BEGLEITETES UND BETREUTES WOHNEN Personen-, Funktions- und Berufsbezeichnungen beziehen sich auf beide Geschlechter Ein Angebot des Alters- und Pflegeheims Promulins 1
Inhaltsverzeichnis: 1. Ausgangslage Seite 3 2. Definition des begleiteten und betreuten Wohnens Seite 3 3. Begleitetes und Betreutes Wohnen, eine Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel Seite 3 4. Leitgedanken / Wirkungsziele Seite 4 5. Rahmenbedingungen für Umsetzung Seite 4 5.1. Räumlichkeiten Seite 4 5.2. Betriebsform und Organisation Seite 4 5.3. Platzangebot Seite 5 5.4. Leistungsangebot Seite 5 5.5. Aufenthalt Seite 6 2
1. Ausgangslage Die Bedürfnisse für einen Eintritt ins Alters- und Pflegeheim sind sehr verschieden. Wir stellen eine grosse Nachfrage für den Eintritt ins Pflegeheim fest, gefolgt vom Interesse für ein Zimmer im Altersheim. Die Alterswohnungen sind weit weniger gefragt. Die Gründe für diese Entwicklung sind uns eigentlich klar und verständlich. Betagte bleiben so lange wie möglich zu Hause und wollen nicht in eine Alterswohnung im Altersheim ziehen. Sie entscheiden sich erst dann für den Übertritt in eine solche Institution, wenn es die persönlichen Umstände dringend nötig machen. In der Regel kommt dann für die betroffene Person keine Alterswohnung mehr in Frage. Eine Antwort auf diese Herausforderung kann das Begleitete und Betreute Wohnen sein. Das Begleitete und Betreute Wohnen ist eine kleine Gruppe von kontaktfreudigen Personen, die einen Lebensraum mit viel Autonomie, aber auch so viel Sicherheit wie nötig, suchen. 2. Definition des begleiteten und betreuten Wohnens Es entspricht unserer Pflegephilosophie und dem Leitbild, den Bewohner in seiner Individualität wahrzunehmen und ihn in seiner Einzigartigkeit zu respektieren. Wir kennen seine Bedürfnisse und seine früheren und aktuellen Lebensgewohnheiten. Dem Bewohner wird so viel Unabhängigkeit und Wahlfreiheit (Selbstbestimmung) wie möglich zugestanden. Selbst wenn das bedeutet, dass gewisse Risiken in Kauf genommen werden müssen. Der Bewohner wird ermutigt und befähigt, soviel wie möglich für sich selber zu tun. Hierfür schaffen wir geeignete Lebens- und Betreuungsformen. 3. Begleitetes und Betreutes Wohnen, eine Antwort auf den gesellschaftlichen Wandel In unserer Gesellschaft, die starkem Wandel unterworfen ist, werden auch die Altersund Pflegeheime mit immer neuen Herausforderungen konfrontiert. Die demographische Veränderung in unserer Gesellschaft beweist, dass Vereinsamung und Demenz und andere Formen von dementieller Erkrankungen stetig zunehmen. Die Pflege und Betreuung richten sich nach den Bedürfnissen und Gewohnheiten der Bewohner. Bei der Aufnahme achten wir darauf, dass die Gruppe möglichst homogen ist. Dies erleichtert uns ein ressourcenorientiertes Arbeiten. Nach dem Eintritt werden die Bewohner beim Definieren der Betreuungsziele angemessen miteinbezogen. Die vorhandene Fähigkeiten sollen wenn immer möglich dort eingesetzt werden, wo Erfolgserlebnisse vermittelt werden können. Die Grundpflege beschränkt sich möglichst auf Anleiten und Hilfe zur Selbsthilfe. Hilfestellungen werden dem Bewohner einfühlend und diskret vermittelt. Eine wertschätzende Haltung steht dabei im Vordergrund und entspricht wiederum unserer Pflegephilosophie. Es ist unser Bestreben, auf der Abteilung eine entspannte Atmosphäre zu schaffen. Auf die im Grobkonzept vorgesehenen Tagsplätze wird momentan verzichtet. Sollte das Bedürfnisse für eine Tagesbetreuung doch noch entstehen, müsste diesbezüglich das Konzept überdacht werden. 3
Als drittes bieten wir ein Ferienbett an. Dieses Angebot ist zielgerichtet und soll primär pflegende Angehörige entlasten. Der Feriengast hat die Möglichkeit, an den verschiedenen Aktivitäten auf der Abteilung teilzunehmen. Die Aufenthaltsdauer beträgt im Minimum vier Wochen. 4. Leitgedanken / Wirkungsziele Grundsätzliches Ziel ist die Verbesserung des persönlichen und sozialen Wohlbefindens des Bewohners auf der Abteilung. Die Station bietet Ehepaaren und Einzelpersonen, die nicht mehr alleine zu Hause leben können, Platz. Ehepaare und Einzelpersonen können nicht mehr allein zu Hause leben. Wirkungsindikator: Die sozialen Aspekte sprechen für einen Aufenthalt auf der Abteilung für Begleitetes und Betreutes Wohnen. Wobei immer die Pflegeintensität des Bewohners mitberücksichtigt werden muss. Die Pflege und Betreuung durch punktuellen Einsatz der Spitex und anderer Institutionen genügt nicht mehr. Wirkungsindikator: Die Station für Begleitetes und Betreutes Wohnen gewährleistet die notwendige Pflege und Betreuung. Die Angehörigen, Nachbarn oder andere Bezugspersonen stossen an ihre Grenzen oder wohnen weit weg. Wirkungsindikator: Die Entscheidung fällt leichter, betagte Personen für den Eintritt ins Begleitete und Betreute Wohnen zu motivieren. Die Angehörigen suchen eine zeitlich beschränkte Entlastung. Wirkungsindikator: Der Ferienaufenthalt im Alters- und Pflegeheim Promulins ist möglich. 5. Rahmenbedingungen für Umsetzung 5.1. Räumlichkeiten Es sind geeignete Räumlichkeiten für das Begleitete und Betreute Wohnen und für den Ferienaufenthalt vorhanden. Jedem steht Bewohner ein Einzelzimmer zur Verfügung. Es sind aber auch Ehepaare willkommen. Wir legen Wert darauf, dass die Räume einladend wirken. Ein Haustier belebt den Heimalltag. 5.2. Betriebsform und Organisation Das betreute und begleitete Wohnen ist eine Abteilung des Alters- und Pflegeheims Promulins und sie ist der Pflegedienstleitung unterstellt. Die Wohngemeinschaft wird teilautonom geführt. Der Abteilung steht ein Stationsleiter vor. Er organisiert und plant selbständig. Der Alltag wird gemeinsam mit den Bewohnern gestaltet und orientiert sich am Tagesablauf. Für die Kommunikation sind die internen Kommunikationsregeln und Standards massgebend. 4
5.3. Platzangebot Die Station ist eine kleine und übersichtliche Wohneinheit mit sechs Wohnplätzen 1 und einem Ferienplatz. Jedem Bewohner oder jedem Ehepaar steht ein geräumiges Zimmer mit Nasszelle zur Verfügung. Der Bewohner kann zudem soviel wie nur möglich persönlichen Besitz, wie eigene Möbel, Pflanzen etc. im Zimmer haben. Auf der Station befindet sich ein Gemeinschafts- und Aufenthaltsraum. Dort wird gemeinsam gekocht und gegessen. Ebenfalls können die Räumlichkeiten für Gruppenaktivitäten genutzt werden. Wir bieten ein freundlich eingerichtetes Ferienzimmer an. Der Feriengast ist den übrigen Bewohnern der Abteilung gleich gestellt und kommt in den Genuss der selben Angebote und Leistungen. Beim Eintritt soll darauf geachtet werden, dass die Pflegebedürftigkeit des Bewohners BESA 2 nicht übersteigt. Ein indizierter Übertritt von der Wohngemeinschaft in eine andere Abteilung der Institution, zum Beispiel Pflegeheim, wird den Bewohnern zugesichert bzw. kann nach Rücksprache mit dem Bewohner und deren Angehörigen auch angeordnet werden. Benötigt ein Bewohner intensive Pflege oder/und Betreuung, welche sich in einer BESA 4 Einstufung wiederspiegelt, ist eine Verlegung ins Pflegeheim 1. oder 2. Stock auf jeden Fall notwendig. 5.4. Leistungsangebot Fixpunkt des Tages bilden die beiden Hauptmahlzeiten. Um eine möglichst natürliche Wohnatmosphäre zu schaffen, essen die diensthabenden Mitarbeiter zusammen mit den Bewohnern. Das Nachtessen wird nach Möglichkeit selbst auf der Abteilung zubereitet. Den Bewohnern wird die Möglichkeit gegeben, mit Unterstützung des Pflegeteams Zwischenmahlzeiten selber zuzubereiten und beim Kochen mitzuhelfen. Den Fähigkeiten entsprechend werden die Bewohner ermuntert, sich an den hauswirtschaftlichen Arbeiten, wie das Tischdecken und dem Abwaschen etc. zu beteiligen. Die Reinigung wird zwei Mal wöchentlich vom Hausdienst übernommen. An den übrigen Tagen übernimmt die Abteilung die täglichen Reinigungsarbeiten. Die Wäsche wird von der betriebseigenen Wäscherei besorgt. Auf Wunsch können die Bewohner die persönliche Wäsche aber auch auf der Abteilung selber besorgen. Dabei werden sie vom Betreuungsteam angeleitet. In diesem Zusammenhang findet auch die Heimund Taxordnung Anwendung. Eine Integration der Bewohner im Dorfleben, wie teilnehmen an Anlässen etc. ist punktuell in Absprache und Begleitung der Pflegenden möglich. Die internen Dienstleistungsangebote wie Coiffeur, Pedicure etc. stehen auch den Bewohnern des Begleiteten und Betreuten Wohnens offen. Die Leistungen werden mit dem BESA-System abgerechnet. Massgebend für die Berechnung der Leistungen ist die Heim- und Taxordnung des Alters- und Pflegeheims Promulins. 1 bei Einzelbelegung 5
5.5. Aufenthalt Die Heim- und Taxordnung regelt das Verhältnis zwischen dem Alters- und Pflegeheim Promulins einerseits und den Heimbewohnern andererseits. Ausser der Grundtaxe bestimmt sie Leistungen, Taxen und Preise. Es muss zeitweise mit einer Unterbelegung der Abteilung gerechnet werden. Es ist unser Ziel, eine durchschnittliche Auslastung von 80 % bei sieben Bewohnern zu erreichen. Alters- und Pflegeheim Promulins Andrea Mathis Elsi Meier Stephan Gassler Heimleiter Leiterin Pflegedienst Stationsleiter BBW Samedan, im März 2006/AM 6