Der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg Stand:1.9.2014 Merkblatt Reisekosten für Referendare Rechtsreferendare erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag Reisekosten und Trennungsgeld in entsprechender Anwendung der für Beamte mit Dienstbezügen geltenden reisekostenrechtlichen Bestimmungen. I. Reisekosten Für die Teilnahme an dienstlich festgelegten Ausbildungsveranstaltungen (z. B. Arbeitsgemeinschaften, Ablegung vorgeschriebener Prüfungen) werden auf Antrag Reisekosten erstattet. Die Erstattung von Reisekosten ist innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten schriftlich bei dem Oberlandesgericht Naumburg zu beantragen. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Beendigung der Dienstreise. Die Vordrucke sind über das Portal des Landes Sachsen-Anhalt (Intranet) abrufbar: lsa-net.de zentrale Vordruckstelle Formularservice Reisekostenabrechnung (035002 PDF) sowie zusätzlich bei Abrechnung von mehreren Fahrten - die Anlage zur Reisekostenrechnung (035003 PDF). Es wird gebeten, den Antrag vollständig auszufüllen (persönliche Daten wie z. B. die Anschrift bitte nicht vergessen!). Belege (z.b. Fahrausweise für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bahn, Bus etc. Parkscheine) sind der Reisekostenabrechnung beizufügen. Bei Fahrten mit dem Pkw ist die Länge der Fahrstrecke anzugeben. Der erstmaligen Reisekostenabrechnung ist eine Kopie der Anordnung für die abzurechnende Dienstreise (Zuweisungsverfügung) beizufügen. Nur vollständig ausgefüllte Reisekostenanträge können bearbeitet werden. Für die Fahrten zu den Arbeitsgemeinschaften werden Reisekosten nur erstattet: - vom Dienstort zum Ort der Arbeitsgemeinschaft, wenn diese räumlich auseinander liegen - vom Wohnort zum Ort der Arbeitsgemeinschaft, wenn dieser näher als der Dienstort zum Ort der Arbeitsgemeinschaft liegt. Für den 1. Ausbildungsabschnitt ist diese Voraussetzung bei Ihnen wie folgt erfüllt: nein (kein Anspruch auf Reisekostenerstattung) Merkblatt daher nur zur Info für die folgenden Ausbildungsabschnitte ja (Reisekostenerstattung). Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise: 1. Fahrtkostenerstattung: Grundsätzlich besteht ein Wahlrecht zwischen der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und dem Privat-PKW. Die grundsätzlich freie Wahl des Beförderungsmittels darf jedoch nicht zu wirtschaftlich unvertretbaren Ergebnissen führen.
Eine durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung ergab bei Ihnen folgendes: freie Wahl des Beförderungsmittels - Die Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln werden bis zur Höhe der Kosten der niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels, unter Berücksichtigung von Fahrpreisvergünstigungen sowie einer ggf. vorhandenen privaten BahnCard, erstattet. Wenn keine BahnCard vorhanden ist, können Fahrausweise unter Angabe der BMIS- Kundenummer des Oberlandesgerichts Naumburg zu den Konditionen des Großkundentickets (derzeit 5 % Rabatt) erworben werden. Die BMIS-Kundenummer des OLG Naumburg bei der Deutschen Bahn lautet: 23 046 71. - Bei Benutzung des Kraftfahrzeuges wird eine Wegstreckenentschädigung gemäß 5 Abs. 1 BRKG in Höhe von 0,20 je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130,00 für Hin- und Rückfahrt zusammen, gezahlt. Eine Sachschadenhaftung des Dienstherrn nach der Sachschadensrichtlinie in der jeweils geltenden Fassung (BBl. LSA S. 585 ff) ist grundsätzlich ausgeschlossen. keine freie Wahl des Beförderungsmittels aufgrund Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Erstattung nach MDV-Tarif / Marego/ sonstige Verkehrsverbundtarife Die Reisekosten werden, unabhängig davon, ob Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Ihren PKW benutzen, nur bis zur Höhe der ermäßigten Fahrtkosten des...verbundtarif (...) für öffentliche Verkehrsmittel erstattet. Erstattung BahnCard 50 v. H. ermäßigt (für Auszubildende bis 26 Jahren) Erstattung BahnCard Business 50 v. H. Erstattung BahnCard Business 25 v. H. Nutzung der vorhanden Die Reisekosten werden, unabhängig davon, ob Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Ihren PKW benutzen, während der (ggf. fiktiven) Gültigkeitsdauer der BahnCard nur bis zur Höhe der Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel unter Berücksichtigung der o.g. BahnCard Business mit Großkundenrabatt bzw. der o.g. BahnCard ohne Großkundenrabatt zuzüglich der Beschaffungskosten für die o.g. BahnCard. Benutzung privater Pkw trotz Anordnung Nutzung öffentliche Verkehrsmittel: Fahrtkostenerstattung und Dienstunfallschutz sind bei Anordnung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur möglich, wenn zuvor anliegende Teilverzichtserklärung zur Fahrkostenerstattung abgegeben wird. Wird keine Teilverzichtserklärung abgegeben, erfolgt keine Erstattung der Fahrtkosten bei Benutzung eines privaten Pkw. Sachschadenshaftung und Dienstunfallschutz bestehen nicht. Sie werden daher gebeten die anliegende Erklärung auszufüllen und umgehend hierher zurückzusenden.
2. Allgemeine Hinweise BahnCard Business mit Großkundenrabatt Mit der BahnCard Business können für alle erstattungsfähigen Ausbildungsfahrten mit der Deutschen Bahn AG Fahrausweise mit Großkundenrabatt (zurzeit 5 %) erworben werden. Die BahnCard Business kann in einem Reisebüro mit Bahnlizenz bestellt werden. An einem Schalter der Deutschen Bahn in einem Bahnhof ist die Bestellung nicht möglich! Für die Bestellung im Reisebüro ist die BMSI-Kundenummer des Oberlandesgerichts Naumburg 23 046 71 anzugeben und der gültige Personalausweis ist mitzubringen. Ein Passfoto ist für diese BahnCard nicht notwendig. Sofern Sie sich eine BahnCard Business beschaffen, legen Sie bitte eine Kopie davon und Ihre Fahrausweise der Reisekostenabrechnung bei. Für die Bestellung in einem Reisebüro wird ein Serviceentgelt fällig. Erstattungsfähig sind maximal 5,00. Wird eine höhere Servicegebühr verlangt, bitte bei der Reisekostenstelle des OLG melden. Die BahnCard ist ein Jahr gültig und muss nicht gekündigt werden (kein Abonnement). Der Vertragspartner für die Deutsche Bahn ist der Karteninhaber. Sie kann auch privat genutzt werden, es muss allerdings darauf geachtet werden, dass die Fahrkarte dann nicht unter Angabe der BMIS-Kundennummer (mit dem Großkundenrabatt) sondern lediglich mit dem BahnCard Rabatt gekauft wird. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass der Kauf von privaten Fahrkarten unter Nutzung des dienstlichen Großkundenrabatts unzulässig ist und daher disziplinarrechtliche Ermittlungen nach sich ziehen kann. Reguläre BahnCard ohne Großkundenrabatt Mit der regulären BahnCard können Fahrausweise nur ohne Großkundenrabatt erworben werden. Sofern Sie sich eine BahnCard beschaffen, legen Sie bitte eine Kopie davon und Ihre Fahrausweise der Reisekostenabrechnung bei. Es wird um unverzügliche Mitteilung gebeten, wenn der Kaufpreis für eine BahnCard von der Trennungsgeld-Stelle erstattet wurde. Fahrgemeinschaften/ Mitnahme- oder Gepäckentschädigung Sollten Sie trotz Anordnung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel Fahrgemeinschaften bilden und ein Kraftfahrzeug benutzen, können diese Kosten ggf. erstattet werden, wenn sie niedriger als die Kosten aller Mitfahrenden sind. Eine Mitnahme- oder Gepäckentschädigung kann nicht gewährt werden. Eine Sachschadenhaftung des Dienstherrn ist ausgeschlossen. Entsprechende Anträge sind vor dem Erwerb einer eventuellen BahnCard zu stellen! Übernachtungskosten Erstattungsfähig sind die notwendigen Ausgaben, höchstens jedoch 60,00 je Übernachtung ohne Frühstück bzw. 64,80 mit Frühstück. Die Hotelbuchung bitte ich eigenständig vorzunehmen. Dabei bitte ich das Hotel darauf hinzuweisen, dass die Rechnung auf das Oberlandesgericht Naumburg, Domplatz 10, 06618 Naumburg, auszustellen ist. Die Rechnung ist jedoch vor Ort durch Sie zu begleichen. Den Nachweis über die entstandenen Ausgaben bitte ich Ihrer
Reisekostenabrechnung beizufügen. Ohne Nachweis ist die Kostenerstattung nur in Höhe von 20,00 möglich. Kosten für die Übernachtung vor der mündlichen Prüfung können erstattet werden, wenn Sie Ihre Reise mit dem von Ihnen gewählten Beförderungsmittel vor 6:00 Uhr am Prüfungstag beginnen müssten. Bei einzelnen Übernachtungen während der schriftlichen Examensklausuren gelten die vorstehenden Ausführungen. Eine Kostenübernahme für eine durchgängig angemietete Unterkunft während der schriftlichen Examensklausuren muss vorher beantragt werden (Prüfung Wirtschaftlichkeit). Tagegeld Bei einer Reisedauer ab acht Stunden kann Tagegeld beantragt werden. Hierzu sind bei der Abrechnung Beginn und Ende der Dienstreise sowie Beginn und Ende des Dienstgeschäftes in dem Formular bzw. der Anlage zur Reisekostenrechnung anzugeben. Rückfragen Für Rückfragen zu Reise- einschl. Übernachtungskosten steht Ihnen Frau Arndt (Tel.-Nr.: 03445 28-2118, E-Mail: kristin.arndt@justiz.sachsen-anhalt.de) zur Verfügung. II. Trennungsgeld Fahrten zur praktischen Ausbildung können bei Vorliegen der Voraussetzungen nur im Rahmen der Trennungsgeldabrechnung Berücksichtigung finden. Hierfür ist die Oberfinanzdirektion Magdeburg, Bezügestelle Dessau, Trennungsgeldstelle, Kühnauer Straße 161 in 06846 Dessau (Tel. 0340 / 6506750) zuständig Auch diese Vordrucke sind über das Portal des Landes Sachsen-Anhalt (Intranet) abrufbar: lsa-net.de zentrale Vordruckstelle Formularservice Antrag auf Trennungsgeld (035040 PDF).
Falls trotz Anordnung Nutzung öffentliche Verkehrsmittel, der Privat-Pkw als Verkehrsmittel genutzt wird und Reisekosten zur Abrechnung eingereicht werden, ist folgende Teilverzichtserklärung abzugeben: Teilverzichtserklärung Ich bin damit einverstanden, dass Fahrtkosten nur bis zur Höhe der billigsten Fahrkarte der allgemein niedrigsten Klasse eines regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels, unter Berücksichtigung von Fahrpreisvergünstigungen sowie einer ggf. vorhandenen Bahncard, erstattet werden. Mir ist bekannt, dass eine Sachschadenshaftung des Dienstherrn nach der Sachschadensrichtlinie in der jeweils geltenden Fassung (MBl. LSA S. 585 ff. 588) bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges ausgeschlossen ist. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Ort Datum Unterschrift -------------------------------------------------------- Namen bitte in Blockschrift wiederholen 1.9.2014 (Referendare) ------------------------------------- Einstellungsdatum 1.9. 31.12.2014 ------------------------------------------------ Anspruchszeitraum gem. Verfügung