B-Plan Palmenwaldstraße Stadt Esslingen a. Neckar vorgezogene Realisierung einer Batteriemontagehalle. Natura Verträglichkeitsvorprüfung

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Transkript:

B-Plan Palmenwaldstraße Stadt Esslingen a. Neckar vorgezogene Realisierung einer Batteriemontagehalle Natura 2000- Verträglichkeitsvorprüfung für das Vogelschutzgebiet 7323-441 Vorland der mittleren Schwäbischen Alb Detzel & Matthäus

B-Plan Palmenwaldstraße Stadt Esslingen a. Neckar vorgezogene Realisierung einer Batteriemontagehalle Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfung Stuttgart, 16.07.2018 Auftraggeber: Auftragnehmer: Projektleitung: Bearbeitung: Daimler AG Werk Untertürkheim PP/FP2, HPC M422 70546 Stuttgart Gruppe für ökologische Gutachten Detzel & Matthäus Dreifelderstraße 31 70599 Stuttgart www.goeg.de Bettina Gliedstein (M.Sc. Agrarwissenschaften) Bettina Gliedstein (M.Sc. Agrarwissenschaften) Florian Back (M.Sc. Agrarwissenschaften)

Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung, rechtliche Grundlage und Methodik... 5 1.1 Anlass und Aufgabenstellung... 5 1.2 Rechtliche Grundlagen... 5 1.3 Methodik der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung... 6 2 Gemeldete Arten... 8 2.1 Überblick über die gemeldeten Arten gemäß Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie... 8 2.2 Betroffenheit von Arten im Wirkraum des Vorhabens... 9 3 Vorhaben und damit verbundene Wirkfaktoren... 10 3.1 Darstellung des Vorhabens... 10 3.2 Wirkfaktoren... 10 4 Formblatt... 12 5 Literatur und Quellen... 19 6 Anhang... 20 6.1 Vorkommen der gemeldeten Arten gemäß den Aussagen vom RP Stuttgart (Schriftverkehr vom 13. Juli 2018)... 21 6.2 Ergebnis der Recherche zu kumulierenden Projekten... 22 6.3 Gebietsbezogene Erhaltungsziele gem. VSG-VO... 23

Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage des Ersatzhabitats innerhalb der Schutzgebietskulisse... 7 Abbildung 2: Nachweispunkte des Halsbandschnäppers (schwarz) im Umfeld der Maßnahmenfläche (rot markierter Bereich) (nachrichtlich Regierungspräsidium Stuttgart 2018)... 21 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Für das VSG gemeldete Arten gem. Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand 2017).... 8 Tabelle 2: Auswertung kumulativer Vorhaben und die Betroffenheit der Erhaltungsziele des Halsbandschnäppers... 22

1. Anlass und Aufgabenstellung, rechtliche Grundlage und Methodik 5 1 Anlass und Aufgabenstellung, rechtliche Grundlage und Methodik 1.1 Anlass und Aufgabenstellung Die Daimler AG plant Umgestaltungen und Erweiterungen am Standort Esslingen- Brühl. Hierfür ist die Aufstellung des B-Planes Palmenwaldstraße durch die Stadt Esslingen a. N. erforderlich. Konkret sieht die Planung die Umnutzung von Flächen des bestehenden Werksgeländes durch einen Abriss vorhandener und einen Neubau geplanter Gebäude vor. Die bereits für Anfang 2019 geplante Konversion von Teilflächen des Gebietes dient der Ansiedlung einer Batteriemontagehalle, die dem Ziel des Umstiegs auf E-Mobiltität Rechnung trägt. Hierdurch kommt es auch zu einem Eingriff in Grünflächen des bestehenden B-Planes, welche teilweise als Lebensraum der europarechtlich geschützten Zauneidechse dienen. Zur Bewältigung der mit dem Eingriff verbundenen artenschutzrechtlichen Konflikte ist die Schaffung eines Ersatzhabitats und die Umsiedlung der Tiere in dieses Habitat erforderlich. Als einzig möglicher Standort zur Entwicklung entsprechender Habitatflächen stehen unter Berücksichtigung diverser Zwangspunkte (bestehende Besiedlung, Flächenverfügbarkeit, gegebene Standortbedingungen) zwei Flurstücke in Frickenhausen, Gemarkung Linsenhofen zur Verfügung, welche innerhalb des Vogelschutzgebietes (VSG) 7121-442 Vorland der mittleren Schwäbischen Alb liegen (vgl. Abbildung 1, Seite 7). Somit besteht die Möglichkeit, dass das Vorhaben die Schutzziele des Natura 2000-Gebietes erheblich beeinträchtigt. Deshalb ergibt sich nach Artikel 6, Abs. 3 der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) sowie entsprechend 34 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) eine Prüfpflicht hinsichtlich der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen des VSG. 1.2 Rechtliche Grundlagen Gebietsmeldung Aufgrund der Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG; FFH-RL) sowie der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 2009/147/EG; VSR) müssen die EU-Mitgliedstaaten Gebietsvorschläge an die Europäische Kommission zum Aufbau des Schutzgebietsnetzes Natura 2000 melden. Beide Richtlinien benennen in Anhängen zu schützende Lebensräume und Arten sowie Vorgaben und Regeln für Verfahrensschritte. In Deutschland obliegt die Gebietsmeldung den Bundesländern. Baden-Württemberg hat seit 2004 in mehreren Schritten eine Gebietskulisse nach Brüssel gemeldet und Ende 2007 seine Gebietsmeldungen an die EU abgeschlossen. Diese Natura 2000-

6 1. Anlass und Aufgabenstellung, rechtliche Grundlage und Methodik Gebiete wurden durch die EU bestätigt und sind in der Liste der "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" aufgeführt. Seit Februar 2010 ist für die Vogelschutzgebiete in Baden-Württemberg zudem die Verordnung des Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO) zu berücksichtigen, welche die für Baden-Württemberg gemeldeten Gebiete als Europäische Vogelschutzgebiete gemäß Artikel 4 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. L 20 vom 26.1.2010, S. 7) festlegt und sichert. In Baden-Württemberg wurde zudem die Zusammenfassung einiger der ursprünglich an die EU gemeldeten FFH-Gebiete unter einem neuen FFH-Gebietsnamen und neuer FFH-Gebietsnummer beschlossen. Insgesamt wurden 85 FFH-Gebiete zu 37 neuen FFH-Gebieten formal zusammengefasst. Diese wurden im Dezember 2015 an die EU gemeldet. Die abschließende Kulisse (Stand Dezember 2015) der EU-Vogelschutzgebiete bildet die Grundlage für die hier durchgeführte Vorprüfung nach 34 BNatSchG. Prüferfordernis Vorhabenträger sind verpflichtet, ihre Planungen auf mögliche Konfliktpotenziale mit der gemeldeten Gebietskulisse des Netzwerks Natura 2000 zu prüfen. Artikel 6 Abs. 3 der VSR schreibt diesbezüglich die Prüfung auf Verträglichkeit für Pläne und Projekte vor, die ein Gebiet als solches oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen könnten. Die rechtliche Umsetzung der Vorgaben der VSR in nationales Recht erfolgte mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes 1998. In der gültigen Fassung des BNatSchG beinhaltet 34 Vorgaben zur Prüfung der Verträglichkeit von Plänen und Projekten mit den Erhaltungszielen der europäischen Schutzgebiete und zu möglichen Ausnahmen bei einem negativen Prüfergebnis. Grundlage für eine Prüfung von Plänen und Projekten ("Eingriffen") auf ihre Verträglichkeit mit dem Schutzgebietssystem Natura 2000 sind die Erhaltungsziele. 1.3 Methodik der Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung Vor dem Hintergrund der Natura 2000-Gebietsmeldungen soll anhand der vorliegenden Natura 2000-Verträglichkeitsvorprüfung eine mögliche Beeinträchtigung des betroffenen Natura 2000-Gebietes durch die Anlage des geplanten Ersatzhabitats für Zauneidechsen untersucht werden. Gegenstand der Betrachtung sind die zu erwartenden Auswirkungen durch das geplante Ersatzhabitat.

1. Anlass und Aufgabenstellung, rechtliche Grundlage und Methodik 7 Die methodische Vorgehensweise der Natura 2000-Vorprüfung folgt den Vorgaben der Landesverwaltung, so dass größte Planungs- und Verfahrenssicherheit erreicht wird. Hierbei kommt das Formblatt zur Natura 2000-Vorprüfung in Baden-Württemberg (Stand 01/2013) zur Anwendung (vgl. Kapitel 4). Abbildung 1: Lage des Ersatzhabitats innerhalb der Schutzgebietskulisse

Gruppe Code Typ Einheit Kategorie Datenqualität Population Erhaltung Isolierung Gesamtbeurteilung 8 2. Gemeldete Arten 2 Gemeldete Arten Die für das VSG 7323-441 Vorland der mittleren schwäbischen Alb gemeldeten Vogelarten werden nachfolgend dargestellt. Die Angaben sind dem Standard-Datenbogen zum Gebiet (Stand Mai 2017) entnommen (LUBW 2017). 2.1 Überblick über die gemeldeten Arten gemäß Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie Nachfolgend sind in Tabelle 1 die für das Gebiet gemeldeten Arten gem. Artikel 4 der VRL inkl. ihrer Erhaltungszustände im Gebiet und einer Gesamtbewertung auf Gebietsebene aufgeführt. Tabelle 1: Für das VSG gemeldete Arten gem. Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie (Quelle: Standard-Datenbogen, Stand 2017). Größe B A207 Columba oenas Hohltaube B A113 Coturnix coturnix Wachtel Wissenschaftliche Bezeichnung B A238 Dendrocopos medius Mittelspecht B A236 Dryocopus martius Schwarzspecht B A099 Falco subbuteo Baumfalke B A321 Ficedula albicollis Halsbandschnäpper B A223 Jynx torquilla Wendehals B A338 Lanius collurio Neuntöter B A073 Milvus migrans Schwarzmilan B A074 Milvus milvus Rotmilan B A072 Pernis apivorus Wespenbussard B A234 Picus canus Grauspecht Min. Max. C R V P r 9 17 p P C - C - r 5 12 p P C - C r 390 390 p P C - C - r 12 16 p P C - C - r 3 6 p P C - C - r 650 909 p P A - B - r 109 109 p P C - C - r 279 279 p P C - C - r 4 4 p P C - C - r 9 9 p P C - C - r 1 5 p P C - C - r 60 80 p P C - C -

2. Gemeldete Arten 9 Erläuterung der Tabellenangaben: Wissenschaftliche Bezeichnung: 1 = Art kommt nicht mehr im Gebiet vor Gruppe: A = Amphibien, B = Vögel, F = Fische, I = Wirbellose, M = Säugetiere, P = Pflanzen, R = Reptilien. Typ: p = sesshaft, r = Fortpflanzung, c = Sammlung, w = Überwinterung (bei Pflanzen und nichtziehenden Arten bitte "sesshaft" angeben). Einheit: i =Einzeltiere, p = Paare oder andere Einheiten nach der Standardliste von Populationseinheiten und Codes gemäß den Artikeln 12 und 17 (Berichterstattung) (siehe Referenzportal). Abundanzkategorien(Kat.): C = verbreitet, R = selten, V = sehr selten, P = vorhanden - Auszufüllen, wenn bei der Datenqualität "DD" (keine Daten) eingetragen ist, oder ergänzend zu den Angaben zur Populationsgröße. Datenqualität: G = "gut" (z. B. auf der Grundlage von Erhebungen); M = "mäßig" (z. B. auf der Grundlage partieller Daten mit Extrapolierung); P = "schlecht" (z.b. grobe Schätzung); DD = keine Daten (diese Kategorie bitte nur verwenden, wenn nicht einmal eine grobe Schätzung der Populationsgröße vorgenommen werden kann; in diesem Fall kann das Feld für die Populationsgröße leer bleiben, wohingegen das Feld "Abundanzkategorie" auszufüllen ist). Population: Populationsgröße und -dichte der betreffenden Art in diesem Gebiet im Vergleich zu den Populationen im ganzen Land A: 100%> p > 15% B: 15%> p > 2% C: 2%> p > 0% Erhaltungszustand: Erhaltungsgrad der für die betreffende Art wichtigen Habitatelemente und Wiederherstellungsmöglichkeit A: Elemente in hervorragendem Zustand, unabhängig von der Einstufung der Wiederherstellungsmöglichkeit B: gut erhaltene Elemente, unabhängig von der Einstufung der Wiederherstellungsmöglichkeit bzw. Elemente in durchschnittlichem oder teilweise beeinträchtigtem Zustand und einfache Wiederherstellung. C: alle anderen Kombinationen Isolierung: Isolierungsgrad der in diesem Gebiet vorkommenden Population im Vergleich zum natürlichen Verbreitungsgebiet der jeweiligen Art A: Population (beinahe) isoliert B: Population nicht isoliert, aber am Rande des Verbreitungsgebiets C: Population nicht isoliert, innerhalb des erweiterten Verbreitungsgebiets Gesamtbeurteilung: Gesamtbeurteilung des Wertes des Gebietes für die Erhaltung der betreffenden Art A: hervorragender Wert B: guter Wert C: signifikanter Wert 2.2 Betroffenheit von Arten im Wirkraum des Vorhabens Die für die Habitatoptimierung der Zauneidechse vorgesehenen Flurstücke liegen im Bereich eines Streuobstbestandes. Auf Grund der räumlich stark begrenzten Wirkungsintensität der Vorhabenrealisierung beschränkt sich die Betroffenheit damit auf Streuobstwiesenbewohner. Entsprechend den Angaben des RP Stuttgart zu den vorläufigen Daten zum Vogelschutzgebiet (Schriftverkehr vom 13. Juli 2018, Abbildungen im Anhang) ist einzig der Halsbandschnäpper im näheren Umfeld der durch die Planung betroffenen Flächen bei den Erfassungen zum Managementplan des Gebietes im Jahr 2017 nachgewiesen worden. Die Betrachtung im Rahmen der vorliegenden Vorprüfung beschränkt sich damit auf den Halsbandschnäpper.

10 3. Vorhaben und damit verbundene Wirkfaktoren 3 Vorhaben und damit verbundene Wirkfaktoren 3.1 Darstellung des Vorhabens Die Planung zur Optimierung der Flurstücke für eine Umsiedlung von Zauneidechsen konzentriert sich auf den nordöstlichen Bereich der Maßnahmenfläche mit einer aufgelassenen Gartenhütte und den daran anschließenden offenen Wiesenabschnitt. Dieser Bereich bietet sich an, da hier kaum Beschattung durch umgebende Gehölze auftritt und die bislang weitgehend strukturlose Wiesenfläche hohes Aufwertungspotenzial hat. Weiterhin ist eine unmittelbare Anbindung an den bereits durch Zauneidechsen besiedelten Abschnitt gegeben. Die Aufwertungsmaßnahmen auf den Flächen zielen darauf ab die Habitateignung durch gezielte Auflichtungen und das Ausbringen von Strukturelementen zu steigern und die Vernetzung der Gesamtfläche mit den bekannten Nachweisbereichen zu verbessern. Hierfür wird ein gezielter Pflegeschnitt des Gehölzbestandes durchgeführt und somit die Beschattung der Flächen vermindert. Abgängige Bäume sollen als Sonnenplatz vor Ort verbleiben. Zur Hebung der Strukturvielfalt ist die Anlage von insgesamt vier oberflächigen Astristen mit darunterliegenden Steinpackungen (Winterquartier) vorgesehen. Zudem werden drei Holzbeigen erstellt. Als Verbindungselemente, Versteck- und Nahrungsstrukturen werden zudem Altgrasstreifen etabliert und bestehende Schnittguthaufen verbessert bzw. neue Schnittguthaufen angelegt. Eine Andienung der Flächen ist über die vorhandenen Fahrwege und/oder das vorhandene Straßennetz möglich. 3.2 Wirkfaktoren Mit dem geplanten Ersatzhabitat sind lediglich bauzeitige Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten, da die Flächen langfristig als Bestandteil des Streuobstwiesenbestandes vor Ort verbleiben können. Der Baumschnitt ist als Pflegeschnitt vorgesehen, der zur langfristigen Erhaltung der Bestände ohnehin in regelmäßigen Abständen erforderlich ist. Die Anlage der Strukturelemente kann über die Nutzung vorhandenen Fahrwege und/oder das vorhandene Straßensystem erfolgen. Weiterhin kann davon ausgegangen werden, dass die Habitatoptimierung innerhalb weniger Wochen Ende Juli / Anfang August abgeschlossen sein wird und damit außerhalb der Hauptbrutzeit des Halsbandschnäppers stattfinden wird. Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Gebietes sind unter Berücksichtigung des geringen Flächenumfanges und der für Streuobstwiesen charakteristischen Ausprägung der geplanten Strukturen auszuschließen. Zwar ist eine dauerhafte Pflege der Maßnahmefläche erforderlich, es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass diese sich in ihrer Wirkungswei-

3. Vorhaben und damit verbundene Wirkfaktoren 11 se und intensität von der üblichen Pflege einer Streuobstwiese (regelmäßige Mahd, Baumpflegeschnitt) unterscheidet. Die relevanten Wirkfaktoren werden nachfolgend aufgeführt. Die Nummerierung und Bezeichnung orientiert sich an http://ffh-vp-info.de. In der zweiten Spalte ist angegeben, für welche Art bzw. welchen LRT (inkl. charakteristische Arten) der Wirkfaktor im vorliegenden Fall relevant sind. Baubedingte Wirkungen Wirkfaktor Nr. Bezeichnung Relevanz für 5-1 Akustische Reize (Schall) Halsbandschnäpper 5-2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) Halsbandschnäpper

12 4. Formblatt 4 Formblatt Stand 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben B-Plan Palmenwaldstraße Esslingen a.n. vorgezogener Bau einer Batteriemontagehalle 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n) 7323-441 Gebietsname(n) Vorland der mittleren Schwäbischen Alb 1.3 Vorhabenträger Adresse Daimler AG Herr Bernd Strohmaier Werk Untertürkheim, HPC M422 70546 Stuttgart 1.4 Gemeinde Stadt Esslingen am Neckar 1.5 Genehmigungsbehörde (sofern nicht 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig) Landratsamt Esslingen Telefon / Fax / E-Mail Tel.: 0711 / 17-66422 Fax: 0711 / 17-79021192 1.6 Naturschutzbehörde Untere Naturschutzbehörde Landratsamt Esslingen E-Mail: bernd.strohmaier@daimler.com 1.7 Beschreibung des Vorhabens Die Daimler AG plant Umgestaltungen und Erweiterungen am Standort Esslingen-Brühl. Die Daimler AG verfolgt das Ziel, im Werksteil Brühl eine modulare Batteriemontage aufzubauen. Im ersten Bauabschnitt soll dazu Anfang 2019 im südöstlichen Bereich des Werksgeländes eine großmaßstäbliche Halle zur Batteriemontage errichtet werden. Für die Errichtung der Batteriemontagehalle ist eine Inanspruchnahme einer Grünfläche erforderlich, welche als Lebensraum der Zauneidechse dient. Zur Bewältigung artenschutzrechtlicher Konflikte ist hierfür die Anlage eines Ersatzhabitats in Frickenhausen- Linsenhofen erforderlich. Die Fläche liegt innerhalb des Vogelschutzgebietes Vorland der mittleren Schwäbischen Alb. Die Planung sieht eine Erhöhung der Strukturvielfalt insbesondere durch Totholzstrukturen und eine Rücknahme der Beschattung durch einen Pflegeschnitt vor. weitere Ausführungen: - 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten

4. Formblatt 13 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage Stand 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter) Anschrift* Telefon Fax Gruppe für ökologische Gutachten 0711/65224466 0711/65224441 Detzel & Matthäus Dreifelderstraße 31 e-mail* 70599 Stuttgart info@goeg.de * sofern abweichend von Punkt 1.3 16.07.2018 Datum Unterschrift Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter http://natura2000-bw.de "Formblätter Natura 2000" Eingangsstempel Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. 34 Abs. 6 BNatSchG)

14 4. Formblatt Stand 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 Vermerke zuständigen Behörde der 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer 4.3 4.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. Fristablauf: weiter bei Ziffer 5 (1 Monat nach Eingang der Anzeige)

4. Formblatt 15 Stand 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Halsbandschnäpper Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Störung/Meidereaktion der Art Vermerke der zuständigen Behörde *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Kapitel 2

16 4. Formblatt Stand 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraumtypen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde 6.1 anlagebedingt - - - - 6.2 betriebsbedingt - - - - 6.3 baubedingt 6.3.1 Akustische Reize (Schall) Halsbandschnäpper, 6.3.2 Optische Reizauslöser / Bewegung (ohne Licht) Halsbandschnäpper Art der Wirkung: Störung und Scheuchwirkung durch akustische Reize, welche zu Meidereaktionen und Flucht der Vogelarten führen Intensität: Räumlich stark begrenzt auf den Nahbereich der geplanten Habitatoptimierung (~3.200 m²) zeitlich stark begrenzt auf einzelne Wochen Ende Juli / Anfang August (außerhalb der Hauptbrutzeit) Grad der Beeinträchtigung: gering Art der Wirkung: Störung und Scheuchwirkung durch optische Reize (z.b. Einsatz landschaftsgärtnerischer Geräte, Erhöhte Betriebsamkeit), welche zu Meidereaktionen und Flucht der Vogelarten führen Intensität: räumlich stark begrenzt auf den Nahbereich der geplanten Habitatoptimierung (~3.200 m²) zeitlich stark begrenzt auf einzelne Wochen Ende Juli / Anfang August (außerhalb der Hauptbrutzeit) Grad der Beeinträchtigung: gering *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. Stand 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg

4. Formblatt 17 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: Im vorliegenden Fall sind Wirkungen durch andere Projekte und Pläne bekannt. Wenngleich diese anderen Projekte in der Summation mit der geplanten Habitatoptimierung für Zauneidechsen zu betrachten sind, kann auf Grund deren Geringfügigkeit das Erzeugen von entscheidungserheblichen Summationswirkungen ausgeschlossen werden (s. Projektliste im Anhang). betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben 8. Anmerkungen (z.b. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten) weitere Ausführungen: siehe Anlagen

18 4. Formblatt Stand 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000- Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen

5. Literatur und Quellen 19 5 Literatur und Quellen LANDESANSTALT FÜR UMWELT, MESSUNGEN UND NATURSCHUTZ BADEN-WÜRTTEMBERG (LUBW) (2017): Standard-Datenbogen für das VSG Vorland der mittleren Schwäbischen Alb' (DE 7323-441). Datum der Aktualisierung: Mai 2017. Amtsblatt der Europäischen Union. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBI. I S. 2542), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434). Richtlinie des Rates 2009/147/EG vom 30. November 2009 über die Erhaltung wildlebender Vogelarten, Reihe L20: 7 25. Richtlinie des Rates 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABI. EG Nr. L 206/7 vom 22.07.1992). Verordnung des Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum zur Festlegung von Europäischen Vogelschutzgebieten (VSG-VO): vom 5. Februar 2010 (GBl. 2010 Nr. 3, S. 37), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 21.08.2017 (GBl. S. 494, ber. 2018, S. 84)

20 6. Anhang 6 Anhang

6. Anhang 21 6.1 Vorkommen der gemeldeten Arten gemäß den Aussagen vom RP Stuttgart (Schriftverkehr vom 13. Juli 2018) Abbildung 2: Nachweispunkte des Halsbandschnäppers (schwarz) im Umfeld der Maßnahmenfläche (rot markierter Bereich) (nachrichtlich Regierungspräsidium Stuttgart 2018)

22 6. Anhang 6.2 Ergebnis der Recherche zu kumulierenden Projekten Die Anfrage zu kumulierenden Projekten erfolgte am 13.07.18 bei der Unteren und der Höheren Naturschutzbehörde. Weiterhin fand eine Internetrecherche zu entsprechenden Planungen statt. Folgende Projekte wurden auf Basis dessen geprüft. Tabelle 2: Auswertung kumulativer Vorhaben und die Betroffenheit der Erhaltungsziele des Halsbandschnäppers Projekt Bebauungsplan Wohngebiet Kreben IV, Eschenbach NATURA-2000 Vorprüfung zum EU-Vogelschutzgebiet 7323-441 Vorland der Mittleren Schwäbische Alb, Juli 2017 Ausbau und Neubaustrecke Stuttgart Augsburg Bereich Wendungen Ulm Planfeststellungsunterlagen Planfeststellungsabschnitt 2.2 Albaufstieg Anlage 12.lb Landschaftspflegerischer Begleitplan Erläuterungsbericht Anhang 6: Verträglichkeitsstudie Vogelschutzgebiet Vorland der Mittleren Schwäbischen Alb (DE 7323-441), 2011 Ausbau, und Neubaustrecke Stuttgart Augsburg Bereich Wendlingen Ulm Planfeststellungsabschnitt 2.1 a/b Wendlingen Kirchheim Anlage 12.7 A Erläuterungsbericht FFH- Verträglichkeitsstudie für das Vogelschutzgebiet Vorland der mittleren Schwäbischen Alb (Stand 25.02 2009 geändert am 05 05.2011 und am 06.07 2012 sowie am 05.03 2013) ABS/NBS Stuttgart Augsburg, Bereich Wendlingen Ulm, PFA 2.1a/b Wendlingen - Kirchheim Planfeststellungsunterlagen, Anlage 12.1 B: LBP Erläuterungsbericht Verf. B Anhang 9 A NATURA 2000- Vorprüfung 7323-441 Vorland der mittleren Schwäbischen Alb, 28.02.2017 Betroffenheit Halsbandschnäpper nein ja ja ja Beeinträchtigung Erhaltungsziele nein nein: der Insgesamt sind keine erheblichen Beeinträchtigungen dieser Art und der damit zusammenhängenden Erhaltungsziele zu erwarten. nein Die durch die NBS ausgelösten Beeinträchtigungen sind bezogen auf die Revieranzahl im Wirkraum und bezogen auf das gesamte Vogelschutzgebiet für die Erhaltungsziele unerheblich. Die Summe der kumulativen Beeinträchtigungen wird als unerheblich bewertet. nein Mit der geplanten Anlage von Maßnahmenflächen für die dauerhafte Umsiedlung von Zauneidechsen im Zuge des Vorhabens PFA 2.1 a/b Wendlingen Kirchheim sind keinerlei Beeinträchtigungen auf das Vogelschutzgebiet 7323-441 Vorland der mittleren Schwäbischen Alb verbunden.

6. Anhang 23 Neubau der 110-kV-Bahnstromleitung Abzw. - Uw Nabern, BL 593 (durch Ersatzneubau einer bestehenden 110-kV- Leitung in eine Gemeinschaftsleitung) Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung für das Fauna- Flora-Habitat-Gebiet 7322-311 Albvorland Nürtingen-Kirchheim und für das Europäische Vogelschutzgebiet 7323-441 Vorland der mittleren Schwäbischen Alb, Stand 08.07.2016 ja nein Insgesamt ist das Vorhaben demnach mit unerheblichen baubedingten Beeinträchtigungen für die Erhaltungsziele des Halsbandschnäppers und Neuntöters verbunden. 6.3 Gebietsbezogene Erhaltungsziele gem. VSG-VO Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis) Erhaltung von lichten Laub- und Auenwäldern Erhaltung von Altbäumen und Altholzinseln Erhaltung von Bäumen mit Höhlen Erhaltung des Nahrungsangebots, insbesondere mit Insekten