Fortbildungskosten Beilage zum Werbungskostenantrag für... zur Vorlage beim Finanzamt... Name:... Sozialversicherungsnr:... Beruf:... Art der Fortbildungsmaßnahme:......Datum/Dauer der Fortbildungsmaßnahme:...... Begründung der beruflichen Veranlassung: Vom Arbeitgeber vorgeschrieben/dient zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, weil *)......... 1. Unmittelbare Kosten: Kurskosten, Seminarbeiträge, Teilnahmegebühren,... * Euro Fachunterlagen, Skripten,... * Euro... Euro... 2. Reisekosten: a) Fahrtkosten für folgende Fahrten:...... Kilometergelder. PKW Kennzeichen...... Km x 0,356 Euro =... x... Fahrten = Euro... Bus/Bahn/Flugzeug/... *:... x...fahrten Euro... Fortbildungskosten.doc Seite 1 von 8
b) Tagesgelder (ab einer Entfernung von 25 km)... Tage/... Stunden zu 26,40 Euro / 2,20 Euro...Tage/... Stunden zu c) Nächtigungsgelder Pauschal:... Nächte zu 15 Euro Tatsächliche Kosten laut Beleg * 3. Sonstige Kosten (zusätzliche Fachliteratur, Schreibmaterialien, u.ä.m.)... Euro...... Euro... Euro... Aufwendungen insgesamt Euro... abzüglich steuerfreie Ersätze des Arbeitgebers Euro... Abzugsfähige Werbungskosten Euro... (In Jahresausgleichsantrag bzw. Einkommenseutererklärung übertragen) Euro... ========== Bestätigung des Arbeitgebers (nicht unbedingt erforderlich, im Zweifelsfalle aber ein wichtiges Indiz): * Die angeführten Fortbildungsmaßnahmen sind beruflich veranlaßt. Die Ersätze wurden in der in der Aufstellung enthaltenen Höhe getätigt. Datum: Firmenstempel/Unterschrift: * Nichtzutreffendes streichen Fortbildungskosten.doc Seite 2 von 8
Werbungskosten i.v. mit BPA-Besuch Ausgaben für Arbeitsmittel: Fachliteratur, Schreibmaterial, Werkzeug, Berufsbekleidung,... Öffentliche Aufgaben: Prüfungstaxen, Anmeldegebühren, Mitgliedsbeiträge;... Fahrkosten i.v. mit BPA-Besuch: 1. Kilometergeld: a) für die tägliche Fahr (Fahrtenbuch erforderlich) b) für wöchentliche Fahrten (Reisekostenrechnung erforderlich) 2. öffentliches Verkehrsmittel: Kosten für Wochen- oder Monatskarten ein belegmäßiger Nachweis ist erforderlich Beide Verrechnungsarten sind nebeneinander möglich! Kilometergeld: 0,356 Euro / Kilometer (PKW) Fahrtkosten i.v. mit Lehrauftritten außerhalb von Wien Kilometergeld oder öffentliches Verkehrsmittel Reisekosten (Diäten) a) für Aufenthalt in Wien: für die ersten 5 Tage im September 26,40 Euro/Tag b) für Lehrauftritte außerhalb von Wien: 2,20 Euro je angefangene Stunde, wenn Reise länger als 3 Stunden dauert (max. 26,40 Euro) Fortbildungskosten.doc Seite 3 von 8
Nächtigungsgelder für Aufenthalt in Wien Diese müssen belegmäßig nachgewiesen werden! Fahrtkosten und Diäten für Fachexkursionen Differenz Fahrtspesen für Seminare wenn Dienstgeber nur öffentliches Verkehrsmittel bezahlt hat, der eigene PKW aber benutzt wurde Differenz Kilomtergeld - öffentliches Verkehrsmittel Fortbildungskosten.doc Seite 4 von 8
Computer Beilage zum Werbungskostenantrag... zur Vorlage beim Finanzamt... Name:... Sozialversicherungsnr.:... Beruf:... Die Anschaffung des Computers ist beruflich veranlaßt, weil (Zutreffendes Ankreuzen): O der Computer Fortbildungszwecken dient O der (tragbare) Computer im Außendienst verwendet wird O der Computer am Arbeitsplatz aufgestellt ist O Programme für den Beruf entwickelt werden O mit berufsspezifischen Programmen gearbeitet wird O... 1. Anschaffungskosten Computer: Marke:..., gekauft am:... Anschaffungskosten:..., zu... % beruflich genutzt davon 1/4 AfA jährlich (bei Kauf in der zweiten Jahreshälfte nur die halbe AfA); bei einem Preis bis 400 Euro ist der gesamte Betrag sofort absetzbar. Euro... 2. Zusatzgeräte: z.b. Drucker, (zusätzlicher) Bildschirm, Maus, Modem usw.... Preis:... davon 1/4 AfA/sofort absetzbar * Euro...... Preis:... davon 1/4 AfA/sofort absetzbar * Euro... 3. Software: Titel:... Preis:... davon 1/4 AfA/sofort absetzbar * Euro... Titel:... Preis:... davon 1/4 AfA/sofort absetzbar * Euro... Titel:... Preis:... davon 1/4 AfA/sofort absetzbar * Euro... 4. Fahrtkosten für den Kauf des Computers:... km x Kilometergeld/Öffentliches Verkehrsmittel * Euro... 5. Sonstiges Wartungskosten Euro... Fortbildungskosten.doc Seite 5 von 8
Disketten Euro... Handbücher Euro... Sonstige Fachbücher und Fachzeitschriften: Euro... Papier Euro... Stromkosten Euro...... Euro... Euro... Euro... Gesamtbetrag der Werbungskosten ====== (In Steuererklärung übertragen) Bestätigung des Arbeitgebers (nicht unbedingt erforderlich, im Zweifelsfalle aber ein wichtiges Indiz):* Die Anschaffung eines eigenen Computers ist aufgrund der beruflichen Tätigkeit unseres Mitarbeiters notwendig bzw. sinnvoll. Datum: Firmenstempel/Unterschrift: * Nichtzutreffendes streichen Fortbildungskosten.doc Seite 6 von 8
Lohnsteuerberechnung unter Anwendung der Effektiv-Tarif-Tabelle Auf Grund der mit dem Euro-Steuerumstellungsgesetz (EuroStUG 2001) vorgenommenen Änderungen entfällt bei Lohnsteuerberechnungen für Zeiträume ab. 1. Jänner 2002 die Rundung des Einkommens gemäß 33 EstG 1988 auf volle 100 Schilling. Dadurch wird die Berechnung der Lohnsteuer insofern erleichtert, als sie direkt unter Anwendung der so genannten Effektiv-Tarif-Tabelle ermittelt werden kann (die Verwendung einer Lohnsteuertabelle in Form einer Annäherungstabelle ist aber auch möglich - siehe Punkt A.2). Die Effektiv-Tarif-Tabelle stellt sich wie folgt dar: 1. Monatslohnsteuertabelle 2002 (alle Beträge in Euro) 1.1. Arbeitnehmer 1.1.1 ohne Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag 1.1.2 mit Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag Monatseinkommen Prozentsatz Abzug Monatseinkommen Prozentsatz Abzug von bis von bis 732,11 0,00000 % 0,000 872,42 0,00000 % 0,000 732,12 738,83 31,00000 % 226,950 872,43 908,42 43,94597 % 383,387 738,84 817,58 43,27513 % 317,643 908,43 941,75 63,75000 % 563,290 817,59 908,42 22,37615 % 146,776 941,76 1.211,25 31,89672 % 263,312 908,43 1.211,25 31,99064 % 234,116 1.211,26 1.514,00 35,01872 % 301,127 1.211,26 1.514,00 35,01872 % 270,793 1.514,01 1.816,67 32,92731 % 269,463 1.514,01 1.816,67 32,92731 % 239,130 1.816,68 2.951,75 45,50040 % 497,874 1.816,68 2.951,75 45,50040 % 467,541 2.951,76 4.239,17 41,00000 % 365,033 2.951,76 4.239,17 41,00000 % 334,700 ab 4.239,18 50,00000 % 746,558 ab 4.239,18 50,00000 % 716,225 Wie bei der Anwendung der Lohnsteuertabellen dient als Berechnungsbasis der zum laufenden Tarif zu versteuernde Arbeitslohn des Lohnzahlungszeitraums nach Abzug des anteiligen Werbungskostenpauschbetrages (monatlich 11 Euro, täglich 0,367 Euro) und des anteiligen Sonderausgabenpauschbetrages (monatlich 5 Euro, täglich 0,167 Euro). Dieser Betrag ist mit dem Prozentsatz der entsprechenden Stufe zu multiplizieren und davon der entsprechende Abzugsbetrag abzuziehen. Die errechnete Lohnsteuer ist auf ganze Cent kaufmännisch auf- oder abzurunden. Die folgenden beiden Beispiele zeigen die Anwendbarkeit der Effektiv-Tarif-Tabelle bei monatlichem und bei täglichem Lohnzahlungszeitraum: Fortbildungskosten.doc Seite 7 von 8
Beispiel 1: Monatslohn einer Angestellten mit Alleinverdiener(-erzieher-)absetzbetrag abzüglich Sozialversicherungsbeiträge: 1.714,33 Euro Berechnung der Lohnsteuer: Monatslohn 1.714,37 Euro - Werbungskostenpauschbetrag - 11,00 Euro - Sonderausgabenpauschbetrag - 5,00 Euro Basisbetrag 1.698,37 Euro Anwendung des Prozentsatzes laut Tabelle 01.01.2002: Stufe 1.514,01 Euro bis 1.816,67 Euro:1.698,37 Euro x 32,92731 % = 559,2275 Euro - Abzugsbetrag - 269,463 Euro Monatslohnsteuer (ungerundet) 289,7645 Euro Monatslohnsteuer (gerundet gemäß 66 Abs. 1 289,76 Euro EstG 1988) Fortbildungskosten.doc Seite 8 von 8