Allgemeine Geschäftsbedingungen



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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Solutions S.A. für die Verschaffung von Telekommunikationsdienstleistungen. Solutions S.A. ist eine Aktiengesellschaft (S.A.) nach luxembourgischen Recht mit Sitz in L-5366 Munsbach, 267, Zone Industrielle. I: Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gemeinsam mit den jeweiligen Orderforms und der Geheimhaltungsvereinbarung Bestandteil des Rahmenvertrages. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, welche im Widerspruch zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen oder diese ergänzen, werden nicht Bestandteil dieser Vereinbarung, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. II: Gegenstand der Vereinbarung- Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 1. Mitwirkungspflichten des Kunden: Der Kunde verpflichtet sich, Solutions S.A. mit allen notwendigen Informationen zu versorgen, die im Zusammenhang mit der Dienstverschaffung von Telekommunikationsdienstleistungen stehen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind. Dazu gehören auch die Informationen, die für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen Solutions S.A. und dem Kunden notwendig sind. Der Kunde wird Solutions S.A. auch über alle Veränderungen, die während der Vertragslaufzeit entstehen und im Zusammenhang mit der Telekommunikationsdienstleistung stehen, in Kenntnis setzen. 2. Dienstverschaffung durch Solutions: Solutions S.A. wird dem Kunden Telekommunikationsdienstleistungen verschiedener Lieferanten entsprechend den Vereinbarungen in dem jeweiligen Orderform zur Verfügung stellen. Dabei entspricht der von Solutions S.A. zur Verfügung gestellte Service der verschiedenen Lieferanten genau dem Service des jeweiligen Lieferanten. Die verschiedenen Service sind im Anhang beschrieben. Solutions S.A. wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles tun, damit der Service spätestens am Ready for Service Date dem Kunden zur Verfügung stehen wird. Voraussetzung hierfür ist: - der Kunde hat Solutions S.A. alle erforderlichen Informationen mitgeteilt und - die Bereitstellung des Services durch den Lieferanten ist technisch und wirtschaftlich möglich. page 1 of 7

Die Bereitstellung des Services wird dem Kunden angezeigt. Der Dienst gilt mit Datum der Anschlussmitteilung als vertragsgemäß übergeben und abgenommen. Falls der Service nicht den Spezifikationen der Service Level Agreements des Lieferanten entsprechen sollte, so wird der Kunde dem Lieferanten eine angemessene Frist setzen, damit dieser erforderliche Nachbesserungsarbeiten durchführen kann. Im Bemühen um eine ständige Verbesserung des Services kann Solutions S.A. gemeinsam mit dem entsprechenden Lieferanten die vereinbarten Telekommunikationsdienstleistungen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, sowie die Service Level Agreements verändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. 3. Instandhaltung und Service Qualität: Bei der Dienstverschaffung des Services ist beiden Parteien bewusst, dass es technisch unmöglich ist, den Service fehlerfrei zur Verfügung zu stellen. Solutions S.A. gewährleistet die Leistungserbringung entsprechend den jeweiligen Service Level Agreements der Lieferanten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Lieferant ganz oder teilweise den Service in einem verhältnissmässigen Rahmen einstellen oder modifizieren kann um Änderungen an den vereinbarten Telekommunikationsdienstleistungen vorzunehmen, falls dies aufgrund gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben erforderlich wird. 4. Entgelt und Zahlungsbedingungen 4.1. Entgelt und Abrechnungszeitraum Der Kunde verpflichtet sich das im Orderform vereinbarte Entgelt ohne Abzüge an Solutions S.A. zu zahlen. Sollte der Kunde auch einen variablen Teil eines Services als Leistung beziehen, so richtet sich das Entgelt nach der tatsächlichen Nutzung innerhalb eines Monats, über deren Höhe Solutions S.A. von dem jeweiligen Lieferanten informiert wird. Der Kunde hat auch für nachträgliche Korrekturen dieses tatsächlichen Verbrauchs durch den Lieferanten einzustehen. Rechnungsstellung erfolgt jeweils am Ende eines Monats und der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Ready for Service Date, oder, falls diese Datum nicht eingehalten wurde, mit dem Datum der tatsächlichen Bereitstellung. Ausschlaggebend ist hierbei das Datum, welches Solutions S.A. durch den entsprechenden Lieferanten mitgeteilt worden ist. Abweichung im jeweiligen Orderform werden vorbehalten. Das nutzungsabhängige Entgelt wird jeweils im darauffolgenden Monat in Rechnung gestellt. Im dem Fall, dass der Service nicht über den Zeitraum eines ganzen Monats geliefert wird, erfolgt ein entsprechender prozentualer Abzug. 4.2. Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer Die Rechnung enthält die anfallende Mehrwertsteuer und sonstige Abgaben oder Steuern. page 2 of 7

Für Kunden, die ihren Sitz nicht in Luxembourg haben, kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen entsprechend dem Orderform eine Rechnung gestellt werden, die weder eine Mehrwertsteuer noch sonstige Abgaben oder Steuern enthält. 4.3. Zahlung und Zahlungsverzug Jede Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum in der im Orderform vorgesehenen Art, im Zweifel per Überweisung, zahlbar. Abweichungen im jeweiligen Orderform werden vorbehalten. Im Fall des Zahlungsverzugs ist Solutions S.A. berechtigt, - die Verschaffung des Dienstes einzustellen und diesen dem Kunden zu entziehen - Mahngebühren und Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben - jede Gutschrift, die dem Kunden ggf. im Rahmen der jeweiligen Service Level Agreements zusteht, in dem Fall einzubehalten, dass der Kunde sich mindestens 30 Tage im Verzug befindet - alle Gutschriften mit den noch offenen Beträgen in der nächsten Rechnung zu verrechnen. Gegen Entgeltforderungen von Solutions S.A. kann der Kunde nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 4.4. Verschulden des Kunden Falls der jeweilige Lieferant dem Kunden den Service zu dem vereinbarten Ready for Service Date aufgrund des Verschuldens des Kunden nicht zur Verfügung stellen kann, behält sich Solutions S.A. das Recht vor, dem Kunden den Zeitraum bis zur Verschaffung des Dienstes in Rechnung zu stellen. Ebenso ist der Kunde verpflichtet für alle Schäden, die aufgrund seines Verschuldens dem Lieferanten und Solutions S.A. entstanden sind, aufzukommen. 5. Vertragsbeendigung Die Vertragsdauer richtet sich nach der im Orderform angegebenen Mindestlaufzeit, der Initial Period. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr. Der Vertrag kann von jedem Vertragsteil mit einer Frist von drei Monaten frühestens zum Ablauf der Initial Period gekündigt werden, danach ist eine Kündigung jeweils zum Ablauf des sich verlängerten Jahres möglich. Die Kündigung ist somit zum Ablauf der Initial Period oder zum Ablauf des verlängerten Jahres wirksam. Die Vorschriften, welche die ausserordentliche Kündigung betreffen, bleiben hiervon unberührt. Solutions S.A. behält sich das Recht zu einer ausserordentlichen Kündigung vor, wenn der Kunde sich mit seiner Zahlung mehr als 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung in Verzug befindet. Ein ausserordentliches Kündigungsrecht steht beiden Parteien in dem Fall zu, - wenn eine Partei zahlungsunfähig wird page 3 of 7

- und wenn eine Partei sich grob vertragswidrig verhält, insbesondere wenn der Kunde schuldhaft gegen eine in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Pflichten verstösst. Unter wesentliche Vertragspflichten fällt in diesem Zusammenhang nicht die Verletzung der Einhaltung des Ready for Service Dates und der Service Level Agreements. Im Fall einer ausserordentlichen Kündigung hat der Kunde Solutions S.A. alle Zahlungsansprüche bis zum Zeitpunkt der ausserordentlichen Kündigung zu ersetzen. Im Fall der ausserordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs des Kunden ist der Kunde verpflichtet Solutions S.A. den aus der ausserordentlichen Kündigung resultierenden Schaden zu ersetzen. Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Im Fall der Zahlungsunfähigkeit von Solutions S.A. ist der Kunde berechtigt, an die Stelle von Solutions S.A. in den bestehenden Vertrag mit dem entsprechenden Lieferanten rechtsgeschäftlich einzutreten. Der Kunde ist verpflichtet nach Vertragsbeendigung den Lieferanten alle in deren Eigentum stehenden Anlagen zurückzugeben, soweit dies nicht anderweitig vertraglich geregelt ist. 6. Geistiges Eigentum Der Kunde haftet gegenüber Solutions S.A. für alle Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Services durch den Kunden von einer dritten Partei geltend gemacht werden. Unter diesen Entschädigungsanspruch fallen auch Ansprüche, welche aufgrund von Urheberrechtsverletzungen entstehen können. 7. Haftung und Haftungsausschluss Ein Schadensfall liegt bei jeder Schlecht- oder Nichterbringung des Services vor. Im Schadensfall ist jede Partei verpflichtet, diesen unverzüglich der anderen Partei anzuzeigen. Eine Haftung von Solutions S.A. für Pflichtverletzungen, die auf den Lieferanten zurückzuführen sind, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dementsprechend wird gegebenenfalls nur Schadensersatz von Solutions S.A. an den Kunden geleistet, wenn Solutions S.A. selbst gegen den Lieferanten, der für die Störung verantwortlich bzw. Schadensverursacher ist, einen solchen Anspruch geltend machen kann. Voraussetzung dieser Verpflichtung ist eine unverzügliche Schadensanzeige an Solutions S.A.. Die Anzeige gegenüber dem Lieferanten wirkt nicht gegenüber Solutions S.A.. Ein solcher Schadensersatz ist auf die Höhe eines monatlichen Entgelts, welches der Kunde an Solutions S.A. zahlen muss, begrenzt. Diese Regelung umfasst auch den Fall, dass dem Kunden wegen mehrerer Schadensfälle mehrere Schäden innerhalb eines Monats entstanden sind. Weitere Ansprüche, die über den Ersatz des monatlichen Entgelts im Fall eines Schadensfalls geleistet werden, sind unter Berücksichtigung von II 3: Instandhaltung und Service Qualität ausgeschlossen. page 4 of 7

Solutions S.A. übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Telekommunikationsdienstleistung entstehen können. Darunter fallen auch solche Ansprüche, welche im Zusammenhang mit Informationen entstehen können, die durch den Service erhalten werden. Diese Klausel bleibt auch nach Beendigung sämtlicher Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien wirksam. 8. Regelungen bezüglich der Lieferanten 8.1. Vorgehen bei der Implementierung Der Kunde verpflichtet sich, allen Anforderungen, die der Lieferant im Zusammenhang mit der Installation stellt, zu entsprechen. Darunter fällt auch die Verpflichtung, dem Lieferanten elektrischer Energie, geeignete Flächen für die Endeinrichtungen etc. zur Verfügung zu stellen. 8.2. Mangelbeseitigung und Wartung Der Lieferant ist befugt notwendige Massnahmen vorzunehmen und Anweisungen an den Kunden zu erteilen, um die Integrität des Netzes oder die Serviceversorgung zu schützen und um Störungen oder Mängel zu beseitigen. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Anweisungen unverzüglich zu entsprechen oder dem Lieferanten die Möglichkeit zu geben geeignete Maßnahmen selbst zu treffen, damit Mängel am Netzwerk oder dem Service ausgebessert oder verhindert werden können. Unter diese Verpflichtung fällt ebenso die Konfiguration, Wartung und Beseitigung von Mängeln oder die Verschaffung des Zutritts des Lieferanten zu den entsprechenden Telekommunikationsanlagen. Im Fall der Mangelhaftigkeit der Leistung ermöglicht der Kunde dem Lieferanten die Möglichkeit der Nachbesserung. 8.3. Besondere Geschäftsbedingungen und Service Level Agreements Alle Telekommunikationsdienstleistungen werden dem Kunden im Rahmen der Besonderen Geschäftsbedingungen und der Service Level Agreements (Leistungsbeschreibungen) der entsprechenden Lieferanten bereit gestellt. Der Kunde erklärt sich mit der Einbeziehung der Besonderen Geschäftsbedingungen und der Service Level Agreements des entsprechenden Lieferanten einverstanden. Die Besonderen Geschäftsbedingungen und die Service Level Agreements können dem Kunden auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden. 9. Force Majeure Kommt Solutions S.A. ihren Verpflichtungen aufgrund von höherer Gewalt nicht nach, so entstehen für dadurch entstandene Schäden keine Ansprüche gegenüber Solutions S.A.. Unter höherer Gewalt sind page 5 of 7

Umstande wie höhere Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik, Verschulden Dritter und ähnliche zu verstehen. 10. Sonstige Bestimmungen Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und jeglicher Schriftverkehr bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses. Jeglicher Schriftverkehr ist an den Geschäftsführer der anderen Partei zu adressieren. Kündigungen sind zudem per Einschreiben zu versenden. Ein per Fax übertragenes Schriftstück bedarf immer der schriftlichen Bestätigung. Das Versäumen bei der Ausübung und Durchsetzung eines Rechtes aus dieser Vereinbarung durch eine Partei soll keinen angenommenen Verzicht bezüglich der Ausübung oder Durchsetzung eines Rechtes zu einem späteren Zeitpunkt darstellen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können nur schriftlich und durch die entsprechenden Vertretungsberechtigten (Geschäftsführer) geändert werden. Mündliche Nebenabreden und individuelle Absprachen entfalten nur Wirksamkeit, soweit sie in schriftlicher Form bestätigt werden. Solutions S.A. ist jederzeit berechtigt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, in diesem Fall steht dem Kunden ein Widerspruchsrecht innerhalb von 4 Wochen nach Kenntniserlangung zu. Bei fristgemässem Widerspruch ist Solutions S.A. zur Kündigung berechtigt. Die Kündigung stellt eine fristlose Kündigung im Sinne von 5. Vertragbeendigung dar. Im Fall von Widersprüchen hinsichtlich der Auslegung der Vertragsunterlagen gilt folgende Reihenfolge: 1. Orderform 2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen 3. Der Rahmenvertrag Solutions S.A. weisst darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden. Ebenso werden auch notwendige Daten an den entsprechenden Lieferanten sowie an verbundene Unternehmen weitergeleitet. Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen oder einer Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Eine unwirksame Klausel ist im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung durch eine wirksame zu ergänzen, die unter Abwägung der Interessen der Parteien der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. An die Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie aus sämtlichen anderen Vereinbarungen sind auch die Rechtsnachfolger des Kunden gebunden. Die Parteien verpflichten sich Stillschweigen über die getroffenen Vereinbarungen zu bewahren. 11. Gerichtsstand page 6 of 7

Im Fall einer Streitigkeit im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen die Parteien zunächst nach einer friedlichen Einigung streben. Falls eine friedliche Einigung nicht innerhalb einer Frist von 10 Werktagen erreicht werden kann, kann bei Gericht in Luxembourg, Luxembourg Stadt, Klage erhoben werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien unterstehen dem Recht Luxembourgs. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Verfahrensarten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hierunter ist Luxembourg, Luxembourg Stadt. 12. Definitionen Im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen folgende Worte die beschriebene Bedeutung haben: - General Terms and Conditions sind die Geschäftsbedingungen der Lieferanten - Initial Period bezeichnet die Grundlaufzeit, die im Orderform festgelegt wird - Kunde ist die Vertragspartei, zu welcher die Telekommunikationsdienstleistung durch den Lieferanten erbracht wird - Ready for Service Date entspricht dem Datum, an welchem die Telekommunikationsdienstleistung dem Kunden zur Verfügung gestellt werden soll. Dieses wird im Orderform geregelt. - Service Level Agreement sind die Regelungen der Lieferanten, welche den Service beschreiben. - Service bedeutet jede Art von Telekommunikationsdienstleistung, die dem Kunden von Solutions S.A. verschafft wird.. - Vertrag/Vereinbarung umfasst den Rahmenvertrag mit sämtlichen Anlagen und Anhängen - Vertrauliche Information sind alle Informationen, die von einer Partei im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen der anderen Partei übermittelt worden sind, und die die übermittelnde Partei als vertraulich bezeichnet page 7 of 7