1. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans

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Transkript:

Bubsheim Deilingen Egesheim Gosheim Königsheim Reichenbach a.h. Wehingen Gemeindeverwaltungsverband Heuberg Landkreis Tuttlingen 1. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans NATURA 2000-Vorprüfungen für das FFH-Gebiet 7919-311 Großer Heuberg und Donautal und das SPA-Gebiet 7820-441 Südwestalb und Oberes Donautal Planungsstand: Entwurf zur Anhörung der Öffentlichkeit sowie zur Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ( 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) Fassung: 09. November 2018 DR. GROSSMANN UMWELTPLANUNG Wilhelm-Kraut Str. 60 72336 Balingen Telefon 07433/930363 Telefax 07433/930364 E-Mail: info@grossmann-umweltplanung.de

INHALTSVERZEICHNIS 1 VERANLASSUNG... 2 2 ART UND UMFANG DES VORHABENS... 2 3 BESCHREIBUNG DER NATURA 2000-GEBIETE... 3 3.1 FFH Gebiet 7919-311 Großer Heuberg und Donautal... 3 3.2 Vogelschutzgebiet SPA 7820-441 Südwestalb und Oberes Donautal... 4 4 FORMBLATT ZUR NATURA 2000-VORPRÜFUNG IN BADEN-WÜRTTEMBERG... 8 4.1 Geplante Wohnbaufläche Birnbaumäcker... 8 4.2 Geplante Gewerbeflächenerweiterung Steintaler Bühl...18 4.3 Geplante Wohnbaufläche An der Steig...25 4.4 Geplante Wohnbaufläche Grube IV...33 4.5 Geplante Gewerbefläche Lindenwiesen III...40 5 DATENAUSWERTEBOGEN... 48 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1: Lage der geplanten Wohnbaufläche Birnbaumäcker zu den umliegenden Natura 2000-Gebieten. 16 Abbildung 2: Lage der geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes Steintaler Bühl 23 Abbildung 3: Geplante Wohnbaufläche An der Steig" mit Lage zu den umliegenden Schutzgebieten 31 Abbildung 4: Geplante Wohnbaufläche Grube IV mit Lage zu den umgebenden Schutzgebieten 38 Abbildung 5: Lage des geplanten Gewerbegebiets Lindenwiesen III zu den umliegenden Natura 2000-Gebieten. 46 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Darstellung der Vorhabensflächen und Lage zu den Natura 2000-Gebieten 2 Tabelle 2: Liste der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie für das FFH-Gebiet "Großer Heuberg und Donautal" (Schutzgebiets-Nr. 7820-441). 3 Tabelle 3: Liste der im Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie. 4 Tabelle 4: Liste der im Schutzgebiet vorkommendn und nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie geschützten Arten. 5 Tabelle 5: Zusätzliche nicht in Anhang I genannte Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie sowie weitere Wasservögel bei Rastgebieten internationaler Bedeutung. 5 Tabelle 6: Lebensraumansprüche der geschützten im Planungsraum. 6 1

1 Veranlassung Der Gemeindeverwaltungsverband Heuberg mit den Verbandsgemeinden Bubsheim, Deilingen, Egesheim, Gosheim, Königsheim, Reichenbach a. H. und Wehingen hat am 29. November 2016 in öffentlicher Sitzung der Verbandsversammlung den Beschluss gefasst, die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans (FNP) zum ersten Mal zu ändern. Die Änderung umfasst die nachrichtliche Übernahme rechtskräftiger Bebauungspläne sowie die Ausweisung und Nutzungsänderung von Gewerbe- und Wohnbauflächen im Verbandsgebiet. Einige der geplanten Bauflächen befinden sich innerhalb oder unmittelbar angrenzend an bestehende Natura 2000-Gebiete. Gemäß 34 BNatSchG sind Pläne und Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten zu einer Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes führen können, vor ihrer Zulassung auf eine Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Natura 2000-Gebietes, einschließlich der für sie maßgeblichen Bestandteile zu überprüfen. Aufgabe der vorliegenden en ist es festzustellen, ob die Vorhaben grundsätzlich geeignet sind, die Schutz- und Erhaltungsziele der betreffenden Natura 2000- Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. 2 Art und Umfang des Vorhabens Die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die betroffenen Gebiete umfasst die Neuausweisung und Nutzungsänderung von Wohn- und Gewerbeflächen in den Gemeinden Bubsheim und Deilingen. Drei der geplanten Bauflächen reichen in das Vogelschutzgebiet Südwestalb und Oberes Donautal (Schutzgebietsnummer: 7820-441) hinein oder liegen innerhalb. Eines der Vorhaben grenzt unmittelbar an das genannte Vogelschutzgebiet sowie an das FFH-Gebiet Großer Heuberg und Donautal (Schutzgebietsnummer: 7919-311). Tabelle 1: Darstellung der Vorhabensflächen und Lage zu den Natura 2000-Gebieten Nr. Gebietstyp Bauflächen Größe (ha) Entfernung zum Schutzgebiet Natura 2000-Gebiet 1.2 Geplante Wohnbaufläche Neuausweisung Birnbaumäcker Bubsheim ca. 4,4 Unmittelbar angrenzend FFH-Gebiet Nr. 7919-311 SPA-Gebiet Nr. 7820-441 1.3 Geplante gewerbliche Baufläche, Erweiterung Neuausweisung 2.1 Wohnbaufläche Neuausweisung, Nutzungsänderung Steintaler Bühl Bubsheim An der Steig Deilingen ca. 8,9 innerhalb SPA-Gebiet Nr. 7820-441 ca. 3,4 innerhalb SPA-Gebiet Nr. 7820-441 2.2 Geplante Wohnbaufläche Neuausweisung Grube IV Deilingen ca. 1,0 Innerhalb des SPA-Gebietes SPA-Gebiet Nr. 7820-441 2

Nr. Gebietstyp Bauflächen Größe (ha) Entfernung zum Schutzgebiet Natura 2000-Gebiet 3.1 Geplante gewerbliche Baufläche Neuausweisung Lindenwiesen III Königsheim ca. 1,6 Teilfläche innerhalb des SPA-Gebietes ca. 200 m südlich SPA-Gebiet Nr. 7820-441 FFH-Gebiet Nr. 7919-311 3 Beschreibung der Natura 2000-Gebiete 3.1 FFH Gebiet 7919-311 Großer Heuberg und Donautal Das FFH Gebiet Nr. 7919-311 Großer Heuberg und Donautal umfasst eine Gesamtfläche von 8.661,76 ha. Kurzcharakteristik: Schutzwürdigkeit: Kulturhistorische Bedeutung: Das FFH-Gebiet umfasst den Großen Heuberg im Südwesten der Schwäbischen Alb, das Donautal und die tief eingeschnittenen Seitentäler der Bära und der Lippach. Das Durchbruchstal der oberen Donau weist bis zu 200 m steil aufragende Felswände auf. Die Landschaft zeichnet sich durch großflächige, meist extensiv genutzte Wiesenkomplexe aus, die mit Lesesteinriegeln, Hecken sowie Magerrasen durchsetzt sind. Die Hänge der Flusstäler sind geprägt durch naturnahe extensiv genutzte Laubwälder im Übergang zu Wacholderheiden und Magerrasen. Als Sonderstandorte kommen Felsen und Schutthalden vor, außerdem mehr als 150 Höhlen. An der Wasserscheide liegt ein Moorgebiet. Gute Mähwiesenvorkommen, Ackerflächen mit Bromus grossus, kleinflächig noch Borstgrasrasen (mit Arnika, Salix starkeana). Reliktarten (Rhamnus saxatilis, Festuca amethystina, Pleurospermum austriacum). Guter Frauenschuhbestand. Wochenstube des Großen Mausohrs. Alpenbock. Bedeutendes Fischgewässer. Zentrum des Durchbruchstals der Donau durch die Schwäbische Alb, Altwasserarme. Umlaufberge. Höchster Berg der Schwäbischen Alb (Lemberg). Weithin sichtbarer Zeugenberg. Burgruinen und Reste ehemaliger Befestigungen, steinzeitliche Fliehburgen prähistorisch-archäologisch bedeutsame Höhlen oder Balmen. Folgende Lebensraumtypen nach Anhang I wurden für das FFH-Gebiet gemeldet. Tabelle 2: Liste der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie für das FFH-Gebiet "Großer Heuberg und Donautal" (Schutzgebiets-Nr. 7820-441). Code Lebensraumtyp 3140 Kalkreiche, nährstoffarme Stillgewässer mit Armleuchteralgen 3150 Natürliche nährstoffreiche Seen 3260 Fließgewässer mit flutender Wasservegetation 5130 Wacholderheiden 6110* Kalk-Pionierrasen 6210* Kalk-Magerrasen 6230* Artenreiche Borstgrasrasen 6430 Feuchte Hochstaudenfluren 6510 Magere Flachland-Mähwiesen 3

6520 Berg-Mähwiesen 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore 7220* Kalktuffquellen 8160* Kalkschutthalden 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation 8310 Höhlen 91E0* Auenwälder mit Erle, Esche, Weide 91U0 Kiefernwälder der sarmatischen Steppe 9130 Waldmeister-Buchenwald 9150 Orchideen-Buchenwälder 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald 9180* Schlucht- und Hangmischwälder 9410 Bodensaure Nadelwälder In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Gebiet gemeldeten Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie aufgelistet. Tabelle 3: Liste der im Gebiet vorkommenden Tier- und Pflanzenarten nach Anhang II der FFH-Richtlinie. Code Art Lateinischer Name 1882 Spelz-Trespe Bromus grossus 1386 Grünes Koboldmoos Buxbaumia viridis 1078 Spanische Fahne Callimorpha quadripunctaria 1337 Biber Castor fiber 1163 Groppe Cottus gobio 1902 Frauenschuh Cypripedium calceolus 1381 Grünes Gabelzahnmoos Dicranum viride 1323 Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 1324 Großes Mausohr Myotis myotis 1304 Große Hufeisennase Rhinolophus ferrumequinum 1134 Europäischer Bitterling Rhodeus sericeus amarus 1087 Alpenbock Rosalia alpina 1166 Kammolch Triturus cristatus 1014 Schmale Windelschnecke Vertigo angustior 3.2 Vogelschutzgebiet SPA 7820-441 Südwestalb und Oberes Donautal Das Vogelschutzgebiet Nr. 7820-441 Südwestalb und Oberes Donautal umfasst eine Gesamtfläche von 42.856 ha. Kurzcharakteristik: Schutzwürdigkeit: Vielfältige Kultur- und Naturlandschaft der Schwäbischen Alb mit Wacholderheiden, Steinriegel-Hecken-Landschaften, Steppenheide- und Steilhang-Wäldern, Weißjura- Felsgürteln und Schutthalden, altholzreiche Waldgebiete, Mähwiesen und Gehölzen an Bächen. Bedeutendstes Brutgebiet für Wanderfalke, Uhu, Raubwürger, Heidelerche und Baumfalke in Baden-Württemberg. Bedeutende Brutvorkommen von 4

Kulturhistorische Bedeutung: Geowissenschaftliche Bedeutung: Berglaubsänger, Haselhuhn, Schwarz-, Rotmilan (Dichtezentrum), Steinschmätzer, Wespenbussard, Wachtelkönig u.a. Wacholderheiden, Magerrasen, Holzwiesen als Formen traditioneller Landnutzung. Repräsentativer Ausschnitt der Kuppenalb und des Albtraufes, Donaudurchbruchstal mit steilen Felshängen, höhlenreiche Karstlandschaft. Innerhalb des Vogelschutzgebietes werden die folgenden geschützt: Tabelle 4: Liste der im Schutzgebiet vorkommendn und nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie geschützten Arten. Art Eisvogel Grauspecht Halsbandschnäpper Haselhuhn Heidelerche Kornweihe Mittelspecht Neuntöter Raufußkauz Rotmilan Schwarzmilan Schwarzspecht Uhu Wachtelkönig Wanderfalke Wespenbussard lateinischer Name Alcedo atthis Picus canus Ficedula albicollis Tetrastes bonasia Lullula arborea Circus cyaneus Dendrocopos medius Lanius collurio Aegolius funereus Milvus milvus Milvus migrans Dryocopus martius Bubo bubo Crex crex Falco peregrinus Pernis apivorus Tabelle 5: Zusätzliche nicht in Anhang I genannte Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie sowie weitere Wasservögel bei Rastgebieten internationaler Bedeutung. Art Baumfalke Berglaubsänger (Westl.) Braunkehlchen Hohltaube Raubwürger Steinschmätzer Wachtel Wendehals lateinischer Name Falco subbuteo Phylloscopus bonelli Saxicola rubetra Columba oenas Lanius excubitor Oenanthe oenanthe Coturnix coturnix Jynx torquilla 5

Tabelle 6: Lebensraumansprüche der geschützten im Planungsraum. Art Eisvogel Grauspecht Halsbandschnäpper Haselhuhn Lebensraum, Habitatanspruch Klare Gewässer mit reichem Angebot an Kleinfischen, ausreichenden Sitzwarten und krautfreien Abbruchkanten. Sowohl an stehenden als auch fließenden Gewässern. Altholzreiche Laub- und Mischwälder, besonders lichte Eichen- und Buchenwälder aufgelockert durch Lichtungen unterschiedlicher Art. Vor allem. im Albvorland werden auch alte Streuobstflächen besiedelt. Bestandsgefährdung durch Umwandlung der Forstwirtschaft und Wegfall alter Baumbestände und ausgedehnter Streuobstbestände. Strukturreiche höhlen- und nischenreiche Baumbestände, in BW v. a. in extensiv genutzten Streuobstwiesen und Auwäldern der Donau, gelegentlich auch in aufgelockerten Wohnsiedlungen und an Ortsrändern mit Obstbäumen. Unterholzreiche ungepflegte Wälder mit einem hohen Anteil an artenreicher Strauchschicht. Es benötigt Dickichte und Verjüngungsstadien des Waldes (z.b. Windwurfflächen). Auf der Schwäbischen Alb sind die ehemals besetzten Standorte seit langem bekannt, sie befinden sich an den Hangflächen meist in der Nähe von ruhenden Steinbrüchen. Das Haselhuhn ist ein Standvogel, Sommer- und Winterhabitat müssen eng verzahnt sein und unterschiedliche Ansprüche erfüllen. Populationen im Bereich der Schwäbischen Alb sind erloschen! (siehe Asch, 2007) Heidelerche Locker mit Büschen und Gehölzen und schütterer Grasvegetation bestandene Offenlandbereiche. Die Heidelerche kommt nur noch an einigen Stellen auf der Alb als Brutvogel vor. Kornweihe Mittelspecht Neuntöter Raufußkauz Rotmilan Schwarzmilan Bevorzugt in offenen und halboffenen Gebieten mit hohem Grundwasserspiegel. Neststandorte am Boden im Bereich offener Flächen und meist niederem und schütter stehendem Pflanzenbewuchs. Eichenreiche Wälder des Hügellandes und der Flussauen (Hartholz-Auwälder). Kommt auch in alten Streuobstbeständen sowie in ungepflegten, über 80jährigen Steilhang-Beständen mit Totholz vor. Essenziell sind alte und totholzreiche Baumbestände grobrissiger, fugenreicher Rindenstruktur. Halboffene und offene, extensiv genutzte Landschaft mit Hecken und Gebüsch, auch Streuobstwiesen, Wacholderheiden, Waldränder, alte Gärten oder Brachflächen. Nestanlage in Dornbüschen wie Schlehe oder Heckenrose, auch in jungen Fichtenschonungen. Ein ausreichendes Nahrungsangebot an Großinsekten muss vorhanden und erreichbar (nicht zu hochwüchsige Vegetation) sein. Sitzwarten in Büschen, auf Zaunpfählen etc. werden benötigt. Als Höhlenbrüter besiedelt der Raufußkauz Altholzbestände mit Schwarzspechthöhlen. Außerdem benötigt er in der Nachbarschaft dichte Nadelbäume als Tagesversteck sowie angrenzende Freiflächen (Lichtungen, Waldwiesen, Kahlschlag, Schneisen) zur Beutejagd. Lichte Altholzbestände von mindestens 19 ha Größe für den Horststandort nötig, gelegen in einer reich gegliederten Landschaft. Die Entwicklung hin zu großflächigen Schlägen und Intensivierung zieht eine Verringerung der Nahrungsgrundlage (Kleinsäuger) nach sich und eine Belastung mit Bioziden. Zu kurze Umtriebszeiten und das Ausräumen der Landschaft gefährden die Horstbäume. Der Rotmilan ist bei uns ein Zugvogel, er zeigt Tendenz zum Überwintern. Halboffene Landschaft mit Wäldern, gern in Gewässernähe (Ernährung von Fisch), in gewässerärmeren Naturräumen in den Hanglagen. Brütet in lichten Baumbeständen, Feldgehölzen, Waldrändern und Lichtungen. Ernährt sich oft von kranken und toten Tieren, auch auf Müllkippen. Die Art ist auf der gesamten Alb und im Vorland flächenhaft verbreitet. Er ist sehr empfindlich gegen Störungen im Horstbereich zur Brutzeit, (Baumfällarbeiten, Spaziergänger). 6

Art Schwarzspecht Uhu Wachtelkönig Wanderfalke Lebensraum, Habitatanspruch Bewohner ausgedehnter Laub- und Mischwälder mit altem Baumbestand. Anlage der Höhlen erfolgt in überwiegend 80-100-jährigen Buchen mit 35 cm Durchmesser in 4-10 m Höhe. Reviere recht groß, 250-400 ha. Die Nahrung besteht aus holzbewohnenden Insekten und Ameisen, daher ist ein großes Revier mit viel Totholz nötig. Der Schwarzspecht ist ein Standvogel. Reich gegliederte Landschaften mit Felsen, Wäldern, Freiflächen und Gewässern. Brut meist in Felsen aber auch in alten Nestern, Gebäuden oder am Boden. Offene, extensiv genutzte Wiesen, wechselfeucht, mit dichter Deckung. Er lebt in gedüngten Naßwiesen, feuchten Streuwiesen, Pfeifengraswiesen mit lockerem Buschbestand, ohne stehendes Wasser während der Brutzeit. Vogelreiche Landschaften mit geeigneten Nistmöglichkeiten. Bevorzugte Brutplätze sind anthropogene und natürliche Felsen, hohe Gebäude, Industrieschornsteine und Brücken. Wespenbussard Der Wespenbussard besiedelt lichte Laub- und Mischwälder mit naturnahen Altholzbeständen. Die Horstanlage erfolgt überwiegend in der Nähe von Waldrändern oder Freiflächen auf alten Bäumen. Die Nahrungssuche erfolgt im Offenland, die Hauptnahrung besteht aus Wespen, es werden auch Käfer, Libellen, Heuschrecken, Ameisen, Amphibien, Reptilien und zur Brutzeit auch Jungvögel, selten Kleinsäuger angenommen. Er benötigt einen großen Aktionsraum. Der Wespenbussard ist ein Zugvogel. Baumfalke Berglaubsänger (Westl.) Nistplätze meist in alten Krähennestern in Waldrandnähe oder auf mit lückig stehenden alten Bäumen bewachsenen Lichtungen, auch in Parklandschaft. Jagd auf Vögel und Großinsekten, oft über Feuchtgebieten, an Waldrändern und auf Wiesen. Der Baumfalke ist ein Zugvogel. Lichte Laub- und Nadelwälder mit lichter bis reichlicher Strauch- und Krautschicht. Bevorzugte Biotope liegen in der Sonne zugewandten Steillagen des Albtraufes. Im Bruthabitat können Felsen und Geröllhalden vorkommen. Er ist ein Bodenbrüter und somit empfindlich gegen Störungen, z.b. durch Kletterer und anderen Freizeitbetrieb. Der Berglaubsänger ist ein Zugvogel. Diese Vogelart kommt am Albtrauf in lichten Bergwäldern vor mit felsigen, besonnten Stellen. Braunkehlchen Reich strukturierte Wiesen- und Weideflächen (ohne Hecken und Waldränder), Ruderalflächen und begraste Böschungen, seltener Streuobstwiesen. Durch Intensivierung der Landwirtschaft ein Ausweichen in feuchte Biotope, wie Streuwiesen oder kleine brachliegende Stellen. Es benötigt kleinere Vertikalstrukturen, z.b. Zaunpfähle oder kleine Büsche in seinem Lebensraum als Jagd- und Singwarten und ein ausreichendes Nahrungsangebot an Insekten. Für die Brutplätze wird bodennahe Deckung benötigt, bis zum Flüggewerden der Jungen meist im Juli/August. Das Braunkehlchen ist ein Zugvogel. Hohltaube Raubwürger Steinschmätzer Wachtel Der Lebensraum der Hohltaube sind strukturreicher Altwald mit Höhlenbäumen. Mangels Höhlenangebot, wie z.b. Fäulnishöhlen ist die Art auf alte Schwarzspechthöhlen angewiesen und daher im Vorkommen eng mit diesen verknüpft. Notwendig ist die Nähe artenreicher Wildkrautfluren. So ist die Hohltaube zur Nahrungssuche auch auf offenen Wiesen- und Ackerflächen zu finden. Die Hohltaube ist ein Zugvogel. Offene bis halboffene Landschaften mit Einzelgehölzen und kleineren Gehölzgruppen, z.b. Heckenlandschaften, Heiden, Hochmoore, früher auch Streuobstgebiete und große Kahlschläge. Der Raubwürger kommt nur noch mit einzelnen Paaren auf der Alb vor. Der Steinschmätzer ist eine Art des Offenlandes und bevorzugt dabei offenes, steiniges Gelände. Offenes, kleinparzelliertes Acker- und Grünland, mit hoher deckunggebender Krautschicht, mit Säumen und Brachen, gerne auf unordentlichen Wiesen. Bruterfolg nur in Ackerflächen und einschürigen Wiesen. Die Wachtel ist im Naturraum im Offenland flächenhaft verbreitet. Die Wachtel ist ein Zugvogel. 7

Art Lebensraum, Habitatanspruch Wendehals Lichte, höhlenreiche Gehölzbestände in Nachbarschaft zu niedrigwüchsigem, an Wiesenameisen reichem Grünland auf eher trockenen Standorten. In BW v. a. Streuobstgebiete. Es folgt die Dokumentation zur Durchführung der FFH-Vorprüfungen anhand des Formblattes zur in Baden-Württemberg (Stand 01/2013) mit Anhang. 4 Formblatt zur in Baden-Württemberg 4.1 Geplante Wohnbaufläche Birnbaumäcker Stand Formblatt: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Neuausweisung der geplanten Wohnbaufläche Birnbaumäcker im Rahmen der 1. Änderung der 2. Fortschreibung des FNP GVV Heuberg 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n) 7820-441 7919-311 Gebietsname(n) SPA-Gebiet Südwestalb und Oberes Donautal FFH-Gebiet Großer Heuberg und Donautal 1.3 Vorhabenträger Adresse GVV Heuberg Herr Hauser Im Weiher 1 78564 Wehingen Telefon / Fax / E-Mail Telefon +49 (0) 7426 / 9613-0 Telefax +49 (0) 7426 / 9613-80 E-Mail: info@gvv-heuberg.de 1.4 Gemeinde Bubsheim 1.5 Genehmigungsbehörde Landratsamt Tuttlingen (sofern nicht 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig) 1.6 Naturschutzbehörde LRA Tuttlingen, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens Die geplante Wohnbaufläche Birnbaumäcker umfasst etwa 4,4 ha und befindet sich am nordwestlichen Ortseingang von Bubsheim (von Gosheim kommend). Das geplante Wohngebiet schließt an den östlich gelegenen Friedhof und an ein bereits bestehendes Wohngebiet an. Im Norden erfolgt die Begrenzung durch die Gosheimer Straße / K 5905. Im Süden grenzen die genannten Natura 2000- Gebiete unmittelbar an (siehe 8. Anmerkungen). weitere Ausführungen: siehe Anlage 8

2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift * Telefon * Fax * Dr. Grossmann Umweltplanung 07433/930363 07433/930364 Wilhelm-Kraut-Straße 60 72336 Balingen e-mail * info@grossmann-umweltplanung.de 09. November 2018 * sofern abweichend von Punkt 1.3 Datum Unterschrift Eingangsstempel Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter http://natura2000-bw.de Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. 34 Abs. 1a BNatSchG) 9

4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder Vermerke der zuständigen Behörde außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer 4.3 4.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder Fristablauf: sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 10

5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde FFH-Gebiet Nr. 7919-311 6510 Magere Flachland-Mähwiese Heranrücken des Siedlungsbereiches direkt angrenzend an FFH-Mähwiese Als für das Gebiet gemeldete und nach Anhang II FFH-RL genannte Arten: Bechsteinfledermaus Großes Mausohr Für LRT charakteristische Art: Wanstschrecke Überbauung von Jagdflächen der potentiell vorkommenden genannten Fledermausarten. Zerschneidung von Lebensraum durch Überbauung SPA-Gebiet 7820-441 Mähwiesen und angrenzender Waldbestand als mögliche Lebensstätte von nach EU-VSRL Im Standard-Datenbogen genannte Arten nach Anhang I Neuntöter Rotmilan Schwarzmilan Uhu Wanderfalke Im Standard-Datenbogen genannte Zugvogelarten, nicht im Anhang I aufgeführt Baumfalke Lärmemissionen und optische Reize durch Bautätigkeit und Nutzung als Wohngebiet Verlust potenziellen Nahrungsraums potentieller Bruthabitate. Erhöhte Störwirkung durch Lärmemissionen infolge der Bautätigkeit sowie der Nutzung als Wohnbaugebiet. Verlust potentieller Jagdflächen. Braunkelchen Überbauung potentiellen Nahrungsraums, für nördlich der Gosheimer Straße festgestellter Bestände. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 11

6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraum- typen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde 6.1 anlagebedingt FFH-Gebiet Nr. 7919-311 6.1.1 Bechsteinfledermaus Großes Mausohr Verlust von Nahrungsraum außerhalb des FFH-Gebietes. Potentielle Störwirkung durch Lärmemission und optische Reize im Bereich angrenzender Waldränder. 6.1.2 Flächenumwandlung - - 6.1.3 Nutzungsänderung - - 6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000- Lebensräumen Wanstschrecke Mögliche Zerschneidung des Lebensraumes und Trennung von Populationen. Verlustfläche könnte als Trittstein-Habitat dienen. Wirkung mittel 6.1.5 Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes - - 6.1.6 Optische Wirkung Bechsteinfledermaus Großes Mausohr Schaffung neuer Vertikalstrukturen und Ausdehnung des Siedlungskörpers. SPA-Gebiet 7820-441 6.1.1 Flächenverlust (Versiegelung) Neuntöter Rotmilan Schwarzmilan Uhu Wanderfalke Baumfalke Braunkelchen Verlust potentiellen Nahrungsraumes und potentieller Brutgebiete. Ausweichmöglichkeiten sind nördlich und im Südwesten vorhanden. 6.1.2 Flächenumwandlung - - 6.1.3 Nutzungsänderung - - 12

6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen Alle genannten Durch das Vorrücken der Bebauung wird die Barrierewirkung erhöht. 6.1.5 Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes - - 6.1.6 Optische Wirkung Alle genannten Schaffung neuer Vertikalstrukturen und Ausdehnung des Siedlungskörpers Wirkung möglicherweise mittel Braunkelchen Scheuchwirkung auf Bestände nördlich der K5905 durch Heranrücken des Siedlungsraumes. Wirkung möglicherweise mittel 6.2 betriebsbedingt FFH-Gebiet Nr. 7919-311 6.2.1 stoffliche Emissionen - - 6.2.2 akustische Veränderungen - - 6.2.3 optische Wirkungen - - 6.2.4 Veränderungen des Mikround Mesoklimas - - 6.2.5 Gewässerausbau - - 6.2.6 Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) 6.2.7 Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision - - - Siehe Punkt 6.1.4 SPA-Gebiet 7820-441 6.2.1 stoffliche Emissionen - - 6.2.2 akustische Veränderungen Alle genannten Geringfügig erhöhte Lärmemission durch Nutzung als Wohngebiet. Störwirkung auf potentielle Brutplätze innerhalb des angrenzenden SPA-Gebietes 6.2.3 optische Wirkungen s.o. Lichtemission und erhöhte Betriebsamkeit im Bereich des geplanten Wohngebietes. Wirkung mittel 6.2.4 Veränderungen des Mikround Mesoklimas - - 13

6.2.5 Gewässerausbau - - 6.2.6 Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) - - 6.2.7 Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision 6.3 baubedingt FFH-Gebiet Nr. 7919-311 Alle genannten Siehe Punkt 6.1.4 6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) - - 6.3.2 Emissionen - - 6.3.3 akustische Wirkungen - - SPA-Gebiet 7820-441 6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) Alle genannten Baustelleneinrichtung und Lagerplätze sind auf das Bebauungsgebiet beschränkt 6.3.2 Emissionen Alle genannten Staub-, Schadstoff- und Lärmemissionen durch Transportund Baufahrzeuge. Beeinträchtigung nur vorübergehend. Wirkung sehr gering 6.3.3 Akustische Wirkungen Alle genannten Erhöhte Lärmemission durch Bauarbeiten *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 14

7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde 7.1 7.2 7.3 7.4 Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben 15

8. Anmerkungen (z.b. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten) Legende: rote Linie = Planungsbereich, magentafarbene Schraffur = SPA-Gebiet 7820-441, blaue Schraffur = FFH-Gebiet Nr. 7919-311, gelbe Fläche = Magere Flachland-Mähwiesen, violette Fläche = Offenlandbiotop, grüne Fläche = Waldbiotop Abbildung 1: Lage der geplanten Wohnbaufläche Birnbaumäcker zu den umliegenden Natura 2000-Gebieten. Durch die Ausweisung des Wohngebietes Birnbaumäcker kommt es zu einem Verlust von Nahrungsraum für die genannten. Auswirkungen auf potentielle Brutstätten der genannten sind nicht auszuschließen. Durch die Einhaltung eines Pufferstreifens zum südlichen Waldrand können diese jedoch vermindert werden. weitere Ausführungen: siehe Anlage 16

9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen 17

4.2 Geplante Gewerbeflächenerweiterung Steintaler Bühl Stand Formblatt: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden- Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Erweiterung der geplanten Gewerbefläche Steintaler Bühl im Rahmen der 1. Änderung der 2. Fortschreibung des FNP GVV Heuberg 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n) 7820-441 Gebietsname(n) SPA-Gebiet Südwestalb und Oberes Donautal 1.3 Vorhabenträger Adresse GVV Heuberg Herr Hauser Im Weiher 1 78564 Wehingen Telefon / Fax / E-Mail Telefon +49 (0) 7426 / 9613-0 Telefax +49 (0) 7426 / 9613-80 E-Mail: info@gvv-heuberg.de 1.4 Gemeinde Bubsheim 1.5 Genehmigungsbehörde Landratsamt Tuttlingen (sofern nicht 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig) 1.6 Naturschutzbehörde LRA Tuttlingen, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens Die gewerbliche Baufläche Steintaler Bühl befindet sich am südlichen Ortsrand von Bubsheim. Die bestehende Baufläche aus dem wirksamen FNP GVV Heuberg soll südlich der Graneggstraße um eine etwa 8,9 ha große Fläche erweitert werden. Im Norden schließt sie unmittelbar an das bestehende Gewerbegebiet sowie ein Wohnbaugebiet an. Im Süden grenzt die geplante Fläche an offenes Grünland. Die Zufahrt zum Gewerbegebiet soll sowohl über die Graneggstraße als auch über die Böttinger Straße / L438 erfolgen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 18

3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift * Telefon * Fax * Dr. Grossmann Umweltplanung 07433/930363 07433/930364 Wilhelm-Kraut-Straße 60 72336 Balingen e-mail * 09. November 2018 info@grossmann-umweltplanung.de * sofern abweichend von Punkt 1.3 Datum Unterschrift Eingangsstempel Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter http://natura2000-bw.de Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. 34 Abs. 1a BNatSchG) 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder Vermerke der zuständigen Behörde außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. Mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer 4.3 4.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder Fristablauf: sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 19

5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde SPA-Gebiet 7820-441 Offenlandbereiche (vorwiegend Wiesenflächen) mit Einzelgehölzen und Gebüschstrukturen als mögliche Lebensstätte von nach EU- VSRL. Im Standard-Datenbogen genannte Arten nach Anhang I Neuntöter Rotmilan Schwarzmilan Uhu Wespenbussard Im Standard-Datenbogen genannte Zugvogelarten, nicht im Anhang I aufgeführt Baumfalke Raubwürger Steinschmätzer Wachtel Verlust durch Überbauung und Versiegelung Dauerhafte Entfernung von Gebüschen, Versiegelung der Flächen und Errichtung von Vertikalstrukturen. Dauerhafte Entfernung von Gebüschen und Versiegelung der Flächen führt zu Verlust von Nahrungsraum. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 20

6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen 6.1 anlagebedingt 6.1.1 Flächenverlust (Versiegelung) betroffene Lebensraum- typen oder Arten *) **) Neuntöter Wachtel Restliche genannte 6.1.2 Flächenumwandlung - - 6.1.3 Nutzungsänderung - - 6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen 6.1.5 Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes - - - - Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Verlust von Nahrungsraum und Brutplätzen. Etwa 3 Brutpaare wurden 2006 innerhalb des geplanten Erweiterungsgebietes festgestellt. Da es sich um eine stabile Population handelt, ist davon auszugehen, dass weiterhin Brutstandorte betroffen sind. Wirkung groß Verlust potentiellen Nahrungsraumes und Bruthabitats. Wirkung groß Verlust potentiellen Nahrungsgebietes. Wirkungen mittel 6.1.6 Optische Wirkung Neuntöter Möglicherweise Störung angrenzender Bruthabitate durch optische Reize (Verkehr, Menschen, vertikale Strukturen) und Lärmemission. 6.2 betriebsbedingt 6.2.1 stoffliche Emissionen Alle genannten 6.2.2 akustische Veränderungen Alle genannten 6.2.3 optische Wirkungen Alle genannten 6.2.4 Veränderungen des Mikround Mesoklimas - - Wirkung mittel Zunahme stofflicher Emissionen durch die Nutzung als Gewerbegebiet. Erhöhung der Lärmemission durch Zunahme des gewerblichen Betriebes. Vorbelastung durch bestehendes Gewerbegebiet und angrenzende Straße vorhanden. Scheuchwirkung infolge Beunruhigung des Gebietes durch die Anwesenheit von Menschen und die erhöhte Betriebsamkeit. Wirkung mittel Vermerke der zuständigen Behörde 6.2.5 Gewässerausbau - - 6.2.6 Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) - - 21

6.2.7 Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision 6.3 baubedingt 6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) Alle genannten Alle genannten 6.3.2 Emissionen Alle genannten 6.3.3 akustische Wirkungen Alle genannten Erhöhung des Kollisionsrisikos aufgrund zunehmenden Verkehrs und zusätzliche Vertikalstrukturen. Beschränkung der Baustelleneinrichtung und Lagerplätze auf die Eingriffsfläche Wirkung sehr gering Emission von Abgasen, Feinstaub und anderen baubedingten Stoffen. Störung im Rahmen der Bauarbeiten. Störungen durch die Bauarbeiten (Lärm, Anwesenheit von Menschen, Baumaschinen) *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde 7.1 7.2 Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben Eine Summation mit weiteren, ggf. an sich ebenfalls nicht erheblichen Wirkungen anderer Vorhaben auf ein Maß über der Erheblichkeitsschwelle ist nicht erkennbar. 22

8. Anmerkungen (z.b. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten) Legende: rote Linie = Planungsgebiet, magentafarbene Schraffur = SPA-Gebiet 7820-441, blaue Schraffur = FFH- Gebiet 7919-311, gelbe Fläche = FFH-Mähwiese, violette Fläche = Offenlandbiotop, grüne Fläche = Waldbiotop, blaue Linie = von Planung ausgenommen Abbildung 2: Lage der geplanten Erweiterung des Gewerbegebietes Steintaler Bühl Durch die Erweiterung des Gewerbegebietes Steintaler Bühl, erfolgt ein Eingriff in das Vogelschutzgebiet Südwestalb und Oberes Donautal. Die Überbauung bedeutet einen Verlust von potentiellen Brutstandorten des Neuntöters und der Wachtel. Das Gebiet dient zudem verschiedenen als Nahrungshabitat. Zu nennen sind hier Neuntöter, Raubwürger, Rotmilan, Baumfalke, Braunkehlchen, Wachtel und Schwarzmilan. Ausweichflächen für Nahrungsgäste sind nach Süden hin vorhanden. Durch die Erweiterung des Gewerbegebietes und die damit verbundenen optischen Reize und Lärmemissionen kann eine Scheuchwirkung für Brutvögel wie den Neuntöter und die Wachtel entstehen. Durch die genannten Auswirkungen sind erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und des Schutzzwecks der Natura 2000-Gebiete nicht auszuschließen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 23

9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000- Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen 24

4.3 Geplante Wohnbaufläche An der Steig Stand Formblatt: 01 / 2013 1. Allgemeine Angaben Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 1.1 Vorhaben Neuausweisung einer Wohnbaufläche zur Erweiterung des Wohnbaugebietes An der Steig in der Gemeinde Deilingen 1.2 Natura 2000-Gebiete im Rahmen der 1. Änderung der 2. Fortschreibung des FNP GVV Heuberg. Gebietsnummer(n) Gebietsname(n) (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) 7919-311 7820-441 FFH-Gebiet Großer Heuberg und Donautal SPA-Gebiet Südwestalb und Oberes Donautal 1.3 Vorhabenträger Adresse GVV Heuberg Herr Hauser Im Weiher 1 78564 Wehingen Telefon / Fax / E-Mail Telefon +49 (0) 7426 / 9613-0 Telefax +49 (0) 7426 / 9613-80 E-Mail: info@gvv-heuberg.de 1.4 Gemeinde Deilingen 1.5 Genehmigungsbehörde Landratsamt Tuttlingen (sofern nicht 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig) 1.6 Naturschutzbehörde LRA Tuttlingen, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens Das im wirksamen FNP (2. Fortschreibung, 2010) ausgewiesene Wohnbaugebiet An der Steig am nördlichen Siedlungsrand von Deilingen soll, in nördlicher Richtung, um etwa 3,4 ha erweitert werden. Durch die Verbindung des Siedlungskörpers mit einem etwas außerhalb gelegenen Wochenendgebiet erfolgt eine sinnvolle Arrondierung des Ortsrandes. weitere Ausführungen: siehe Anlage 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 25

3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift * Telefon * Fax * Dr. Grossmann Umweltplanung 07433/930363 07433/930364 Wilhelm-Kraut-Straße 60 72336 Balingen e-mail * 09. November 2018 info@grossmann-umweltplanung.de * sofern abweichend von Punkt 1.3 Datum Unterschrift Eingangsstempel Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter http://natura2000-bw.de Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. 34 Abs. 1a BNatSchG) 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. Mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 Vermerke der zuständigen Behörde 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer 4.3 4.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder Fristablauf: sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 26

5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde SPA-Gebiet 7820-441 Offenlandbereiche (vorwiegend Wiesenflächen mit wenigen Einzelbäumen) als mögliche Lebenstätten von nach EU- VSRL. Im Standard-Datenbogen genannte Arten nach Anhang I Neuntöter Schwarzmilan Rotmilan Verlust durch Überbauung und Versiegelung Überbauung des Naturraumes, Zunahme von Lärmemission und optischen Reizen. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 27

6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen 6.1 anlagebedingt 6.1.1 Flächenverlust (Versiegelung) betroffene Lebensraum- typen oder Arten *) **) Neuntöter Rotmilan Schwarzmilan 6.1.2 Flächenumwandlung - - 6.1.3 Nutzungsänderung - - 6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen 6.1.5 Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes Neuntöter - - 6.1.6 Optische Wirkung Schwarzmilan 6.2 betriebsbedingt Rotmilan Neuntöter 6.2.1 stoffliche Emissionen Neuntöter Schwarzmilan Rotmilan 6.2.2 akustische Veränderungen Neuntöter Schwarzmilan Rotmilan 6.2.3 optische Wirkungen Neuntöter 6.2.4 Veränderungen des Mikround Mesoklimas Schwarzmilan Rotmilan - - 6.2.5 Gewässerausbau - - Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Verlust von Nahrungshabitat und potentiellen Brutplätzen Wirkung mittel Verlust von Nahrungshabitat Mögliche Zerschneidung durch entstehende Barriere zwischen dem SPA nördlich und südlich der Straße An der Steig. Wirkung mittel Beeinträchtigung durch Errichtung von Vertikalstrukturen und Überbauung von Nahrungshabitaten Erweiterung des Siedlungsbereichs kann Scheuchwirkung auf Brutpaare in der Umgebung haben. Wirkung mittel Geringfügige Zunahme von Schadstoffemissionen durch wohnbauliche Nutzung und erhöhtes Verkehrsaufkommen. Vorbelastungen sind durch angrenzende Wohngebiete und Straßen gegeben. Erhöhung der Lärmemission durch Betriebsamkeit im neuen Wohnbaugebiet. Vorbelastungen durch umliegende Wohnflächen gegeben. Optische Störwirkungen durch die erhöhte Betriebsamkeit im Bereich des geplanten Wohnbaugebietes. Vorbelastungen durch angrenzende Siedlungsbereiche und Straßen. Vermerke der zuständigen Behörde 28

6.2.6 Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) 6.2.7 Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision 6.3 baubedingt 6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) - - Alle genannten Neuntöter Schwarzmilan Rotmilan 6.3.2 Emissionen Neuntöter 6.3.3 Akustische und optische Wirkungen Schwarzmilan Rotmilan Neuntöter Rotmilan Schwarzmilan Kollisionsrisiko durch erhöhtes Verkehrsaufkommen und dichtere Wohnbebauung. Beschränkung der Baustelleneinrichtung und Lagerplätze auf die Eingriffsfläche Wirkung sehr gering Emissionen von Staub, Schadstoffen etc. ergeben sich während der Bauphase. Erhebliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Störungen im Rahmen und für die Dauer der Bautätigkeiten (Lärm, Anwesenheit von Menschen, Baumaschinen). *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 29

7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraum-typ oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde 7.1 7.2 Neuntöter Neuausweisung des Wohnbaugebiets Grube IV Scheuch- und Zerschneidungswirkung Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben Eine Summation mit weiteren, ggf. an sich ebenfalls nicht erheblichen Wirkungen anderer Vorhaben auf ein Maß über der Erheblichkeitsschwelle ist nicht erkennbar. 30

8. Anmerkungen (z.b. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten) Legende: rote Linie = Planungsbereich, magentafarbene Schraffur = SPA-Gebiet Nr. 7820-441, blaue Schraffur = FFH-Gebiet Nr. 7919-311, gelbe Fläche = FFH-Mähwiese, violette Fläche = Offenlandbiotop, grüne Fläche = Waldbiotop, rote Fläche = Naturschutzgebiet Abbildung 3: Geplante Wohnbaufläche An der Steig" mit Lage zu den umliegenden Schutzgebieten. Der Eingriff in die Fläche des Schutzgebietes und der damit einhergehende Flächenverlust sind in Umfang und Auswirkung gering. Dies liegt darin begründet, dass es sich bei den betroffenen Flächen vorwiegend um Nahrungshabitate handelt. Wesentliche negative Auswirkungen durch das Vorhaben auf die Erhaltungsziele und Schutzzwecke des Vogelschutzgebietes Südwestalb und Oberes Donautal (Schutzgebiets-Nr. 7820-441) sind nicht erkennbar. weitere Ausführungen: siehe Anlage 31

9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen 32

4.4 Geplante Wohnbaufläche Grube IV Stand Formblatt: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden- Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Neuausweisung des Wohnbaugebietes Grube IV im Zuge der 1. Änderung der 2. Fortschreibung des FNP GVV Heuberg 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n) 7820-441 Gebietsname(n) SPA-Gebiet Südwestalb und Oberes Donautal 1.3 Vorhabenträger Adresse GVV Heuberg Herr Hauser Im Weiher 1 78564 Wehingen Telefon / Fax / E-Mail Telefon +49 (0) 7426 / 9613-0 Telefax +49 (0) 7426 / 9613-80 E-Mail: info@gvv-heuberg.de 1.4 Gemeinde Deilingen 1.5 Genehmigungsbehörde Landratsamt Tuttlingen (sofern nicht 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig) 1.6 Naturschutzbehörde LRA Tuttlingen, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens Die Gemeinde Deilingen plant die Neuausweisung des Wohnbaugebietes Grube IV am östlichen Ortsrand. Das Gebiet umfasst ca. 1,0 ha und schließt im Norden und Westen unmittelbar an den bestehenden Siedlungskörper an. Der Verkehrsanschluss erfolgt im Norden über die Lessingstraße. weitere Ausführungen: siehe Anlage 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 33

3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift * Telefon * Fax * Dr. Grossmann Umweltplanung 07433/930363 07433/930364 Wilhelm-Kraut-Straße 60 72336 Balingen e-mail * 09. November 2018 info@grossmann-umweltplanung.de * sofern abweichend von Punkt 1.3 Datum Unterschrift Eingangsstempel Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter http://natura2000-bw.de Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. 34 Abs. 1a BNatSchG) 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder Vermerke der zuständigen Behörde außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. Mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer 4.3 4.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder Fristablauf: sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 34

5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde SPA-Gebiet 7820-441 Offenlandbereich (vorwiegend Wiesenfläche mit einzelnen Gehölzen und Gebüschen) als mögliche Lebensstätte von nach EU- VSRL. Neuntöter Raubwürger Rotmilan Flächenverlust durch Überbauung. Verlust von potenziellem Nahrungsraum und Brutplätzen. Verlust von Nahrungshabitat *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen 6.1 anlagebedingt 6.1.1 Flächenverlust (Versiegelung) betroffene Lebensraum- typen oder Arten *) **) Rotmilan Neuntöter Raubwürger 6.1.2 Flächenumwandlung - - 6.1.3 Nutzungsänderung - - 6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen 6.1.5 Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes - - - - Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Verlust von Nahrungshabitat Verlust von Nahrungshabitat und von Heckenstrukturen als potentielle Brutmöglichkeit. Wirkung mittel Nachweis östlich des Planungsbereichs. Die mitunter großen Winterreviere reichen aber vermutlich nicht so nah an den Siedlungsbereich heran. Vermerke der zuständigen Behörde 35

6.1.6 Optische Wirkung Neuntöter 6.2 betriebsbedingt Raubwürger 6.2.1 stoffliche Emissionen - - 6.2.2 akustische Veränderungen Alle genannten 6.2.3 optische Wirkungen Alle genannten 6.2.4 Veränderungen des Mikround Mesoklimas - - 6.2.5 Gewässerausbau - - 6.2.6 Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) 6.2.7 Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision 6.3 baubedingt 6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) - - - - Alle genannten 6.3.2 Emissionen Alle genannten 6.3.3 akustische Wirkungen Alle genannten Scheuchwirkung durch optische Reize (Verkehr, Anwohner) Wirkung mittel Geringfügige Erhöhung der Lärmemissionen Scheuchwirkung infolge Beunruhigung des Gebietes durch die Anwesenheit von Menschen, erhöhter Betriebsamkeit und Verkehrsaufkommens. Wirkung mittel Beschränkung der Baustelleneinrichtung und Lagerplätze auf die Eingriffsfläche Emissionen von Staub, Schadstoffen und Lärm ergeben sich während der Bauphase. Erhebliche Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Störungen durch die Bauarbeiten (Lärm, Anwesenheit von Menschen, Baumaschinen) Beeinträchtigende Wirkung kann durch Ausführung der Baumaßnahmen außerhalb der Brutzeit vermieden werden. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 36

7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde Beeinträchtigungen führen? 7.1 7.2 Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben Eine Summation mit weiteren, ggf. an sich ebenfalls nicht erheblichen Wirkungen anderer Vorhaben auf ein Maß über der Erheblichkeitsschwelle ist nicht erkennbar. 37

8. Anmerkungen (z.b. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten) Legende: rote Linie= Planungsgebiet, magentafarbene Schraffur = SPA-Gebiet Nr. 7820-441, blaue Schraffur = FFH-Gebiet Nr. 7919-311, gelbe Fläche = FFH-Mähwiese, violette Fläche = Offenlandbiotop, grüne Fläche = Waldbiotop Abbildung 4: Geplante Wohnbaufläche Grube IV mit Lage zu den umgebenden Schutzgebieten Erhebliche Beeinträchtigungen durch das Planungsvorhaben auf das SPA-Gebiet Südwestalb und Oberes Donautal oder den Schutzzweck maßgeblicher Bestandteile sind nicht zu erwarten. Auswirkungen auf geschützte können durch den Verlust von Nahrungshabitaten und potentieller Brutplätze aber nicht ausgeschlossen werden. weitere Ausführungen: siehe Anlage 38

9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht. Begründung: Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden. Begründung: Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen 39

4.5 Geplante Gewerbefläche Lindenwiesen III Stand Formblatt: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 Vorprüfung in Baden-Württemberg 1. Allgemeine Angaben 1.1 Vorhaben Neuausweisung der geplanten Gewerbefläche Lindenwiesen im Rahmen der 1. Änderung der 2. Fortschreibung des FNP GVV Heuberg 1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten) Gebietsnummer(n) 7820-441 Gebietsname(n) SPA-Gebiet Südwestalb und Oberes Donautal 1.3 Vorhabenträger Adresse GVV Heuberg Herr Hauser Im Weiher 1 78564 Wehingen Telefon / Fax / E-Mail Telefon +49 (0) 7426 / 9613-0 Telefax +49 (0) 7426 / 9613-80 E-Mail: info@gvv-heuberg.de 1.4 Gemeinde Königsheim 1.5 Genehmigungsbehörde Landratsamt Tuttlingen (sofern nicht 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig) 1.6 Naturschutzbehörde LRA Tuttlingen, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des Vorhabens Ausweisung des gewerblichen Baugebietes Lindenwiesen III im Süden der Gemeinde Königsheim. Der Planbereich umfasst eine Fläche von ca. 1,6 ha und schließt nördlich direkt an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Die verkehrliche Anbindung erfolgt über die Breitestraße und das bereits bestehende Gewerbegebiet. weitere Ausführungen: siehe Anlage 2. Zeichnerische und kartographische Darstellung Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen. 2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten 2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage 40

3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter): Anschrift * Telefon * Fax * Dr. Grossmann Umweltplanung 07433/930363 07433/930364 Wilhelm-Kraut-Straße 60 72336 Balingen e-mail * info@grossmann-umweltplanung.de 09. November 2018 * sofern abweichend von Punkt 1.3 Datum Unterschrift Eingangsstempel Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter http://natura2000-bw.de Naturschutzbehörde (Beginn Monatsfrist gem. 34 Abs. 1a BNatSchG) 4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit (Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben in einem Natura 2000-Gebiet oder Vermerke der zuständigen Behörde außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs. mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets? weiter bei Ziffer 4.2 4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen? ja weiter bei Ziffer 5 nein weiter bei Ziffer 4.3 4.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder Fristablauf: sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt. weiter bei Ziffer 5 (1 Monat nach Eingang der Anzeige) 41

5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *) Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **) Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich beeinträchtigt werden: Vermerke der zuständigen Behörde SPA-Gebiet 7820-441 Im Standard-Datenbogen genannte Arten nach Anhang I Neuntöter Rotmilan Schwarzmilan Uhu Wanderfalke Im Standard-Datenbogen genannte Zugvogelarten, nicht im Anhang I aufgeführt Baumfalke Verlust potenziellen Nahrungsraums. Beunruhigung und Scheuchwirkung durch Heranrücken des Siedlungsraumes und erhöhte Betriebsamkeit Verlust potenziellen Nahrungsraums. Beunruhigung und Scheuchwirkung durch Heranrücken des Siedlungsraumes und erhöhte Betriebsamkeit. Raubwürger Verlust potenziellen Nahrungsraums. Beunruhigung und Scheuchwirkung durch Heranrücken des Siedlungsraumes und erhöhte Betriebsamkeit. *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 42

6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen mögliche erhebliche Beeinträchtigungen betroffene Lebensraum- typen oder Arten *) **) Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung) Vermerke der zuständigen Behörde 6.1 anlagebedingt SPA-Gebiet 7820-441 6.1.1 Flächenverlust (Versiegelung) Neuntöter Rotmilan Schwarzmilan Uhu Wanderfalke Baumfalke Verlust potentiellen Nahrungsraumes Ausweichmöglichkeiten sind unmittelbar angrenzend im Süden, Osten und Westen vorhanden Wirkung sehr gering Raubwürger 6.1.2 Flächenumwandlung - - 6.1.3 Nutzungsänderung - - 6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von Natura 2000-Lebensräumen Alle genannten Durch das Vorrücken der Bebauung wird die Barrierewirkung erhöht. 6.1.5 Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes - - 6.1.6 Optische Wirkung Alle genannten Schaffung neuer Vertikalstrukturen und Ausdehnung des Siedlungskörpers Wirkung möglicherweise mittel 6.2 betriebsbedingt SPA-Gebiet 7820-441 6.2.1 stoffliche Emissionen Alle genannten Erhöhte Staub- und Schadstoffemissionen durch gewerblichen Betrieb und Lieferverkehr. 6.2.2 akustische Veränderungen Alle genannten Erhöhte Lärmemission durch Nutzung als Gewerbegebiet. Störwirkung auf potentielle Brutplätze innerhalb des angrenzenden SPA-Gebietes 43

6.2.3 optische Wirkungen s.o. Barrierrewirkung, Lichtemission und erhöhte Betriebsamkeit durch gewerbliche Anlangen. Wirkung möglicherweise mittel 6.2.4 Veränderungen des Mikround Mesoklimas - - 6.2.5 Gewässerausbau - - 6.2.6 Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress) - - 6.2.7 Zerschneidung, Fragmentierung, Kollision Alle genannten Siehe Punkt 6.1.4 Potentiell erhöhtes Kollisionsrisiko 6.3 baubedingt SPA-Gebiet 7820-441 6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.) Alle genannten Baustelleneinrichtung und Lagerplätze sind auf das Bebauungsgebiet beschränkt 6.3.2 Emissionen Alle genannten Staub-, Schadstoff- und Lärmemissionen durch Transportund Baufahrzeuge. Beeinträchtigung nur vorübergehend. Wirkung sehr gering 6.3.3 Akustische Wirkungen Alle genannten Erhöhte Lärmemission durch Bauarbeiten *) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben. Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer und ggf. geografische Bezeichnung mit angeben. **) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen. 44

7. Summationswirkung Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden? ja weitere Ausführungen: siehe Anlage betroffener Lebensraumtyp oder Art mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen? welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde 7.1 7.2 7.3 7.4 Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben. nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben 45

8. Anmerkungen (z.b. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten) Legende: Rote Linie = Planungsbereich, Schraffur Magenta = SPA-Gebiet 7820-441, gelbe Fläche = FFH-Mähwiese, Schraffur blau = FFH-Gebiet 7919-311, grüne Fläche = Landschaftsschutzgebiet, Fläche Magenta = 30 Biotop Abbildung 5: Lage des geplanten Gewerbegebiets Lindenwiesen III zu den umliegenden Natura 2000-Gebieten. Durch die Ausweisung des Bebauungsplangebietes Lindenwiesen III und die Erweiterung des Gewerbegebietes der Gemeinde Königsheim, werden etwa 0,25 ha des Vogelschutzgebietes Südwestalb und Oberes Donautal (Schutzgebiets-Nr. 7820-441) überplant. Durch den Eingriff kommt es zu einem geringfügigen Verlust potentiellen Nahrungsraumes für die genannten. Zudem sind Scheuchwirkungen und Beunruhigungen durch die Ausdehnung des Siedlungsbereiches zu erwarten. Bodenbrüter, z.b. die Feldlerche, können für den Eingriffsbereich nicht ausgeschlossen werden. Sofern die artenschutzfachliche Überprüfung eine Beeinträchtigung von Revieren ergibt, so können diese Beeinträchtigungen durch geeignete Maßnahmen kompensiert werden. Fazit: Durch akustische und optische Wirkungen (Scheuchwirkung, Beunruhigung), Staub- und Schadstoffemissionen sowie den Verlust von Nahrungshabitaten ist mit negativen Auswirkungen zu rechnen. Diese sind jedoch aufgrund der geringen Flächengröße und der Vorbelastung durch das angrenzende Gewerbegebiet nicht geeignet, die Erhaltungsziele bzw. den Schutzzweck des VSG-Gebietes erheblich zu beeinträchtigen. weitere Ausführungen: siehe Anlage 46