der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 982 vom 18. April 2018 der Abgeordneten Monika Düker und Verena Schäffer Drucksache 17/2422

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Transkript:

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645 17.05.2018 Antwort der Landesregierung auf die vom 18. April 2018 der Abgeordneten Monika Düker und Verena Schäffer Drucksache 17/2422 BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ist die Düsseldorfer Altstadt durch die im Jahr 2016 veranlassten polizeilichen Maßnahmen sicherer geworden? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Da in der Düsseldorfer Altstadt neben der Bolkerstraße auch auf dem Burgplatz und in der Kurzen Straße zwei weitere Kriminalitätsbrennpunkte festgestellt wurden, entschied sich die damalige rot-grüne Landesregierung in Kooperation mit der Polizei Düsseldorf 2016, dauerhaft an den Wochenenden Kräfte der Bereitschaftspolizei in Düsseldorf einzusetzen und zusätzliche Kameras zur Videobeobachtung dieser Kriminalitätsbrennpunkte einzurichten. An den oben genannten Stellen wurden vermehrt Diebstahl-, Körperverletzungs- und Raubdelikte registriert. Dies war auch Medien zu entnehmen. 1 Die dauerhafte zusätzliche Polizeipräsenz entlastet die Polizei vor Ort und flankiert die dort durchgeführte zeitweise Videobeobachtung. Vermehrte Präsenz und Videobeobachtung gewährleisten, dass die Polizei Gefahrensituationen schnell erkennt und eingreifen kann, noch bevor es zu strafbaren Handlungen kommt und Personen Schaden nehmen. Da die zusätzlichen Kameras seit mittlerweile mehr als einem Jahr in Betrieb sind und die zusätzlichen Kräfte der Bereitschaftspolizei seit rund zwei Jahren dauerhaft in Düsseldorf eingesetzt sind, fragen wir die Landesregierung: 1 http://www.wz.de/lokales/duesseldorf/neue-videokameras-sind-scharf-1.2341213 Datum des Originals: 16.05.2018/Ausgegeben: 23.05.2018 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884-2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645 Der Minister des Innern hat die mit Schreiben vom 16. Mai 2018 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Zu welchen Zeiten sind die Kameras zur Videobeobachtung in Betrieb? (Bitte für jeden videobeobachteten Bereich einzeln angeben.) Die Videobeobachtung im Bereich des Bolker Sterns, der Bolker Straße und der Mertensgasse findet täglich von 15.00 Uhr bis 06.00 Uhr statt. Die Videobeobachtung des Burgplatzes und der Kurze Straße findet freitags und samstags sowie vor Wochenfeiertagen im Zeitraum zwischen 21.00 Uhr und 06.00 Uhr statt. 2. Wie hat sich die Kriminalität seit Installation der Kameras in der Bolkerstraße, auf dem Burgplatz und an der Kurzen Straße in den videobeobachteten Bereichen entwickelt? (Bitte aufschlüsseln nach Ort, Monaten, Art und Anzahl der Delikte.) Die Kriminalitätsentwicklung wird anhand der festgestellten Straftaten auf Grundlage der polizeilichen Kriminalitätsstatistik (PKS) dargelegt. Die Erfassung von Straftaten in der PKS erfolgt nach bundeseinheitlichen Richtlinien. Auf Grundlage der PKS-Daten ist für den Bereich der abgefragten Örtlichkeiten innerhalb des Betrachtungszeitraumes der Jahre 2015, 2016 und 2017 ein deutlicher Rückgang der erfassten Straftaten insgesamt sowie einzelner Deliktsfelder festzustellen. Im Vergleich zu dem Jahr 2015 wurden im Jahr 2017 demnach knapp 1000 Straftaten weniger verzeichnet. Dies stellt einen Rückgang der Straftaten von knapp 30 % dar. Im Bereich der Raubdelikte/räuberische Erpressungen ist ein Rückgang von fast 70 % zu verzeichnen. Die Straßenkriminalität und Diebstahlsdelikte haben um ca. 45 % abgenommen. Die Entwicklung der Straftaten insgesamt, der Raubdelikte, der Körperverletzungen, des Diebstahls und der Straßenkriminalität für die angefragten Straßen sowie für den gesamten angefragten Bezirk sind für die Jahre 2015 bis 2017 in den Anlagen 1-5 detailliert dargestellt. 3. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit hat die Landesregierung gemäß der Verwaltungsvorschrift zum 15a Polizeigesetz NRW in einem Gesamtkonzept gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Stadt Düsseldorf vereinbart, die über die erhöhte Präsenz der Bereitschaftspolizei an Wochenenden und die Videobeobachtung hinausgehen? (Wir bitten so vorhanden um eine Kopie der Verschriftlichung des Gesamtkonzepts.) Die Landesregierung trägt durch die Schaffung von Rahmenbedingungen dazu bei, dass die Kreispolizeibehörden (KPB) brennpunktorientierte operative Maßnahmen festlegen können, um zielgerichtet die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Grundsätzlich treffen die KPB diese erforderlichen Maßnahmen eigenverantwortlich. Hierzu analysieren sie fortlaufend die Sicherheitslage in ihren Zuständigkeitsbereichen und richten erforderliche Maßnahmen und Konzepte daran aus. 2

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645 Im Bereich der KPB Düsseldorf wird diesbezüglich die Präsenzkonzeption Mitte 2020 umgesetzt. Die Konzeption dient der Umsetzung einer Strategie der KPB Düsseldorf, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Düsseldorfer Altstadt zu erhöhen. Die Videobeobachtung wird im Rahmen dieses Konzeptes eingesetzt und findet bei der zugrundeliegenden Kräftedisposition und den polizeitaktischen Vorgaben Beachtung. Das konkrete Einsatzkonzept unterliegt - wie bei jedem polizeilichen Einsatz - grundsätzlich der Geheimhaltung, um die Wirksamkeit der polizeilichen Maßnahmen nicht zu gefährden. Ein Bekanntwerden der in dem Konzept niedergelegten einsatztaktischen Informationen zur Planung und Durchführung entsprechender polizeilicher Maßnahmen und der entsprechenden Kräfteansätze könnte potenzielle Störer/Straftäter in die Lage versetzen, sich auf polizeiliche Maßnahmen einzustellen, Gegenaktivitäten entsprechend zu planen und letztlich das Einsatzkonzept der Polizei zu unterlaufen. Das Konzept ist durch die KPB Düsseldorf als Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) - nach Verschlusssachenanweisung eingestuft und unterliegt daher der Geheimhaltung. Die Veröffentlichung des Konzeptes Mitte 2020 im Rahmen der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage kann aus diesen Gründen nicht erfolgen. Neben den polizeitaktischen Maßnahmen, die der Geheimhaltung unterliegen, hat die KPB Düsseldorf folgende Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Stadt Düsseldorf zur Verbesserung der Sicherheit vor Ort initiiert: Die Stadt Düsseldorf hat nach polizeilicher Beratung an der Örtlichkeit Burgplatz und an der dortigen Freitreppe zum Rhein Lichtmasten mit Scheinwerfern installiert. Diese werden grundsätzlich von der Stadt bedient; im Bedarfsfall können Mitarbeiter der Polizeiwache (PW) Stadtmitte nach eigener Lagebeurteilung die Lichtstärke von der PW Stadtmitte aus steuern. Im Rahmen des Dienstunterrichtes der Polizeibeamten der PW Stadtmitte finden Informationsveranstaltungen durch das Gewerbeamt der Stadt Düsseldorf statt. Hierdurch werden die Beamten/-innen in die Lage versetzt, rechtssicher beispielsweise sogenannte Gaststättenmeldungen zu fertigen, um weitergehende ordnungsrechtliche Maßnahmen der Stadt zu initiieren oder zu unterstützen. Auf Anregung und mit enger Beteiligung der Polizei wurden durch die Stadt Düsseldorf baulich/technische Sicherungen an mehreren Stellen rund um den innerstädtischen Kernbereich errichtet. Diese haben aktuell noch vorläufigen Charakter, sollen aber nach einer Erprobungsphase durch dauerhafte Lösungen ersetzt werden. Im Zusammenwirken mit anderen Dienststellen und Ämtern beteiligt sich die Polizeiinspektion Mitte an Schwerpunkteinsätzen in der Altstadt, wodurch auch steuerrechtliche, gewerbliche und aufenthaltsrechtliche Verstöße erkannt und verfolgt werden. 4. Beabsichtigt die Landesregierung auch weiterhin, regelmäßig und in mindestens derselben Personalstärke Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei an Wochenenden in der Düsseldorfer Altstadt einzusetzen? Aus Sicht der KPB Düsseldorf hat sich der aktuelle Kräfteansatz bewährt. Daher wird eine Fortführung von dort befürwortet. Die Präsenzkonzeption der Düsseldorfer Altstadt wird durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) priorisiert eingestuft und es werden, wie im bisherigen Umfang, Kräfte der Bereitschaftspolizei bis auf Weiteres zugewiesen. 3

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645 5. Wie plant die Landesregierung die Sicherheitslage in der Altstadt Düsseldorf weiter zu verbessern? Die durch die KPB Düsseldorf initiierten und nach aktueller Lagebewertung durchgeführten Schwerpunkteinsätze werden weiterhin durchgeführt und das Konzept Mitte 2020 konsequent umgesetzt. Die KPB Düsseldorf plant, die aktuell erkennbare Tendenz einer abnehmenden Kriminalitätsbelastung der Düsseldorfer Altstadt, insbesondere durch die Fortsetzung des starken Kräfteansatzes, dauerhaft zu verfestigen. Dieser Ansatz wird durch das LZPD durch die Bereitstellung von Kräften der Bereitschaftspolizei unterstützt. 4

Anlage 1 Straftaten insgesamt Januar 246 351 355 Februar 200 301 315 März 262 380 389 April 220 278 260 Mai 230 220 191 Gesamt Bolkerstraße Juni 145 247 227 Juli 176 179 254 August 195 225 231 September 152 175 226 Oktober 176 159 267 November 183 238 303 Dezember 115 148 259 Januar 179 238 290 Februar 136 228 228 März 172 275 268 April 146 202 190 Mai 158 154 138 Juni 104 183 163 Juli 125 138 180 August 124 147 173 September 115 102 159 Oktober 134 108 197 November 134 175 222 Dezember 80 104 192

Anlage 1 Straftaten insgesamt Januar 32 66 31 Februar 25 40 39 März 45 58 52 April 35 39 37 Mai 40 40 27 Burgplatz Kurze Straße Juni 22 40 30 Juli 37 26 57 August 43 52 45 September 27 40 38 Oktober 30 31 34 November 27 36 45 Dezember 19 22 31 Januar 35 47 34 Februar 39 33 48 März 45 47 69 April 39 37 33 Mai 32 26 26 Juni 19 24 34 Juli 14 15 17 August 28 26 13 September 10 33 29 Oktober 12 20 36 November 22 27 36 Dezember 16 22 36

Anlage 2 Raub, räuberische Erpressung Januar 1 6 4 Februar 3 8 5 März 2 10 13 April 2 1 3 Mai 4 4 4 Gesamt Bolkerstraße Juni 3 4 Juli 2 1 5 August 1 4 8 September 1 2 3 Oktober 3 2 5 November 2 1 8 Dezember 1 5 Januar 1 4 2 Februar 2 6 3 März 1 9 7 April 2 1 2 Mai 1 2 2 Juni 2 Juli 1 1 2 August 2 7 September 1 Oktober 2 1 1 November 1 4 Dezember 1 3

Anlage 2 Raub, räuberische Erpressung Januar 1 2 Februar 1 2 2 März 1 5 April 1 Mai 2 1 2 Burgplatz Kurze Straße Juni 1 3 Juli 1 3 August 2 September 2 2 Oktober 1 1 3 November 1 1 2 Dezember 1 Januar 1 Februar März 1 1 April Mai 1 1 Juni 1 Juli August 1 1 September 1 Oktober 1 November 2 Dezember 1

Anlage 3 Körperverletzung Januar 53 55 44 Februar 70 57 44 März 60 79 56 April 70 41 72 Mai 71 54 46 Gesamt Bolkerstraße Juni 37 70 26 Juli 44 44 60 August 57 53 53 September 34 39 35 Oktober 24 32 53 November 50 51 52 Dezember 25 43 73 Januar 37 37 35 Februar 47 40 32 März 37 52 35 April 47 26 46 Mai 45 40 36 Juni 29 56 20 Juli 33 39 45 August 30 38 40 September 27 22 24 Oktober 18 20 44 November 31 37 33 Dezember 20 29 59

Anlage 3 Körperverletzung Januar 8 7 3 Februar 6 8 2 März 10 9 12 April 12 11 16 Mai 13 7 6 Burgplatz Kurze Straße Juni 2 5 3 Juli 8 1 13 August 14 10 11 September 7 7 6 Oktober 4 7 2 November 11 6 12 Dezember 2 7 9 Januar 8 11 6 Februar 17 9 10 März 13 18 9 April 11 4 10 Mai 13 7 4 Juni 6 9 3 Juli 3 4 2 August 13 5 2 September 10 5 Oktober 2 5 7 November 8 8 7 Dezember 3 7 5

Anlage 4 Diebstahl insgesamt Gesamt Bolkerstraße Januar 135 254 265 Februar 102 202 229 März 145 163 263 April 83 171 145 Mai 104 111 110 Juni 77 126 168 Juli 81 92 150 August 83 113 150 September 77 107 158 Oktober 109 88 183 November 84 134 207 Dezember 47 73 152 Januar 105 173 217 Februar 74 160 169 März 102 116 193 April 56 132 116 Mai 78 84 81 Juni 53 93 125 Juli 57 76 105 August 60 75 110 September 61 66 117 Oktober 91 70 139 November 69 104 158 Dezember 35 57 115

Anlage 4 Diebstahl insgesamt Januar 11 47 21 Februar 12 23 28 März 24 25 24 April 9 14 12 Mai 13 12 11 Burgplatz Kurze Straße Juni 13 19 20 Juli 16 10 34 August 15 22 31 September 8 21 20 Oktober 10 7 23 November 5 18 26 Dezember 4 5 15 Januar 19 34 27 Februar 16 19 32 März 19 22 46 April 18 25 17 Mai 13 15 18 Juni 11 14 23 Juli 8 6 11 August 8 16 9 September 8 20 21 Oktober 8 11 21 November 10 12 23 Dezember 8 11 22

Anlage 5 Straßenkriminalität Gesamt Bolkerstraße Januar 98 192 197 Februar 76 156 133 März 126 131 178 April 79 130 110 Mai 91 95 89 Juni 65 89 121 Juli 63 78 116 August 72 95 129 September 64 72 119 Oktober 71 73 130 November 59 96 148 Dezember 36 49 121 Januar 71 119 157 Februar 47 114 97 März 78 96 129 April 47 91 88 Mai 59 66 65 Juni 46 68 94 Juli 45 62 84 August 49 60 98 September 48 45 87 Oktober 56 54 96 November 49 70 111 Dezember 26 34 90

Anlage 5 Straßenkriminalität Januar 11 46 22 Februar 13 28 21 März 22 19 20 April 9 20 13 Mai 19 14 12 Burgplatz Kurze Straße Juni 10 11 14 Juli 13 8 25 August 13 25 24 September 12 13 19 Oktober 12 9 15 November 7 13 22 Dezember 5 8 16 Januar 16 27 18 Februar 16 14 15 März 26 16 29 April 23 19 9 Mai 13 15 12 Juni 9 10 13 Juli 5 8 7 August 10 10 7 September 4 14 13 Oktober 3 10 19 November 3 13 15 Dezember 5 7 15