TeleKommunikationsGesellschaft Südwestfalen mbh

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Transkript:

TeleKommunikationsGesellschaft Breitbandnetze: Öffentliche Betreibermodelle zwischen Kooperation und Wettbewerb NDIX Tag Enschede, 11. juni 2015 Stefan M. Glusa TeleKommunikationsGesellschaft Steinstraße 27 59872 Meschede Telefon: +49 (0)291 94-4411 / - 4402 email: info@tkg-swf.de http://www.tkg-swf.de

Wettbewerb

Nachfragesituation Quelle: Allensbachr Archiv, IfD-Umfrage 11029

Marktentwicklung Quelle: DIALOG CONSULT / VATM 16. TK-Marktanalyse

Kooperation

Abschätzung Ausbaukosten (CAPEX) Flächendeckender FTTH/B Ausbau Erschließung von 43 Mio. Haushalten 70 bis 80 Mrd. Euro (vgl. Studie WIK) Flächendeckend 50 Mbit/s Technologieneutral (FTTC, Mobilfunk, ) ca. 20 Mrd. Euro (vgl. Studie TÜV Rheinland) Flächendeckend in Nordrhein-Westfalen FTTB gesamt 4,27 Mio. Anschlüsse [ohne Doppelausbau 1,48 Mio.] ca. 8,6 Mrd. Euro [3,2 Mrd.; 3.000 GWG für 500 Mio.] (vgl. Studie Micus) Tiefbaukosten zum Aufbau der passiven Infrastruktur machen bis zu 70% der Gesamtkosten aus. (vgl. Monopolkommission) Kundenpotential und Zahlungsbereitschaft i.d.r. nicht ausreichend, damit TK- Anbieter in Gemeinden des ländlichen Raums marktgetrieben investieren = andere Geschäfts- und Betreibermodelle

Strategie Ausbau in Abhängigkeit von regionalen Gegebenheiten, Nachfrage und Investitionskosten Nutzung von Synergien bei Bauleistungen und Diensten NGA-Ausbau: dezentral und in Kooperationen Paralleles Vorgehen: Kurzfristig: gezielt und kostenoptimal auf aktuellen Bedarf reagieren Mittel- & langfristig: TK-Basisinfrastruktur vorausschauend ausbauen

Öffentliche Betreiber

Rechtliche Voraussetzungen 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GO NRW regelt, dass der Betrieb von Telekommunikationsnetzen einschließlich der Telekommunikationsdienstleistungen durch einen öffentlichen Zweck gedeckt ist. Unter einem öffentlichen Zweck wird jede gemeinwohlorientierte, im Interesse der Einwohner liegende Zielsetzung verstanden, z.b. Maßnahmen der öffentlichen Infrastruktur, der Wirtschaftsförderung, der Arbeitsplatzsicherung, der Wettbewerbssicherung, der Daseinsvorsorge, etc. Aber: Erwirtschaftung von Gewinnen allein dient noch keinem öffentlichen Zweck Angemessenes Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und Subsidiaritätsprinzip (Gemeinde darf nicht tätig werden, wenn der öffentliche Zweck durch andere Unternehmen ebenso gut und wirtschaftlich erfüllt werden kann.) Der Betrieb von NGA-Netzen ist aus kommunalwirtschaftlicher Sicht unbedenklich. Hierunter fällt regelmäßig die Nutzung der aktiven Technik, die Bereitstellungen und Vermarktung von Dienstleistungen und die Kundenverwaltung. Nicht gestattet ist jedoch der Vertrieb und/oder die Installation von Endgeräten.

Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) Bietet den beihilferechtlichen Rahmen, in welchem Breitbandmaßnahmen getätigt werden können Ziel: Vereinfachung von Prozessen Gefordert werden Investitionskosten für Ausbau passiver Infrastruktur, (Tief-) Baumaßnahmen, Netze für Grundversorgung, NGA Netze Anmeldeschwelle: 70 Millionen Euro pro Unternehmen und Vorhaben Status: Verabschiedet am 21.05.2014, Inkraft seit 01.07.2014 Kontakt: Breitbandbüro des Bundes Transparenzverpflichtung: (z.b.: www.breitbandausschreibungen.de)

Ansätze Technische Umsetzung Funk FTTC (V/VDSL) FTTH/FTTB Leistungstiefe / Grad der Kundennähe Passives Netz Aktives Netz Produkte / Dienste Organisationsmodelle Private Realisierung Kooperationsmodelle Kommunale Gesellschaft Förderauftrag Gleichwertige Lebensverhältnisse Wirtschafts- / Strukturförderung Dienste & Anwendungen

Betreibermodelle und Wertschöpfung Grafik: Breitbandbüro des Bundes

Modellbeispiel 1 Banken (z.b. KfW, Förderbanken) Finanzmittel in Höhe des Erstinvestitionsvolumens Zins und Tilgung Finanzierung Kommunale Infrastrukturorganisation Aufgabenübertragung Gemeinden Passives Netz Verpachtung des Passiven Netzes Auftragsvergabe durch Ausschreibungsverfahren Errichtung Pacht (Beauftragung mit Planung, Bau und Betrieb des Netzes) Netzbetreiber / Carrier Kommunale Infrastrukturorganisation vergibt die Errichtung und den Betrieb des Netzes Eigentum des passiven Netzes verbleibt bei der öffentlichen Hand Kommunale Infrastrukturorganisation übernimmt die Finanzierung des passiven Netzes Verpachtung des Netzes an einen Netzbetreiber / Carrier (Open Access) Quelle: PSPC

Modellbeispiel 2 Gebietskörperschaften Bürger Gewerbe Vorbereitung der Gründung durch Kommune Gesellschafter Haftungskapital + Gesellschafterdarlehen Rendite Diensteanbieter / Provider Leitungsentgelt Netzgesellschaft (eg, GmbH & Co. KG, ) Zins + Tilgung Darlehen Fremdkapitalgeber Verwaltung Investition (Leerrohre+LWL) Beschaffung, Service aktive Komponenten Netzbetrieb Erhaltung/Service Quelle: PSPC

Beispiel: TKG Südwestfalen

Tätigkeitsgebiet Bevölkerungsstruktur der TKG im HSK Kreis Soest: Beitritt TKG SWF 01 / 2012 Soest Märkischer Kreis: Beitritt TKG SWF 01 / 2013 Kreis Olpe: Beitritt TKG SWF 01 / 2011 Fläche: 6.200 km² Einwohnerdichte: zwischen 62 und 867 Ewo/km² Lüdenscheid Olpe Arnsberg Siegen Meschede Hochsauerlandkreis: Gründung TKG HSK 04 / 2008 Kreis Siegen-Wittgenstein: Beitritt TKG SWF 01 / 2012

Struktur und Geschäftsmodell Gesellschafter Kreis Olpe Hochsauerlandkreis Kreis Siegen Kreis Soest Märkischer Kreis Stammkapital Darlehen Inv.Zuschuss TKG Netzentgelte Finanzierung / Zuschüsse / Baukosten Infrastruktur Dienst Dienstanbieter Open Access Endkunde Dienstentgeld

TKG-SWF Grundsätze Seit 2008 passive Infrastruktur, seit 2013 auch Netzbetreiber Defizitär versorgte Ortschaften, Gewerbegebiete und Industriekunden mit eigenen Infrastrukturen erschließen Langfristige Investitions- und (Projekt-)Finanzierungsfunktion, Bau und Eigentümer der Infrastruktur, Trennung von Netz und Dienst Keine Konkurrenz zu den großen Anbietern, sondern komplementäre Investitionen und Open Access Synergien durch interkommunale Zusammenarbeit suchen Offenheit für unterschiedlichste Technologien und Verlegemethoden Co-Finanzierung und Unterstützung bei Förderverfahren Netzausbau, Planung, Betrieb, Service mit (regionalen) Partnern Dienstleister für 59 Kommunen in SWF in allen TK- / Breitbandfragen

Projektbeispiel Leerrohr und LWL für Gewerbegebiete

Projektbeispiel Bauleitung und Dokumentation Quelle: TKG, 2013

Partner in Südwestfalen SO MK HSK OE SI

Fazit Ganzheitlicher Ansatz: Planen, Bauen, Betreiben, Vermarkten Kommunale Beteiligung: Mit Landrat / Bürgermeister / Ortsvorsteher Investitionsrisiken mindern: Sell first - built later Kernkompetenzen bündeln: Partnerschaftliche Kooperationsmodelle Lokale & regionale Ansätze: Kostensynergien, Finanzierung, Förderung

Vielen Dank für Ihr Interesse! Stefan M. Glusa TeleKommunikationsGesellschaft Steinstraße 27 59872 Meschede Telefon: +49 (0)291 94 4411 email: stefan.glusa@tkg-swf.de http://www.tkg-swf.de