Lehramt am Gymnasium: Informationen zum Staatsexamen nach GymPO I

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Lehramt am Gymnasium: Informationen zum Staatsexamen nach GymPO I Prüfungslauf Herbst 2019/Frühjahr 2020 Hinweis: Die letzte Informationsveranstaltung fand am 24.09.2018 statt. In Zukunft wird es diese nicht mehr geben. Damit Sie die Informationen dennoch nachvollziehen können, passen wir diese Präsentation von Semester zu Semester an. (aktueller Stand: 25.03.2019)

Examensprüfung nach GymPO I Die staatliche Abschlussprüfung, welche vom Landeslehrerprüfungsamt (LLPA), Außenstelle beim Regierungspräsidium Karlsruhe, abgenommen wird, besteht aus einer Wissenschaftlichen Arbeit und je einer mündlichen Prüfung in den studierten Fächern 2

Wissenschaftliche Arbeit (20 ECTS) Ist in einem der beiden Hauptfächer anzufertigen Bearbeitungszeit: 4 Monate Nicht in einem Erweiterungsfach (3. Fach), sowie im Pädagogischen Begleitstudium möglich; bei Fächerverbindungen mit Musik muss die Arbeit im Fach Musik geschrieben werden, im Fach Kunst wird eine künstlerische Arbeit geschrieben Anmeldung frühestens nach der Zwischenprüfung, spätestens vor der mündlichen Prüfung in dem betreffenden Hauptfach nach Absprache mit dem Prüfer direkt beim LLPA (Kopie der Anmeldungsbestätigung bitte dem Studienbüro übermitteln) Schriftliche Bestätigung von Thema und Vergabetermin erfolgt durch das Landeslehrerprüfungsamt Weitere Informationen auf den Webseiten des Studienbüros und des LLPA (siehe Links am Ende der Präsentation) gesetzliche Grundlage: 16 GymPO I 3

Mündliche Abschlussprüfungen (je 10 ECTS) Je eine mündliche Prüfung in den beiden studierten Hauptfächern zweimal jährlich möglich: Frühjahrstermin/ Herbsttermin Offizielle Meldung zur Abschlussprüfung ein halbes Jahr vor dem ersten Prüfungstermin online beim LLPA: Herbsttermin (HE) Prüfung: im Oktober / November Anmeldung: im April zuvor Frühjahrstermin (FR) Prüfung: im April / Mai Anmeldung: im Oktober zuvor => Unterstützung durch das Studienbüro II, auch hier ist eine inoffizielle Anmeldung erforderlich! Bitte beachten Sie, dass es in Ihrem Fachbereich besondere, interne Regelungen geben kann! 4

Zeitplan für die Abschlussprüfung im Oktober/November 2019 April 2019 Mai 2019 Juni 2019 Oktober 2019 bis 18.04. Prüfungen anmelden Uni Mannheim 01.04. 30.04. Online-Anmeldung LLPA https://www.lobw.de/lap/ sowie interne Anmeldung im Studienbüro II bis 30.04. Abgabe der Anmeldeunterlagen im LLPA bis 01.06. Abgabe Schwerpunktblätter beim LLPA Prüfungen Uni Mannheim (03.06. - 17.06.) danach: Studienbüro übermittelt Noten an das Llpa (Deadline für Noteneingang im Studienbüro 15.08.) Mitte Oktober bis Mitte November Mündliche Abschlussprüfung vorher: Anmeldung Wissenschaftliche Arbeit bis spät. 15.09. 5

Checklisten für die Meldung zur mündl Abschlussprüfung Unterlagen laut Checkliste der Online-Anmeldung des LLPAs (bis 30.04.2019): Ausdruck der Online-Anmeldung des LLPA (enthält u.a. auch Personalbogen) Unterschriebener Lebenslauf Kopie des Personalausweises Hochschulzugangsberechtigung in amtlich beglaubigter Kopie / Abschrift Erklärung, ob und ggfs. mit welchem Erfolg sich der Bewerber einer Prüfung für das Lehramt an Gymnasien oder einer anderen Lehramtsprüfung bereits ganz oder teilweise unterzogen hat (Formblatt) Vom Studienbüro ergänzte Unterlagen sowie interne Anmeldung: Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung Bescheinigung Schulpraxissemester (Original) oder beglaubigte Kopie 6

Checklisten für die Meldung zur mündl. Abschlussprüfung Eventuell weitere Unterlagen gemäß Checkliste der Online-Anmeldung des LLPA: Zeugnisse oder Anerkennungen über bereits abgelegte Lehramtsprüfungen und die erworbenen akademischen Zeugnisse und Diplome Die Prüfung betreffende frühere Bescheide des Prüfungsamts oder der Universität Studiennachweise bisher besuchter Universitäten Nachweise, die eine Anrechnung gemäß 15 i.v.m. 26 Abs. 3 GymPO I (Splitting) begründen 7

Meldung zur mündlichen Abschlussprüfung Nach Vervollständigung der Unterlagen durch das Studienbüro: -> Übersendung durch Studierende an das LLPA bis 30.04.2019! Postanschrift: Landeslehrerprüfungsamt Außenstelle des Kultusministeriums am Regierungspräsidium Karlsruhe Hebelstraße 2 76133 Karlsruhe Abgabe Schwerpunktblätter bis 01.06.2019 beim LLPA (Vorlagen siehe Internetseite des LLPA) Kopie bitte im Studienbüro abgeben! 8

Splitting der mündlichen Prüfungen Aufteilung auf zwei aufeinanderfolgende Prüfungstermine Voraussetzung ist die Anmeldung der Prüfung spätestens im 10. Fachsemester, dabei zählen nicht: Beurlaubung aus wichtigem Grund (bis zu 4 Semester) Erwerb von Scheinen im fremdsprachigen Ausland (bis zu 2 Semester) Erwerb einer alten Fremdsprache (jeweils bis zu 2 Semester) Erwerb einer modernen Fremdsprache außer Englisch (zusammen bis zu 2 Semester) Fremdsprachen-/Schulassistent im Ausland (bis zu 2 Semester) Mitglied in Gremien der Universität (bis zu 2 Semester) aber: insgesamt maximal 4 Semester (Ausnahme: Mutterschutz/Elternzeit!) Jeder Fall wird jedoch individuell durch das LLPA geprüft! gesetzliche Grundlage: 15 i.v.m. 26 Abs. 3 GymPO I 9

Zeitplan für die Abschlussprüfung April/Mai 2020 im 2. Fach bei Splitting (1. Fachprüfung im Okt./Nov. 2019) Oktober 2019 Nov. 2019 Dez. 2019 April/Mai 2020 Prüfungen anmelden Uni Mannheim bis 30.11. Abgabe Schwerpunktblätter beim LLPA Prüfungen Uni Mannheim (07.12. - 20.12.) danach: Studienbüro übermittelt Noten an das Llpa (Deadline für Notenverbuchung 15. Februar) Mitte April bis Mitte Mai Mündliche Abschlussprüfung vorher: Anmeldung Wissenschaftliche Arbeit bis spät. 15.03. 10

Freiversuch und Notenverbesserung Voraussetzungen: kann nur in einem Fach in Anspruch genommen werden ununterbrochenes Studium Teilnahme an mündlicher Prüfung im 1. Hauptfach spätestens im 9. FS Teilnahme an mündlicher Prüfung im 2. Hauptfach spätestens im 10. FS Freiversuch: 1. Prüfungsversuch bleibt unberücksichtigt, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde Notenverbesserung: Wiederholung in einem der Fächer zur Verbesserung der Note möglich, wenn die Prüfung bestanden wurde Bei der Wissenschaftlichen Arbeit sind Freiversuch und Notenverbesserung nicht möglich! gesetzliche Grundlagen: 26, 27 GymPO I 11

Wiederholungsversuch Jede nicht bestandene Prüfung kann ein Mal wiederholt werden Bestandene Prüfungsteile bleiben gültig Die Wiederholungsprüfung muss erneut angemeldet und zum nächsten oder übernächsten Prüfungstermin abgelegt werden Schwerpunktblätter müssen erneut eingereicht werden gesetzliche Grundlage: 25 GymPO I 12

Ablauf der mündlichen Abschlussprüfung Nur Professoren/innen dürfen die Prüfung abnehmen (ggf. am Lehrstuhl nachfragen) Die Prüfung in einem Fach kann auf mehrere Prüfer/innen aufgeteilt werden Dauer 60 Minuten je Hauptfach, maximal 2/3 der Zeit beziehen sich auf Schwerpunktthemen, 1/3 beziehen sich auf Grundlagen- und Überblickswissen Das Thema der Wissenschaftlichen Arbeit und die Schwerpunktthemen dürfen sich nicht überschneiden Erbrachte Leistungen werden von allen Prüfern beurteilt Note wird auf Wunsch nach der Prüfung bekannt gegeben Ausführlichere Informationen zur Durchführung der mündlichen Prüfung finden Sie im Gesetzblatt in der Anlage des jeweiligen Faches Im Krankheitsfall kann die Prüfung auf einen anderen Termin verschoben werden, sofern ein Ausweichtermin im vorgegebenen Prüfungszeitraum gefunden wird gesetzliche Grundlage: 18 GymPO I 13

Berechnung der Endnote Modulprüfungen 16 / 34 Wissenschaftliche Arbeit 3 / 34 Fachdidaktik 2 / 34 Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium 1 / 34 Bildungswissenschaftliches Begleitstudium 2 / 34 Mündliche Prüfungen 10 / 34 gesetzliche Grundlage: 21 GymPO I 14

Wann werde ich exmatrikuliert? Nach Mitteilung des Landeslehrerprüfungsamtes über das Ablegen der gesamten Prüfungsleistungen (z. B. durch Übersendung des Zeugnisses) erfolgt die Exmatrikulation durch das Studienbüro zum Semesterende Eine frühere Exmatrikulation ist auf Antrag möglich (persönlich im Studienbüro, am Express-Service oder postalisch) Wir empfehlen einen formgerechten Antrag auf Exmatrikulation, da Sie nur dann die Exmatrikulationsbescheinigung, die Studienbescheinigung und den Rentennachweis erhalten 15

Was muss ich jetzt tun? Wenn Sie im Oktober 2019 die (erste) mündliche Prüfung ablegen wollen: -> siehe Folie 5 Zeitplan für die Abschlussprüfung im Oktober/November 2019 -> bei Splitting und somit 2. Fachprüfung im April/Mai 2020 gilt außerdem Folie 10 Wenn Sie im Oktober 2019 die zweite mündliche Prüfung (bei Splitting) ablegen werden: -> letzter Check (sind alle Leistungen da inkl. VPN-Stunden?) -> Schwerpunktblätter einreichen bis Ende Mai beim LLPA -> alle Noten müssen bis 15. August im Portal verbucht sein! Bitte beachten Sie, dass Sie sich in einem auslaufenden Studiengang befinden und nach jetzigem Stand Prüfungen nur noch bis 2021 abgenommen werden. Noch Fragen? Wenden Sie sich gerne jederzeit an Ihre Sachbearbeiterinnen im Studienbüro (Frau Alscher-Binder und Frau Wolf) oder an Ihren Ansprechpartner beim Landeslehrerprüfungsamt (Herr Grab) 16

Relevante Links auf einen Blick Studienbüro (Überblick und weitere Links) https://www.unimannheim.de/studienbueros/pruefungen/abschlusspr%c3%bcfung%20lehramt/abschlus spr%c3%bcfung%20gympo%20i/ Homepage LLPA Karlsruhe http://www.llpabw.de/,lde/startseite/aussenstellen+des+llpa/1_+staatspruefung+_+gymnasium+und+b erufliche+schulen Prüfungsordnung Baden-Württemberg http://www.landesrechtbw.de/jportal/portal/t/c5d/page/bsbawueprod.psml?pid=dokumentanzeige&showdoccas e=1&js_peid=trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr- GymLehrPr1VBW2009pELS&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint 17

Vielen Dank! 18