Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel



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Transkript:

Studiengangreglement «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel Vom. Juni 06 Die Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Basel erlässt unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Rektorat und gestützt auf die universitären Weiterbildungsbestimmungen folgendes Studiengangreglement.. Zweck und Geltungsbereich Dieses Studiengangreglement regelt den berufsbegleitenden Weiterbildungsstudiengang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel. Es gilt für alle Studierenden, die an der Universität Basel den CAS Weiterbildungsstudiengang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen der Universität Basel» studieren. Über Einzelheiten des Weiterbildungsstudiengangs orientiert der Studienplan.. Trägerschaft Trägerin des Studiengangs ist die Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Basel. Bezüglich administrativer und finanzieller Belange ist der Studiengang den Advanced Studies der Universität Basel zugeordnet.. Aufnahme zum Studium Für die Aufnahme in den Studiengang müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: a) Abgeschlossenes Hochschulstudium auf Stufe Bachelor, Master bzw. Doktorat (alle Fachrichtungen). b) Grundkenntnisse in der Computernutzung, insbesondere in der Nutzung des Internets aus Anwendersicht. c) Englischkenntnisse, die das Verstehen technischer Dokumente erlauben In begründeten Fällen können Kandidatinnen oder Kandidaten zum Studium zugelassen werden, die einen adäquaten beruflichen Werdegang und fachliche Qualifikation nachweisen. 4. Inhalt des Studiengangs Schwerpunkte sind das Erlernen von Webtechnologien zum Erstellen moderner Webauftritte, sowie die Befähigung zum Beurteilen existierender Webanwendungen. Im Studium wird auf

4 eine Ausgewogenheit von nachhaltiger Theorie und anwendungsorientierter Praxis besonderer Wert gelegt. Der Studiengang besteht aus einer thematischen Abfolge von Kursen mit den Inhalten: a) Grundlagen des Web b) Web Content Management c) Web Layout, Bildbearbeitung, Visualisierung d) Webprogrammierung e) Mobiles Web, Responsive Design, Barrierefreiheit f) Marketing, Optimierung, Sicherheit g) Webprojekt Die Studienganginhalte berücksichtigen den aktuellen Stand von Forschung, Lehre und Anwendung. Änderungen hinsichtlich des Inhaltes der Fachgebiete bleiben der Studiengangkommission vorbehalten. 5. Umfang und Dauer des Studiengangs Universität Basel umfasst 0 ECTS-Kreditpunkte (KP) mit einer Regelstudienzeit von Jahr. 6. Aufbau des Studiengangs Universität Basel umfasst Lehrveranstaltungen in folgenden Themenbereichen: a) Themenbereich : Webdesign und Webpublishing b) Themenbereich : Webprogrammierung und Webpraxis c) Themenbereich : Webprojekt Die Lehrveranstaltungen der Themenbereiche mit Angabe der damit erwerbbaren ECTS- Kreditpunkte werden im Studienplan den Studierenden bekannt gegeben. 7. Anwesenheitspflicht Grundsätzlich ist die Anwesenheit bei allen Präsenzveranstaltungen erforderlich. Für Dispensationen ist der Studiengangleiter zuständig. 8. Bestehen des Studiums Universität Basel ist bestanden, wenn folgende ECTS-Kreditpunkte erworben sind: a) 4 ECTS-Kreditpunkte aus Themenbereich «Webdesign und Webpublishing» b) 4 ECTS-Kreditpunkte aus Themenbereich «Webprogrammierung und Webpraxis»

c) ECTS-Kreditpunkte aus Themenbereich «Webprojekt» 9. Lehrveranstaltungsformate Im Studiengang werden folgende Lehrveranstaltungsformen angeboten a) Vorlesungen b) Praktische Übungen c) e-learning Module / Studium technischer Dokumente d) Fallbearbeitungen Die Kurssprache ist Deutsch. 0. Leistungsüberprüfungsformate Im Studiengang finden folgende Leistungsüberprüfungsformen Anwendung: a) Schriftliche Prüfungen b) Webprojekt mit Dokumentation c) Abschlussvortrag. Themenbereichsprüfungen Zu den beiden Themenbereichen und wird ein Leistungsnachweis in Form einer schriftlichen Prüfung verlangt. Im Themenbereich wird der Leistungsnachweis durch eine schriftliche Abschlussarbeit und einen Vortrag erbracht.. Schriftliche Abschlussarbeit 4 5 Studierende bearbeiten am Ende des Weiterbildungsstudiums eine Abschlussarbeit in Form eines Webprojekts und erstellen hierzu eine Dokumentation. Sie werden frühestens zum Webprojekt zugelassen, wenn sie 8 ECTS-Kreditpunkte aus den in 6 genannten Themenbereichen erworben haben und wenn die Betreuerin oder der Betreuer bereit ist, die Abschlussarbeit auf der Basis der vorhandenen Kenntnisse der Studentin oder des Studenten im konkreten Themenbereich zu betreuen. Das Webprojekt wird unter der Betreuung einer vom Studiengangleiter oder von der Studiengangleiterin ermächtigten Dozentin oder eines Dozenten verfasst. Diese bzw. dieser setzt das Thema in Absprache mit der Studentin oder dem Studenten fest. Das Webprojekt (Themenbereich ) dauert 6 Wochen. Das Abschlussarbeit wird von der Dozentin oder dem Dozenten bewertet. Eine Abschlussarbeit kann einmal nachgebessert werden. Eine als ungenügend bewertete Abschlussarbeit wird auf Vorschlag des Studiengangleiters oder der Studienleiterin, von einem Mitglied der Studiengangkommission oder einem auswärtigen Experten oder einer auswärtigen Expertin begutachtet.

4 6 Eine nicht bestandene Abschlussarbeit kann einmal wiederholt werden. Ein zweites Nichtbestehen führt zum Ausschluss vom Weiterbildungsstudiengang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel.. Leistungsbewertung Studentische Leistungen werden mit bestanden/nicht bestanden (pass/fail) bewertet. Dies wird den Studierenden spätestens mit Beginn der Lehrveranstaltung mitgeteilt. 4. Einsichtsrecht Nach Abschluss der schriftlichen Leistungsüberprüfungen wird der Kandidatin oder dem Kandidaten auf Verlangen und im Rahmen der zeitlich beschränkten Einsichtsperiode Einsicht gewährt. 5. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen Über die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie von ECTS-Kreditpunkten, die in einem anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erbracht wurden bzw. werden, entscheidet die Studiengangkommission. Eine allfällige Anerkennung führt zu keiner Reduktion der Studiengebühr. 6. Urkunden Studierenden, die das «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel bestanden haben, wird der Abschluss «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel verliehen und ein entsprechendes Diploma Supplement ausgestellt. Dieses enthält Angaben über die Lehrveranstaltungen und Themenbereiche, ihre Bewertung und die erworbenen ECTS-Kreditpunkte sowie das Thema der Abschlussarbeit. Studierende, die das Studium nicht bestanden haben, erhalten einen Nachweis über die erbrachten Leistungen. 7. Härtefälle In Härtefällen kann der Studiengangleiter bzw. die Studiengangleiterin begründete Ausnahmen von den in diesem Reglement genannten Regelungen gewähren, soweit diese grundsätzlich in die Kompetenz der Fakultät fallen. 8. Ausschluss Studentinnen oder Studenten können vom Studiengang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel ausgeschlossen

5 werden, wenn sie die universitären Bestimmungen nicht befolgen oder die Leistungsüberprüfungen dieses Studiengangreglements definitiv nicht bestanden haben. 9 Kosten Die Studiengebühr für den Studiengang «Certificate of Advanced Studies (CAS) in Grundlagen moderner Webanwendungen» der Universität Basel beträgt insgesamt 4 000.- SFr. Die Zahlungsmodalitäten werden im Studienplan festgelegt. Die Studiengebühr schliesst Gebühren für Prüfungen, Lehr- und Lernmaterialien mit ein, nicht aber Kosten für spezielle Leistungen wie bspw. für Reisen resp. Unterkunft. Im Falle des Nicht-Bestehens eines geforderten Leistungselements oder einer Prüfungsleistung im zweiten Versuch und der damit verbundenen vorzeitigen Beendigung des Studiums oder im Falle eines Abbruchs des Studiengangs oder Ausschluss von diesem besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Studiengebühr oder Teilgebühren. 0. Inkrafttreten Dieses Studiengangreglement tritt sofort nach Genehmigung durch das Rektorat Universität Basel in Kraft. der Vom Rektorat genehmigt am.09.05