Präsentation zu Kapitel 4 Einführung in die Baunormen Aufbau der Normen Einsatz der Normen Ausschreibung mit und ohne ABB Norm SIA 118: Sinn und Zweck Norm SIA 451: Standard für den Datenaustausch
Was dieses Kapitel vermittelt Die Ausführungen in diesem Kapitel beziehen sich auf die ausschreibungstechnischen Zusammenhänge und Ausführungen von SIA-Normen, NPK-Kapiteln und Allgemeine Bedingungen Bau ABB. Hier sollen Sinn und Zweck sowie die gegenseitigen Abhängigkeiten zwischen NPK-Kapiteln, SIA-Normen und ABB aufgezeigt werden. Grundsätzliches über Gesetze, Normen und die allgemeinen Bedingungen rund um das Bauwesen können im CRB-Handbuch «Basis» im Kapitel 8 nachgelesen werden.
Einführung in die Baunormen Eine Norm hat in der Schweiz von sich aus keine Rechtswirkung. Sie muss erst vom Gesetzgeber als verbindlich erklärt oder gegenseitig vereinbart werden, um eine vertragliche Wirksamkeit zu erlangen. Grundsätzlich unterscheidet man verschiedene Normenarten Technische Normen Leistungs- und Honorarordnungen Vertragsnormen
Technische Normen Technische Normen gelten als «anerkannte Regeln der Baukunde», deren Einhaltung erwartet werden darf. Aufgrund des Schweizerischen Strafgesetzbuches kann das fahrlässige ausser Acht lassen von Regeln der Baukunde sogar zu Freiheits- oder Geldstrafen führen. Technische Normen enthalten technische Regeln, die dafür sorgen, dass mängelfreie Bauwerke erstellt werden können. Beispiele: Norm SIA 262 Betonbau Norm SIA 265 Holzbau
Leistungs- und Honorarordnungen LHO Bei diesen Normen handelt es sich um sogenannte Ordnungen. Sie regeln die Leistungen und Honorare für Architekten, Ingenieure und Planer sowie für Fachingenieure im Bereich Gebäudetechnik. Sie regeln die Dienstleistungen zwischen Bauherrschaft und Planer und haben auf die Ausschreibung mit den Werkverträgen keinen direkten Einfluss. Beispiele: Norm SIA 102 «Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten» Norm SIA 103 «Ordnung für Leistungen und Honorare der Bauingenieure und Bauingenieurinnen»
Vertagsnormen Diese Normen regeln Vertragsverhältnisse und besondere Verfahren im Bauwesen. Generell gelten Vertagsnormen wie allgemeine Geschäftsbedingungen. Die Norm SIA 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten» sowie die vorher aufgeführten LHO gelten genauso wie die nachfolgend aufgeführten ABB als Vertagsnormen. Beispiele: Norm SIA 118/262 «Allgemeine Bedingungen für Betonbau» Norm SIA 118/265 «Allgemeine Bedingungen für Holzbau»
Aufbau der Normen Norm SIA 118/XXX bezeichnen die allgemeinen Bedingungen für verschiedene Bautätigkeiten. Die ABB enthalten ergänzende Regeln für die einzelnen Arbeitsgattungen sowie begleitende Bedingungen zu den Leistungsbeschreibungen des NPK. Sie enthalten im Wesentlichen: die Ausschreibungsmodalitäten die Anmerkungen zum Angebot des Unternehmers die Pflichten der Vertragspartner im Bauablauf die Vergütungsregelungen die Ausmassbestimmungen Norm SIA 118 (Vertragsnorm), Norm SIA 118/262 (Vertragsnorm), Norm SIA 262 (technische Norm)
Einsatz der Normen Ohne Vereinbarungen zwischen den Werkvertragspartnern hätten wir grosse Lücken in den vertraglichen Abmachungen. Die Normen SIA 118 und SIA 118/XXX sind Vertragsformulierungen, die nicht verwendet werden müssen, aber in der Praxis sehr gut verankert sind. Diese Normen sind zu vereinbaren, damit sie Vertragsbestandteil werden. Die technischen Normen, die neusten Vertragsnormen und die NPK-Leistungsbeschreibungen sind so aufeinander abgestimmt, dass ein konformer Ablauf und eine grösstmögliche Rechtssicherheit gewährleistet ist.
Ausschreibung mit und ohne ABB In Zukunft wird es eine Übergangszeit geben, in der es Ausschreibungen mit und ohne ABB geben wird. Deshalb ist es wichtig zu wissen, was in den ABB definiert wurde. Siehe hierzu die Übersicht aus dem CRB-Handbuch «Basis», Seite 81. Frühestens 2010 werden die Vergütungsregelungen und Ausmassvorschriften wieder in die NPK-Kapitel integriert sein. Das wird zu einer besseren vertraglichen Situation führen.
Norm SIA 118: Sinn und Zweck Mit der Norm SIA 118 werden bauspezifische Vereinbarungen getroffen, die den heutigen Gepflogenheiten entsprechen. Sie regelt im Wesentlichen folgendes: den Ablauf von der Ausschreibung bis zum Abschluss des Werkvertrags die Vergütung der Leistungen des Unternehmers die Bestellungsänderungen die Bauausführung Ausmass und Abschlagszahlungen Schlussabrechnung Abnahme des Bauwerks Haftung für Mängel sowie vorzeitige Beendigung des Werkvertrags und Zahlungsverzug des Bauherrn
Norm SIA 451: Standard für den Datenaustausch Sie bildet die Grundlage für den elektronischen Datenaustausch von Leistungsverzeichnissen im Schweizer Bauwesen. Über diese Schnittstelle können die gesamten nach dem Normpositionen-Katalog NPK beschriebenen Leistungen, die Gliederungen und die Bedingungen zu einem Projekt übertragen werden. Mit dem auf CD erhältlichen Hilfsmittel «Offerte SIA 451» können alle elektronischen Leistungsverzeichnisse nach SIA 451 eingelesen werden. Auf diesem Wege ist es den Unternehmern möglich, den Planern das Angebot auf elektronischem Weg zurückzusenden.
Datenaustausch
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