Die Teilzeansprüche im deutschen Arbesrecht: Eine empirische Analyse ihrer Wirkung auf den betrieblichen Einsatz Teilzebeschäftigter Sozioökonomische Berichterstattung, soeb Werkstatt 21 Hans-Dieter Gerner 23.4.21, Göttingen
1. Teilzeansprüche aus 8 TzBfG und 15 BErzGG Beide wurden zum 1.1.21 eingeführt. Der sogenannte allgemeine Teilzeanspruch aus 8 TzBfG besteht dann, wenn der Marbeer länger als sechs Monate im Betrieb ist, der Betrieb mehr als fünfzehn dauerhaft Beschäftigte hat, der Arbenehmer einen formlosen fristgerechten Antrag stellt und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Abweichend (ergänzend) von (zu) den Voraussetzungen von 8 TzBfG besteht ein Anspruch auf sogenannte Elternteilze 15 BErzGG dann, wenn der Marbeer Anspruch auf Elternze hat und Keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen. Der allgemeine Teilzeanspruch sieht eine dauerhafte Reduktion der Arbesze vor, der Anspruch auf Elternteilze dagegen für höchstens drei Jahre. 2
2. Unter welchen Voraussetzungen entfalten die Teilzeansprüche eine posive Wirkung? Dam die Teilzeansprüche wirken, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss (musste) eine bisher unbefriedigte Präferenz für Teilzebeschäftigung auf der See der Arbenehmer bestehen. Der Wechsel von Vollze- auf Teilze darf für die Betriebe keine allzu große Belastung darstellen. Die Machtasymmetrie zwischen Beschäftigten und Betrieben darf nicht zu groß zugunsten der Betriebe sein. Im Jahr 2 scheint es eine sehr ausgeprägte unbefriedigte Präferenz für Teilzebeschäftigung zu geben (Holst & Schupp, 22) Hinsichtlich der anderen Voraussetzungen lässt sich wenig sagen, sodass es unklar ist, ob die Teilzeansprüche eine posive Wirkung entfalten. 3
3. Empirische Vorgehensweise Einführung der Teilzeansprüche ist ein sog. natürliches Experiment Identifikation der kausalen Effekte über Differenz-von-Differenzen-Ansätze (Meyer, 1995) Neben einem ganz allgemeinen Gesetzeseffekt wird auch versucht Unterschiede zwischen West- und Ostdeutschland und Betriebsgrößenunterschiede zu identifizieren. Empirische Modelle: IAB-Betriebspanel (1996-26): Wahrscheinlichke Teilzebeschäftigte einzusetzen (Log-Modelle) und Teilzequoten, gegeben die Betriebe setzen Teilzebeschäftigte ein (Zero-Truncated-Negative-Binomial- Models). LIAB (1996-26): Wahrscheinlichke, dass eine Person innerhalb eines Betriebs von Vollze auf Teilze wechselt (Log-Modelle), Unterscheidung in Personen, die in einem Betrieb beschäftigt sind, der 2 Teilzebeschäftigte einsetzt oder nicht. 4
DvD-Schätzer nach Ai & Norton (23) Allgemeine Formulierung eines DvD-Schätzers Δ DiD E 1 ( Y T E ( Y T 1, D 1, 1) D 1 E ( Y T ) + E ( Y, D 1) T, D ) Identifizierende Annahme: E ( Y T E ( Y T 1, D 1, D 1) E ( Y ) E T ( Y T, D, 1) D ) Y : Ergebnisvariable, wenn keine Maßnahmenteilnahme erfolgt (non-treated outcome) 1 Y : Ergebnisvariable, wenn eine Maßnahmenteilnahme erfolgt (treated outcome) T : Zedummy, der den Wert eins annimmt, wenn die Maßnahme erfolgte D : Teilnahmedummy, der den Wert eins annimmt, wenn es sich bei der Beobachtungseinhe um einen Maßnahmenteilnehmer handelt 5
Teilzebeschäftigung: DvD-Schätzer nach Ai & Norton (23) Fortsetzung DvD-Schätzer im linearen Modell Y x' + δ1t + δ2d + δ3 β TD + ε Der Maßnahmeneffekt ergibt sich dann aus: Δ DiD ( x' β + δ1 + δ + δ3) ( x' + ( x' β) δ 2 3 β + δ ) ( x' Ai & Norton (23) übertragen dieses Prinzip einfach auf nichtlineare Modelle. Der Maßnahmeneffekt ergibt sich dann aus: 2 β + δ ) 1 Δ DiD F( x' β + δ1 + δ 2 + δ3) F( x' β + δ 2) F( x' β + δ1) + + F( x' β ) F (.) : nichtlineare Linkfunktion 6
4.1 Ergebnisse IAB Betriebspanel (DvD, mtlere marginale Effekte, Ai & Norton, 23) Log-Modell t) Zero-Truncated-Negative- Binomial Regression u) Allgemeiner Gesetzeseffekt -,38***,15***... für Westdeutschland -,38***,22***... für Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland -,19*** -.22***... für Betriebe m höchstens 49 Marbeern -,23***,5***... für Betriebe m mindestens 5 und höchstens 199 Marbeer... für Betriebe m mindestens 2 und höchstens 5Marbeer -,39***,18*** -,43***,14***... für Betriebe m mindestens 5 Marbeer -,44***,24*** Eigene Berechnungen auf der Grundlage des IAB Betriebspanels 1996-26 t) abhängige Variablen Log-Modell: Setzt der Betrieb Teilzebeschäftigte ein? Dummy (ja1) u) abhängige Variable Zero-Truncated-Negativ-Binomial-Regression: Anzahl der Teilzebeschäftigten ***) Signifikant auf dem 1 %-Niveau, **) 5 %-Niveau und *) 1 %-Niveau 7
4.2 Ergebnisse auf der Grundlage des IAB Betriebspanels - Probleme Die Effekte für die Wahrscheinlichke Teilzebeschäftigte einzusetzen, sind unplausibel. Ein Placebo-Test deutet darauf hin, dass die identifizierende Annahme, für die Bestimmung kausaler Effekte in DvD-Ansätzen verletzt sein könnte. Darauf weißen auch die deutlichen Unterschiede hinsichtlich zentraler Determinanten des betrieblichen Einsatzes Teilzebeschäftigter hin, die zwischen der Maßnahmen- und der Kontrollgruppe bestehen. In einem weeren Schrt wurde deshalb über einen Matching-Ansatz ein Subsample generiert, das hinsichtlich zentraler Determinanten des betrieblichen Einsatzes Teilzebeschäftigter ähnlicher ist. 8
4.3 Ergebnisse IAB Betriebspanel (DvD m Matching, mtlere marginale Effekte, Ai & Norton, 23) Log-Modell t) Zero-Truncated-Negative- Binomial Regression u) Allgemeiner Gesetzeseffekt,69***,8***... für Westdeutschland,72***,5***... für Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland -,2***,2***... für Betriebe m höchstens 49 Marbeern,54***,2***... für Betriebe m mindestens 5 und höchstens 199 Marbeer... für Betriebe m mindestens 2 und höchstens 5 Marbeer,43*** 4*1-4 ***,7***,14***... für Betriebe m mindestens 5 Marbeer -***** -,4*** Eigene Berechnungen auf der Grundlage des IAB Betriebspanels 1996-26 t) abhängige Variablen Log-Modell: Setzt der Betrieb Teilzebeschäftigte ein? Dummy (ja1) u) abhängige Variable Zero-Truncated-Negativ-Binomial-Regression: Anzahl der Teilzebeschäftigten ***) Signifikant auf dem 1 %-Niveau, **) 5 %-Niveau und *) 1 %-Niveau 9
4.4 Ergebnisse LIAB (DvD, mtlere marginale Effekte, Ai & Norton, 23) Person arbeet in Betrieb, der in 2 Gesamtes Sample Teilzebeschäftigte hat Allgemeiner Gesetzeseffekt,72***,5***... für Westdeutschland,94***,2***... für Ostdeutschland im Vergleich zu Westdeutschland... für Betriebe m höchstens 49 Marbeern... für Betriebe m mindestens 5 und höchstens 199 Marbeer... für Betriebe m mindestens 2 und höchstens 5 Marbeer... für Betriebe m mindestens 5 Marbeer -,1***.7***,75*** -,1***,74*** -,1***,69***,7***,68***,1*** Eigene Berechnungen auf der Grundlage des IAB Betriebspanels 1996-26 Log-Modelle: Die abhängige Variable in den Schätzungen ist ein Dummy, der angibt, ob eine Person von Vollze im Vorjahr (t-1) auf Teilze in t gewechselt ist. ***) Signifikant auf dem 1 %-Niveau, **) 5 %-Niveau und *) 1 %-Niveau 1
5. Zusammenfassung Die Ergebnisse auf der Betriebsebene sind instabil, sie hängen davon ab, ob die Schätzungen auf dem gesamten Datensatz oder einer gematchten Stichprobe beruhen. Placebo-Tests sowie intuive Argumente favorisieren dabei die Regressionen auf der Grundlage der eingegrenzten Stichprobe. Die daraus gewonnen Ergebnisse passen dann auch qualativ gut zu denen, die auf der Individualebene gefunden werden. Es lassen sich folgende Gesamtergebnisse zusammenfassen: Einführung der Teilzeansprüche scheint den Einsatz Teilzebeschäftigter stimuliert zu haben. Dies ist insbesondere in jenen Betrieben der Fall, die bisher bzw. kurz davor keine Teilzebeschäftigten eingesetzt haben. Die Effekte sind in Westdeutschland ausgeprägter als in Ostdeutschland. 11
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamke Der Vortrag basiert auf: Gerner, Hans-Dieter (21): Arbeszeverlängerung, Arbeszekonten und Teilzebeschäftigung: Ökonometrische Analysen, Bielefeld, 87-129. Dr. Hans-Dieter Gerner Forschungsbereich Betriebe und Beschäftigung Hans-Dieter.Gerner@iab.de