Datum: 04.10.2012 Versionsnr.: 1 30 Seite: 1 von 2 Artikelspezifikation 1) Produkt Produktbezeichnung: Verkehrsbezeichnung: Tzatziki 3ltr Tzatziki Nettogewicht / Stück: 3,000kg/Eimer Art.-Nr.: 34530 EAN-Nr. Produkteinheit: 4024083345304 EAN-Nr. Handelseinheit: Rez.-Nr.: 345 Rez.-Bezeichnung: rez Tzatziki 2) Hersteller NAFA Feinkost GmbH Jahnstraße 65-69 Internet: www.nafa.de Ust.ID-NR: DE 811 203 535 D - 67141 Neuhofen email: wolfgang.grenz@nafa.de Tel.: 06236 / 53043 email: volker.luckey@nafa.de Fax: 06236 / 55951 email: bernd.stock@nafa.de Rückverfolgbarkeit: Die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 werden in unserem Unternehmen umgesetzt. Als Grundlage zu o.g. Verordnung sind sämtliche Gebinde mit LOT-Nummer und MHD gekennzeichnet. Zusätzlich sind die Produkte mit einer EAN-Nummer versehen. 3) Restlaufzeit Restlaufzeit: 10 Tage MHD Format: Tag/Monat oder Tag/Monat/Jahr 4) Guideline Daily Amounts (GDA) Eine Portion (50g/ml) enthält durchschnittlich kcal 57 Eiweiß 4,1g Kohlenhydrate 1,6g Fett 3,7g 3% 8% 1% 5% % des Richtwertes für die Tageszufuhr (GDA). Die deklarierten Werte basieren auf einer Ernährung von täglich 2000 kcal.
Datum: 04.10.2012 Versionsnr.: 1 30 Seite: 2 von 2 5) Verpackungsdaten Packschema: Produkteinheit: Eimer Handelseinheit: Eimer Tara/Stück: 0,13 Tara/Packung: 0 Stück/Packung: 0 Stück/Palette: 96 Verpackungsmaterial: PP Eimer mit PP Schnappdeckel und PP Kunststoffbügel weiß 6) Transport- & Lagerbedingungen Die Transporttemperatur von max. 7 C sollte nicht überschritten werden. Bei einer Lagertemperatur von max. 7 C aufbewahren. Angebrochene Gebinde sind bei hygienischer Behandlung bei max. 7 C zu lagern. Aufbewahrungshinweis: Nach Anbruch innerhalb von 2-3 Tagen verbrauchen! Hiermit erklären wir, dass dieses Produkt den in der Bundesrepublik Deutschland und der EU geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entspricht. Datum / Unterschrift: 04.10.2012
Seite: 1 von 5 Produktspezifikation 1) Produkt Produktbezeichnung: Verkehrsbezeichnung: rez Tzatziki Tzatziki Produktbeschreibung: Magerquark, Sahne, Gurken, Knoblauch, Gewürze. 2) Hersteller NAFA Feinkost GmbH Jahnstraße 65-69 Internet: www.nafa.de Ust.ID-NR: DE 811 203 535 D - 67141 Neuhofen email: wolfgang.grenz@nafa.de Tel.: 06236 / 53043 email: volker.luckey@nafa.de Fax: 06236 / 55951 email: bernd.stock@nafa.de Rückverfolgbarkeit: Die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 werden in unserem Unternehmen umgesetzt. Als Grundlage zu o.g. Verordnung sind sämtliche Gebinde mit LOT-Nummer und MHD gekennzeichnet. Zusätzlich sind die Produkte mit einer EAN-Nummer versehen. 3) Zusammensetzung Zutatenliste: Zutaten: Magerquark 52 %, Sahne (30% Fett), Gurken, Speisesalz, Knoblauch 1,0 %, Geschmacksverstärker: Mononatriumglutamat, Verdickungsmittel: Carrageen, Säuerungsmittel: Citronensäure.
Seite: 2 von 5 4) Allergen-Kennzeichnung Übersicht Allergene gemäß Richtlinie 2000/13/EG ja / nein 1 Glutenhaltige Getreide und -erzeugnisse 2 Krebstiere und -erzeugnisse 3 Eier und -erzeugnisse 4 Fisch und -erzeugnisse 5 Erdnuss und -erzeugnisse 6 Soja und -erzeugnisse 7 Milch und -erzeugnisse 8 Schalenfrüchte und -erzeugnisse 9 Sellerie und -erzeugnisse 10 Senf und -erzeugnisse 11 Sesamsamen und -erzeugnisse 12 Schwefeldioxid und Sulfite > 10mg/kg, > 10mg/L, als SO2 13 Lupinen und - erzeugnisse 14 Weichtiere und -erzeugnisse 15 Sonstiges Übersicht Allergene gemäß ALBA-Liste ja / nein 1 Kuhmilchprotein 2 Lactose 3 Hühnerei 4 Sojaprotein 5 Sojaöl 6 Gluten 7 Weizen 8 Roggen 9 Rind 10 Schwein 11 Huhn 12 Fisch 13 Schalen- und Krustentiere 14 Mais 15 Kakao 16 Hefe 17 Gemüse und Hülsenfrüchte 18 Nüsse 19 Nussöl 20 Erdnuss 21 Erdnussöl 22 Sesam 23 Sesamöl 24 Glutamat 25 Sulfit ( E220 bis E 228 ) 26 Benzoesäure und PHB ( E 210 bis E 219 ) 27 AZO Farbstoffe 28 Tatrazin ( E 102 ) 29 Chinolin-gelb ( E 104 ) 30 Gelb-organe S. ( E 110 ) 31 Azorubin ( E 122) 32 Cochenille-rot A ( E 124) 33 Allurarot AC ( E 129) 34 Zimt 35 Vanillin 36 Koriander 37 Sellerie 38 Umbellifereae 39 Sonstiges
Seite: 3 von 5 5) Zusatzstoffe Übersicht aller Zusatzstoffe nach ZZulV 9 Kenntlichmachung Abs.6 Satz 5 und 6 ja nein 1 mit Farbstoff 2 mit Konservierungsstoff 3 mit Antioxidationsmittel 4 mit Geschmacksverstärker 5 geschwefelt 6 geschwärzt 7 gewachst 8 mit Phoshat 9 mit Süßungsmittel 10 enthält eine Phenylalaninquelle 6) Sensorische Parameter: Aussehen / Farbe: Geschmack: Geruch: Konsistenz: 7) Chemische Parameter: ph-wert: 4,7 +/- Abweichung: 0,3 Alkohol: nicht enthalten 8a) Nährwertangaben BIG 8 Nährwertangaben berechnet (pro 100g/ml): Brennwert Eiweiß Kohlenhydrate Fett - davon Zucker - davon gesättigte Fettsäuren Ballaststoffe Natrium Broteinheiten 473 kj / 113 kcal 8,2 g 3,1 g 3,2 g 7,5 g 4,6 g 0,1 g 0,57 g 0,3 Die Nährwerte unterliegen den für Naturprodukten üblichen Schwankungen.
Seite: 4 von 5 8b) Nährwertangaben BIG7 (nach LMIV) Nährwertangaben berechnet (pro 100g/ml): Brennwert 473 kj / 113 kcal Fett - davon gesättigte Fettsäuren Kohlenhydrate - davon Zucker Eiweiß Salz 7,5 g 4,6 g 3,1 g 3,2 g 8,2 g 1,44 g Die Nährwerte unterliegen den für Naturprodukten üblichen Schwankungen. 9) Mikrobiologie Mikrobiologische Richt- und Warnwerte zur Beurteilung von Feinkost-Salaten a) [in KBE*/g]. Eine Empfehlung der Fachgruppe Lebensmittelmikrobiologie und -hygiene der DGHM. Aerobe mesophile Koloniezahl b) Milchsäurebakterien b) Koagulase-positive Staphylokokken Escherichia coli c) Salmonellen /25g Enterobacteriacae Listeria monocytogenes /25g 2) Hefen e) Richtwerte (KbE*/g) 1000000/g 1000000/g 100/g 100/g 1000/g 100000/g Warnwerte (KbE*/g) 1000/g 1000/g n.n. in 25g 10000/g <100/25g Erklärungen: * KbE: Kolonie bildende Einheiten a) Die aufgeführten Werte beziehen sich auf Untersuchungen auf Handelsebene. Die Werte müssen bis zum Erreichen des MHDs eingehalten werden. b) Werden lebende Mikroorganismen als Starterkulturen zugesetzt oder Zutaten wie Käse, die lebende Organismen enthalten, muss dies bei der Beurteilung berücksichtigt werden. c) Beim Nachweis von E.coli ist der Kontaminationsquelle nachzugehen. d) Für den Nachweis und die Bewertung von L. monocytogenes sind die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel zu beachten. e) Bei Überschreitung des Richtwertes ist die Sensorik mit in die Beurteilung einzubeziehen. 1) DGHM (Deutsche Gesellschaft für Mikrobiologie und Hygiene) - Präambel für Richt- und Warnwerte der DGHM (Stand 30.11.2007) 10) Rückstände, Kontaminanten und Schadstoffe Die rechtlich festgelegten Höchstwerte für Kontaminanten, Schwermetalle, Rückstände und Mykotoxine werden eingehalten. Dabei werden die im deutschen Recht geregelten Anforderungen (insbesondere: MHmV, SHmV) sowie die Bestimmung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 zur Festlegung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln mit ihren aktuellen Erweiterungen und Änderungen erfüllt.
Seite: 5 von 5 11) Fremdkörperrisiko Da es in unserem Interesse liegt, die beste Qualität der Produkte zu gewährleisten, haben wir in unseren HACCP-Konzept unterschiedliche Systeme eingeführt, um das Auftreten von Fremdkörpern zu verringern oder diese Gefahr soweit wie möglich auszuschalten (Metalldetektoren). Die Systeme umfassen alle Produktgruppen sowie die Produktionslinien und dienen unserer Selbstkontrolle. Alle Geräte (Metalldetektoren) werden in bestimmten Abständen, die im Rahmen des HACCP-Konzeptes definiert worden sind, auf ihre Funktionalität geprüft, um sicher zu stellen, dass diese auch effektiv arbeiten. In unserem Unternehmen gelten interne Vorschriften, die das Schmuckverbot, entsprechende Arbeitskleidung, die Grundsätze der Personalhygiene sowie das korrekte Verhalten am Arbeitsplatz (Ess- und Trinkverbot) regeln. Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und für die Hygiene sowie das Risiko durch Fremdkörper sensibilisiert. Im Bereich Produktion werden keine hölzernen Handwerkzeuge benutzt. Die zur Produktion benötigten kleinen Gerätschaften werden an bestimmten Plätzen gelagert, so dass sie nicht an gefährdeten Stellen liegen. Durch die Einführung der Glaspolitik in unserem Unternehmen wurde die Grundlage zur Verhinderung von Fremdkörperrisiken durch Glas geschaffen. 12) Bestrahlung Die verwendeten Lebensmittel / Zutaten sind keiner Strahlenbehandlung nach 8 LFGB und der LMBestrV unterzogen worden. 13) GMO-Status Das vorliegende Produkt ist gemäß VO (EG) Nr.1829/2003 sowie der VO (EG) Nr. 1830/2003 nicht kennzeichnungspflichtig. Hiermit erklären wir, dass dieses Produkt den in der Bundesrepublik Deutschland und der EU geltenden lebensmittelrechtlichen Bestimmungen entspricht. Datum / Unterschrift: 28.09.2012