Wohnungstausch. Vorwort.

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Wohnungstausch. Vorwort. Sehr geehrte Mieterin, sehr geehrter Mieter, in kaum einer anderen Hauptstadt auf der Welt wohnen die Menschen so gerne wie in unserer Stadt. Das bestätigen nicht nur internationale Studien, sondern vor allem die Wienerinnen und Wiener selbst. Als Wiener Wohnbaustadtrat ist es mein Ziel, diese hohe Wohnzufriedenheit weiter auszubauen. Bei Wiener Wohnen werden deshalb laufend Verbesserungen vorgenommen. Neben der Stärkung der Mieterbeiräte und einer rascheren Abwicklung des Beschwerdemanagements wird auch das Serviceangebot ständig optimiert. Um Ihnen den Wohnungstausch zu erleichtern, liegt auch im Wiener Wohnen Service- Center der Wohnungsanzeiger auf, in dem Sie Tauschangebote finden. Die vorliegende Broschüre soll Sie zusätzlich mit nützlichen Tipps unterstützen. Dr. Michael Ludwig Wiener Wohnbaustadtrat Damit alle Informationen in diesem Folder verständlich sind, verzichten wir auf geschlechtergerechtes Formulieren. Selbstverständlich sind jedoch alle Geschlechter angesprochen. 2 Impressum: Herausgeber: Stadt Wien Wiener Wohnen, Rosa-Fischer-Gasse 2, A-1030 Wien; Gestaltung: Domus Verlag; Bilder: Wiener Wohnen, Dieter Steinbach; gedruckt auf ökologischem Druckpapier aus der Mustermappe von ÖkoKauf Wien ET 2018/02

Mein Überblick zum Wohnungstausch. ERKLÄRUNGEN zu verschiedenen Begriffen finden Sie ab Seite 19! Inhalt Wohnungstausch 1 Was ist ein Wohnungstausch? 4 2 Voraussetzungen 6 3 Personenzahl und Wohnungsgröße 8 4 Wie finde ich einen Tauschpartner? 10 5 Wie stelle ich einen Antrag für einen Wohnungstausch? 12 6 Finanzierung beim Wohnungstausch 16 7 Erklärungen 19 8 Meine Servicestellen beim Wohnungstausch 22 Wiener Wohnen ist für mich da 24 3

Wohnungstausch. Was ist das? 1 Was ist ein Wohnungstausch? Ihre Wohnung ist zu klein? Oder möchten Sie gern in einen anderen Bezirk ziehen? Sie wohnen in einer Gemeindewohnung und sind dort Hauptmieter? Dann können Sie die Wohnung tauschen. Sie können Ihre Gemeindewohnung mit der Wohnung eines anderen Mieters tauschen. Auch mit einem Mieter einer Genossenschaftswohnung oder einer privat vermieteten Wohnung können Sie tauschen. Ihr Tauschpartner aus der anderen Wohnung muss auch Hauptmieter sein. Die Hausverwaltungen müssen einverstanden sein (Sie brauchen eine schriftliche Genehmigung). 4

1 ERKLÄRUNGEN zu verschiedenen Begriffen finden Sie ab Seite 19! Sie bewerben sich um eine unvermietete, leer stehende oder bald frei werdende Gemeindewohnung? Dann ist das kein Wohnungstausch. Für eine Erstberatung kommen Sie einfach in der Wohnberatung Wien vorbei oder vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 01/24 111.! Wichtig: Tauschen Sie die Wohnung nicht, bevor Sie alles Nötige erledigt haben! Es muss alles genau geregelt sein, sonst könnten Sie Geld verlieren. 5

Wohnungstausch. Was muss ich beachten? 2 Voraussetzungen Mietdauer Beide Tauschpartner müssen die Wohnung mindestens 5 Jahre gemietet haben, dann können Sie einen Wohnungstausch beantragen. Hauptmiete Beide Tauschpartner müssen Hauptmieter sein. Beide Wohnungen müssen in Wien sein. Wohnbedarf Sie und Ihr Tauschpartner müssen Wohnbedarf haben, das heißt, beide Tauschpartner brauchen eine andere Wohnung. Außerdem müssen Sie einen wichtigen Grund für einen Wohnungstausch haben. Beispiel: Ihre Kinder sind ausgezogen und Sie brauchen eine kleinere Wohnung. Alles in Ordnung? Sie dürfen keine Mietschulden haben. Es darf kein Räumungsverfahren gegen Sie geben. Das gilt für beide Tauschpartner. 6

2! Wenn Sie bereits 5 Jahre als Hauptmieter in einer Gemeindewohnung in Wien wohnen, können Sie einen Tausch beantragen. Sie brauchen einen wichtigen Grund und Wohnbedarf. 7

Wohnungstausch. Größe der neuen Wohnung. 3 Personenzahl und Wohnungsgröße Wie viele Personen wohnen in der Wohnung? Hier zählen Familienmitglieder, die mit Ihnen zusammenwohnen. Der Hauptmieter muss seit mindestens 5 Jahren hauptgemeldet sein. Alle anderen Familienmitglieder müssen seit mindestens 2 Jahren an der Adresse hauptgemeldet sein. Ausnahme: In die Familie hineingeborene Kinder. Wie viele Zimmer darf die neue Wohnung haben? Grundregel Die Wohnungsgröße wird nach Zimmern berechnet. Das heißt: pro Person ein Zimmer. Vorzimmer, Küche, Bad und WC zählen nicht dazu (das sind Nebenräume). 8

3 Weitere Regeln Sie möchten gegen eine kleinere oder größere Wohnung tauschen? Die neue Wohnung kann auch ein Zimmer mehr oder weniger haben, als es der Bewohnerzahl entspricht. Beispiel: Sie wohnen allein. Sie können in eine 2-Zimmer-Wohnung ziehen. Sie wollen mit Verwandten in gerader Linie tauschen? Bei Verwandten in gerader Linie (Kindern, Geschwistern, Enkeln, Eltern, Großeltern) wie auch bei Adoptivkindern, Stiefkindern und Pflegekindern sind die Wohnraumanzahl und die Dauer des Mietverhältnisses egal. Sie müssen die Verwandtschaft mit Dokumenten nachweisen.! Die neue Wohnung kann auch ein Zimmer weniger oder mehr haben, als es der Bewohnerzahl entspricht. 9

Wohnungstausch. Tauschpartner finden. 4 Wie finde ich einen Tauschpartner? Sie kennen selbst keinen Tauschpartner? Dann können Sie jemanden in der Zeitung Wohnungsanzeiger finden. Der Wohnungsanzeiger Die Informationszeitung Wohnungsanzeiger erscheint jeden Monat. In dieser Zeitung können Sie einen Tauschpartner finden. Sie können auch selbst kostenlos eine Tauschanzeige aufgeben. Unter www.wienerwohnen.at können Sie die Zeitung kostenlos herunterladen. Außerdem gibt es den Wohnungsanzeiger im Wiener Wohnen Service-Center in der Rosa-Fischer-Gasse 2 oder bei der Wohnberatung Wien, Guglgasse 7 9/ Ecke Paragonstraße, beides in 1030 Wien. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wiener Wohnen Service-Nummer 05 75 75 75. Wenn Sie eine Tauschanzeige aufgeben möchten, füllen Sie das Formular auf Seite 23 aus. Schicken Sie das ausgefüllte Formular an Wiener Wohnen: Stadt Wien Wiener Wohnen Dezernat Strategische Wohnungsvergabe Tauschanzeigen 3., Rosa-Fischer-Gasse 2 Sie können das Formular auch an diese Nummer faxen: 05 75 75 99 52410. 10

4 Oder Sie scannen das Formular ein und schicken es per E-Mail an: wulv@wrw.wien.gv.at. Bitte schreiben Sie im Betreff Tauschanzeige. Sie möchten, dass die Tauschanzeige in der nächsten Ausgabe des Wohnungsanzeigers erscheint? Dann muss Ihre Anzeige bis zum 14. des Monats beim Dezernat Strategische Wohnungsvergabe einlangen. Ihre Anzeige erscheint automatisch 6 Monate lang im Wohnungsanzeiger.! Das Formular für eine Anzeige im Wohnungsanzeiger finden Sie auf Seite 23! 11

Wohnungstausch. Unser Tauschantrag. 5 Wie stelle ich einen Antrag auf einen Wohnungstausch? Einreichformular Sie müssen den Tauschantrag schriftlich stellen. Gemeinsam mit dem Tauschpartner füllen Sie das Einreichformular aus. Dieses Formular müssen alle Hauptmieter unterschreiben. Das Einreichformular bekommen Sie bei Wiener Wohnen. Bestellen Sie es über die Wiener Wohnen Service-Nummer 05 75 75 75 oder finden Sie es im Internet auf www.wienerwohnen.at. Das Einreichformular können Sie mit Kopien aller Dokumente beim Wiener Wohnen Service-Center persönlich abgeben. Oder Sie schicken es per Post, per Fax oder per E-Mail. Dokumente Bringen oder schicken Sie Kopien der Personaldokumente von allen Personen, die am Tausch beteiligt sind. Das sind: Unterlagen Ausgefülltes Ansuchen um Zustimmung zum Wohnungstausch (Original) Geburtsurkunde(n) Staatsbürgerschaftsnachweis(e) Heiratsurkunde(n) e-card, Sozialversicherungsnummer Lichtbildausweise (z.b. Pass) Einkommensnachweise (von allen Familienmitgliedern) erledigt? rechtskräftige Scheidungsunterlagen Pflegschaftsbeschlüsse 12

5 Weitere Dokumente: erledigt? Sie sind verheiratet? Alle Dokumente der Ehegattin/des Ehegatten Sie sind mit dem Tauschpartner verwandt? Nachweis der Verwandtschaft Jemand in der Wohnung kommt aus dem Ausland? Nachweis über den legalen Aufenthalt in Österreich Sie sind doppelt gemeldet? Sie haben sich vor kurzem abgemeldet? Sie besitzen ein Haus oder ein Grundstück? Nachweis über die Art des Miet- bzw. Eigentumsverhältnisses. Sind Sie Hauptmieter, Untermieter, Besitzer oder Mitbesitzer? Sie besitzen ein Haus oder ein Grundstück in Wien? Dann brauchen Sie einen Grundbuchauszug. Diesen erhalten Sie beim zuständigen Bezirksgericht. Sie besitzen ein Haus oder ein Grundstück außerhalb Wiens? Dann brauchen Sie eine Bestätigung des dortigen Gemeindeamts mit folgenden Daten (Original): Größe des Objekts (Grundstück, Haus) Bewohnbarkeit (ganzjährig?) Entfernung von Wien Angaben oder Unterlagen über eine Landesförderung Sie tauschen mit jemandem aus einer Genossenschaftswohnung oder einer Privatwohnung? Dann brauchen Sie die Genehmigung der Hausverwaltung. Achtung: Diese Genehmigung müssen Sie vor der Einreichung einholen! Zusätzlich brauchen Sie den Mietvertrag. 13

Wohnungstausch. Unser Tauschantrag. Der Antrag wird bearbeitet Alle Unterlagen Bitte geben Sie Ihre Unterlagen vollständig ab. Erst wenn alle Unterlagen bei Wiener Wohnen sind, kann Ihr Antrag geprüft werden. Besichtigungstermin Ein Mitarbeiter von Wiener Wohnen wird Ihre Wohnungen besichtigen. Dazu müssen Sie einen Termin vereinbaren. Dann wird über Ihren Antrag entschieden und Sie werden schriftlich verständigt. Bewilligung Ihr Antrag wurde bewilligt? Dann werden Sie gemeinsam mit Ihrem Tauschpartner zu Wiener Wohnen eingeladen. Bei diesem Termin wird der Tausch durchgeführt. Beide Tauschpartner müssen eine schriftliche Tauschgenehmigung unterschreiben. Sie bekommen keinen neuen Mietvertrag, sondern Sie treten in den Vertrag Ihres Tauschpartners ein. Beide Hauptmieter übernehmen den Mietvertrag des anderen und übernehmen alle Rechte und Pflichten. Einer der Hauptmieter möchte den Tausch zurückziehen? Sie haben den Tauschantrag schon bei der Hausverwaltung eingereicht? Dann müssen beide Tauschpartner schriftlich zustimmen. 14

5 ERKLÄRUNGEN zu verschiedenen Begriffen finden Sie ab Seite 19!! Wiener Wohnen prüft Ihren Antrag, besichtigt beide Wohnungen und entscheidet dann über Ihren Antrag. 15

Wohnungstausch. Meine Finanzierung. 6 Finanzierung beim Wohnungstausch Miete Nach dem Tausch ändert sich wahrscheinlich die Miete. Wie hoch die neue Miete ist, muss erst festgestellt werden. Beim Einreichen für einen Tausch ist das meistens noch nicht bekannt. Finanzierungsbeitrag (Baukostenzuschuss) Wenn Sie eine Wohnung tauschen, bekommen Sie keinen neuen Mietvertrag. Sie übernehmen den Mietvertrag des Tauschpartners. Es kann sein, dass Sie für Ihre alte Wohnung einen Finanzierungsbeitrag bezahlt haben. Oder Ihr Tauschpartner hat für seine Wohnung einen Finanzierungsbeitrag bezahlt. Dieser Finanzierungsbeitrag wird von Wiener Wohnen meistens nicht rückverrechnet und auch dem neuen Mieter nicht in Rechnung gestellt. Die Tauschpartner erfahren nur die aktuelle Höhe des Finanzierungsbeitrags. Alles Weitere müssen Sie mit Ihrem Tauschpartnern privat regeln. Zustand der Wohnung, Ablöse Sie müssen sich über den Zustand Ihrer neuen Wohnung informieren. Auch die Wohnung, die Sie aufgeben, muss in ordnungsgemäßem Zustand sein und der angegebenen Kategorie entsprechen. Alle Geräte (Inventar), die im Mietvertrag angeführt sind, müssen funktionieren. Wenn in Ihrer Wohnung etwas fehlt oder repariert werden muss, müssen Sie das bezahlen. 16

6 Sie haben Geld in Ihre Wohnung investiert? Sie möchten dafür eine Ablöse erhalten? Darüber müssen Sie mit Ihrem Tauschpartner eine private Vereinbarung treffen. PKW-Abstellplatz, Garagenplatz Sie können den PKW-Abstellplatz/ Garagenplatz des Tauschpartners nur dann übernehmen, wenn es für die Plätze keine Warteliste gibt. Wenn sich schon andere Mieter aus der Wohnhausanlage dafür angemeldet haben, wird der Abstellplatz/ Garagenplatz gekündigt. Wenn Ihr Tauschpartner in derselben Wohnhausanlage wohnt wie Sie, können Sie beide Ihren Abstellplatz/ Garagenplatz behalten. ERKLÄRUNGEN zu verschiedenen Begriffen finden Sie ab Seite 19! 17

Eigenmittelersatzdarlehen Haben Sie ein Eigenmittelersatzdarlehen (EMD) aufgenommen, um den Finanzierungsbeitrag zu bezahlen? Dann müssen Sie das beim Wohnungstausch zurückzahlen. Das ist in 19 des Wiener Wohnbauförderungsund Wohnhaussanierungsgesetzes (WWFSG) 1989 festgelegt. Legen Sie den Beleg, dass Sie das Eigenmittelersatzdarlehen zurückgezahlt haben, bei Wiener Wohnen vor. Es ist möglich, dass Ihr Tauschpartner das Eigenmittelersatzdarlehen von Ihnen übernimmt. Dem muss die MA 50 zustimmen. Wiener Wohnen wünscht viel Erfolg beim Wohnungstausch!! Wichtig: Machen Sie sich unbedingt vor dem Tausch einen Termin bei der MA 50 aus. Dort kann man alle Ihre Fragen zu diesem Thema beantworten. Vereinbaren Sie einen Termin unter 01/4000-74901. 18

Wohnungstausch. Erklärungen. 7 7 Hier finden Sie Erklärungen zu verschiedenen Begriffen: Wohnungstausch Wenn Sie 5 Jahre in einer Gemeindewohnung wohnen, können Sie einen Antrag auf einen Wohnungstausch stellen. Hauptmieter Hauptmieter haben ihren Mietvertrag mit dem Hauseigentümer oder Wohnungseigentümer abgeschlossen (bei einer Gemeindewohnung ist das Wiener Wohnen). Nur als Hauptmieter können Sie die Wohnung tauschen. Hauptgemeldet Wenn Sie in Wien wohnen, müssen Sie beim Meldeservice (Magistratisches Bezirksamt) gemeldet sein. Sie können auch noch an einem oder mehreren anderen Wohnorten gemeldet sein. Aber nur ein Wohnsitz kann der Hauptwohnsitz sein. Gemeindewohnung Gemeindewohnungen sind im Besitz der Stadt Wien und werden meistens von Wiener Wohnen verwaltet. Andere Mietformen (Genossenschaftswohnung, privat vermietete Wohnung) Auch die Vermieter von Genossenschaftswohnungen oder privaten Wohnungen müssen einem Wohnungstausch zustimmen. Mietschulden Sie haben Ihre Miete nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt. 19

Wohnungstausch. Erklärungen. Räumungsverfahren Wenn Sie Ihre Mietschulden nicht bezahlen, kommt es zu einem Räumungsverfahren. Sie verlieren dann Ihre Wohnung. Wohnungsanzeiger Die Informationszeitung erscheint jeden Monat. Hier können Sie Tauschpartner finden und selbst eine Tauschanzeige aufgeben. Tauschantrag Formular, das beide Tauschpartner gemeinsam ausfüllen müssen. Personaldokumente Zum Beispiel Geburtsurkunde, e-card, Reisepass oder Daueraufenthaltsgenehmigung. Grundbuchauszug Dokument, das nachweist, wem ein Haus oder eine Eigentumswohnung gehört. Finanzierungsbeitrag Bei Abschluss des Mietvertrags zahlen Sie als Mieter manchmal einen Finanzierungsbeitrag. Das ist ein bestimmter Geldbetrag zur Finanzierung der Baukosten. Kategorie Mietwohnungen werden in Kategorien eingeteilt, je nach Ausstattung von A bis D.! Sie brauchen weitere Informationen? Rufen Sie uns an: 05 75 75 75! 20

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Wohnungstausch. 8 Meine Servicestellen. 8 Meine Servicestellen beim Wohnungstausch Magistratsabteilung 50 Eigenmittelersatzdarlehen, Vergabe, Information 19., Heiligenstädter Str. 31/Stiege 3/ 3. Stock, Zimmer 324 Tel.: 01/4000-74901 E-Mail: eigenmittelersatzdarlehen@ma50.wien.gv.at Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8 bis 13 Uhr Wohnbeihilfe 19., Heiligenstädter Str. 31/Stiege 3/ 2. Stock, Zimmer 228 Tel.: 01/4000-74880 E-Mail: wohnbeihilfe@ma50.wien.gv.at Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 13 Uhr, Donnerstag: zusätzlich 15.30 bis 17.30 Uhr Mieterhilfe Rat und Hilfe bei Wohnfragen 1., Rathausstraße 2 Tel.: 01/4000-25900 Beratungszeiten (persönlich und telefonisch): Montag bis Freitag: von 8 bis 17 Uhr Wien Energie Kundendienstzentrum (Strom, Erdgas, Fernwärme) 9., Spittelauer Lände 45 Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8 bis 15 Uhr Donnerstag: 8 bis 17.30 Uhr Kundentelefon Strom/Erdgas: 0800 500 800 Montag bis Freitag: 7.30 bis 18 Uhr Kundentelefon Fernwärme: 0800 500 700 Montag bis Freitag: 7.30 bis 16 Uhr 22

Formular für die Tauschanzeige Mit diesem Formular (rechts) können Sie eine Tauschanzeige im Wohnungsanzeiger aufgeben. Schicken Sie das ausgefüllte Formular an: Stadt Wien Wiener Wohnen Dezernat Strategische Wohnungsvergabe Tauschanzeigen 3., Rosa-Fischer-Gasse 2 Sie können das Formular auch faxen: 05 75 75 99-52410. Oder Sie scannen das Formular und schicken es per E-Mail an: wulv@wrw.wien.gv.at. Bitte schreiben Sie im Betreff: Tauschanzeige. WOHNUNGSTAUSCH-ANZEIGE FÜR WOHNUNGSANZEIGER UND INTERNET HauptmieterIn Familienname (bitte in GROSSBUCHSTABEN): Vorname: Telefon (erforderlich): E-Mail (optional): ICH BIETE: - - - Angaben zu meiner Wohnung - - - Bezirk: Straße/Gasse/Platz: Haus-Nr.: Stiege: Tür-Nr.: Monatlicher Mietzins (inkl. Betriebskosten und Umsatzsteuer): EUR... Finanzierungsbeitrag: ja / nein Die Wohnung hat eine Gesamtnutzfläche von... m² Anzahl der Wohnräume:... (ohne Nebenräume) Vorzimmer Abstellraum Küche Kochnische Bad Dusche WC Fernwärme Gasheizung Sonst. Zentralheizung Terrasse Loggia Balkon Garten Reihenhaus Ruhelage ICH SUCHE: Wohnung im (Bezirkswunsch)... Bezirk, mit... Wohnräumen/-raum Wichtige weitere Wünsche (z.b. kein Parterre, mit Lift etc.): Ich bin damit einverstanden, dass von mir angegebene Daten an interessierte Tauschpartnerinnen/Tauschpartner weitergegeben werden bzw. meine Tauschanzeige im Wohnungsanzeiger und im Internet unter www.wienerwohnen.at/mieterin/tauschwechsel/wohnungssuche.html automatisch 6 Monate aufscheint. Wenn ich das Inserat ab der nächsten Ausgabe nicht mehr wünsche, werde ich dies Wiener Wohnen bis 14. des laufenden Monats unter Tel. 05 75 75 75 oder per E-Mail an wulv@wrw.wien.gv.at bekannt geben. Datum: Unterschrift Hauptmieterin/Hauptmieter: = Zutreffendes bitte anzukreuzen WW SD 2029 022004 23

Wiener Wohnen ist für mich da. Wiener Wohnen Service-Nummer 05 75 75 75 rund um die Uhr, 7 Tage die Woche Wiener Wohnen im Internet www.wienerwohnen.at Wiener Wohnen Service-Center 3., Rosa-Fischer-Gasse 2 direkt bei der U3-Station Gasometer. Öffnungszeiten: Mo, Di, Do: 8 18 Uhr Mi, Fr: 8 12 Uhr Die Kassenautomaten sind mit Ihrer Service-Karte rund um die Uhr, sieben Tage die Woche zugänglich. Anfahrt Paragonstraße 24