Anlage zum Antrag auf Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen an die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung (in 4-facher Ausfertigung) (Stand: 3/2011) 1. Antragstellerin (Unternehmen) Bilden mehrere Unternehmen eine wirtschaftliche Einheit, ist die Anlage für jedes Unternehmen auszufüllen. 1.1 Gründung (Tag der Gewerbeanmeldung): 1.2 Rechtsform: 1.3 Handelsregistereintragung: (Nummer, Gerichtsort) 1.4 Gesellschafter/Inhaber, prozentuale Beteiligung: Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts (GdbR) bitte auch die Privatadressen der Gesellschafter. 1.5 Eigenkapital/gezeichnetes Kapital: 1.6 Geschäftsführer/Vorstand: 1.7 Beteiligung der Antragstellerin und der Gesellschafter an anderen Unternehmen - davon mit einer Betriebsstätte im Saarland (auch Tochterunternehmen) 1.8 Bei Firmenneugründungen: War/en der/die Firmengründer vor Gründung der Antragstellerin bereits selbständig? [ ] Ja [ ] Nein
- 2-2. Geschäftsgegenstand der Antragstellerin (Unternehmen) 2.1 Wirtschaftszweig, Fertigungsprogramm, Art der gewerblichen Tätigkeit 2.2 Hauptabnehmer (Firmen oder Branchen): 3. Wirtschaftliche Entwicklung 3.1 Umsatz und Ertrag in den letzten 3 Jahren vor Investitionsbeginn 3.2 Umsatz- und Ertragserwartungen in den nächsten Jahren: 4. Wirtschaftliche Einheit (Art der Verflechtung, z.b. Betriebsaufspaltung, Organschaft usw. bei mehreren Unternehmen)
- 3-5. Zweck der Investitionen: Auswirkungen der Investitionen im Hinblick auf Produktionskapazität, Produktangebot, Produktionsablauf, Wirtschaftlichkeit usw. in der Betriebsstätte. BITTE AUSFÜHRLICH ERLÄUTERN! 6. Art des Investitionsvorhabens: [ ] Errichtung einer Betriebsstätte [ ] Erweiterung einer Betriebsstätte [ ] Verlagerung einer Betriebsstätte [ ] Erwerb einer Betriebsstätte [ ] Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte [ ] grundlegende Änderung des Gesamtproduktionsverfahrens einer bestehenden Betriebsstätte 7. Erklärung zum Antrag auf Gewährung einer De-minimis"-Beihilfe 1 : Erläuterungen: Nach der Verordnung (EG) 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 sind unter Deminimis -Beihilfen Zuwendungen bis zu 200.000 EUR (im Straßentransportsektor bis zu 100.000 EUR) bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren zu verstehen. Solche Beihilfen müssen bei der Europäischen Kommission nicht zur Genehmigung angemeldet werden. Die im Zeitraum vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2011 erhaltenen De-minimis -Beihilfen und Kleinbeihilfen 2 dürfen einen Gesamtbetrag von 500.000 EUR nicht überschreiten. Kleinbeihilfen sind Zuwendungen bspw. auf Basis der Bundesregelung Kleinbeihilfen 3 oder der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2011 4. 1 Beihilfen im Sinne der VO (EG) Nr. 1998/2006 der KOM v. 15.12.2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis -Beihilfen, Amtsbl. der EU L 379/5 v. 28.12.2006. Diese Erklärung gilt nicht für Deminimis -Beihilfen für den Agrarerzeugnis- und den Fischereisektor. 2 Beihilfen im Sinne der Ziffer 4.2 des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise, Amtsbl. der EU C 16/1 v. 22.01.2009 bzw. Beihilfen im Sinne der Ziffer 2.2 des Vorübergehenden Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise, Amtsbl. der EU C 6/5 v. 11.01.2011. 3 Regelung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der BRD während der Finanz- und Wirtschaftskrise ( Bundesregelung Kleinbeihilfen ) v. 29.12.2008. 4 Regelung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der BRD während der Finanz- und Wirtschaftskrise ( Bundesregelung Kleinbeihilfen 2011) v. 02.12.2010.
- 4 - Wird die Beihilfe nicht als Zuschuss, sondern in anderer Form (z.b. Darlehen, Bürgschaften) gewährt, so ist der der Beihilfe maßgeblich. Eine Kumulierung von De-minimis - Beihilfen mit Kleinbeihilfen für dieselben förderbaren Aufwendungen ist nicht möglich. De-minimis - Beihilfen können mit anderen binnenmarktkonformen staatlichen Beihilfen, die keine Kleinbeihilfen und keine De-minimis -Beihilfen sind, oder mit Gemeinschaftsmitteln kumuliert werden, wenn die aus der Kumulierung resultierende Beihilfehöchstintensität nicht diejenige Beihilfehöchstintensität übersteigt, die in den Freistellungsverordnungen oder Leitlinien festgelegt wurde. Die nachstehenden Angaben sind subventionserhebliche Tatsachen. Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben sind gemäß 264 des Strafgesetzbuches (StGB) als Subventionsbetrug strafbar. Erklärung Das antragstellende Unternehmen ist im Straßentransportsektor tätig: ja nein I) Angaben zu gewährten/beantragten De-minimis -Beihilfen Ich/wir erkläre(n), dass mir/uns über die beantragte De-minimis -Beihilfe hinaus im laufenden Steuerjahr und in den vorangegangenen zwei Steuerjahren bzw. seit dem 01.01.2008 keine De-minimis -Beihilfen die nachstehend aufgeführten De-minimis -Beihilfen im Sinne der Verordnung (EG) 1998/2006 bzw. der Verordnung (EG) 69/2001 5 gewährt wurden (von der jeweiligen Bewilligungsbehörde im Bewilligungsbescheid als De-minimis -Beihilfe bezeichnet). Über die beantragte De-minimis -Beihilfe hinaus habe(n) ich/wir keine De-minimis -Beihilfen beantragt die nachstehend aufgeführten De-minimis -Beihilfen beantragt, die noch nicht bewilligt wurden: Förderantrag 5 Amtsbl. der EU L 10/30 vom 13.01.2001.
- 5 - II) Angaben zu gewährten/beantragten Kleinbeihilfen Ich/wir erkläre(n), dass mir seit dem 30.12.2008 keine Kleinbeihilfen die nachstehend aufgeführten Kleinbeihilfen gewährt wurden (von der jeweiligen Bewilligungsbehörde im Bewilligungsbescheid als Kleinbeihilfe bezeichnet). Darüber hinaus habe(n) ich/wir keine Kleinbeihilfen beantragt. die nachstehend aufgeführten Kleinbeihilfen beantragt, die noch nicht bewilligt wurden: III) Angaben zu weiteren Beihilfen für dieselben förderbaren Aufwendungen Die hier beantragte De-minimis -Beihilfe wird mit weiteren Beihilfen (keine De-minimis -Beihilfen und keine Kleinbeihilfen) für dieselben förderbaren Aufwendungen nicht kumuliert. kumuliert. Dies betrifft folgende Beihilfen: Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, vor Gewährung der De-minimis -Beihilfe eintretende Änderungen an den oben gemachten Angaben unverzüglich der Bewilligungsbehörde mitzuteilen.
- 6-8. Erklärung Mietkauf: In der Investitionssumme sind über Mietkauf finanzierte Investitionen [ ] in Höhe von EURO enthalten [ ] nicht enthalten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Ihnen Änderungen der v. g. Angaben zu übermitteln, sofern sie mir/uns vor der Zusage für die hier beantragten Zuschüsse bekannt werden. 9. Einverständniserklärung: Die Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen ist an die Veröffentlichung eines Verzeichnisses der Begünstigten gebunden. Mit beigefügtem Formblatt Einverständniserklärung geben Sie Ihre Einwilligung zur Übernahme der dort beschriebenen Förderdaten in ein entsprechendes Verzeichnis. 10. Subventionserheblichkeit: Mir/uns ist bekannt, dass die in dieser Anlage anzugebenden Tatsachen, insbesondere auch die Angaben zur "De-minimis"-Förderung (Ziffer 7. dieser Anlage), subventionserheblich im Sinne des 264 Strafgesetzbuch sind. Mir/uns ist weiterhin 4 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2037) bekannt, wonach insbesondere Scheingeschäfte und Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgebend ist. Ort, Stempel, rechtsverbindliche Unterschrift/en der beteiligten Unternehmen