eoperations Schweiz Organisation und Finanzierung gemeinschaftlich genutzter E-Government Lösungen

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1 Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Zentrale Dienste eoperations Schweiz Organisation und Finanzierung gemeinschaftlich genutzter E-Government Lösungen

2 Agenda Ausgangslage Stand des Vorhabens Funktionsweise Nutzen Daniel Gruber 2

3 Projektidee Grundfunktionen E-Government Zusammenarbeit Steuerung Trägerschaften - Strategie - Information - Koordination strategisch Fachgruppen, Arbeitsgruppen, etc. Umsetzung - Organisation - Finanzierung - Betrieb? operativ Bund Kantone Gemeinden Organisationen Gemeinwesen Standardisierung - Recht - Prozesse - Semantik /Technik normativ egov IT-Anbieter Arbeitsgruppen Daniel Gruber 3

4 Vorhaben eoperations Schweiz Auftrag Bundesratsbeschluss vom 29. August 2012 Priorisiertes E-Government Vorhaben eröffnen Interesse klären und Grundlagen erarbeiten Berichterstattung an Steuerungsausschuss E-Government Schweiz Ziel Projekt Entscheidungsgrundlagen und Lösungskonzept Stand Konzeptbericht Businessplan Integration E-Government Schweiz Definition Folgeprojekt Daniel Gruber 4

5 Rahmenvereinbarung E-Government Vorschlag neue Rahmenvereinbarung Art. 9 Betriebliche Abwicklung gemeinschaftlicher E-Government-Vorhaben Bund und Kantone schaffen die Voraussetzungen für die Organisation, die Finanzierung und den Betrieb von Querschnittsleistungen, Basisinfrastrukturen und weiteren Leistungsangeboten. Konzeptionelle Vorarbeiten Priorisiertes E-Government Vorhaben B1.15 eoperations Schweiz Fokus: Aufbau Organisation Ziel: organisatorische, finanzielle, betriebliche Abwicklung von gemeinschaftlichen IT-Vorhaben unterstützen und vereinfachen Daniel Gruber 5

6 Was ist eoperations Schweiz? eoperations Schweiz ist eine Organisation, die von Bund und Kantonen gemeinsam aufgebaut wird kann als Organisationsgefäss für die gemeinschaftliche Entwicklung und Nutzung von IT-Lösungen genutzt werden bietet Dienstleistungen rund um die Abwicklung von IT-Kooperation an adressiert typische Herausforderungen der behördenübergreifenden IT-Zusammenarbeit, u.a. Überführung von Projekten in den kooperativen Betrieb Definition Betriebsverantwortung und Kooperationsmodelle Aufbau und Sicherstellung geeigneter Betriebsstrukturen nachhaltige Finanzierungsmodelle für Weiterentwicklungen gemeinsame Beschaffungen, etc. kann die Rolle einer nationalen Betriebsorganisation im E-Government übernehmen Daniel Gruber 6

7 Um welche Vorhaben geht es? eoperations Schweiz arbeitet nachfrageorientiert steht für gemeinschaftliche Vorhaben zur Verfügung, die einen Bedarf sehen kann von Verwaltungen aller föderaler Ebenen beauftragt werden Gemeinschaftliche Vorhaben Im Vordergrund stehen IT-Lösungen: die von der Verwaltung zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben eingesetzt werden die von mehreren Verwaltungen gemeinsam realisiert bzw. betrieben werden die von einer Verwaltungsstelle angeboten und von anderen für die eigene Leistungserbringung genutzt werden Daniel Gruber 7

8 Welche Leistungen werden angeboten? Modulare Dienstleistungen (nach Phase Kooperation / Projekt) u.a. Beschaffung durchführen (Anforderungen, Ausschreibung, Evaluation, Zuschlag, Verträge, etc.) Kooperationsmanagement Konzeption Kooperationsmodell Finanzierungsmodell Vereinbarung Abwicklung Partnermanagement Serviceorganisation Finanzmanagement Planung Verrechnung / Inkasso Verwaltung Servicemarketing Reporting Vereinbarung / Steuerung Planung IT- Kooperation Weiterentwicklung / Ablösung IT-Kooperation IT-Lösung Betrieb Entwicklung Serviceerbringung / Nutzung Projekt- und Servicemanagement Beschaffung Einführung Konzeption Projektplanung Betriebsorganisation Evaluation Abwicklung Beschaffung Projektmanagement Servicemanagement Anforderungsmanagement Release Management Change Management etc. Partnermanagement Betriebsorganisation Nutzermanagement Dienstleistermanagement Suppprt Daniel Gruber 8

9 Was ist der Nutzen? Nutzen für Auftraggeber senkt Aufbaukosten für Kooperationen Modellhafte Lösungen Vereinbarungen statt Trägerschaften vereinfacht Abwicklung von Kooperationen Betriebspartner und Dienstleistungen ermöglicht Synergieeffekte und Professionalisierung Zugang zu / Auslastung von benötigten Ressourcen (Spezialisten) Übergreifende Leistungen (Support) Entlastung Fachspezialisten (Administration) vereinfacht Finanzierung und erhöht Planungssicherheit Rückstellungen pro Service / Vorinvestitionen Wirtschaftlicher Nutzen vereinfacht Aufbau und Abwicklung von Kooperationen Indirekt: Entwicklungs- und Betriebskosten senken Daniel Gruber 9

10 Wie erfolgt die Leistungserbringung? Technische Leistungen erbringt eoperation Schweiz in Zusammenarbeit mit Dritten (öffentliche / private IT-DL) Die Vertragsgestaltung ist abhängig vom Umfang des Mandats Variante 1: ohne Vollmacht zum Vertragsabschluss Serviceorganisation eoperations Schweiz IT-Dienstleister Öffentliche DL Mandats- Vertrag unterzeichnet / -n Geschäftsleitung Mustervertragsgrundlage Private DL mit Ausschreibung unterzeichnet / -n Standardvertrag gemäss hängt ab von Beteiligten: Sitz Hauptauftraggeber / gem. Trägerschaften Vorgaben Beschaffung VÖB / IVÖB BÖB eoperations Schweiz macht die Beschaffung für einen Mustervertrag Jede Partei der Serviceorganisation unterzeichnet einen separaten Vertrag Daniel Gruber 10

11 Wie erfolgt die Leistungserbringung? Technische Leistungen erbringt eoperations Schweiz in Zusammenarbeit mit Dritten (öffentliche / private IT-DL) Variante 2: mit Vollmacht zur Vertragsunterzeichnung Serviceorganisation sind / ist Auftraggeber von Mandats- Vertrag + unterzeichnet / -n eoperations Schweiz ist Auftraggeber von Vertrag unterzeichnet IT-Dienstleister Öffentliche DL Geschäftsleitung Private DL mit Ausschreibung Schweiz macht die Beschaffung direkt eoperations Schweiz unterzeichnet für die Serviceorganisation Daniel Gruber 11

12 Wie erfolgt die Beauftragung? Beauftragung erfolgt vergaberechtsfrei Gutachten WEKO Fragestellung: «Das Projekt soll so konzipiert sein, dass die öffentlichen Kunden (Bund, Kantone, Gemeinden) vergaberechtsfrei Leistungen bei eoperations beschaffen können und eoperations ihre eigenen Einkäufe sowie Beschaffungen für ihre öffentlichen Kunden gemäss dem Vergaberecht öffentlich ausschreibt. Im Zentrum steht die Frage, ob das Projekt des BJ mit den Vergaberechtsbestimmungen von Art. 5 BGBM vereinbar ist.» Prüfung: Binnenmarktrechtliche Vergaberegeln ln-house-ausnahme Quasi-in-house-Ausnahme ln-state-ausnahme nach Rechtslage EU nach dem Kriterium des Leistungsflusses innerhalb der Staatssphäre Daniel Gruber 12

13 Wie erfolgt die Beauftragung? Anforderungen an vergaberechtsfreie Beauftragung durch Bund, Kantone oder Gemeinden (auch Nicht-Träger) möglich, wenn sich eoperations Schweiz an folgende Voraussetzungen der Instate-Ausnahme hält (WEKO, Rz 89): a) beschafft eigene Bezüge nach Vergaberecht, b) ist rein öffentlich (keine privaten Beteiligten), c) entfaltet ausschliesslich Tätigkeiten für öffentliche Auftraggeber, d) die im öffentlichen Interesse stattfinden und e) auf nicht-kommerzieller Basis abgewickelt werden. Daniel Gruber 13

14 Was ist der erwartete Effekt? aus beschaffungsrechtlicher Sicht Bündelung Bessere Konditionen Kompetenzsteigerung Erleichterung Sicherstellung von korrekten Verfahren Entlastung von administrativen Aufgaben Daniel Gruber 14

15 Fragen / Diskussion??? Kontakt daniel.gruber@bj.admin.ch Informationen Daniel Gruber 15

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