Sie haben sich an uns gewandt, da Sie Hilfe in Ihrer Situation benötigen. Wir helfen Ihnen gerne. Um eine professionelle Pflege bei Ihnen zu Hause planen und durchführen zu können, ist ein persönliches Gespräch, und ein Kennenlernen, unbedingt notwendig. Was ist Pflege? - Informationen zur Pflegeversicherung: Wer ist Pflegebedürftig? Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes ist, wer körperlich, geistig oder seelisch krank oder behindert ist und deshalb mindestens ein halbes Jahr regelmäßig erhebliche Hilfe bei seiner Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. Was sind Pflegestufen? Pflegestufen unterscheiden pflegebedürftige Menschen danach, wie oft und wie lange sie täglich Pflege benötigen. Die Einstufung in Pflegestufen wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgenommen. Wir unterstützen Sie gerne bei dem Gespräch mit Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse. Es gibt drei Pflegestufen: Pflegestufe I: - erheblich pflegebedürftige Personen - die mindestens ein Mal täglich Hilfe bei zwei oder mehr Verrichtungen ihrer Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Hauswirtschaft brauchen. Für alle Hilfeleistungen zusammen werden pro Tag mindestens 90 Minuten benötigt, davon mehr als 45 Minuten für die Grundpflege. Pflegestufe II: - schwerpflegebedürftige Personen - die mindestens dreimal täglich Hilfe bei den Verrichtungen ihrer Grundpflege brauchen. - Zudem müssen sie wöchentlich mehrfach bei der hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützt werden. Für alle Hilfeleistungen zusammen werden pro Tag drei Stunden oder mehr benötigt, davon mindestens zwei Stunden für die Grundpflege. Pflegestufe III: - schwerstpflegebedürftige Personen, die rund um die Uhr, auch nachts, Hilfe bei ihrer Körperpflege, Ernährung oder Mobilität brauchen. - zudem wöchentlich mehrfach bei der hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützt werden. Für alle Hilfeleistungen zusammen werden pro Tag fünf Stunden oder mehr benötigt, davon mindestens vier Stunden für die Grundpflege. 1
Pflegezeitbemessung für die Verrichtungen der Grundpflege Um die Pflegezeit für den ganzen Tag feststellen zu können, stehen dem MDK Zeitkorridore zur Verfügung. Diese setzen sich wie folgt zusammen: Ganzkörperwäsche / Baden 20 bis 25 Minuten Duschen 15 bis 20 Minuten Teilwäsche Oberkörper 8 bis 10 Minuten Teilwäsche Unterkörper 12 bis 15 Minuten Teilwäsche Hände/Gesicht 1 bis 2 Minuten (Die Intimhygiene nach einem Toilettengang ist der Blasen- und Darmentleerung zuzuordnen. Die Hilfestellung beim Betreten der Duschtasse und/oder Umsetzen auf einen Duschstuhl ist im Bereich der Mobilität Stehen zu berücksichtigen. Wenn nur Teilhilfen (abtrocknen.) anfallen, können Zeiten nur anteilig berücksichtigt werden.) Zahnpflege 5 Minuten (Wenn nur Mundpflege erforderlich ist, kann der Zeitwert nur anteilig berücksichtigt werden.) Kämmen Rasieren Darm- und Blasenentleerung Wasserlassen (mit Intimhygiene, Toilettenspülung) Stuhlgang (mit Intimhygiene, Toilettenspülung) Richten der Kleidung nach Toilettengang 1 bis 3 Minuten 5 bis 10 Minuten 2 bis 3 Minuten 3 bis 6 Minuten 2 Minuten Wechseln von Windeln - nach Wasserlassen 4 bis 6 Minuten - nach Stuhlgang 7 bis 10 Minuten Wechseln kleiner Vorlagen 1 bis 2 Minuten Wechseln/Entleeren des Urinbeutels 2 bis 3 Minuten Wechseln/Entleeren des Stomabeutels 3 bis 4 Minuten (Nicht zu berücksichtigen ist unter diesen Verrichtungen die eventuell eingeschränkte Gehfähigkeit beim Aufsuchen und Verlassen der Toilette. Kann der Antragsteller die Toilette nur deshalb nicht alleine aufsuchen, ist dies unter Gehen im Bereich der Mobilität festzustellen und zeitlich zu bewerten.) Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung (Schneiden, bereitstellen eines Getränkes) Aufnahme der Nahrung (Essen eingeben) Verabreichen von Sondenkost Lagern An- und Auskleiden Transfer 2 bis 3 Minuten 15 bis 20 Minuten 15 bis 20 Minuten pro Tag 2 bis 3 Minuten 8 bis 10 Minuten je 1 Minute 2
Wie erfolgt die Einstufung? Antrag anfordern Rufen Sie Ihre Krankenkasse = Pflegekasse an und teilen Sie ihr mit, dass Sie einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen. Antrag ausfüllen Dabei helfen wir Ihnen gerne Ihre Kasse leitet den Antrag an den Medizinischen Dienst weiter. Der MDK besucht Sie zu Hause Der Medizinische Dienst (MDK) meldet sich schriftlich für den Besuch. Die Leistungen der Pflegeversicherung werden bis zum Datum des Antrages auf Einstufung rückwirkend erstattet. Entscheidung und Bescheid der Pflegekasse Ihre Kasse wird Ihnen schriftlich das Ergebnis der Begutachtung mitteilen. Wenn Sie mit der Einstufung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang des Bescheides, schriftlich Einspruch einlegen. Sollte bei Pflegebeginn die Einstufung auf Leistungen der Pflegekasse noch unklar bzw. fraglich sein, so warten wir mit der Rechnungsstellung bis zum ersten Bescheid der Kasse. Die Leistungen der Pflegeversicherung: Bei den Leistungen wird von den Pflegekassen unterschieden ob die Pflege des Patienten ein Angehöriger übernimmt, oder ob dies von einem zugelassenen Pflegedienst gemacht wird. Pflegestufe I: Angehörige: 225,00 Pflegedienst: 440,00 Pflegestufe II: Angehörige: 430,00 Pflegedienst: 1040,00 Pflegestufe III: Angehörige: 685,00 Pflegedienst: 1510,00 Bei Überschreitung der Sätze, müssen die Mehrkosten vom Patienten selbst getragen werden. Eine Kombination von Angehörigen und Pflegedienst ist möglich (Pflegekombinationsleistung), was wir Ihnen immer empfehlen werden. 3
Weitere Leistungen der Pflegekasse: Pflegevertretung der pflegenden Angehörigen bei Urlaub, Krankheit oder sonst. Abwesenheit (Verhinderungspflege/ Kurzzeitpflege: jährlich 28 Tage bis zu 1510,00 ) Sie benötigen eine fachliche Beratung über die Pflege vor Ort (Jährliche Beratungsgespräche ( 45 SGB XI) Sie möchten an einen Pflegekurs teilnehmen, um Ihren Angehörigen gut und sicher pflegen zu können. (Kurse für pflegende Angehörige) Rückerstattung für Pflegehilfsmittel wie Bettschutzeinlagen, Schutzkleidung, Desinfektionsmittel und Inkontinenzmaterial bis zu 31,00 Euro pro Monat Um Ihnen die Pflege zu Hause zu erleichtern, werden ggf. Umbaumaßnahmen bezuschusst. (Max. 2557,00 Euro pro Maßnahme) Stundenweise Betreuung (nach 45 a/b SGB XI 1.200 bzw. 2.400 im Jahr Hausnotruf Für Alleinstehende mit Pflegestufe (Kooperation mit Fa. Vitakt Hausnotrufe) Leistungen der Krankenkasse: Zur Unterstützung der Ärztlichen Therapie, können wir durch Verordnung Ihres Arztes folgende Tätigkeiten durchführen: Verbände anlegen z.b. offene Beine, Kompressionsverbände anlegen, Spritzen verabreichen wie z.b. Insulin, Medikamente verabreichen, Kompressionsstrümpfe anziehen, Blutzucker- und Blutdruckmessen, Infusionen wechseln u. a. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt. 4
Informationen zu unserem Pflegedienst: Wir führen ein ausführliches und kostenloses Informationsgespräch bei Ihnen zu Hause. In einem für Sie unverbindlichem Gespräch können Sie sich über die Angebote informieren und sich ein erstes Bild von uns machen. Lassen Sie sich bei der Wahl des passenden Pflegedienstes auch von Ihren Gefühlen leiten, Sympathie ist eine Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Mobile Sun berät Sie über spezielle Leistungen der Kostenträger wie Pflegehilfsmittel. Über technische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel, die Ihre häusliche Situation fördern können, werden Sie informiert und beraten, ebenso werden diese auch auf Wunsch von Mobile Sun organisiert. Wir arbeiten mit den ansässigen Sanitätsfachgeschäften und Apotheken eng zusammen. Wir werden Sie umfassend und verständlich über die Finanzierung Ihrer Pflege und über die Kosten informieren. Sie erhalten von uns einen schriftlichen Kostenvoranschlag und wir helfen Ihnen auch gerne bei allen anfallenden Anträgen. Wir bieten zusätzliche pflegerische Leistungen an, bzw. vermitteln solche Leistungen. Möglicherweise werden Sie in Zukunft Hilfen benötigen, die nicht von der Pflegeversicherung bezahlt werden. Dis können z. B. Fußpflege, Essen auf Rädern oder einfach nur ein Friseurtermin sein. Hier helfen wir Ihnen gerne weiter. Als fester Kooperationspartner steht uns die Firma Vitakt Hausnotruf zur Seite. Hier kann ein gut funktionierendes, kostengünstiges Hausnotrufsystem, auch nur für kurze Zeit, geordert werden. Für Alleinstehende mit Pflegestufe übernimmt nach schriftlicher Antragstellung Ihre Pflegekasse die Kosten. Wir arbeiten überwiegend mit Stammpersonal Um eine gute Pflege zu sichern arbeiten wir mit einem festen Kreis von Pflegefachkräften, die auch regelmäßig an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Um eine einfühlsame und vertrauensvolle Beziehung aufzubauen, werden Sie von einem kleinen festen Team betreut, da nur so eine optimale Pflege gewährleistet werden kann. Werden Angehörige in die Pflege mit einbezogen? Die Einbindung der Angehörigen in den Pflegeprozess ist sehr wichtig, sind es doch oft die Angehörigen, die den größeren Teil der Betreuung leisten. Regelmäßige Besprechungen 5
zwischen der Pflegedienstleitung, den Pflegekräften und Ihrer Familie sind wichtig, um Informationen oder Anleitungen für die Pflege auszutauschen. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Ihre Angehörigen von uns geschult werden. Wir übernehmen kurzfristige Entlastungs- und auch Urlaubsvertretung. Auch pflegende Angehörige, Freunde und Nachbarn brauchen Erholung oder können krank werden. In diesem Fall stehen wir Ihnen natürlich auch gerne als Vertretung zur Verfügung. Ihr Wohnungsschlüssel wird so verwahrt, dass nur befugte Personen Zugang haben. Der Wohnungsschlüssel wird sicher in einem Schlüsselkasten verwahrt, der abzuschließen ist. Auf dem Schlüsselanhänger steht nur eine Nummer und unsere Anschrift. Kein unbefugter Dritter könnte mit Ihrer Schlüsselnummer die richtige Wohnung finden. Der Zugang zu Ihrer Wohnung ist ausschließlich Ihrer Pflegekraft möglich und niemandem sonst. Wir führen eine ordentliche Pflegedokumentation. Nach den Richtlinien des Pflegeversicherungsgesetzes sind wir im Rahmen der Qualitätssicherung verpflichtet eine sorgfältige Pflegedokumentation zu führen. Wir dokumentieren u. a. alle durchgeführten Leistungen, Veränderungen am Gesundheitszustand, erfassen Ressourcen und Probleme um weitere Pflegemaßnahmen zu planen und wenn möglich umzusetzen. Zu welcher Zeit erfolgen unsere Pflegebesuche? Die Planung unseres Hausbesuches bei Ihnen erfolgt nach verschiedenen Kriterien: Wir versuchen Ihren Wunsch weitgehend zu berücksichtigen Die medizinische Notwendigkeit z. B. Insulinabgaben Fahrstrecken müssen von uns optimiert werden Wir nehmen uns gerne Zeit für ein persönliches Gespräch. Rufen Sie uns an: 0 86 36 / 98 68 34 oder kommen Sie einfach zu uns ins Büro Mobile Sun Inhaber: Isabella Reisenbüchler Kirchenplatz 4 84539 Ampfing Bürozeiten: Mo Fr 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr 6
Die Preise sind von der Pflegekasse vorgegeben. Nummer Leistungskomplex Euro Einsätze im Monat 1a Lagern 2,20 1b Hilfe beim An- und Auskleiden 2,20 1c An- u. Ablegen v. 1,76 Körpersatzstücken/Stützkorsetts 1d Mund-, Zahn-, Zahnprothesenpflege 2,20 1e Rasieren einschl. Gesichtspflege 2.20 1f Kämmen 0.88 1g Haarwäsche 4.40 1h Nagelpflege / Fingernägel schneiden 1,76 1i Nagelpflege / Fußnägel schneiden 2,20 1k Hautpflege 2,20 1l Entsorgung v. 0,88 Ausscheidungen/Inkontinenzartikeln 2a Teilkörperwäsche 3,96 2b Ganzkörperwäsche 11,00 3 Transfer 1,76 4a Mundgerechtes Herrichten der Nahrung 2,20 und Getränke 4b Hilfe b. Essen und Trinken incl. 11,00 Mundgerechtes Herrichten der Nahrung 4c Hilfe b. Trinken als alleinige Leistung 1,32 4d Verabreichung von Sondennahrung 3,52 5 Hilfe bei Darm-/ Blasenentleerung/ 4,40 Ausscheidungen 6 Hilfe beim Verlassen/ Aufsuchen der 3,08 Wohnung 7 Begleitung bei Aktivitäten 26,40 8 Beheizung der Wohnung 3,96 9 Hauswirtschaftliche Versorgung 15,70 Std. (Stundensatz) /Std. 10a Wechseln der Bettwäsche 3,52 10b Betten machen/wechseln von Teilen der 2,20 Bettwäsche 11a Waschen der Wäsche/ Kleidung 13,20 11b Einräumen der Wäsche7Kleidung 2,20 12a Vorratseinkauf 8,80 12b Besorgungen 2,20 13 Zubereitung warme Mahlzeiten 13,20 14 Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit 4,40 Euro 7
15a Erstbesuch 26,40 15b Anpassung der Pflegeplanung 8,80 Zwischensumme 16 Stunden Pflegekraft 30,00 Std. 17 Stundens. Zivildienstl., FSJ, 10,99 Std. Praktikanten (PS 3, Härtef.) Zwischensumme Anfahrtspauschale 8-20 Uhr 100 % 3,40 Anfahrtspauschale 8-20 Uhr 50 % 1,70 Anfahrtspauschale 20-8 Uhr 100 % 4,87 Anfahrtspauschale 20-8 Uhr 50 % 2,44 Gesamtkosten Betreuung 22,00 / Std. 8