Anpassung regionale Siedlungsgrenze in der Gemeinde Hasle 15. November 2017, Beschlussexemplar
Anpassung regionale Siedlungsgrenze in der Gemeinde Hasle Impressum Herausgeber: Autor: REGION LUZERN WEST, Menznauerstrasse 2, Postfach, 6110 Wolhusen Thomas Frei, Gesamtplaner REGION LUZERN WEST, georegio ag, Bahnhofstrasse 35, 3400 Burgdorf Version Datum Inhalt 1.0 18.04.2017 Entwurf 2.0 05.09.2017 Unterlagen für den Beschluss der Verbandsleitung und der DV
Regionaler Entwicklungsplan UNESCO Biosphäre Entlebuch Anpassung regionale Siedlungsgrenze in der Gemeinde Hasle Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht... 1 1.1 Ausgangslage... 1 1.2 Abgrenzung der Aufgaben... 1 1.3 Verfahren... 1 2 Kantonale und regionale Grundlagen... 2 2.1 Kantonaler Richtplan 2015... 2 2.2 Festlegungen im REP UBE 2012... 2 3 Anpassung regionale Siedlungsgrenze im Gebiet "Underchile", Gemeinde Hasle... 3 3.1 Teilrevision der Ortsplanung, Gemeinde Hasle... 3 3.2 Beurteilung durch die REGION LUZERN WEST... 3 3.3 Beschluss... 3 3.4 Siedlungsgrenze im Gebiet "Underchile", Gemeinde Hasle gemäss REP UBE 2012... 4 3.5 Siedlungsgrenze im Gebiet "Underchile", Gemeinde Hasle neu... 5 Beschlüsse und Genehmigung... 7 Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Siedlungsgrenze Gemeinde Hasle gemäss REP UBE 2012 (Ausschnitt Ha 2)... 4 Abb. 2 Siedlungsgrenze Gemeinde Hasle, Anpassung 2017 (Ausschnitt Ha 2)... 5 Abb. 3 Legende Abbildungen 1 und 2... 6 Tabellenverzeichnis Tab. 1 Ablauf Anpassung REP UBE... 1
Anpassung regionale Siedlungsgrenze in der Gemeinde Hasle 1 1 Übersicht 1.1 Ausgangslage Mit Schreiben vom 28. März 2017 ersuchte der Gemeinderat von Hasle die REGION LUZERN WEST um Verlegung der regionalen Siedlungsgrenze im Gebiet "Underchile", um damit die Umsiedlung eines Viehhandelsbetriebes in eine neu zu schaffende Sonderbauzone "Viehhandlung" zu ermöglichen. 1.2 Abgrenzung der Aufgaben Gemäss kantonalem Richtplan 2015 stellen die regionalen Entwicklungsträger die notwendige gemeindeübergreifende Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten, eine effiziente Abwicklung von Raumentwicklungsprojekten sowie die erfolgreiche Positionierung im Standortwettbewerb der Regionen sicher. So sind sie u.a. für den Erlass von regionalen Richtplänen zuständig. Die Überprüfung von Bauzonenreserven und Bauzonenkapazitäten sowie die Beurteilung von Einzonungen und kompensatorischen Auszonungen erfolgen dagegen durch den Kanton, insbesondere im Rahmen der Beurteilung von kommunalen raumplanerischen Instrumenten (Siedlungsleitbild, Richtund Nutzungsplanungen). 1.3 Verfahren Der REP UNESCO Biosphäre Entlebuch (REP UBE) wurde vom Regierungsrat 2012 genehmigt und ist ein behördenverbindlicher regionaler Richtplan gemäss 8 des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Änderungen an regionalen Richtplänen bedingen eine öffentliche Auflage (gemäss Art. 4 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes und 13/14 PBG), den Beschluss des regionalen Entwicklungsträgers (Delegiertenversammlung) sowie die Genehmigung des Regierungsrates. Die öffentliche Auflage kann auf der Website des regionalen Entwicklungsträgers erfolgen. Das Verfahren erfolgte gemäss nachstehendem Zeitplan: Entwurf Änderungsunterlagen April 2017 Freigabe der Verbandsleitung REGION LUZERN WEST für die Vorprüfung durch den Kanton und die öffentliche Mitwirkung 22. Mai 2017 Publikation im Kantonsblatt 27. Mai 2017 Öffentliche Auflage (30 Tage), digital auf der Website der Region 29. Mai 27. Juni 2017 Vorprüfung 16. August 2017 Beschluss Verbandsleitung REGION LUZERN WEST 27. September 2017 Beschluss Delegiertenversammlung REGION LUZERN WEST 15. November 2017 Beschluss Delegiertenversammlung UNESCO Biosphäre Entlebuch 23. November 2017 Publikation im Kantonsblatt 2. Dezember 2017 Fakultatives Referendum (60 Tage) 4. Dezember 2017 1. Februar 2018 Genehmigungsverfahren Kanton Februar 2018 Tab. 1 Ablauf Anpassung REP UBE Die Verfahren auf regionaler und kommunaler Ebene sind aufeinander abgestimmt.
2 Anpassung regionale Siedlungsgrenze in der Gemeinde Hasle 2 Kantonale und regionale Grundlagen 2.1 Kantonaler Richtplan 2015 Die Koordinationsaufgabe S1-2 im kantonalen Richtplan 2015 beauftragt die regionalen Entwicklungsträger mit der Festlegung von regionalen Siedlungsgrenzen. 2.2 Festlegungen im REP UBE 2012 Bezeichnung von regionalen Siedlungsgrenzen Die Bezeichnung der regionalen Siedlungsgrenzen erfolgt im Rahmen der Massnahme M7.1. Die Siedlungsgrenzen sind behördenverbindlich und sollen dazu beitragen, das Wachstum der Siedlungen gemäss den Grundsätzen des Raumplanungsgesetzes zu begrenzen: Siedlungsgebiete setzen sich zusammen aus Bauzonen (ohne Berücksichtigung von Golfplatzzonen [Flühli], Deponie- und Abbauzonen) und dem Übrigen Gebiet. Die Karten im Anhang und die Karte zum REP umfassen für jede Gemeinde verbindliche Siedlungsbegrenzungen: - Siedlungsbegrenzungslinien: Ausdehnung nicht erwünscht - Begrenzung kleiner Siedlungsteile oder Kleinbauzonen: Erhaltung Bestand, aber Ausdehnung nicht erwünscht (mit Ausnahme von Betriebserweiterungen) Die Siedlungsbegrenzungslinien markieren den Raum, in welchem Neueinzonungen zu erfolgen haben. Sie stellen daher nicht die erwartete Siedlungsentwicklung in den nächsten 15 20 Jahren dar. Die Bebauung an der Siedlungsaussengrenze nimmt Rücksicht auf das Landschaftsbild. Die kommunalen Gefahrenkarten werden bei der Siedlungsentwicklung berücksichtigt. Eine Erweiterung der Bauzonen von mehr als einer Bautiefe über die Siedlungsbegrenzungslinie hinaus bedarf der vorgängigen Anpassung des REP. Wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven Die räumlichen Entwicklungsstrategie des REP UBE umfasst im ersten Leitsatz folgendes generelles Ziel: Das Entlebuch entwickelt sich proaktiv als starke Label-Region. Die Konkretisierung des Leitsatzes erfolgt u.a. mit folgendem strategischen Ziel: Die wirtschaftliche Wertschöpfung wird gesteigert. Neben der Förderung der bisherigen wirtschaftlichen Tätigkeit steht die Stärkung von Wertschöpfungsketten mit regionsinterner Produktion und Veredelung von Rohstoffen im Zentrum. Gemäss Leitsatz L.8 sollen das lokale Gewerbe, Industriebetriebe sowie Unternehmen im Dienstleistungsbereich optimale Entwicklungsmöglichkeiten vorfinden. Dazu gehört die Förderung der Vermarktung von Regionalprodukten, wie dies in den Massnahmen M8.3 und M17.2 festgelegt ist. Regionale Entwicklungsprioritäten Massnahme M5.2 konkretisiert die räumliche Entwicklungsstrategie mit folgenden Prioritäten: Schwerpunkte der Siedlungsentwicklung und Entwicklung als Wohn- und Arbeitsstandorte: Entlebuch, Escholzmatt, Hasle, Schüpfheim Entwicklung als Wohnstandorte in ländlicher Umgebung: Doppleschwand, Romoos Entwicklung als touristische Zentren und als Wohnstandorte: Flühli-Sörenberg, Marbach
Anpassung regionale Siedlungsgrenze in der Gemeinde Hasle 3 3 Anpassung regionale Siedlungsgrenze im Gebiet "Underchile", Gemeinde Hasle 3.1 Teilrevision der Ortsplanung, Gemeinde Hasle Aufgrund der relativ hohen Lärmemmissionen (insb. nachts und frühmorgens) bemüht sich die Gemeinde Hasle bereits seit einiger Zeit, die Duss Viehhandlung GmbH an einen neuen Standort anzusiedeln. Der heute Standort liegt neben Wohnhäusern (zweigeschossige Wohnzone) in der Landwirtschaftszone und ist damit nicht zonenkonform. Er soll auf die westlich anschliessende Parzelle Nr. 48 umgesiedelt und einer Sonderzone "Viehhandel" zugewiesen werden. Damit können die gewerbliche Nutzung und die Wohnnutzung entflochten werden, was hinsichtlich der Gemeindeentwicklung von grosser Bedeutung ist. Der neue Standort auf der Parzelle Nr. 48 liegt in der Nähe der bestehenden Arbeitszone der Müller Martini Maschinen und Anlagen AG. Mit der Umsiedlung erfolgt eine weitere Konzentration der industriell-gewerblichen Nutzung im Gebiet westlich der Bahnlinie. Weiter wird am heutigen Standort die Erschliessungstrasse ins Gebiet "Feld" entlastet und die LKW-Fahrten auf die besser ausgebaute Bahnhofstrasse verlagert. 3.2 Beurteilung durch die REGION LUZERN WEST Die REGION LUZERN WEST schliesst sich der Argumentation der Gemeinde Hasle an. Mit der Ausscheidung der Sonderbauzone "Viehandel" schafft die Gemeinde Hasle zudem die Voraussetzung für die Betriebsentwicklung des in der Gemeinde ansässigen Viehhandelbetriebs. Das Vorhaben steht in Einklang mit der räumlichen Entwicklungsstrategie des REP UBE, wonach Wertschöpfungsketten mit regionsinterner Produktion und Veredelung von Rohstoffen gefördert werden sollen (siehe Kap. 2.1). Die notwendige Anpassung der Siedlungsgrenze beschränkt sich im Wesentlich auf die geplante Einzonung und wird durch die topographischen Verhältnisse beeinflusst. Die Parzelle Nr. 48 wird südlich und westlich durch die Bibere bzw. die kleine Emme sowie östlich durch Bahnlinie begrenzt. 3.2.1 Ergebnis der öffentlichen Mitwirkung Der Einwand der Schutzorganisationen wird nicht umgesetzt. Aufgabe der REGION LUZERN WEST ist eine regionale Beurteilung des Vorhabens. Dabei hat sie auch das Feldgehölz auf Parzelle Nr. 48 berücksichtigt. Die Sicherung des Raumbedarfs der Fliessgewässer und der Schutz von Ufergehölz und Hecken sind dagegen kommunale Aufgaben und erfolgen im Rahmen der Ortsplanungsrevision. Die REGION LUZERN WEST spricht aber dafür aus, dass die Verschiebung der Siedlungsgrenze nur unter dem Vorbehalt erfolgt, dass die Bevölkerung der Gemeinde Hasle dem Vorhaben zustimmt. 3.2.2 Ergebnis der Vorprüfung durch die BUWD Die kantonale Vorprüfung (Schreiben vom 16. August 2017) führte zum Ergebnis, dass die Anpassung des REP UBE als recht und zweckmässig beurteilt werden kann. 3.3 Beschluss Unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gemeindeversammlung von Hasle zur Einzonung wird die regionale Siedlungsgrenze im Gebiet "Underchile" gemäss Abb. 2 (S. 5) angepasst (ohne Feldgehölz auf Parzelle Nr. 48).
Anpassung regionale Siedlungsgrenze in der Gemeinde Hasle 4 3.4 Abb. 1 Siedlungsgrenze im Gebiet "Underchile", Gemeinde Hasle gemäss REP UBE 2012 Siedlungsgrenze Gemeinde Hasle gemäss REP UBE 2012 (Ausschnitt Ha 2) Legende: siehe Abb. 3 REGION LUZERN W EST, 15. November 2017
Anpassung regionale Siedlungsgrenze in der Gemeinde Hasle 5 3.5 Siedlungsgrenze im Gebiet "Underchile", Gemeinde Hasle neu Abb. 2 Siedlungsgrenze Gemeinde Hasle, Anpassung 2017 (Ausschnitt Ha 2) Legende: siehe Abb. 3
6 Anpassung regionale Siedlungsgrenze in der Gemeinde Hasle Abb. 3 Legende Abbildungen 1 und 2
Anpassung regionale Siedlungsgrenze in der Gemeinde Hasle 7 Beschlüsse und Genehmigung Öffentliche Auflage gemäss 13 PBG 29. Mai 27. Juni 2017 Gemeindeverband REGION LUZERN WEST Beschluss der Delegiertenversammlung 15. November 2017.... Wendelin Hodel, Präsident.... Guido Roos, Geschäftsführer Gemeindeverband UNESCO Biosphäre Entlebuch (UBE) Beschluss der Delegiertenversammlung 23. November 2017.... Fritz Lötscher, Präsident.... Theo Schnider, Direktor Kanton Vom Regierungsrat mit Entscheid Nr.... vom... genehmigt.... Datum.... Unterschrift