Vertrag über ein Nachrangdarlehen

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Transkript:

Vertrag über ein Nachrangdarlehen zwischen Name, Vorname(n) Geburtsdatum und Ort Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort - nachfolgend "Darlehensgeberin genannt - und der DULKS GmbH Krahnengasse 19 40668 Meerbusch Handelsregister Neuss HRB 19693 - nachfolgend "DULKS GmbH" genannt - Präambel Die Darlehensgeberin ist daran interessiert, Maßnahmen zu fördern, die zu einer Entlastung der Umwelt beitragen. Zu diesem Zweck unterstützt Sie finanziell die DULKS GmbH. Die DULKS GmbH ist Hersteller von Maschinen zur mechanischen Unkrautbekämpfung. Die Darlehensgeberin fördert die Erreichung der Marktreife weiterer Produktvarianten der ABRAH und den Vertriebsausbau durch ein verzinstes Nachrangdarlehen. Es werden mehrere Nachrangdarlehen in einem kurzen Zeitraum abgeschlossen um eine höhere Gesamtsumme zu erreichen. 1 Darlehenssumme Die Darlehensgeberin stellt für die Projekte der DULKS GmbH eine Darlehenssumme in Höhe von mindestens 2000 Euro zur Verfügung. Die konkrete Darlehenssumme ist: Betrag Euro in Zahlen: Betrag Euro in Worten: Seite 1 von 5

2 Zins und Tilgung 1. Das Nachrangdarlehen wird mit einem Grundzinssatz von 2,0% verzinst. 2. Das Nachrangdarlehen wird mit einem zusätzlichen umsatzabhängigen Zinssatz verzinst. Der jährliche Zinssatz errechnet sich daher aus Grundzinssatz und dem addierten zusätzlichen umsatzabhängigen Zinssatz. Dieser berechnet sich nach der Erreichung des geplanten Umsatzes. Für die kommenden Jahre sind folgende Umsatzerlöse geplant: Jahr 2019 Jahr 2020 Jahr 2021 Jahr 2022 Jahr 2023 208.000 683.000 1.283.000 2.053.000 3.580.000 Die Umsatzerlöse wurden der konservativen Finanzplanung entnommen. Werden die Umsatzziele für das Jahr zu 100 % erreicht, wird das Nachrangdarlehen mit zusätzlich 10,0 % verzinst. Sollten die realen Umsätze von den geplanten abweichen, so errechnet sich der tatsächliche umsatzabhängige Zinssatz als eine lineare Interpolation mit einer Deckelung von maximal 15%. Der Umsatzerlös wird dem Jahresabschluss entnommen. Um den Zinssatz des Jahres 2023 zu berechnen wird die letzte betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) herangezogen und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt durch den Jahresabschluss korrigiert. Der Nachweis über den Umsatzerlös entnehmen Sie bitte dem 4 Jährliche Unterrichtung über das Projekt. Bitte beachten Sie zur Veranschaulichung auch die beispielhafte Rechnung unter 2 Punkt 7. Für das Jahr 2019 wurden bereits Verträge in Höhe von 78.000 abgeschlossen (Stand 20.03.2019). 3. Die Zinsen sind endfällig zum Ende der Laufzeit. Die aus den Zinsen jährlichen Erträge werden auf die zu versteuernde Summe des Nachfolgjahres aufgerechnet. 4. Die Zinsen werden Tag genau mit der deutschen Zinsmethode (30/360) berechnet. 5. Die Auszahlung der Darlehenssumme inklusive aller Zinsen wird zum Ende der Laufzeit an folgendes Konto der Darlehensgeberin überwiesen: Inhaber: Bank: IBAN: BIC: 6. Sollten sich Abweichungen zwischen der zur Berechnung des Zinssatzes 2023 herangezogenen betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und dem Jahresabschluss ergeben, wird dies unmittelbar nach Vorliegen des Jahresabschlusses korrigiert. 7. Beispielhafte Rechnung von Zinsen und Tilgung: Seite 2 von 5

8. Bei Verzögerungen der Auszahlung von Darlehen und Zinsen (siehe 3 Punkt 2) wird der ausstehende Betrag mit einem jährlichen Zins von 6% vergütet. Die Zinsen werden Tag genau mit der deutschen Zinsmethode (30/360) berechnet. 3 Nachrangigkeit 1. Die Nachrangdarlehen begründen unmittelbare, unbedingte, nachrangige und nicht dinglich besicherte Verbindlichkeiten der DULKS GmbH, die untereinander gleichrangig sind. 2. Die Darlehensgeberin tritt zur Vermeidung einer Überschuldung oder eines sonstigen Insolvenzgrundes in einem etwaigen Insolvenzverfahren über das Vermögen der DULKS GmbH sowie im Falle der Liquidation der DULKS GmbH hiermit gemäß 19 Abs. 2 Satz 2, 39 Abs. 2 InsO mit sämtlichen Ansprüchen aus den Nachrangdarlehen im Rang hinter die Forderungen im Sinne des 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO zurück. 3. Die Darlehensgeberin verpflichtet sich, ihre Ansprüche aus den Nachrangdarlehen solange und soweit nicht geltend zu machen, wie die teilweise oder vollständige Befriedigung dieser Ansprüche zu einer Überschuldung der DULKS GmbH im Sinne des 17 InsO oder (drohender) Zahlungsunfähigkeit der DULKS GmbH im Sinne des 18 oder 19 InsO in ihrer jeweils geltenden Fassung führen würde. 4. Sofern und soweit die Geltendmachung nicht bereits nach den vorstehenden beiden Absätzen ausgeschlossen ist, kann die Darlehensgeberin ihren Anspruch auf Zahlung ihrer Ansprüche aus dem Nachrangdarlehen außerhalb eines Insolvenzverfahrens der DULKS GmbH nur aus einem etwaigen (a) künftigen Gewinn, (b) einem Liquidationsüberschuss oder (c) aus sonstigem freien Vermögen geltend machen. Die Darlehensgeberin erklärt durch die vorstehenden Regelungen keinen Verzicht auf die Rückzahlung der Darlehenssumme bzw. auf die Zahlung der Zinsen. 4 Jährliche Unterrichtung über das Projekt 1. Die DULKS GmbH hat die Darlehensgeberin einmal jährlich den Jahresabschluss des vorangehenden Jahres, eine kurze Darstellung der Unternehmensentwicklung und den Zinssatz des letzten Jahres zu übermitteln. Das Geschäftsjahr endet am 31.12. 2. Die Übermittlung erfolgt, sobald der Jahresabschluss erstellt wurde (ca. Juni). Seite 3 von 5

3. Die jährliche Unterrichtung erfolgt an folgende E-Mail Adresse der Darlehensgeberin: 5 Vertragslaufzeit 1. Die Darlehenssumme ist nach Vertragsschluss innerhalb von 10 Tagen auf folgendes Konto der DULKS GmbH einzuzahlen: IBAN: DE19305500000094106580 BIC: WELADEDNXXX Institut: Sparkasse Neuss 2. Der Darlehensvertrag beginnt mit dem Tag der Überweisung der abgerufenen Summe, und endet am 31.12.2023. Eine Verlängerung des Darlehensvertrages ist nicht vorgesehen. 6 Kündigung 1. Die Darlehensgeberin kann den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Vertragsjahres vorzeitig kündigen, sofern sie eine natürliche oder juristische Person stellen kann, welche den Darlehensvertrag an ihrer Stelle fortführt und zu der die DULKS GmbH ihr Einverständnis gibt. Auch die DULKS GmbH kann einen Ersatz für die Darlehensgeberin vorschlagen. Die der DULKS GmbH durch die Kündigung entstehenden Kosten sind von der Darlehensgeberin zu tragen. 2. Die Darlehensgeberin kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung insbesondere kündigen, wenn die DULKS GmbH sich in so wesentlichem Maße vertragswidrig verhält, dass ein Festhalten an diesem Vertrag nicht mehr zumutbar ist. 3. Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. 7 Abtretung/Verpfändung 1. Die Abtretung/Verpfändung aller aus diesem Darlehensvertrag der Darlehensgeberin zustehenden Ansprüche bedarf der Zustimmung der DULKS GmbH. Seite 4 von 5

8 Haftung 1. Soweit der Darlehensvertrag endgültig nicht wirksam ist, hat die Darlehensgeberin keinen Anspruch auf Schadensersatz. 2. Die DULKS GmbH und ihre Organe sowie sonstige Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften auch für ein vor Vertragsschluss liegendes Verhalten lediglich, soweit ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann oder es sich um eine Verletzung wesentlicher und konkret beschriebener Pflichten handelt, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder wenn es um Vertragspflichten geht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei Fahrlässigkeit ist die Haftung beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht, sofern die DULKS GmbH, seine Organe oder Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwingend haften, d.h. z.b. bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit. 9 Schlussbestimmungen 1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages auch eine Änderung dieser Bestimmung sowie Aufhebung dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder aus tatsächlichen oder Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass damit die Aufrechterhaltung der Vereinbarung für einen der Vertragspartner insgesamt unzumutbar wird, werden dadurch die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt. Das gleiche gilt, falls sich eine Regelungslücke zeigen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke ist eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Vertragsparteien angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. 3. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der DULKS GmbH. 4. Es besteht keine Prospektpflicht (BaFIN) da durch diese Finanzierungsform weniger als 100.000 Euro eingeworben werden., den Meerbusch, den Unterschrift Darlehensgeberin Unterschrift DULKS GmbH Seite 5 von 5