Barrierefreie Museen. Umsetzung des Rechts auf kulturelle Teilhabe



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Transkript:

Barrierefreie Museen Umsetzung des Rechts auf kulturelle Teilhabe

Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben. Aus der Schlussakte der Berliner Konferenz Kultur für alle, 2005 Ein Museums- oder Ausstellungsbesuch, unabhängig ob in einem Kunst-, Heimatoder Technikmuseum, ist für blinde und sehbehinderte Menschen ebenso lohnenswert wie für Besucher ohne Beeinträchtigung des Sehvermögens. Um auch blinden und sehbehinderten Menschen den möglichst eigenständigen Besuch von Museen und Ausstellungen zu erleichtern, hat die Koordinierungsstelle Tourismus im Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (KoST) Empfehlungen erarbeitet. Wie macht man Museen und Ausstellungen barrierefrei zugänglich für blinde und sehbehinderte Besucherinnen und Besucher? Fragen Sie den zuständigen Tourismusbeauftragten des DBSV. Ihren Ansprechpartner vor Ort finden Sie unter www.tourismus.dbsv.org

Lesen Sie die Empfehlungen zur Gestaltung von Museen und Ausstellungen. www.museen-fuer-blinde.dbsv.org Die Umsetzung dieser Empfehlungen erleichtert nicht nur blinden und sehbehinderten Menschen den Besuch von Museen und Ausstellungen, sondern allen, nicht zuletzt auch dem wachsenden Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung. Insofern stellen sie auch einen Beitrag zur Erreichung von mehr sozialer und wirtschaftlicher Nachhaltigkeit dar. Machen Sie sich weiterhin klar, dass die Berücksichtigung dieser Vorschläge auch die Besucherzahl erhöht.

Machen Sie Ihr Angebot bekannt auf Ihrer barrierefreien Website und über die Koordinationsstelle Tourismus im DBSV auf der Seite www.museen-fuer-blinde.dbsv.org über Audio-CDs durch Broschüren in Großdruck einen Ausstellungskatalog in Punktschrift Sorgen Sie für gute Erreichbarkeit auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Für den Weg von der Haltestelle zu Ihrem Angebot gelten die umseitigen Empfehlungen analog. Wenn Sie den Weg zum Museum nicht barrierefrei gestalten können, sollten Sie ihn wenigstens beschreiben. Gute Beispiele finden sich für Berlin unter www.barrierefrei-mobil-berlin.de Denn: Unerreichbare Angebote nützen niemandem! Informieren Sie vor Ort z. B. durch gut per Tastatur bedienbare Audioguides mit einfacher Bedienung (ohne Sensortasten oder Touch-Screen) Reliefpläne im Foyer und möglichst vor jedem Ausstellungsraum große und kontrastreiche Beschriftungen Broschüren in Großdruck

Informieren Sie auch über die Art des taktilen Orientierungssystems die Kennzeichnung von Treppen und Aufzügen vorhandene Ruhezonen/Cafeteria und Toiletten die Zulassung von Blindenführhunden Wegeführung ein taktiles und optisch kontrastreiches (Boden-)Leitsystem vom Eingang zur Kasse und durch die Ausstellung Kontrastreich heißt nicht rot/grün, sondern z. B. beige/braun, hellgrün/ dunkelgrün. Kennzeichnung von Ganzglastüren mit Kontraststreifen kontrastreicher und taktiler Wechsel des Fußbodenbelags vor Treppen/Aufzügen und Kennzeichnung der Stufenkanten mit Kontraststreifen Aufzug mit Sprachausgabe

Exponate und Infotafeln Auswahl tastbarer Artefakte Auswahl unter Berücksichtigung von Authentizität, Größe, Material, Oberflächenbeschaffenheit (gefahrloses Abtasten!) direktes Herantreten ermöglichen Infotafeln in Augenhöhe ohne Spiegelungen, kontrastreiche und schnörkellose Schrift Beschriftung der Exponate in Großdruck/Brailleschrift Abrufbarkeit bzw. automatische Auslösung von Audioinformationen, wenn sich der Besucher nähert Die Audioinformationen sollten wichtige Informationen für blinde Besucher enthalten (s. Führungen). Die Herstellung von Texten sollte unter Einbeziehung von blinden und sehbehinderten Nutzern erfolgen. von zu großen bzw. zu kleinen Exponaten verkleinerte bzw. vergrößerte Modelle bereitstellen Erstellen Sie eine Liste über nicht abtastbare Ausstellungsstücke und über vergrößerte oder verkleinerte Artefakte a) in Punktschrift b) in Großdruck (mind. 12 Pkt.).

Führungen Wenn Sie thematische Führungen oder Sonderführungen für blinde/sehbehinderte Besucher anbieten, beachten Sie die Empfehlungen zur Objektbeschreibung (www.tourismus.dbsv.org). Besonders wichtig für blinde und sehbehinderte Besucher können Zusatzinformationen der folgenden Art sein: Abmessungen eines Exponats wichtige Strukturmerkmale (bei Personen auch Körperhaltung, Kleidung) bei Gemälden charakteristische Strukturmerkmale, verwendete Technik und vorherrschende farbliche Gestaltungsmerkmale Sonderführungen können Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit ergänzen, aber nicht ersetzen.

Koordinationsstelle für Tourismus beim DBSV Im Jahre 2006 wurde die Koordinationsstelle Tourismus (KoST) beim DBSV gegründet. Dieser Koordinationsstelle gehören alle in den Landesverbänden und -vereinen benannten Tourismusbeauftragten sowie eine Vertreterin des DVBS an. Sie nimmt Interessen blinder und sehbehinderter Menschen in der touristischen Leistungskette wahr, pflegt den Kontakt mit allen am Tourismus Beteiligten, wirkt mit bei der Zusammenfassung, Aufbereitung und Veröffentlichung von tourismusrelevanten Daten für blinde und sehbehinderte Menschen, erstellt Handreichungen zur barrierefreien Gestaltung von touristischen Einrichtungen sowie Infobriefen zu barrierefreien Angeboten im touristischen Bereich und bereitet bundesweite Tagungen und Seminare inhaltlich vor. Herausgeber: Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) Rungestraße 19, 10179 Berlin Telefon: (0 30) 28 53 87-0, Fax: -200 E-Mail: info@dbsv.org Internet: www.dbsv.org Stand April 2010 Mit freundlicher Unterstützung