Aktionsplan 2015 Stand Dezember 2014

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Transkript:

Aktionsplan 2015 Stand Dezember 2014

1 Inhalt 1 Ausgangslage... 2 2 Verwendung der finanziellen Mittel... 2 3 Übersicht des Aktionsplans 2015... 3 4 Ziele und Massnahmen im 2015... 3 A1.12 Meldung Adressänderung, Wegzug, Zuzug... 3 B1.06 E-Government-Architektur Schweiz... 4 B1.13 Prozessaustauschplattform für Gemeinden und Kantone... 4 B1.16 Wissensmanagement E-Government Recht... 5 B2.06 Dienst für die Identifikation und Berechtigungsverwaltung... 5 B2.12 Open Government Data (OGD)... 6 B2.14 Umsetzung Cloud Computing-Strategie Schweiz... 7 5 Quick Win -Massnahmen... 7 A1.14 Schweizweiter, einfacher und vernetzter Zugang zu Geobasisdaten, Geodienste und interaktiven Kartenanwendungen durch ein nationales schweizerisches Geoportal... 7 B1.04 Einheitlicher Personen-Identifikator... 8 B2.06 Dienst für die Identifikation und Berechtigungsverwaltung... 8 B2.12 Open Government Data (OGD)... 8 6 Budget... 9

2 1 Ausgangslage E-Government hat zum Ziel, dass sowohl die Wirtschaft als auch die Bevölkerung die wichtigen Geschäfte mit den Behörden elektronisch abwickeln können. Die Behörden ihrerseits sollen ihre Geschäftsprozesse modernisieren und untereinander elektronisch verkehren. Eine effiziente, transparente und kundenfreundliche Verwaltung über alle drei Stufen ist von zentraler Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit in einer globalisierten Wissensgesellschaft und für die Lebensqualität der Bevölkerung. Um E-Government in der Schweiz voranzutreiben, haben Bund, Kantone und Gemeinden ihre gemeinsamen Bestrebungen in der «E-Government-Strategie Schweiz» definiert. Die Organisation und das Vorgehen von Bund, Kantonen und Gemeinden bei der Umsetzung der E- Government-Strategie Schweiz ist in der «Öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz» geregelt. Ein zentrales Element der «Öffentlich-rechtlichen Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz (2007-2015)» ist der Aktionsplan. Der Aktionsplan legt kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen für ausgewählte priorisierte Vorhaben fest. Diese finanziellen Beiträge im Gesamtumfang von 2.4 Millionen Franken pro Jahr werden paritätisch getragen durch Bund und Kantone. Der Aktionsplan wird periodisch geprüft und jährlich vom Steuerungsausschuss E-Government Schweiz aktualisiert. Die Prozesse für die Auswahl der Vorhaben sowie die Erarbeitung, Ausgestaltung und Definition der Massnahmen sind im Umsetzungskonzept zum Aktionsplan festgehalten. Des Weiteren sind in diesem Umsetzungskonzept die Grundsätze und Ziele sowie der Aufbau und Aufnahmekriterien des Aktionsplans festgelegt. Der Aktionsplan 2015 wurde am 30. Mai 2014 ausgeschrieben. Nach einer formalen Prüfung der eingetroffenen Anträge, wurden die Vertreter der Fachgruppe der Kantone am 4. Juli um ihre Stellungnahme gebeten. Am 12. September hat der Expertenrat seine Beurteilung und Empfehlung abgegeben. Das vorliegende Dokument beschreibt die Vorhaben und Massnahmen für das Jahr 2015, die durch den Steuerungsausschuss anlässlich seiner Sitzungen verabschiedet worden sind. 2 Verwendung der finanziellen Mittel Aufgrund der Entwicklung und Umsetzungsmöglichkeiten der einzelnen Massnahmen ist davon auszugehen, dass sich leichte Verschiebungen der effektiven Kosten ergeben können. Um die nötige Flexibilität hoch zu halten, kann die Geschäftsstelle die nicht verwendeten Mittel aus beschlossenen Vorhaben im Sinne des Umsetzungskonzeptes des Aktionsplanes freigeben. Somit können im Laufe des Jahres weitere federführende Organisationen für Ihr Vorhaben Unterstützung beantragen. Eine solche Unterstützung bedingt einen ausgewiesenen Bedarf in mehrere Kantone und ist als sogenannte «Quick Win»-Massnahme qualifiziert. Dies bedeutet, dass die beantragte Massnahme in der Lage sein wird, kurzfristig eine sichtbare Wirkung vorzuzeigen.

3 3 Übersicht des Aktionsplans 2015 Der Steuerungsausschuss hat basierend auf der Ausschreibung des Aktionsplans 2015 entschieden, die folgenden priorisierten Vorhaben zu unterstützen: A1.12 Meldung Adressänderung, Wegzug, Zuzug B1.06 E-Government-Architektur Schweiz B1.13 ech-prozessaustauschplattform für Gemeinden und Kantone B1.16 Wissensmanagement E-Government Recht B2.06 Dienste für die Identifikation und Berechtigungsverwaltung B2.12 Open Government Data (OGD) B2.14 Umsetzung Cloud-Computing Strategie Schweiz Bisher nicht ausgeschöpften Mittel wurden soweit den folgenden Vorhaben zur Verfügung gestellt: A1.14 Schweizweiter, einfacher und vernetzter Zugang zu Geobasisdaten, Geodienste und interaktiven Kartenanwendungen durch ein nationales schweizerisches Geoportal B1.04 Einheitlicher Personen-Identifikator B2.06 Dienst für die Identifikation und Berechtigungsverwaltung B2.12 Open Government Data (OGD) 4 Ziele und Massnahmen im 2015 Im Folgenden werden die Details zu den sechs unterstützten Vorhaben im Rahmen des Aktionsplans dargelegt. A1.12 Meldung Adressänderung, Wegzug, Zuzug Einwohner der Schweiz können den Behörden einen Umzug (Adressänderung innerhalb der Gemeinde, Zuzug, Wegzug) über das Internet bekannt geben. Ein Besuch bei der Wegzugsund Zuzugsgemeinde ist nicht mehr nötig. Die Behörden sorgen dafür, dass alle zu informierenden Verwaltungsstellen die Adressänderung, resp. Wegzugs- / Zuzugsmeldung erhalten (z.b. Steueramt, Militär, Strassenverkehrsamt, Fremdenpolizei etc.) und entlasten so die Einwohner von der Pflicht, selbst zu garantieren, dass alle nötigen Stellen informiert sind. Auf Wunsch wird die Adressänderung auch privaten Unternehmen gemeldet (z.b. Elektrizitätsund Wasserwerke, Telecom-Anbieter). Damit wird ein in Bevölkerungs-Umfragen am häufigsten gewünschte elektronische Behördendienstleistung realisiert. Verband Schweizerischer Einwohnerdienste VSED

4 Projektleitung und Administration, Mitwirkung und Koordination mit anderen Projekten, insbesondere E-Government Services (EGS) Umsetzung und Evaluation der Pilotlösung, sowie Planung der Weiterentwicklung Definition des Moduls zur Adressmeldung an Dritte Umsetzungsbegleitung, unterstützende Massnahmen zum Lösungskonzept und zur Wiederverwendung der Pilotergebnisse bei weiteren Kantonen. Aufbau des Geschäftsmodells, der Trägerschaft und der Betriebsorganisation Aktive Erarbeitung des Projekts im Kernteam des VSED Budget im Rahmen des Aktionsplans 2015: Fr. 550'000.- B1.06 E-Government-Architektur Schweiz Die E-Government-Architektur Schweiz ist die Raumplanung für das E-Government in der Schweiz. Sie schafft die Voraussetzungen dafür, dass bei Bund, Kantonen und Gemeinden autonom Puzzlesteine erstellt werden können, welche zusammen ein funktionierendes, für die Kunden einfach zugängliches und effizient nutzbares E-Government-Angebot ergeben und innerhalb der Verwaltung ohne Medienbrüche verarbeitet werden können. Die Architektur trägt dazu bei, dass Lösungen mehrfach genutzt und Konstruktionsfehler vermieden werden. Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB Unterstützung der federführenden Organisationen, der Kantone und Gemeinden bei der Planung und Umsetzung der E-Government-Architektur. Leitung der ech-fachgruppe Swiss E-Government Architecture Community SEAC. Budget im Rahmen des Aktionsplans 2015: 170 000.- B1.13 Prozessaustauschplattform für Gemeinden und Kantone Das Geschäftsprozessmanagement ist ein Schlüsselfaktor einer modernen, und effizienten Verwaltung für die kundenorientierte Leistungserstellung in ebenen-übergreifenden Prozessen. Auf der Prozessaustauschplattform werden schweizweit Prozessbeschreibungen von Gemeinden und Kantonen publiziert und ausgetauscht. Die Gemeinden und Kantone dokumentieren Ihre Prozesse nach ech-standards und publizieren diese auf der Plattform. Behörden nutzen die Prozessbeschreibungen der Plattform und können dadurch rasch und kostengünstig ihre eigenen Prozesse einheitlich dokumentieren, anpassen und pflegen. Verein egov Schweiz

5 Aufbau der Finanzierung Bildung einer Community Prozesserarbeitung Marketingmassnahmen umsetzen Budget im Rahmen des Aktionsplans 2015: 50 000.- B1.16 Wissensmanagement E-Government Recht Geeignete Hilfsmittel unterstützen die Beteiligten an E-Government-Vorhaben bei Fragestellungen betreffend Rechtsgrundlagen. Der spezifische Wissenstransfer wird massgebend vereinfacht und beschleunigt. Die benötigten Massnahmen können früh eingeleitet werden, ohne Projekte zu verzögern. Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB Pflege, Nachführung und Ausbau der Wissensplattform Aufbau einer juristischen Basisdienstleistung für E-Government Projekte Budget im Rahmen des Aktionsplans 2015: 155 400.- B2.06 Dienst für die Identifikation und Berechtigungsverwaltung Identifikationsdienste versehen die am elektronischen Behördenverkehr beteiligten Partner (wo nötig auch Maschinen) mit unverwechselbaren elektronisch übermittelbaren Identifikatoren. Mit Hilfe dieser Identifikatoren können die Partner zuverlässig erkennen, mit wem sie kommunizieren. Autorisierungsdienste definieren, welche Rechte die so identifizierten Partner haben und stellen sicher, dass ein Teilnehmer am elektronischen Behördenverkehr nur Daten einsehen und Leistungen beziehen kann, wenn er dazu berechtigt ist. In einem ersten Schritt sind die Voraussetzungen zu schaffen, damit Kantone, Gemeinden und der Bund übergreifende Identifikations- und Berechtigungsverwaltungs-Dienste (IAM) erstellen können. Insbesondere sind die notwendigen Standards zu erarbeiten und die Interoperabilität zwischen verschiedenen Lösungen zu fördern. Staatssekretariat für Wirtschaft SECO

6 Detaillierte technische Spezifikation zur Umsetzung der im Bereich IAM-Architektur vorliegenden Standards. Implementierung der zentralen Elemente der IAM-Föderation gem. der Spezifikation im Bericht "Spezifikation EGS Identity Föderation" durch die IAM-Vermittlerinfrastruktur. Es handelt sich dabei um die zentrale Infrastruktur-Komponente. Kommunikationsmassnahmen, die sicherstellen, dass Anbieter und Nutzer eines IAM- Dienstes die Vorgaben des Standards kennen und dementsprechend konform entwickeln. Bestimmung der Betreiber-Organisation für die IAM-Vermittler-Infrastruktur und Unterstützung des produktiven Starts. Begleitung der Pilotphase vor der Einführung, mit einer überschaubaren Anzahl an Teilnehmenden (Service Provider und Kunden). Institutionelle und rechtliche Ausgestaltung Budget im Rahmen des Aktionsplans 2015: 250 000.- B2.12 Open Government Data (OGD) Daten, die im Rahmen der Verwaltungstätigkeit entstehen, können von Nutzen für die Bevölkerung und Wirtschaft sein, wenn sie als offene Daten (Open Government Data, OGD) publiziert werden. Gemäss der vom Bundesrat verabschiedeten Open-Government-Data-Strategie Schweiz 2014 e 2018 soll der Zugang zu Behördendaten ausgebaut und das Potenzial von OGD in der Schweiz realisiert werden. Dafür sollen die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Rahmenbedingungen analysiert und wo sinnvoll angepasst werden. Eine zentrale OGD Infrastruktur ( OGD-Portal Schweiz ), welche die Auffindbarkeit und Nutzungsmöglichkeit der Daten erhöht, soll aufgebaut und betrieben werden; die Verwendung der Daten soll durch freie Nutzungsbedingungen unterstützt und die Datenpublikation durch schweizweit geltende Standards koordiniert werden; ein kontinuierlicher Dialog mit den Datenanwendern zur stetigen Weiterentwicklung des Datenangebots und zur Etablierung einer Open-Data-Kultur soll geführt werden. Im Interesse einer nationalen Umsetzung von OGD ist eine aktive Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden anzustreben. Schweizerisches Bundesarchiv BAR Aufbau und Weiterentwicklung des OGD-Portals für die schweizerischen Behörden Zusammenarbeit mit den Datenanwendern zur Bekanntmachung der OGD und zur Etablierung einer Open-Data-Kultur Erstellung von Hilfsmitteln für die Publikation von OGD Budget im Rahmen des Aktionsplans 2015: 360 000.-

7 B2.14 Umsetzung Cloud Computing-Strategie Schweiz Die Schweizer Behörden nutzen im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen für die IKT- Unterstützung ihres Geschäfts Cloud-Dienste, wenn diese betriebswirtschaftlich vorteilhaft und angemessen sicher sind. Sie stellen, wo dies wirtschaftlich vertretbar ist und für die Kunden einen Mehrwert bringt, ihre Leistungen in Form von Cloud-Diensten zur Verfügung. Es stehen Hilfsmittel bereit, die den Behörden die Auswahl von geeigneten und angemessen sicheren Cloud-Angeboten und den Vertragsabschluss mit Cloud-Anbietern erleichtern. Rechtliche Grundlagen für den verantwortungsbewussten Einsatz von Cloud-Technologie, sind geschaffen. Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB Erarbeiten von Hilfsmitteln für den Cloud-Einsatz der Schweizer Behörden und operationelle Unterstützung der Fachgruppe Cloud-Computing. Budget im Rahmen des Aktionsplans 2015: 70 000.- 5 Quick Win -Massnahmen A1.14 Schweizweiter, einfacher und vernetzter Zugang zu Geobasisdaten, Geodienste und interaktiven Kartenanwendungen durch ein nationales schweizerisches Geoportal Über Geoportale können unterschiedliche Zielgruppen mit Geodiensten und interaktiven Kartenanwendungen im Internet bedient werden. Der Metadatendienst gibt Auskunft über Art, Verfügbarkeit und Qualität von Geodaten. Über Vertriebsdienste können Geodaten online bezogen werden. Mit Visualisierungs- und Suchdiensten können einfache interaktive Kartenanwendungen als Bürgerinformationssysteme im Internet bereitgestellt werden (z.b. Inventare, Gefahrenkarten, Überschwemmungskarten, Pegelstände von Gewässern, Geoinformationen über Luft, Boden, Wasser, Raumplanung, Amtliche Vermessung etc.). Über Geoportale und die Grundinfrastruktur erfolgen der vernetzte Zugang und die Online-Bewirtschaftung der Geobasisdaten. e-geo.ch, Swisstopo Finanzierung eines Projektleiters für die Umsetzung in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik (BFS) Budget im Rahmen des Aktionsplans 2015: 50 000.-

8 B1.04 Einheitlicher Personen-Identifikator Zahlreiche Verwaltungen und Register (Zivilstandswesen, Einwohnermeldewesen, Stimmregister, Steuerverwaltungen, Institutionen der Sozialversicherungen, Handelsregister) tauschen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Personendaten untereinander aus. Ab dem 1. Juli 2008 wird eine neue 13-stellige, anonyme AHVNummer eingeführt. Das Registerharmonisierungsgesetz regelt die Nutzung der AHV-Nummer als Personenidentifikator, was die Nutzung vorhandener Informationen in den vielfältigen Registern markant verbessert. Wo die gesetzliche Grundlage besteht, kann der Datenaustausch automatisiert (elektronisch) erfolgen, was zu erheblichem Effizienzgewinn und einer besseren Datenqualität führt. Federführende Organisation Bundesamt für Statistik Beitrag zur Erarbeitung einer Studie zur Verwendung der AHV-Nr. Budget im Rahmen des Aktionsplans 2015: 10 000.- B2.06 Dienst für die Identifikation und Berechtigungsverwaltung Zielzustand Siehe Seite 5 Federführende Organisation Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Erweiterung und Beschleunigung der bereits beschlossenen Massnahmen durch zusätzlichen Ressourcen Budget im Rahmen des Aktionsplans 2015: 254 000.- B2.12 Open Government Data (OGD) Zielzustand Siehe Seite 6 Schweizerisches Bundesarchiv BAR Erweiterung des Open Government Data Portals mittels einer Schnittstelle zur automatisierten Veröffentlichung von Meteoschweiz-Daten Budget im Rahmen des Aktionsplans 2015: 35 000.-

9 6 Budget Die Zuteilung der finanziellen Mittel im Aktionsplan 2015 wurde wie folgt entschieden: Vorhaben Bezeichnung Betrag [CHF] A1.12 Meldung Adressänderung, Wegzug, Zuzug 550 000.- B1.06 E-Government-Architektur Schweiz 170 000.- B1.13 Prozessaustauschplattform 50 000.- B1.16 Wissensmanagement E-Government Recht 155 400.- B2.06 Identifikation und Berechtigungsverwaltung (IAM) 250 000.- B2.12 Open Government Data (OGD) 360 000.- B2.14 Umsetzung Cloud-Computing Strategie 70 000.- Bisherige Quick Win Vorhaben A1.14 Schweizweiter, einfacher und vernetzter Zugang zu Geobasisdaten, Geodienste und interaktiven Kartenanwendungen durch ein nationales schweizerisches Geoportal 50 000.- B1.04 Einheitlicher Personen-Identifikator 10 000.- B2.06 Dienst für die Identifikation und Berechtigungsverwaltung 254 000.- B2.12 Open Government Data (OGD) 35 000.- Summe Vorhaben 1 954 400.- Begleitung und Controlling (max. 8% Budget) 1 192 000.- Reserve 253 600.- Total 2 400 000.- 1 «Öffentlich-rechtliche Rahmenvereinbarung über die E-Government Zusammenarbeit in der Schweiz (2007-2015)», verfügbar unter egovernment.ch/de/grundlagen/rahmenvereinbarung.php

Impressum Herausgeberin: Geschäftsstelle E-Government Schweiz Informatiksteuerungsorgan des Bundes ISB Schwarztorstrasse 59 CH-3003 Bern info@egovernment.ch www.egovernment.ch Auflage: Dezember 2014 Copyright E-Government Schweiz