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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 19/10160 19. Wahlperiode 14.05.2019 Antrag der Abgeordneten Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg, Britta Katharina Dassler, Dr. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Christian Sauter, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Johannes Vogel (Olpe), Sandra Weeser, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP Digitalpakt 2.0 Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Nachdem die Schulen jahrelang auf den angekündigten Digitalpakt warten mussten, haben Bund und Länder ihn nun unterzeichnet. Seine verfassungsrechtliche Grundlage bildet die Grundgesetzänderung, die der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 21. Februar 2019 und der Bundesrat am 15. März 2019 beschlossen haben. Die Grundgesetzänderung geht über die ursprünglichen Planungen deutlich hinaus. FDP und Grüne haben erreicht, dass nicht nur Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur, sondern auch besondere, mit diesen unmittelbar verbundenen, befristeten Ausgaben der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) durch den Bund gefördert werden können. Dadurch kann der Bund die digitale Bildung in den Ländern und Kommunen weit umfangreicher unterstützen als mit dem aktuell vereinbarten Digitalpakt, der sich stark auf die technische und bauliche Infrastruktur konzentriert. Deutschland braucht einen Digitalpakt 2.0 für die allgemein bildenden, beruflichen und sonderpädagogischen Schulen, der die neuen Möglichkeiten der Kooperation von Bund und Ländern im Bildungsbereich nutzt. In einer Zeit von Cloud- Computing, Blended Learning, Streaming und Abonnements von Lizenzen für fortlaufend aktualisierte Software sind Technik und Inhalte immer schwieriger voneinander zu trennen. Sofern die technische Ausstattung, beispielsweise eine ausreichende Bandbreite, gegeben ist, können Lerninhalte und Schuldaten auf fast

Drucksache 19/10160 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode jedem beliebigen Gerät genutzt werden. Aber ohne Inhalte und den richtigen Umgang mit ihnen ist die Technik nutzlos. Nur weil in Technik investiert wird, bedeutet dies nicht, dass sie auch erfolgreich eingesetzt werden kann. Nun müssen die Schulen durch IT-Administratoren, eine zeitgemäße Ausbildung und Unterstützung von Lehrkräften, ausreichend Mittel zur Nutzung digitaler Lernplattformen und -mittel, klare rechtliche Vorgaben zum datenschutzkonformen Unterricht sowie Forschungsförderung in den Bereichen Learning Analytics und Educational Data Mining unterstützt werden. Der erste Digitalpakt stellt umfangreiche Mittel für die digitale Infrastruktur zur Verfügung, wodurch vor allem die Kommunen als Schulträger entlastet werden. Allerdings decken die Investitionen in die Infrastruktur nur einen kleinen Teil der laufenden Kosten für digitale Bildung ab. Insbesondere die Wartung erfordert einen hohen Personalaufwand und ist mit hohen Kosten verbunden (https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/bst/publikationen/graue- Publikationen/IB_Impulspapier_IT_Ausstattung_an_Schulen_2017_11_03.pdf). An zahlreichen Schulen betreuen Lehrkräfte die technische Ausstattung. Das kann ihnen nicht hoch genug angerechnet werden, ist aber auf Dauer keine Lösung. Die Schulen brauchen daher eine Anschubfinanzierung für den Einsatz von IT-Administratoren. Die Technik vor Ort muss darüber hinaus auch gegen Einbrüche und Elementarschäden geschützt werden. Digitale Kompetenzen sind bisher nur am Rande Thema der Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung. Das liegt insbesondere auch daran, dass die Ausbildung von Lehrkräften selbst nur äußerst selten auf digitale Instrumente zurückgreift. Die digitale Bildung muss daher in der Qualitätsoffensive Lehrerbildung stark ausgebaut werden. Viele Lehrkräfte greifen ganz selbstverständlich auf digitale Hilfsmittel in der Unterrichtsvorbereitung zurück, aber die Nutzung von digitalen Hilfsmitteln im Unterricht fällt aufgrund fehlender Möglichkeiten schwer. Medienkonzepte an den Schulen liegen kaum vor und Schulen erhalten für ihre Ausgestaltung kaum Unterstützung. EdTech Coaches können hier als Experten für digitale Bildung schulübergreifend helfen und darüber hinaus Lehrkräfte im Umgang mit der Technik und der Auswahl geeigneter Lernmittel vor Ort unterstützen. Wenn digitale Lernmittel fehlen, laufen alle Anstrengungen bei der Infrastruktur und der Lehrerbildung ins Leere. Eine Förderung von digitalen Lernmitteln über den ersten Digitalpakt hat die Bundesregierung jedoch in der Antwort auf die Fragen 3 bis 5 der Kleinen Anfrage (Drs. 19/4912) von Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion ausdrücklich ausgeschlossen. Die Entwicklung eines ID- und Lernmanagementsystems unterstützt die Bundesregierung durch die Förderung des Schul-Cloud-Projekts am Hasso-Plattner-Institut (HPI) in Potsdam zwar mit insgesamt sieben Millionen Euro. Der Transfer der Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt an öffentliche und private Entwickler wird von der Bundesregierung jedoch nicht aktiv verfolgt, wie die Antworten auf die Fragen 12, 13, 17 und 18 der Kleinen Anfrage (Drs. 19/8099) von Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion zeigt. Der Handlungsdruck bei den digitalen Lernmitteln ist hoch: Schulen berichten von fehlenden oder komplizierten Zulassungsverfahren und fehlenden finanziellen Mitteln. Bei der Nutzung von digitalen Lernmitteln fallen zahlreiche Daten an. Derzeit ist der Schutz der Daten nicht gewährleistet. Schulen und Lehrkräfte bewegen sich in rechtlichen Grauzonen. Klare Handreichungen zum Datenschutz fehlen auch mit Blick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), was zu großen Unsicherheiten und großer Zurückhaltung führt. Die Bundesregierung hat in den Antworten auf die Fragen 2 bis 7 der Kleinen Anfrage (Drs. 19/4911) von Abgeordneten der FDP-Fraktion eingeräumt, dass sie sich der Frage des Schüler- und Lehrerdatenschutzes nicht mit eigenen Projekten annimmt und dass weder die

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/10160 Strategie "Künstliche Intelligenz", noch der Digitalrat oder die Datenethikkommission diese Fragen behandeln. Sofern die Rechte der Schülerinnen und Schüler gesichert sind, könnten die Daten durch Learning Analytics und Educational Data Mining dazu genutzt werden, unser Bildungssystem immer weiter zu verbessern. Mit ihrer Hilfe können künftig nicht mehr nur die Schülerinnen und Schüler lernen, sondern auch die Lernmittel selbst. In der Antwort auf die Fragen 20 und 21 der Kleinen Anfrage (Drs. 19/4911) von Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion führt die Bundesregierung jedoch aus, dass sie keine Förderprogramme in diesen Bereichen unterstützt. Die Entwicklung von Forschungszweigen zu digitaler Bildung, insbesondere zu Learning Analytics und Educational Data Mining, muss eine hohe Priorität in der Forschungsförderung erhalten. Gleiches gilt für die Entwicklung von Standards in der digitalen Bildung und ihre Umsetzung in der Schule. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen zweiten Digitalpakt mit den Ländern mit den Zielen zu verhandeln und zu unterzeichnen, um Technische Ausstattung und Wartung an den Schulen 1. Administratoren für die Hardware und Software in den Schulen einzusetzen bzw. Externe damit zu beauftragen und ihnen, wenn nötig, entsprechende Räume in den Schulen zur Verfügung zu stellen, 2. die Schulen bei der Sicherung ihrer digitalen Infrastruktur baulich, personell und konzeptionell zu unterstützen (beispielsweise gegen Vandalismus, Einbrüche, Hackerangriffe, Elementarschäden), 3. die für die Belange der digitalen Bildung zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Verwaltung von Ländern und Kommunen zu schulen, sodass sie die Schulen bestmöglich bei der Anschaffung von Hardware, dem Erwerb von Software und dem Einsatz digitaler Lernmittel unterstützen können, 4. EdTech Coaches auszubilden und flächendeckend an den Schulen einzusetzen, die für den Einsatz digitaler Hilfsmittel werben, die Lehrkräfte beim Umgang mit digitalen Hilfsmitteln unterstützen, die Entwicklung entsprechender pädagogischer Konzepte und Medienentwicklungspläne unterstützen und das Ineinandergreifen von Hardware, Software und Pädagogik begleiten, und ihnen die notwendige Infrastruktur (Räume, Geräte) zur Verfügung zu stellen, Unterstützung für Lehrkräfte bei digitaler Bildung 5. bundesweit einheitliche und ambitionierte Standards für die digitale Bildung zu entwickeln und durchzusetzen, 6. digitale Bildung in der Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung massiv zu stärken, 7. digitale Bildung in der Qualitätsoffensive Lehrerbildung zu einem zentralen Baustein zu machen, 8. in der Lehreraus-, -fort- und -weiterbildung digitale Lehrmethoden einzusetzen, indem beispielsweise Zertifikate aus Massive Open Online Courses (MOOCs) auf die Studienleistungen angerechnet werden, 9. Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten auszustatten und eine fachmännische Wartung, ggf. durch Externe, zu gewährleisten,

Drucksache 19/10160 4 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Förderung digitaler Lernplattformen und -mittel 10. die Entwicklung von ID-Managementsystemen zu unterstützen, die Verwaltungsdaten (beispielsweise Schulnoten, Herkunft) schützen und zugleich Lerndaten pseudonymisiert Herstellern von Schulsoftware und der Wissenschaft zugänglich machen, 11. den Transfer der Erkenntnisse zu ID-Managementsystemen und Lernplattformen aus dem Forschungsprojekt zur HPI-Schul-Cloud zu Gründern und weiteren Entwicklern sicherzustellen, 12. den Einsatz von Lernmanagementsystemen zu fördern, die offen für Drittanbieter einschließlich Anbietern von Open Educational Ressources (OER) sind, 13. klare Anforderungen an Lernsoftware zu stellen, die beispielsweise Bildungsauftrag, Chancengerechtigkeit, Datenschutz, Leistungsprinzip und Diskriminierungsverbot umfassen, 14. unbürokratische Verfahren für Genehmigungsprozesse für den Einsatz von Lernsoftware und anderen digitalen Hilfsmitteln zu entwickeln, die die Einhaltung der Standards sicherstellen, und dabei a. auf userzentrierte Evaluierungsverfahren zu setzen, b. zumindest kleine Tools im Bereich digitaler Lernmittel von Genehmigungsprozessen vollständig auszunehmen, 15. die Entwicklung freier Standards für die Interoperabilität über Bundesländergrenzen und bei verschiedenen Softwareangeboten zu unterstützen und für Entwickler frei verfügbar zu machen, 16. alle Kerncurricula maschinenlesbar zu veröffentlichen, 17. einen Fonds aufzulegen, der die Entwicklung von Schul- und Lernsoftware insbesondere bei Startups fördert, und einen Teil der Mittel für Open Educational Ressources zu reservieren, 18. die Entwicklung und den Einsatz von Open Educational Ressources zu fördern, 19. Lösungen zu entwickeln, wie Abonnementmodelle für Schul- und Lernsoftware von Sachaufwandsträgern bezahlt werden können, 20. die Lizenzerwerbe für Schul- und Lernsoftware durch die Länder so zu gestalten, dass auch kleinere Entwickler faire Chancen auf Genehmigungen haben, 21. jeder Schule eigenverantwortlich einsetzbare Mittel für Schul- und Lernsoftware zur Verfügung zu stellen, 22. Wege zu entwickeln, wie die etablierte anteilige Finanzierung von Lernmitteln wie Bücher und Arbeitshefte durch die öffentliche Hand und die Eltern auf digitale Lernmittel übertragen werden kann, 23. einen Preis für Schul- und Lernsoftware gemeinsam mit der Entwicklerbranche und den Bildungsverbänden auszuloben, mit attraktiven Preisgeldern auszustatten und fest zu institutionalisieren, Klare rechtliche Vorgaben zum datenschutzkonformen Unterricht 24. die Datenschutzbeauftragten der Kultusministerien, Schulbehörden und Schulen für digitale Bildung zu schulen,

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/10160 25. den Schulen klare Handreichungen zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu geben, 26. den Abschluss von Verträgen zur Auftragsdatenverarbeitung für den Einsatz digitaler Lernmittel zu vereinfachen und möglichst länderübergreifend und bundeseinheitlich zu gestalten, 27. neben dem Schutz der Schülerdaten auch den Schutz von Lehrerdaten zu gewährleisten, 28. Lehrkräfte mit dienstlichen E-Mail-Adressen auszustatten, 29. zu klären, wann, wie und unter welchen Bedingungen Eltern Zugriff auf die Schuldaten ihrer Kinder haben können, Forschung und Expertengremien 30. Förderlinien für Forschungsprojekte auszuschreiben in den Bereichen a. Educational Data Mining und Learning Analytics, b. Schutz von Schüler- und Lehrerdaten, c. Auswirkungen Künstlicher Intelligenz auf Bildung, d. Diskriminierungsschutz durch und bei Algorithmen, e. Digital Use Divide; 31. den Transfer der Erkenntnisse aus den Förderlinien und Forschung zu digitaler Bildung insgesamt zu begleiten, 32. den Einsatz von künstlicher Intelligenz in der Schule in der Strategie "Künstliche Intelligenz" der Bundesregierung zu verankern, 33. das Thema digitale Bildung in der Schule in der Datenethikkommission zu behandeln, 34. nachträglich einen Experten für digitale Bildung in der Schule in den Digitalrat der Bundesregierung zu berufen und digitale Schulbildung im Digitalrat zu behandeln. Berlin, den 14. Mai 2019 Christian Lindner und Fraktion