Selbstbestimmung Vorsorgeauftrag Was hat die KESB mit mir zu tun?

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Transkript:

Selbstbestimmung Vorsorgeauftrag Was hat die KESB mit mir zu tun? FHS-Alumni-Anlass St. Gallen, 12. März 2019 Lic. iur. Peter Dörflinger, Rechtsanwalt Präsident KESB Appenzell Ausserrhoden

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Überblick 1. Selbstbestimmung 2. Urteilsfähigkeit Urteilsunfähigkeit 3. Gesetzliche Bestimmungen für den Fall der Urteilsunfähigkeit 4. eigene Vorsorge Vorsorgeauftrag 5. Aufgaben KESB - Vorsorgeauftrag 6. Aufgaben KESB Beistandschaft 7. Überblick und Zusammenfassung 4

I. Selbstbestimmung Mit Blick auf den möglicherweise einmal eintretenden Zustand der vorübergehenden oder dauernden Urteilsunfähigkeit können Sie: vorsorgen* oder entscheiden, dass Sie nicht vorsorgen wollen und die gesetzlichen vorgesehenen Möglichkeiten gelten *vorsorgen heisst: Bestimmen, wer, was wie stellvertretend für Sie erledigen soll 5

2 Urteilsfähigkeit - Urteilsunfähigkeit Vernunftgemäss handeln heisst: Input > Informationen aufnehmen > hören, sehen/lesen Verarbeitung > Verstehen und vernünftigen Willen bilden > denken (Kognition) Output > Willen frei zum Ausdruck bringen > Ja oder Nein sagen > bewusst unterschreiben oder Unterschrift verweigern > äusserem Druck/Erwartungen standhalten 6

2 Urteilsfähigkeit - Urteilsunfähigkeit Urteilsfähigkeit wird vermutet sofern keine konkreten anderen Hinweise bestehen Urteilsunfähigkeit ist festzustellen (rechtlicher Begriff) Man ist ausser im Koma oder Schlaf - nie ganz urteilsunfähig (schwarz weiss) > es kommt immer auf das Thema an (Grautöne) Tee oder Kaffee bestellen? Bankvollmacht erteilen an...? Geschäft/Hof verkaufen (lassen)? Testament verfassen? 7

2 Urteilsfähigkeit - Urteilsunfähigkeit Wer entscheidet über Urteils(un)fähigkeit? Arzt? > Jein/Nein! Behörde/Instanz, die sich mit Rechtsgeschäft befasst Grundstück ver-/kaufen > Grundbuchamt Bankvollmacht akzeptieren, grossen Betrag abheben > Bank Streitigkeit über Vertragsabschluss beurteilen > Gericht Vorsorgeauftrag, Beistandschaft > KESB Bedeutung einer ärztlichen Einschätzung/eines Arztzeugnisses Auskunft über medizinische Befunde, welche die kognitiven Fähigkeiten beeinflussen (z.b. Demenz, geistige Behinderung) Hinweis zu Grad der Beeinträchtigung kognitiver Fähigkeit (z.b. Mini- Mental- oder Uhren-Test, evtl. gerontopsychiatrisches Gutachten) 8

3 Gesetzliche Bestimmungen Seit der Revision des Erwachsenenschutzrechts (2013) gelten von Gesetzes wegen (= man muss nichts dafür tun) folgende allgemeinen Vertretungsrechte (Art. 374 ff. ZGB) bei Urteilsunfähigkeit Bestreitung des Unterhalts Ehegatte / eingetragener Partner Ordentliche* Verwaltung Einkommen und Vermögen sofern im gemeinsamen Haushalt lebend oder nötigenfalls Post öffnen und erledigen *ausserordentliche Vermögensverwaltung (z.b. Kauf/Verkauf Grundstück, Erneuerung Hypothek etc.) regelmässig persönlich beigestanden braucht zusätzlich Zustimmung der KESB 9

3 Gesetzliche Bestimmungen von Gesetzes wegen (= man muss nichts dafür tun) folgende Vertretungsrechte bei medizinischen Massnahmen (Art. 377 ff. ZGB) und Abschluss Vertrag mit Heim (Art. 382 Abs. 3 ZGB): 1. in Patientenverfügung oder Vorsorgeauftrag bezeichnete Person 2. von KESB eingesetzte Beistandsperson mit dieser Kompetenz 3. Ehegatte/eingetragene Partnerin* 4. Wohnpartner (Konkubinat, Alters-WG, Klostergemeinschaft)* 5. Nachkommen* 6. Eltern* 7. Geschwister* * sofern regelmässig persönlich beigestanden > Kaskade > 10

4 eigene Vorsorge Möglichkeiten eigener Vorsorge für den Fall, dass Sie urteilsunfähig werden (A. Patientenverfügung für medizinische Massnahmen) B. Vorsorgeauftrag für Personensorge (inkl. medizinische Massnahmen), Vermögenssorge und Rechtsvertretung Weil Urteilsunfähigkeit ein «schwammiger» Begriff ist und meist schleichend eintritt: evtl. zusätzlich Vollmacht/en erteilen (Art. 32 ff. OR) Vollmacht gilt sofort, nicht erst bei Eintritt Urteilsunfähigkeit! 11

4 eigene Vorsorge - Vorsorgeauftrag B. Vorsorgeauftrag Sie bestimmen, wer Sie wie in welchen Bereichen vertreten soll, wenn Sie wegen Urteilsunfähigkeit: dies nicht mehr selbst tun können keine gültige/n Vollmacht/en mehr erteilen können (dazu müsste man ja urteilsfähig sein!) beauftragte Personen nicht mehr beaufsichtigen/kontrollieren können Hauptelemente eines umfassenden Vorsorgeauftrags (kein vorgeschriebener Inhalt): Personensorge inkl. medizinische Massnahmen Vermögensverwaltung inkl. Einkommensverwaltung Rechtliche Vertretung, inkl. Grundstückgeschäfte 12

4 eigene Vorsorge - Vorsorgeauftrag B. Vorsorgeauftrag Formvorschriften > gleich wie beim Testament vollständig von Hand oder öffentlich beurkundet (bei RA, Gemeindeschreiber*, Erbschaftsamt* etc.) * kantonale Vorschriften zur Beurkundung sinnvolle Ergänzung im Alter bei angeschlagener Gesundheit ärztliche Bescheinigung, dass (zur Zeit des Erlasses des Vorsorgeauftrags) keine medizinischen Hinweise auf Einschränkungen der Urteilsfähigkeit vorhanden sind diese Bescheinigung dem Vorsorgeauftrag beilegen 13

4 eigene Vorsorge - Vorsorgeauftrag B. Vorsorgeauftrag Prüfen Sie gut, wen Sie einsetzen > Vorsorgeauftrag soll hoffentlich erst viele Jahre später wirksam werden keine Person, die vermutlich vor Ihnen sterben wird vertrauenswürdige Person oder Institution (nahestehende Person oder Angehörige, Ihnen bekannter Treuhänder, Rechtsanwaltskanzlei, Bank etc.) sicherheitshalber Ersatzperson/en benennen vorher Person anfragen, ob bereit für diese Aufgabe und zu welchen Bedingungen (Entschädigung) 14

4 eigene Vorsorge - Vorsorgeauftrag B. Vorsorgeauftrag Wie wird ein Vorsorgeauftrag wirksam? Erst mit der sogenannten «Validierung» durch KESB KESB muss (Art. 363 ZGB) prüfen: Gültigkeit bei Errichtung (damals urteilsfähig, Formvorschrift eingehalten)? Urteilsunfähigkeit jetzt eingetreten? eingesetzte Person jetzt geeignet? (> wie Beistand/Beiständin) alle nötigen Bereiche jetzt abgedeckt oder zusätzlich Massnahmen nötig? 15

4 eigene Vorsorge - Vorsorgeauftrag B. Vorsorgeauftrag Wenn Prüfung positiv eingesetzte Person auf Sorgfaltspflichten hinweisen Vorsorgeauftrag «validieren» (anfechtbarer Entscheid) Vollmachtsurkunde ausstellen, wenn Entscheid vollstreckbar ist 16

4 eigene Vorsorge - Vorsorgeauftrag B. Vorsorgeauftrag mögliche Probleme mit Vorsorgeauftrag eingesetzte Person hat Interessenkollision (ist z.b. wie Sie Mitglied in Erbengemeinschaft, Miteigentümer/in) von Gesetzes keine Vertretungsbefugnis > Beistandschaft für diesen Bereich oder KESB genehmigt direkt (z.b. Erbteilungsvertrag) beauftragte Person wird nicht kontrolliert hat umfassende Kompetenzen wie Generalbevollmächtigte/r > allfälligen Missbrauch merken meist erst die Erben! Anordnung im Vorsorgeauftrag möglich (z.b. Rechnung jährlich jemand anderem oder Treuhandbüro vorlegen > Missbrauch immer noch möglich, wird aber früher entdeckt) 17

4 eigene Vorsorge - Vorsorgeauftrag B. Vorsorgeauftrag mögliche Probleme mit Vorsorgeauftrag wissen können, dass Vorsorgeauftrag besteht beim Zivilstandsamt melden inkl. Hinterlegungsort Original beauftragter Person geben oder bei KESB*/Amtsnotariat** hinterlegen *seit 1.1.2019 möglich in AR / ** im Kanton SG merken, wann Handlungsbedarf wegen eingetretener Urteilsunfähigkeit besteht beauftragte Person sollte nahe stehen (regelmässiger Kontakt) oder nahestehende Personen sollten über Vorsorgeauftrag informiert sein (evtl. Kopie geben) 18

5 Aufgaben KESB - Vorsorgeauftrag Rolle/Aufgabe KESB bei Urteilsunfähigkeit, wenn: a) gesetzlichen Vertretungsrechte genügen keine Aufgabe für KESB evtl. Urkunde über gesetzliche Vertretungsrechte ausstellen b) Vorsorgeauftrag alles gültig und passend geregelt KESB validiert den Vorsorgeauftrag Keine weiteren Aufgaben 19

6 Aufgaben KESB - Beistandschaft Rolle/Aufgabe KESB bei Urteilsunfähigkeit, wenn: c) nichts oder nicht passend in Vorsorgeauftrag geregelt und gesetzliche Vertretungsrechte nicht genügend: KESB klärt Situation umfassend ab (Schutz- und Hilfsbedürftigkeit) trifft nötige Massnahmen > errichtet in der Regel eine Vertretungsbeistandschaft zur Besorgung der Angelegenheiten: Einkommens- und Vermögensverwaltung, administrative Angelegenheiten, Rechtsvertretung evtl. Wohnen und medizinische Behandlung, falls Kaskade (Art. 378 ZGB) nicht zum Zug kommt oder nicht passend 20

3 Gesetzliche Bestimmungen von Gesetzes wegen (= man muss nichts dafür tun) folgende Vertretungsrechte bei medizinischen Massnahmen (Art. 377 ff. ZGB) und Abschluss Vertrag mit Heim (Art. 382 Abs. 3 ZGB): 1. in Patientenverfügung oder Vorsorgeauftrag bezeichnete Person 2. von KESB eingesetzte Beistandsperson mit dieser Kompetenz 3. Ehegatte/eingetragene Partnerin* 4. Wohnpartner (Konkubinat, Alters-WG, Klostergemeinschaft)* 5. Nachkommen* 6. Eltern* 7. Geschwister* * sofern regelmässig persönlich beigestanden > Kaskade > 21

6 Aufgabe KESB - Beistandschaft Vertretungsbeistandschaft (Art. 394 f. ZGB) Als Beistandsperson wird in der Regel eine nahestehende Person (Angehörige/r) eingesetzt, wenn: sie/er das will und geeignet ist z.b. erfüllt Anforderungen für Vermögensverwaltung keine Verurteilungen (Strafregister), keine Schulden (Betreibungsregister), kein Streit in Familie (?) keine Interessenkollisionen (z.b. nicht Miteigentümer Ihrer Liegenschaft, nicht Mitglied in Erbengemeinschaft) 22

7 Überblick und Zusammenfassung 23

7 Überblick und Zusammenfassung 24

7 Überblick und Zusammenfassung Vorsorgeauftrag Sie bestimmen im Voraus, wer für Sie handelt Sie können differenzierte Anweisungen geben (Problem: Wer prüft die Einhaltung?) Sie können die Entschädigung festlegen Generalvollmacht ohne (zwingende) Beaufsichtigung, Vermögensschäden primär zu Ihren Lasten bzw. Ihrer Erben Vertretungsbeistandschaft KESB bestimmt im Zeitpunkt der Notwendigkeit, wer für Sie handelt KESB ist weisungsbefugt gegenüber Beiständen > Wahrung Ihrer Interessen, Einhaltung Rechtsnormen KESB setzt Entschädigung fest (meist nicht kostendeckend) Beistände müssen der KESB gegenüber Rechenschaft ablegen > für Vermögensschäden haftet primär Kanton! 25

7 Überblick und Zusammenfassung Selbstbestimmung heisst: Sie können vorsorgen für den Fall, dass Sie urteilsunfähig werden. Sie müssen aber nicht vorsorgen, denn: wenn Sie nicht vorsorgen, gelten die Regeln des ZGB, das heisst: gesetzliche Vertretungsrechte (Ehegattte, «Kaskade») KESB kümmert sich darum, dass für Sie gesorgt ist > Beistandschaft > allenfalls mit nahestehender Person als Beistand, inkl. Vermögenshaftpflicht Kanton) 26

Diskussion Soweit alles klar? Was haben Sie Neues erfahren? 27