datum vom 04.06.2012. Wir haben nachfolgend wesentliche Ergebnisse beispielhaft aufgeführt: Ergebnisse und Erkenntnisse aus dem Schiedsspruch: Krankenkassen AOK Nordost, der IKK Nord und dem BKK Landesverband Nordwest setzen mit Niedrigpreisforderungen die Qualität der Pflege aufs Spiel und gefährden Existenzen der Mitarbeiter. - 2 -

Der Schiedsspruch hat für die Häusliche Krankenpflege gravierende Folgen: 1. Eine leistungsgerechte Vergütung bleibt vorerst ausgeschlossen. 2. Die Schiedsperson erkennt weder die bisher vertraglich vereinbarten Zeiten für die Leistungserbringung zur Versorgung der kranken Menschen z. B. mit Verbandwechsel, Injektionen, der Kontrolle von Wirkungen und Nebenwirkungen verabreichter Medikamente oder Infusionen, noch die wissenschaftlich belegte Notwendigkeit einer Erhöhung der Zeiten an. 3. Die Preise für die Wege und Fahrtkosten wurden trotz erheblicher Kostensteigerungen (wie Kraftstoffe) für die Laufzeit um fast 20 Prozent abgesenkt. Nach Abzug der Fahrzeugkosten bleibt bei einigen Leistungen nur noch eine Vergütung unterhalb des Mindestlohns für Pflegehilfskräfte. Dies belegen folgende Beispiele über die Änderungen, die jederzeit ergänzt werden können: Beispiel 1 aktuelle Vergütung (Einzelleistungssystem) Vergütung ab 01.08.2012 (Pauschalsystem = d.h. nur noch eine Leistung je Einsatz abrechenbar) Insulininjektion 1,72 2,80 Medikamentengabe 1,72 Hausbesuchsgebühr 4,61 3,72 gesamt 8,05 6,52 Beispiel 2 aktuelle Vergütung (Einzelleistungssystem) Vergütung ab 01.08.2012 (Pauschalsystem = d.h. nur noch eine Leistung je Einsatz abrechenbar) Katheterisierung der 11,20 9,92 Harnblase Wundverband 7,72 Hausbesuchsgebühr 4,61 3,72 gesamt 23,53 13,64-3 -

Obwohl die Löhne in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind und auch die Sachkosten, wie Treibstoff, sich extrem verteuert haben, wurde die Hausbesuchsgebühr um fast 20 % abgesenkt! Während z.b. ein Handwerker problemlos 9,00 EUR für die Anfahrt zur Wartung Ihrer Heizung abrechnen darf, kann der Pflegedienst künftig nur Beträge zwischen 0,93 und 3,72 abrechnen. Nach Abzug der Sachkosten (Fahrzeugkosten) bleibt dann oft nur noch ein Lohnanteil für die Mitarbeiterin, die nicht einmal dem Mindestlohn für Hilfskräfte entspricht! 4. Auch das notwendige Ziel, die Vergütung der Pflegekräfte deutlich anzuheben, um mittelfristig Westniveau zu erreichen und um damit die Fachkräfte im Land zu halten, ist verfehlt worden. 5. Festlegungen der beteiligten Pflegedienste: Gemeinsame Protestveranstaltungen und Vorbereitung von Klageverfahren Die negativen Konsequenzen für Pflegedienste und Patienten in MV: 1. Unzufriedenheit und Unverständnis bei den Pflegenden und den Kranken / Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen. 2. Die Aufwendungen für die Leistungserbringungen können nicht mehr gedeckt werden. Die Absenkung der Vergütungen um bis zu 18 % trifft alle Pflegedienste im Land. 3. Infolge sinkender Refinanzierungsmöglichkeiten drohen Gehaltsabsenkungen sowie Arbeitsplatzabbau, mit den drohenden Kündigungen werden auch sozialversicherungspflichtige Stellen wegfallen. 4. Der Fachkräftemangel wird sich durch Abwanderung, insbesondere nach Hamburg oder Schleswig-Holstein weiter verstärken. 5. Die Personalknappheit in der ambulanten Pflege droht sich zu verstärken, da stationäre Einrichtungen und Krankenhäuser attraktivere Rahmenbedingungen bieten. 6. Die jahrelang vereinbarten und pflegefachlich begründeten (Standards, Erhebungen) Leistungszeiten werden von den Krankenkassen nicht mehr anerkannt. Das bedeutet weniger Zeit für deren Versicherten. Damit werden Kranke in unserem Bundesland deutlich schlechter als z.b. in Bayern behandelt. 7. Die Aufgaben der Pflegedienste steigen infolge der Morbiditätsentwicklung aber auch wegen zunehmender Verwaltungsaufwendungen und Kontrollen kontinuierlich, aber die zur Verfügung stehende Zeit wird deutlich knapper, das bewirkt zunehmende Arbeitsverdichtung mit Gefährdung der Qualität der Leistungserbringung. Die Folge: Mehr Hilfskräfte werden Fachaufgaben zu Lasten der Qualität erbringen müssen. 8. Die Arbeitsbedingungen werden deutlich schlechter, somit droht die Gefahr eines weiteren Anstiegs von physischen und psychischen Überlastungserkrankungen. - 4 -

Unsere Forderungen: Ausreichend Zeit für die Erbringung der Häuslichen Krankenpflege für Pflege(fach)kräfte und Patienten. Leistungsgerechte Vergütung für die Häusliche Krankenpflege und für die Wegevergütung. Wertschätzung und Anerkennung der sehr guten Arbeit und des hohen Engagements der Pflegekräfte rund um die Uhr. Angleichung der Löhne an das Westniveau gemäß Koalitionsvertrag in M-V. Wir bedanken uns herzlich bei den Politikern unseres Landes, die sich bisher konsequent an die Seite der Pflegenden gestellt haben. Sie haben mit dazu beigetragen, dass erste Gespräche mit Vertretern der beteiligten Krankenkassen stattgefunden haben. Dennoch liegt vor uns ein langer Weg, um die vorgenannten Ziele für die Häusliche Krankenpflege als immanenter Bestandteil der Krankenversorgung in unserem Land zu erreichen. Deshalb laden wir Sie herzlich ein sich über die aktuelle Situation in der Häuslichen Krankenpflege in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu informieren (gern auch in persönlichen Gesprächen) und gemeinsam zu beraten, wie derartige Probleme künftig besser gelöst werden können und welchen Beitrag wir gemeinsam dazu leisten können. Mit freundlichen Grüßen Die Leistungsanbieterverbände in Mecklenburg-Vorpommern Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg- Vorpommern e.v. Verbände der Privaten Pflegedienste in Mecklenburg-Vorpommern Bernd Tünker Vorstandsvorsitzender LIGA c/o LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg- Vorpommern e.v. August-Bebel-Str. 3 19055 Schwerin Tel: 0385-59098-12 Fax: 0385-59098-30 E-Mail: info@liga-mv.de Internet: http://www.liga-mv.de Michael Händel Vorstandsvorsitzender bpa c/o Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.v. Köpmarkt - Am Grünen Tal 19 19063 Schwerin Tel.: 0385-3992790 Fax: 0385-3992799 E-Mail: mecklenburg-vorpommern@bpa.de Internet: http://www.bpa.de - 5 -