Kanton St.Gallen Amt für Gemeinden RMSG Grundlagenschulung für Vorsitzende und Mitglieder der Räte

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A1. 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand. 41 Regalien und Konzessionen. 33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen

34 Finanzaufwand 1'059' ' ' Finanzertrag 2'771'300 2'725'400 2'589'915 Ergebnis aus Finanzierung 1'712'100 1'856'800 1'888'468

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Transkript:

RMSG Grundlagenschulung für Vorsitzende und Mitglieder der Räte Departement des Innern

Programm Der Weg zur Rechnungslegung nach RMSG RMSG-Modell und Neuerungen gegenüber HRM1 Konsolidierung (finanzielle Übersicht) Übergang auf RMSG RMSG-Umsetzung / Erfahrungen aus den Pilotgemeinden Seite 2

Geldfluss Wertefluss = Vermögensveränderung Geldflussrechnung Erfolgsrechnung Seite 13

Die Kernanliegen von RMSG sind neu im Art. 106a (neu) GG geregelt. Die Rechnungslegung zeigt ein Bild des Finanzhaushalts, das möglichst weitgehend der tatsächlichen Vermögenslage, Finanzlage und Ertragslage Bilanz Geldflussrechnung Erfolgsrechnung entspricht. Seite 14

Die 1. Stufe der Erfolgsrechnung zeigt den tatsächlichen Vermögenszuwachs bzw. -abbau. 1. Stufe Betrieblicher Aufwand inkl. Abschr. 40'000 Betrieblicher Ertrag -25'000 Betriebsergebnis (Aufwandübersch.) +15'000 Finanzaufwand 5'000 Finanzertrag -30'000 Finanzergebnis (Ertragsüberschuss) -25'000 Über- bzw. Unterdeckung des operativen Aufwands einer Periode durch allgemeine Mittel Vermögenszuwachs bzw. -abbau des allgemeinen Haushalts 2. Stufe Operatives Ergebnis (Ertragsübersch.) -10'000 Seite 15 Einlage in Reserven (z.b. Ausgleichsreserve) 5'000 Bezug aus Reserven Ergebnis aus Reserveveränderungen Gesamtergebnis (Ertragsüberschuss) +5'000-5'000 Kurz- bis mittelfristige Ergebnissteuerung durch Einlagen in bzw. Bezüge aus Reserven Veränderung der kumulierten Ergebnisse der Vorjahre (Bilanzüberschuss bzw. -fehlbetrag)

Zielsetzungen Die Teilnehmenden: kennen und verstehen das RMSG-Modell und die wesentlichen Neuerungen; können die zweistufige Erfolgsrechnung interpretieren; verstehen Sinn und Zweck der Konsolidierung; wissen welche Entscheide der Rat beim Übergang auf RMSG zu fällen hat; können von den Erfahrungen der Pilotgemeinden profitieren. Seite 16

RMSG bringt moderne Begriffe, die in der Öffentlichkeit besser verstanden werden. Begriff HRM1 Bestandesrechnung Laufende Rechnung Investitionsrechnung Verwaltungsrechnung Voranschlag Begriff RMSG Bilanz Erfolgsrechnung Investitionsrechnung fällt weg Budget Seite 17

Das RMSG-Modell im Überblick Erfolgsrechnung Betriebsergebnis Finanzergebnis 1. Stufe: Operatives Ergebnis 2. Stufe: Ergebnis aus Reserveveränderungen Gesamtergebnis Investitionsrechnung Investitions- Investitions- Ausgaben Einnahmen Nettoinvestitionen Geldflussrechnung + Geldfluss aus betrieblicher Tätigkeit + Geldfluss aus Investitionstätigkeit + Geldfluss aus Finanzierung Veränderung der liquiden Mittel Aktiven Finanzvermögen Verwaltungsvermögen Bilanz Passiven Fremdkapital Eigenkapital, u.a. Reserve Werterhalt Finanzvermögen Zusätzliche Abschreibungen Vorfinanzierungen Ausgleichsreserve Bilanzüberschuss Anhang Regelwerk und Rechnungslegungsgrundsätze Eigenkapitalnachweis Rückstellungsspiegel Beteiligungsspiegel Gewährleistungsspiegel Anlagespiegel Zusätzliche Angaben Seite 18

Die Bilanz zeigt die Vermögens- und Finanzierungslage auf. Seite 19

Finanzpolitische Instrumente zur Glättung der Ergebnisse der 1. Stufe der Erfolgsrechnung Zweck Bildung Auflösung Bezugsobjekt Budgetierbar Bilanzierung Vorfinanzierungen kurz- bis mittelfristiger Ausgleich der Erfolgsrechnung zukünftiges Investitionsobjekt Möglich bei Ertragsüberschuss der 1. Stufe der Erfolgsrechnung Automatisch über Nutzungsdauer des Investitionsobjektes Zusätzliche Abschreibungen kurz- bis mittelfristiger Ausgleich der Erfolgsrechnung bestehendes Investitionsobjekt Möglich bei Ertragsüberschuss der 1. Stufe der Erfolgsrechnung Automatisch über Nutzungsdauer des Investitionsobjektes Ja Ja Ja Ausgleichsreserve kurz- bis mittelfristiger Ausgleich der Erfolgsrechnung frei definierbar Eigenkapital Eigenkapital Eigenkapital Möglich bei Ertragsüberschuss der 1. Stufe der Erfolgsrechnung Möglich bei Aufwandüberschuss der 1. Stufe der Erfolgsrechnung Seite 20

Reserve Werterhalt Finanzvermögen Art. 110n (neu) GG Zweck der Reserve: Finanzierung von zukünftigen Unterhalts- und Erneuerungsarbeiten an Finanzliegenschaften Ausgleich von Wertschwankungen des Finanzvermögens Seite 24

Teil der Reserve: zur Finanzierung von zukünftigem Unterhalt an Finanzliegenschaften Finanzliegenschaften Reserve Werterhalt Finanzvermögen Allgemeiner Gemeindehaushalt Neuwert: Fr. 3 Mio. Erträge: Fr. - 50 000. max. 20% des Neuwertes: Fr. 600 000. Einlage in Reserve (max. 1% des Neuwertes): Fr. 30 000. Ertrag für allg. Haushalt: Fr. - 20 000. Unterhalt: Fr. 100 000. Entnahme aus Reserve: Fr. - 100 000. Unterhalt aus allg. Haushalt: Fr. 0. Seite 25

Teil der Reserve: zum Ausgleich von Wertschwankungen des Finanzvermögens 01.01. 31.12. Einlage (+) / Entnahme (-) 1. Jahr 2. Jahr Finanzanlagen (z.b. Aktien) Sachanlagen (z.b. Finanzliegenschaften) 100 120 500 550 Total 600 670 + 67 Finanzanlagen (z.b. Aktien) Sachanlagen (z.b. Finanzliegenschaften) 120 60 550 580 max. 10% des Buchwerts der Finanz- und Sachanlagen Total 670 640-30 Seite 26

Die zweistufige Erfolgsrechnung trennt zwischen operativem Ergebnis und Reserveveränderungen Betrieblicher Aufwand 30 Personalaufwand 10'000 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 25'000 33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 5'000 1. Stufe Betrieblicher Ertrag 40 Fiskalertrag -15 000 42 Entgelte -5'000 43 Verschiedene Erträge -5'000 Betriebsergebnis (Aufwandüberschuss) +15'000 34 Finanzaufwand 5'000 44 Finanzertrag -40'000 Über- bzw. Unterdeckung des operativen Aufwands einer Periode durch allgemeine Mittel Vermögenszuwachs bzw. -abbau des allgemeinen Haushalts Finanzergebnis (Ertragsüberschuss) Operatives Ergebnis (Ertragsüberschuss) -35'000-20'000 2. Stufe 38 Einlage in Reserven Einlage in Ausgleichsreserve 10'000 Einlagen in Vorfinanzierungen 10'000 48 Bezug aus Reserven Entnahmen aus Vorfinanzierungen -5'000 Kurz- bis mittelfristige Ergebnissteuerung durch Einlagen in bzw. Bezüge aus Reserven Ergebnis aus Reserveveränderungen (Aufwandüber.) Gesamtergebnis (Ertragsüberschuss) +15'000-5'000 Veränderung der kumulierten Ergebnisse der Vorjahre (Bilanzüberschuss bzw. -fehlbetrag) Seite 27

Abschreibungen werden nach Nutzungsdauer je Anlagekategorie vorgenommen Die Gemeinde wählt für jede Anlagekategorie eine Nutzungsdauer. Diese muss in der nach RMSG vorgegebenen Bandbreite liegen. Beispiele: Anlagekategorie Nutzungsdauer (vorgegebene Bandbreite) Gebäude, Hochbauten 25 35 Jahre 30 Jahre Von der Gemeinde gewählte Nutzungsdauer Anlagekategorie Nutzungsdauer (vorgegebene Bandbreite) Fahrzeuge 4 10 Jahre 8 Jahre Von der Gemeinde gewählte Nutzungsdauer Seite 28

Festlegung der Abschreibungsdauer je Anlagekategorie Auszug aus Anhang 1 der FHGV Abschreibungsdauer Anlagekategorie bei Festlegung durch den Rat ohne Festlegung durch den Rat Boden Keine Keine Strassen, Verkehrswege 30 bis 40 Jahre 35 Jahre Brücken, Kunstbauten 60 bis 80 Jahre 70 Jahre Wasserbau 40 bis 60 Jahre 50 Jahre Übrige Tiefbauten (z.b. 40 bis 60 Jahre 40 Jahre Friedhöfe, Plätze) Kanal- und Leitungsnetze 40 bis 60 Jahre 50 Jahre Abwasseranlagen, 40 bis 60 Jahre 50 Jahre Abfallanlagen (Tiefbauten) Gebäude, Hochbauten 25 bis 35 Jahre 30 Jahre (konventionelle Bauweise) Gebäude, Hochbauten 20 bis 30 Jahre 25 Jahre (Leichtbauweise) Abwasseranlagen, 25 bis 35 Jahre 30 Jahre Abfallanlagen (Hochbauten) Waldungen, Alpen Keine Keine Seite 29

Branchenspezifische Anlagekategorien und Nutzungsdauern Für bestimmte Branchen können die Anlagekategorien und Abschreibungsdauern nach folgenden Regelwerken in ihrer jeweils geltenden Fassung festgelegt werden: Seite 30

Festlegung der Aktivierungsgrenze Grundsatz: Der Rat kann die Aktivierungsgrenze selber festlegen. Die Aktivierungsgrenze beträgt höchstens Fr. 200 000.. Sie richtet sich nach dem Grundsatz der Wesentlichkeit. Für Gemeinden, welche keine Aktivierungsgrenze festlegen, gelten Grenzwerte nach dem Bruttoaufwand der Gemeinde. < 10 Mio. Franken Fr. 25'000. 10 bis 20 Mio. Franken Fr. 50'000. 20 bis 40 Mio. Franken Fr. 75'000. > 40 Mio. Franken Fr. 100'000. Seite 31

Festlegung der Aktivierungsgrenze Beispiel: Der Rat der Gemeinde Muster hat die Aktivierungsgrenze auf Fr. 100 000. festgelegt. Kommunalfahrzeug Fr. 150 000. Verbuchung über Investitionsrechnung Aufnahme in die Anlagenbuchhaltung Aktivierung und planmässige Abschreibung Dienstfahrzeug Fr. 50 000. Verbuchung über Erfolgsrechnung Seite 32

Werterhaltende Ausgaben werden unabhängig ihrer Höhe direkt in der Erfolgsrechnung verbucht. Wertsteigernd Werterhaltend Modernisierung, Erweiterung, Rationalisierung Sanierung einer Strasse inkl. neuer Kofferung Verlängerung der ursprünglichen Nutzungsdauer Fassaden- oder Dachsanierung eines bestehenden Gebäudes mit zusätzlichen energetischen Massnahmen zusätzlicher Nutzen Instandstellung (Wartung, funktioneller und betrieblicher Unterhalt), Instandsetzung und Erneuerung (Reparaturen, baulicher Unterhalt) Erneuerung eines Strassendeckbelages aufgrund von Winterschäden keine Verlängerung der ursprünglichen Nutzungsdauer Periodischer Neuanstrich der Hausfassade bzw. Neueindeckung des Daches bei einem bestehenden Gebäude kein zusätzlicher Nutzen Seite 33

Geldflussrechnung zur Stärkung der Finanzierungssicht Liquiditätswirksame Ausgaben Liquiditätswirksame Einnahmen Geldfluss aus Betriebstätigkeit Investitionsausgaben Verwaltungsvermögen Investitionseinnahmen Verwaltungsvermögen Geldfluss aus Investitionstätigkeit -65'000.00 110'000.00 45'000.00-35'000.00 5'000.00-30'000.00 Erwirtschaftete Mittel um Investitionen selber zu finanzieren und/oder um Verschuldung abzubauen. 45 000 30 000 = 15 000 Frei verfügbare liquide Mittel (bzw. zusätzlich benötigte) ~ Veränderung der Netto-Verschuldung Rückzahlung Darlehen Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit -10'000.00-10'000.00 Verwendete Mittel für Investitionen Zusätzliche Liquiditätsbeschaffung bzw. -verwendung Total Geldfluss 5'000.00 Zu- bzw. Abnahme der flüssigen Mittel Seite 34

Die Investitionsrechnung zeigt die Investitionsausgaben und -einnahmen auf. Seite 35

Der Anhang legt Zusatzinformationen offen, die zur Beurteilung der Jahresrechnung nötig sind. Seite 36

Konsolidierung bei fehlender Gesamtsicht 1 Bürgerschaft/ Parlament, Rat, engere Verwaltung 2 Rechtspflege und weitere Behörden 3 Selbständige Anstalten und weitere Organisationen Sämtliche Amts- bzw. Dienststellen der Gemeinde (z.b. Betreibungsamt) Gemeindeunternehmen wie Wasser- und Gasversorgung, Elektra Zweckverbände, selbstständige öffentlichrechtliche Unternehmen und Kapitalgesellschaften Nein Nein Ja Kreis Beschreibung Erläuterung Eigene Rechtspersönlichkeit Konsolidierungspflicht Ja, wie heute Der Rat entscheidet Der Rat entscheidet Seite 37

Welche Entscheide hat der Rat beim Übergang auf RMSG zu fällen? Entscheid des Rates Grundlage Entscheid Aufwertung Verwaltungsvermögen (ja/nein/teilweise) Modellrechnungen, Finanz- und Investitionsplanung Entscheid Verwendung Aufwertungsreserve Verwaltungsvermögen Entscheid Verwendung Neubewertungsreserve Finanzvermögen Entscheid Reserve Werterhalt Finanzvermögen Modellrechnungen, Finanz- und Investitionsplanung Neubewertung Finanzvermögen, Finanz- und Investitionsplanung Neubewertung Finanzvermögen, Finanz- und Investitionsplanung Seite 38

Optionen für den Übergang auf RMSG Neubewertung im Übergang Reserve für Einlage im Übergang Verwendung der Reserve Finanzvermögen zwingend vollständige Neubewertung Neubewertungsreserve Optionen: Einlage in Reserve Werterhalt Finanzvermögen Überführung per 31.12. in Ausgleichsreserve Überführung per 31.12. in kumulierte Ergebnisse Verwaltungsvermögen Optionen: keine Neubewertung teilweise Neubewertung vollständige Neubewertung Aufwertungsreserve Optionen: Einlage in kumulierte Ergebnisse oder Auflösung innerhalb von zehn bis 15 Jahren oder teilweise Einlage in kumulierte Ergebnisse und Auflösung bis 15 Jahre (bei Einlage in die kumulierten Ergebnisse ist eine Sperrfrist von 5 Jahren zu beachten). Seite 39

Schaffung von Entscheidungsgrundlagen für den Rat Aufnahme bzw. Neubewertung Finanzvermögen Grundsatz: Das Finanzvermögen ist zwingend neu zu bewerten Die Bewertung erfolgt zum Verkehrswert Beispiele: Vermögenswert flüssige Mittel Finanzanlagen mit Kurswert Grundstücke Definition Verkehrswert Nominalwert Kurswert Amtlicher Verkehrswert Seite 40

Schaffung von Entscheidungsgrundlagen für den Rat Aufnahme bzw. Neubewertung Finanzvermögen Empfehlung : Neubewertungsreserve aus der Neubewertung des Finanzvermögens in die kumulierten Ergebnisse und/oder die Ausgleichsreserve einlegen. Seite 41

Schaffung von Entscheidungsgrundlagen für den Rat Bilanziertes Verwaltungsvermögen neu bewerten Grundsatz: Beim Übergang kann das bilanzierte Verwaltungsvermögen ganz oder teilweise neu bewertet werden. Für die Neubewertung der bilanzierten Vermögenswerte sind je Objekt folgende Angaben erforderlich (aus dem Abschreibungsplan ersichtlich): Anschaffungskosten (netto) Bruttoinvestitionskosten abzüglich erhaltene Investitionsbeiträge Nutzungsbeginn Nutzungsdauer Buchwert Zeitpunkt, ab welchem das Objekt genutzt wird Vom Rat definierte Nutzungsdauer (z.b. Strassen 35 Jahre) Voraussichtlicher Buchwert im Zeitpunkt des Übergangs auf RMSG Seite 42

Schaffung von Entscheidungsgrundlagen für den Rat Bilanziertes Verwaltungsvermögen neu bewerten Empfehlung : Die Neubewertung des bilanzierten Verwaltungsvermögens wird empfohlen. Seite 43

Schaffung von Entscheidungsgrundlagen für den Rat Aufnahme und Neubewertung von bereits abgeschriebenem Verwaltungsvermögens Grundsatz: Beim Übergang kann das bereits abgeschriebene Verwaltungsvermögen ganz oder teilweise neu bewertet werden. Für die Neubewertung von bereits abgeschriebenen Vermögenswerten sind je Objekt folgende Angaben erforderlich: Anschaffungskosten (netto) Bruttoinvestitionskosten abzüglich erhaltene Investitionsbeiträge Nutzungsbeginn Nutzungsdauer Zeitpunkt, ab welchem das Objekt genutzt wird Vom Rat definierte Nutzungsdauer (z.b. Strassen 35 Jahre) Seite 44

Schaffung von Entscheidungsgrundlagen für den Rat Aufnahme und Neubewertung von bereits abgeschriebenem Verwaltungsvermögens Empfehlung : Wesentliche Investitionen der letzten 25 Jahre aufwerten (inkl. Spezialfinanzierungen Klarer, einmaliger Wechsel von HRM1 auf RMSG Kein jahrelanges Mitschleppen von stillen Reserven, Transparenz von Anfang an Aufwertungsreserve so einsetzen, dass Abschreibungen in etwa konstant bleiben Seite 45

Im Übergang wirken sich die Anpassungen in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich aus Anpassung längere Abschreibungsdauern keine Aktivierung werterhaltender Ausgaben Auswirkung auf 1. Stufe ER - (vorübergehend) + (vorübergehend) Auswirkung auf Eigenkapital Neubewertung des Finanzvermögens + Allfällige Aufwertung des Verwaltungsvermögens Festlegung der Aktivierungsgrenze + (vorübergehend) + / - (vorübergehend) + Einflussfaktoren Je kürzer die heutige Abschreibung, desto grösser der Einbruch. Je besser bereits heute umgesetzt, desto geringer die Steigerung. Je grösser die "stillen Reserven", desto grösser der Zuwachs. Je grösser die "stillen Reserven", desto grösser der Zuwachs Je mehr Objekte aufgewertet werden, desto grösser der Zuwachs. Erhöhung gegenüber heute führt zu Aufwandsteigerung. Seite 51

Die RMSG-Umstellung ist auf das Rechnungsjahr 2019 geplant. 2015 2016 2017 2018 2019 Rechtsetzung Vernehmlassung GG 1. KR 2. KR Vernehmlassung FHGV Verabschiedung FHGV Umsetzung Handbuch RMSG Grundlagenschulungen Pilotbetriebe GPK-Handbuch Behördenkurse GPK-Kurse Praxismodule Betrieb Budgetierung Rechnungsführung Abschluss Seite 52

Der Umsetzungsaufwand ist überschaubar und wir unterstützen Sie! Grundlagenschulung Räte Finanzielle Steuerung Kontenrahmen umstellen Anlagenbuchhaltung aufbauen Übergang gestalten Berichterstattung anpassen Grundlagenschulung Finanzverw. Seite 53 Übergang Praxismodule Finanzverwalter/innen Kontenrahmen Anlagenbuchhaltung Berichterstattung

RMSG-Umsetzung in den Pilotgemeinden Soll-Ist-Vergleich AKTIVITÄT Geplant Erfahrungsw ert Ressourcenplanung Vorhandene Ressourcen Personal/Infrastruktur überprüfen + + Bestandesaufnahme Informatik, Prüfung Kauf ++ ++ Kontenplan ++ ++ - +++ Anlagenbuchhaltung + - +++ + (Entscheid Aktivierungsgrenze, Anlagekategorien, Nutzungsdauer etc.) Übergang HRM1/RMSG + - +++ 0 - + (Entscheid Aufwertung VV, Neubewertung FV etc.) Rechtssetzung + nke evtl. Anpassung Gemeindeordnung (Kreditsprechung 3-Stufe) evtl. Erlass Reglement Reserve Werterhalt Finanzvermögen Budget/Rechnungsführung/Berichterstattung +++ nke Legende: 0 = kein zusätzlicher Aufwand + - +++ = minimaler bis erheblicher zusätzlicher Aufwand nke = noch keine Erfahrungswerte Seite 54

Hilfsmittel, welche die Umstellung auf RMSG erleichtern. Website (www.rm.sg.ch) Handbuch RMSG Musterkontenrahmen RMSG Muster, Vorlagen usw. (z.b. Anhang, Geldflussrechnung, Anlagenbuchhaltung) RMSG-Grundlagenschulungen 2016 RMSG-Praxismodule Seite 55