Asylbewerber im Landkreis Landshut Stand: August 2014



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Transkript:

Asylbewerber im Landkreis Landshut Stand: August 2014 Wie viele Asylbewerber gibt es zurzeit im Landkreis Landshut und wo kommen sie her? Warum suchen sie Asylschutz bei uns, warum sind sie aus ihrer Heimat geflohen? In der nachfolgenden Übersicht haben wir die Asylbewerber gemäß ihrer Herkunft aufgelistet. Kurz wird bei jedem Land in Auszügen beschrieben, wie Amnesty International dort die Menschenrechtssituation schildert das mag einen Hinweis auf die Motive der Asylsuchenden geben. Zudem haben wir für jedes Land die aktuelle Gesamtschutzquote für 2013 angegeben. Diese Quote setzt sich zusammen aus den Quoten für Anerkennung als Asylberechtigte Gewährung von Flüchtlingsschutz ( 60 I AufenthG ) Abschiebeverbot (( 60 I AufenthG ) und gibt einen gewissen Hinweis auf die Chance für ein Bleiberecht der Asylbewerber in Deutschland. Ausführlichere Informationen zu den Berichten über die Menschenrechtssituation in den einzelnen Ländern lt. ai: http://www.amnesty.de/laenderberichte Statistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu Anerkennungsquoten via Pro Asyl: http://www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/c_themen/asyl_2013 HKL.pdf Bei den Zahlen handelt es sich um eine Momentaufnahme von Anfang August 2014. Kurzübersicht: Land Anzahl Asylbewerber im Landkreis LA Schutzquote (Anerkennung 2013) Nigeria 79 11,0% Afghanistan 74 47,9% Senegal 36 3,9% Eritrea 28 72,3% Russische Föderation 25 2,2% Syrien 22 94,2% Demokratische Republik Kongo 20 18,3% Pakistan 17 33,9% Sierra Leone 17 28,4% ungeklärt 12 Irak 11 53,9% Iran 8 55,5%

Serbien 7 0,2% Ukraine 7 5,3% Kosovo 5 1,2% Türkei 5 9,5% Uganda 5 22,0% Georgien 4 0,4% Algerien 3 3,6% Mali 3 2,7% Myanmar 3 76,0% Jordanien 2 5,4% Kasachstan 2 5,8% Kroatien 2 4,4% Somalia 2 49,3% Aserbaidschan 1 11,6% Israel 1 0,0% Tansania 1 0,0% Detailliert mit Beschreibung der Menschenrechtssituation: Land und Menschenrechtssituation lt. Amnesty International Nigeria Anzahl Asylbewerber im Landkreis LA Schutzquote (Anerkennung 2013) Die Polizei und Soldaten führten straffrei rechtswidrige Tötungen durch. Tausende Menschen im ganzen Land wurden aus ihren Häusern vertrieben. Rechtswidrige Inhaftierungen und willkürliche Festnahmen waren an der Tagesordnung. (Stand: 31.12.2012) 79 11,0% Afghanistan In den Hafteinrichtungen im ganzen Land waren Folter und andere Misshandlungen an der Tagesordnung, Gewalt gegen Frauen und Mädchen war weit verbreitet, ihre Diskriminierung gang und gäbe. Dies betraf sowohl die institutionelle Ebene als auch die Gesellschaft ganz allgemein. Die anhaltenden bewaffneten Auseinandersetzungen zwangen noch mehr Familien dazu, ihre Heimat zu verlassen. Aufgrund des Konflikts gab es noch immer 459200 Binnenflüchtlinge... Etwa 2,7 Mio. Afghanen lebten als Flüchtlinge außerhalb des Landes. (Stand: 31.12.2012) 74 47,9%

Senegal Es kam zu schweren Menschenrechtsverletzungen wie Folter und anderen Misshandlungen sowie zu Angriffen gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung kam Anfang 2012 nahmen die Zusammenstöße zwischen der Armee und einer bewaffneten Gruppe in der südlichen Region Casamance zu. Im Zuge der Kämpfe wurden Zivilpersonen festgenommen und gerieten ins Visier der Konfliktparteien. (Stand: 31.12.2012) 36 3,9% Eritrea Der Militärdienst war obligatorisch und wurde oft auf unbestimmte Zeit ausgedehnt. Ein militärisches Training für Minderjährige war ebenfalls zwingend vorgeschrieben... Nach wie vor waren Tausende gewaltlose politische Gefangene und andere aus politischen Gründen Inhaftierte unter entsetzlichen Bedingungen willkürlich inhaftiert. Folter und andere Misshandlungen waren an der Tagesordnung. Oppositionsparteien, unabhängige Medien oder zivilgesellschaftliche Organisationen waren verboten (Stand: 31.12.2012) 28 72,3% Russische Föderation Menschenrechtsverteidiger, Journalisten und Rechtsanwälte waren weiterhin Schikanen ausgesetzt Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet Gerichtsprozesse entsprachen nicht den internationalen Standards für faire Verfahren, und die Zahl offensichtlich politisch motivierter Urteile nahm zu. Die Sicherheitslage im Nordkaukasus war weiterhin instabil, und die Operationen der Sicherheitskräfte waren durch systematische Menschenrechtsverletzungen gekennzeichnet. (Stand: 31.12.2012) 25 2,2% Syrien Für einen Großteil der Menschenrechtsverletzungen aus dem Bürgerkrieg zeichneten die Regierungskräfte verantwortlich. Sie führten wahllose Angriffe auf bewohnte Gebiete durch und setzen dabei Flugzeuge, Artilleriegeschosse, Granatwerfer, Brand- und Streubomben ein Viele Personen wurden Opfer des Verschwindenlassens. Folter und andere Misshandlungen von Häftlingen waren an der Tagesordnung Scharfschützen der Sicherheitskräfte schossen auf Menschen, die friedlich gegen die 22 94,2%

Regierung demonstrierten, sowie auf Teilnehmer an öffentlichen Beisetzungen. Medizinisches Personal, das Verletzte versorgte, geriet ins Visier der Sicherheitskräfte...Auch die bewaffneten Gruppen, die gegen die Regierung kämpften, begingen schwere Menschenrechtsverstöße sowie Kriegsverbrechen Hunderttausende Menschen flohen aus ihren Wohnungen. Nach Schätzungen der Vereinten Nationen galten 2012 über 2 Mio. Menschen als Binnenflüchtlinge und fristeten in Syrien ein Leben in bitterer Not. Fast 600000 Menschen seien seit Beginn des Konflikts in die Nachbarländer geflüchtet, wo die Bedingungen oft ebenfalls hart seien. (Stand: 31.12.2012) Demokratische Republik Kongo Die bereits prekäre Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) verschlechterte sich in bedenklichem Ausmaß. Gründe dafür waren die zunehmende Ausbreitung Bewaffneter Gruppen wie der neu gegründeten Gruppe 23. März (Mouvement du 23-Mars - M23) breiten sich zunehmend aus, sie haben einfachen Zugang zu Waffen und Munition. Sowohl die bewaffneten Gruppen als auch die Sicherheitskräfte der Regierung bedrohten und schikanierten Menschenrechtsverteidiger, Journalisten sowie Angehörige der politischen Opposition und nahmen sie willkürlich fest. (Stand: 31.12.2012) 20 18,3% Pakistan Religiöse Führer riefen zu Gewalt gegen religiöse Minderheiten auf, und bewaffnete Gruppen töteten Angehörige dieser Minderheiten ganz gezielt. In den Stammesgebieten und in der Provinz Belutschistan kam es erneut zu Menschenrechtsverstößen wie Verschwindenlassen, Entführungen, Folter und rechtswidrigen Tötungen Angriffe auf Mitarbeiter im Gesundheitswesen hatten gravierende Auswirkungen auf die medizinische Versorgung von Menschen in entlegenen und von den Unruhen besonders betroffenen Landesteilen. (Stand: 31.12.2012) 17 33,9% Sierra Leone Die Polizei ging gegen unbewaffnete Bürger mit rechtswidriger Gewalt vor. Verträge zwischen der Regierung und Unternehmen waren nicht transparent. Die von den Unternehmensaktivitäten betroffenen Gemeinden wurden nicht in angebrachter Form konsultiert und über mögliche Auswirkungen aufgeklärt. (Stand: 31.12.2012) 17 28,4% ungeklärt 12

Irak Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen waren weiterhin an der Tagesordnung Hunderte Gefangene saßen in den Todestrakten. Mindestens 129 Menschen wurden hingerichtet, darunter mindestens drei Frauen. Bewaffnete Gruppen, die gegen die Regierung kämpften, waren weiterhin für schwere Menschenrechtsverstöße verantwortlich. Sie verübten zahlreiche Selbstmordattentate und Bombenanschläge, bei denen Hunderte von Zivilpersonen ums Leben kamen. Nach wie vor gingen Meldungen über Drangsalierungen, Einschüchterungen und Gewalt gegen Journalisten und andere Medienschaffende ein. Über 67000 Flüchtlinge aus Syrien suchten Zuflucht im Irak. (Stand: 31.12.2012) Iran 11 53,9% Regierungskritiker und Menschenrechtsverteidiger, Frauenrechtlerinnen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzten, wurden willkürlich festgenommen, ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam gehalten, nach unfairen Gerichtsverfahren zu Gefängnisstrafen verurteilt Folter und andere Misshandlungen an Gefangenen waren an der Tagesordnung und blieben für die Täter straffrei. Es wurden gerichtlich angeordnete grausame Prügel- und Amputationsstrafen vollstreckt. Offizielle Quellen gaben die Zahl der Hinrichtungen mit 314 an, insgesamt wurden 544 registriert (Stand: 31.12.2012) Serbien 8 55,5% Im April wurden in Belgrad mehr als 1000 Roma Opfer rechtswidriger Zwangsräumungen. Im Kosovo herrschte weiterhin Straffreiheit für Kriegsverbrechen, die von der Befreiungsarmee des Kosovo (UÇK) verübt worden waren. Es kam weiterhin zu gewaltsamen Zusammenstößen im Norden des Kosovo. Die Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen im Kosovo hielten an, und Minderheiten wurden nach wie vor diskriminiert. (Stand: 31.12.2012) Ukraine 7 0,2% Folter und andere Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet und wurden nicht geahndet. Flüchtlinge und Asylsuchende wurden inhaftiert und in Länder abgeschoben, in denen ihnen Menschenrechtsverletzungen drohten. Kosovo Im Kosovo herrschte weiterhin Straffreiheit für Kriegsverbrechen, die von der Befreiungsarmee des Kosovo (UÇK) verübt worden 7 5,3% 5 1,2%

waren. Es kam weiterhin zu gewaltsamen Zusammenstößen im Norden des Kosovo. Die Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen im Kosovo hielten an, und Minderheiten wurden nach wie vor diskriminiert. Türkei Auch 2012 wurden auf der Grundlage der Antiterrorgesetze unfaire Gerichtsverfahren durchgeführt. Bei Bombenanschlägen kamen auch Zivilpersonen zu Tode. Die Bemühungen um Anerkennung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung und um ein Verbot der Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität blieben erfolglos. Bis zum Jahresende suchten fast 150000 syrische Flüchtlinge Zuflucht in der Türkei. (Stand: 31.12.2012) 5 9,5% Uganda Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden schikaniert. Polizisten und weitere Ordnungskräfte verübten nach wie vor Folter und andere Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. (Stand: 31.12.2012) 5 22,0% Georgien Nach den Parlamentswahlen im Oktober 2012 vollzog sich erstmals ein friedlicher demokratischer Machtwechsel im postsowjetischen Georgien. Vor und nach den Wahlen kam es jedoch zu zahlreichen Verletzungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung. (Stand: 31.12.2012) 4 0,4% Algerien Die Regierung schränkte weiterhin die Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein, löste Demonstrationen auf und schikanierte Menschenrechtsverteidiger Bewaffnete Gruppierungen verübten Angriffe, bei denen Menschen zu Tode kamen. Im Jahr 2012 wurden mindestens 153 Todesurteile verhängt, Hinrichtungen gab es jedoch nicht. (Stand: 31.12.2012) Mali 3 3,6% 3 2,7%

Ein Putsch führte dazu, dass die Sicherheitskräfte gravierende Menschenrechtsverletzungen wie außergerichtliche Hinrichtungen, Verschwindenlassen und Folter verübten. Bewaffnete Gruppen im Norden Malis waren für Übergriffe wie z.b. sexuelle Gewalt, vorsätzliche und willkürliche Tötungen und Körperstrafen verantwortlich. Beide Seiten rekrutierten Kindersoldaten. (Stand: 31.12.2012) Myanmar Die Sicherheitskräfte und andere Staatsorgane begingen weiterhin Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen, exzessive Gewaltanwendung, willkürliche Festnahmen, Folter und andere Misshandlungen sowie rechtswidrige Beschlagnahme oder Zerstörung von Eigentum und Vernichtung der Existenzgrundlage von Menschen. (Stand: 31.12.2012) Jordanien 3 76,0% Die Sicherheitskräfte setzten exzessive Gewalt ein und nahmen Hunderte meist friedliche Demonstrierende fest, die Reformen forderten. Es gab Berichte über Folterungen und andere Formen der Misshandlung von Häftlingen Hunderte, möglicherweise Tausende mutmaßliche Straftäter befanden sich ohne Anklage oder die Aussicht auf ein Gerichtsverfahren für unbestimmte Zeit in Haft... Mindestens zehn Frauen sollen im Namen der "Ehre" getötet worden sein (Stand: 31.12.2012) Kasachstan 2 5,4% Die meisten der Personen, die beschuldigt wurden, an der Organisation und Durchführung gewalttätiger Aktionen (Massenunruhen in Schanaosen )beteiligt gewesen zu sein, führten an, dass sie gefoltert worden seien, um Geständnisse von ihnen zu erpressen. Unabhängige Medien wurden als "extremistisch" gebrandmarkt und ihre Büros geschlossen. (Stand: 31.12.2012) Kroatien Roma und kroatische Serben waren von Diskriminierung betroffen, ebenso wie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle. (Stand: 31.12.2012) Somalia 2 5,8% 2 4,4% Im Zuge des bewaffneten Konflikts und der überall herrschenden Gewalt wurden Tausende Zivilpersonen getötet, verletzt und vertrieben. 18 Journalisten wurden getötet, und weitere wurden angegriffen, schikaniert und ins Exil getrieben. Bewaffnete Gruppen nahmen weiterhin Zwangsrekrutierungen 2 49,3%

vor - auch von Kindern - und verschleppten, folterten und töteten Menschen rechtswidrig In Somaliland wurde das Recht auf freie Meinungsäußerung zunehmend eingeschränkt; ein Journalist wurde getötet. (Stand: 31.12.2012) Aserbaidschan Die Regierung ging 2012 weiterhin mit Einschüchterungen und Inhaftierungen gegen regierungskritische Personen und Gruppen vor. Friedliche Demonstrationen im Zentrum der Hauptstadt Baku wurden verboten und von der Polizei gewaltsam aufgelöst. Es gab zahlreiche Berichte über Folter, insbesondere in Polizeigewahrsam. (Stand: 31.12.2012) 1 11,6% Israel Die israelischen Behörden hielten Ende 2012 mehr als 4500 Palästinenser in Haft. Mindestens 178 von ihnen befanden sich ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren in Verwaltungshaft. Es gab Berichte über Folterungen und Misshandlungen von Häftlingen in Gewahrsam und bei Verhören. Außerdem setzten die Behörden die Zerstörung palästinensischer Häuser und rechtswidrige Zwangsräumungen fort. Die israelische Armee ging mit exzessiver Gewalt gegen Protestierende in den besetzten palästinensischen Gebieten vor. (Stand 31.12.2012) 1 0,0% Tansania Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit ein. Die Gewalt gegen Frauen hielt an; nur in seltenen Fällen wurden die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen. (Stand: 31.12.2012) 1 0,0%