Wallhecken im Ammerland. Entstehung Pflege Nutzung Neuanlage

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Transkript:

Wallhecken im Ammerland Entstehung Pflege Nutzung Neuanlage

Vorwort Wallhecken sind wertvolle Bestandteile unserer Kulturlandschaft. Sie prägen unsere Landschaft und durchziehen das intensiv von Menschen genutzte Land wie Lebensadern und verbinden Lebensräume wildlebender Tier- und Pflanzenarten. Deshalb werden die Wallhecken im Landkreis Ammerland seit 1993 mit großem Aufwand saniert. Uns ist es ein besonderes Anliegen, auf die Schönheit und Bedeutung dieses wertvollen Lebensraumes sowie auf die Notwendigkeit seines Schutzes hinzuweisen. Dazu soll diese Information über Wallhecken im Landkreis Ammerland beitragen. Jörg Bensberg Landrat

Entstehung und Bedeutung Im Mittelalter wurden Wallhecken um die gemeinschaftlich bewirtschafteten Dorfäcker (Esche) zum Schutz gegen das auf der Allmende (gemeinschaftlich genutzte Grünlandflächen) weidende Vieh angelegt. Diese Wallhecken haben meistens einen geschwungenen Verlauf. Der größte Teil der Wallhecken entstand auf der Geest bei der Ausgrenzung von Placken aus dem seinerzeit herrenlosen Land (alte Kampwälle) und bei der Aufteilung

der gesamten Gemeinheit zu Beginn des 19. Jahrhunderts (neue Kampwälle). Mit der Besitzzuweisung war die Pflicht verbunden, das neue Land einzufrieden (einzuwallen). Die Kampwälle verlaufen meistens gerade. In den Niederungen der Fließgewässer (Bäken) und im Moor hat es dagegen nie Wallhecken gegeben. Gut erhaltene Baum-Strauch-Wallhecke (Finke, 2015)

Die Wallhecken dienten den Bauern - als lebende, dicht bewachsene Zäune gegen das auf der Allmende weidende Vieh, - als Besitzgrenze, - als Lieferant für Brenn- und Bauholz. Durch die Vermessungstechnik und durch die Entwicklung des Drahtzaunes verringerte sich die Bedeutung der Wallhecke als Eigentumsbegrenzung und als Einzäunung. Viele Wallhecken wurden bei der Zusammenlegung von landwirtschaftlichen Nutzflächen beseitigt. Es wurden seit 1940 ca. 23% der Wallhecken im Ammerland einplaniert bzw. abgegraben. Heute sind die Wallhecken Landschaftselemente von landschaftsgestalterischem, ökologischem und wirtschaftlichem Wert. Sie prägen das Landschaftsbild des Ammerlandes und machen unseren Landkreis attraktiv für den Tourismus. Sie gliedern den Naturraum und gestalten die kleinräumigen Strukturen mit vielen unterschiedlichen Nutzungsarten.

4 3 2 1 Die Abbildung zeigt die vielseitigen Strukturen (1 Boden -, 2 Kraut -, 3 Strauch und 4 Baumschicht) einer Wallhecke (Quelle: Merkblatt 13 Hecken der biologischen Schutzgemeinschaft Hunte Weser-Ems (BSH), 1982) Die Wallhecken haben weitgehend großflächige Monokulturen im Ammerland verhindert und machen unsere Region insbesondere für den Fahrradtourismus so reizvoll.

Ferner verhindern sie als Windschutz Bodenverwehungen und bieten in sehr großem Maße wildlebenden Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Sie dienen durch ihre Linienstruktur der Vernetzung von Biotopen innerhalb der intensiv genutzten und artenarmen landwirtschaftlichen Nutzflächen. Lokal erhöhen sie die Niederschläge und die Taubildung und setzen die Verdunstung des Bodenwassers herab. Gesetzlicher Schutz und Verbote Die Wallhecken sind schon seit über 80 Jahren gesetzlich geschützt. Die Verordnung zur Erhaltung der Wallhecken vom 29.11.1935 wurde 1981 durch 33 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes ersetzt. Seit 2010 ist das aktuelle Bundesnaturschutzgesetz in Kraft, das zusammen mit 22 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes den Schutz der Wallhecken regelt. Danach werden Wallhecken als mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle, die als Einfriedung dienen oder dienten beschrieben. Folgende Tatbestände müssen in der Regel vorliegen, um von einer Wallhecke sprechen zu können: 1. Es muss sich um eine Erdaufschüttung zu einem Wallkörper handeln. 2. Der Wall muss mit Sträuchern oder Bäumen bewachsen sein.

3. Der Wall muss einer Einfriedung dienen oder zu diesem Zwecke errichtet worden sein (Oldenburgische Landschaft 1987). Der Landkreis Ammerland hat am 25.02.2011 das Wallheckenkataster öffentlich bekannt gemacht. Die Wallhecken sind für unsere Landschaft ein altes Kulturgut. Um dieses zu erhalten, ist untersagt: - Wallhecken zu beseitigen, - Handlungen vorzunehmen, die das Wachstum der auf dem Wallkörper vorhandenen Bäume und Sträucher beeinträchtigen, - Wallhecken zu überweiden oder Gehölze durch das Vieh abfressen zu lassen, - das trockene Gras auf der Wallhecke abzubrennen, - Pflanzenschutzmittel auf Wallhecken anzuwenden. Die Anlegung von Durchfahrten ist der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland vorher anzuzeigen. Die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden sie auf der Internetseite: www.ammerland.de.

Zustand der Wallhecken im Ammerland Im Landkreis Ammerland gibt es derzeit noch über 1.000 km Wallhecken. Viele Wallhecken zeigen Schäden, wie z.b. den Verfall des Wallkörpers, Viehbiss oder eingewachsene Drähte an den Bäumen. In Einzelfällen werden widerrechtlich Abfälle auf ihnen entsorgt. Häufig sind die Wälle nur mit Bäumen bewachsen, die Strauchschicht fehlt. Viele Wallhecken haben erhebliche Schäden und sind akut in ihrem Bestand gefährdet. Mangelnde Nutzung und Pflege führen dazu, dass sich die Wälle abflachen und das Zurückschneiden unterbleibt, so dass Bäume und Sträucher durchwachsen.

Nutzung von Wallhecken Erlaubt ist die Nutzung der Bäume und Sträucher, wenn deren Nachwachsen nicht behindert wird. Eine Beseitigung der auf dem Wallkörper vorhandenen Gehölze ist nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar erlaubt. Es dürfen nur vereinzelt Bäume gefällt werden, ohne das Landschaftsbild nennenswert zu beeinträchtigen. a) Pflege allgemein Pflege von Wallhecken Für den Erhalt ist eine regelmäßige Pflege notwendig. Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen an Wallhecken sind nur in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar erlaubt, damit z.b. keine Brutvögel gestört werden. Zur Pflege gehören - das Zurückschneiden von Sträuchern und strauchförmigen Bäumen in etwa 10jährigem Turnus (Aufden-Stock-setzen), - die einzelstammweise Entnahme von Großbäumen zur Förderung der Strauch- und Krautschicht,

- das Auszäunen der Wallhecken, wenn die angrenzenden Flächen beweidet werden sollen (optimaler Abstand des Zaunes zum Wallheckenfuß ca. 1,00 m), - das Wiederaufsetzen eines teilweise abgetragenen Walles, - das Bepflanzen mit standortgerechten Laubgehölzen. b) Wallheckenpflege mit Hilfe des Landkreises Ammerland Der Landkreis Ammerland hat im Jahre 1993 mit der Sanierung von stark verfallenen Wallhecken begonnen. Die Finanzierung erfolgt durch Ausgleich- und Ersatzgelder; für die Eigentümer fallen keine Kosten an. Die Pflegemaßnahmen werden in erster Linie in Wallheckengebieten mit überwiegend stark geschädigten Wallhecken und lückenhaftem Bestand durchgeführt. Die folgenden Fotos zeigen ein Beispiel von Wallhecken vor und nach bzw. während und nach den durchgeführten Pflegearbeiten.

Wallhecken vor der Sanierung Nach den Arbeiten

Doppelwall nach durchgeführter Maßnahme 2015 (Finke, 2015) Wallhecke während der Sanierungsmaßnahmen durch Mitarbeiter des Maschinenrings (Winter 2004/2005)

c) Neuanlage einer Wallhecke Der Landkreis Ammerland erstellt auch neue Wallhecken. Ein neuer Wall sollte mit vorhandenen Feldgehölzen oder anderen Wallhecken in Verbindung stehen. Dem Grundstückseigentümer entstehen für die Errichtung keine Kosten. Der Wall wird aus dem Grabenaushub oder sonstigem Bodenmaterial aufgeschichtet und leicht verdichtet, um Hohlräume zu vermeiden. Höhe Sohlbreite Kronenbreite ca. 1,00 m bis 1,50 m ca. 2,00 m bis 2,50 m ca. 0,50 m bis 1,00 m Querschnitt einer neu angelegten Wallhecke Quelle: Landkreis Ammerland, 2015, alle Angaben in Metern

Auch einzelne Äste oder Stubben können Verwendung finden. Der neue Wall sollte sich vor der Bepflanzung ein Jahr lang setzen. Als Abstand sind bei einer Neupflanzung für Sträucher 1,50 m und für Bäume 5,00 m zu wählen. Die Sträucher sollten in Gruppen von 4 bis 6 Pflanzen gleicher Art auf Lücke gepflanzt werden. Die Pflanzenauswahl sollte an benachbarte Wallhecken angepasst werden. Folgende Pflanzen werden empfohlen: Bäume: Feldahorn (Acer campestre) Hängebirke (Betula pendula) Hainbuche (Carpinus betulus) Rotbuche (Fagus sylvatica) Stieleiche (Quercus robur) Vogelbeere (Sorbus aucuparia) Sträucher: Efeu (Hedera helix) Faulbaum (Frangula alnus) Gemeiner Schneeball (Viburnum opulus) Hasel (Corylus avellana) Hundsrose (Rosa canina)

Kreuzdorn (Rhamnus cartaticus) Schlehe (Prunus spinosa) Schwarzer Holunder (Sambucus nigra) Stechpalme (Ilex aquifolium) Traubenkirsche (Prunus padus) Vogelkirsche (Prunus avium) Waldgeißblatt (Lonicera peryclymenum) Weißdorn (Crataegus levigata und monogyna) Gut erhaltene Wallhecke am Acker mit Baum- und Strauchschicht (Bild Finke, 2015)

Für weitere Fragen und Informationen im Zusammenhang mit den Wallhecken ist der Landkreis Ammerland, Amt für Umwelt und Wasserwirtschaft, zuständig. Auf Wunsch werden auch Beratungen vor Ort durchgeführt. Rufen Sie uns an. Die Naturschutzbehörde erreichen Sie unter Tel. 04488-560.

Landkreis Ammerland Ammerlandallee 12 26655 Westerstede Telefon: 04488 56-0 Fax: 04488 56-444 www.ammerland.de