AT:NET AUSTRIAN ELECTRONIC NETWORK ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT

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Transkript:

ÖSTERREICHISCHE FORSCHUNGSFÖRDERUNGSGESELLSCHAFT AT:NET AUSTRIAN ELECTRONIC NETWORK AUSSCHREIBUNGSLEITFADEN, PHASE 4 1. AUSSCHREIBUNG EINREICHBEGINN (START): 2. NOVEMBER 2015 EINREICHSCHLUSS: 22. FEBRUAR 2016, 12:00 UHR.

IMPRESSUM Herausgeber: Satz/Layout: Fotos: Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbh Sensengasse 1, 1090 Wien, www.ffg.at, FN 252263a, HG Wien, DVR: 0037257/058 Der Herr Bertl OG Werbeagentur, office@derherrbertl.at shutterstock.com 2 LEITFADEN AT:NET, PHASE 4 1. AUSSCHREIBUNG 2015, V1

INHALT AT:NET AUSTRIAN ELECTRONIC NETWORK AUSSCHREIBUNGSLEITFADEN DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 4 1 WAS WIRD GEFÖRDERT? 5 2 WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN AN EIN PROJEKT GESTELLT? 5 3 WELCHE THEMEN WERDEN GEFÖRDERT? 6 3.1 egovernment (Elektronische Behördendienste) 6 3.2 ehealth/ambient Assisted Living (Elektronische Gesundheitsdienste) 6 3.3 einclusion (Digitale Integration) 6 3.4 elearning (Elektronisches Lernen) 7 3.5 Elektronische Dienste zur Erhöhung der Verkehrssicherheit 7 3.6 Vertrauen und Sicherheit 7 3.7 Unterstützungsdienste für KMU 7 4 WELCHE DOKUMENTE SIND ZUR EINREICHUNG NÖTIG? 8 5 WELCHE RECHTSGRUNDLAGEN KOMMEN ZUR ANWENDUNG? 8 www.ffg.at 3

DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE ECKDATEN DES MARKTEINFÜHRUNGSPROJEKTS IKT Wer ist förderbar? Anforderungen an die geförderten Projekte Mit Firmensitz oder Betriebsstandort in Österreich: Unternehmen jeder Rechtsform Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung Nicht profitorientierte Organisationen Fokus des Projekts liegt auf der Markteinführung einer Breitbandanwendung/eines Breitbanddienstes Bei der Einreichung wird ein funktionsfähiger Prototyp nachgewiesen Förderbare Kosten Kosten der Markteinführung (z.b. Marketing- und Vertriebskosten) Kosten für Software- und Usertests Entwicklungskosten für Fehlerbeseitigung, Verbesserungen und in begrenztem Umfang neue Funktionalitäten Förderbetrag min. 10.000 EUR max. 200.000 EUR [De-minimis] Förderquote max. 35% für KMU, sonst max. 25% [Eigenleistung min. 25%] Laufzeit in Monaten Kooperationserfordernis 18 36 Monate Nein (Kooperation jedoch möglich) ECKDATEN DER AUSSCHREIBUNG Budget gesamt 4,7 Millionen Einreichfrist Sprache 22. Februar 2016, 12:00 Uhr Mittag Deutsch Ansprechpersonen Markus Proske (Programmleitung) Tel +43 (0)5 77 55-5023 oder markus.proske@ffg.at Ulrike Henninger (Kosten und Finanzierung) Tel +43 (0)5 77 55-6088 oder ulrike.henninger@ffg.at Markus Hinterwallner (Kosten und Finanzierung) Tel +43 (0)5 77 55-6078 oder markus.hinterwallner@ffg.at Gabriel Holzner (Assistenz) Tel +43 (0)5 77 55-5083 oder gabriel.holzner@ffg.at Information im Web www.ffg.at/atnet Die Einreichung ist ausschließlich via ecall (https://ecall.ffg.at) möglich und hat vollständig und rechtzeitig bis zum Ende der Einreichfrist zu erfolgen. Die Relevanz des beantragten Vorhabens in Bezug auf die Ausschreibung stellt eines der vier Hauptbewertungskriterien dar. 4 LEITFADEN AT:NET, PHASE 4 1. AUSSCHREIBUNG 2015, V1

1. WAS WIRD GEFÖRDERT? Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) legt im Rahmen der Breitbandinitiative 2020 das erfolgreiche Programm austrian electronic network (AT:net) neu auf. Wie bisher fördert das Programm die Markteinführung von IKT-Lösungen, -Diensten und -Anwendungen im öffentlichen Interesse. Ausgehend von einem bestehenden Prototyp, unterstützt das Programm die Markteinführungsphase bis hin zum kommerziellen Vollbetrieb anhand des eingereichten Markteinführungsplans. Zur Förderung zugelassen sind Projekte aus den Bereichen b2b (business to business), b2c (business to consumer) und b2a (business to administration). Basierend auf einer neuen Sonderrichtlinie gibt es zwei wesentliche Verbesserungen für FördernehmerInnen: Das neue Programm unterstützt einen größeren Anteil an Entwicklungstätigkeiten im Projekt und für KMU kommt eine erhöhte Förderquote von 35% zur Anwendung. 2. WELCHE ANFORDERUNGEN WERDEN AN EIN PROJEKT GESTELLT? In Abgrenzung zu anderen Förderprogrammen fördert das Programm keine Forschungsaktivitäten oder vorwettbewerbliche Entwicklungen, die vor ungeklärten technischen Hürden oder hohen technischen Risiken stehen und keine Investitionen in Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Breitband-Infrastruktur. Die Voraussetzung für eine Förderung ist das Vorhandensein eines Prototyps. Der Reifegrad des Prototyps ist ein wesentliches Kriterium im Bewertungsverfahren. Das Programm unterstützt Softwareentwicklungen, bei denen Softwarelösungen bereits in einem frühen Reifestadium mit PilotkundInnen/ Beta-UserInnen erprobt werden, während gleichzeitig noch am Feinschliff der Software gearbeitet wird, z.b. indem Funktionalitäten hinzugefügt/erweitert werden, das User-Interface verbessert, die Barrierefreiheit sichergestellt oder die Lösung weiter intensiv getestet wird. Die frühen Rückmeldungen der PilotkundInnen/Beta-UserInnen liefern wertvollen Input für die EntwicklerInnen und verbessern die Qualität und Nutzbarkeit des Endprodukts. Daher sind Entwicklungs- und Testkosten unter der Voraussetzung, dass hierbei kein technisches Risiko eingegangen wird, ebenfalls förderbar. Der Fokus des Projekts muss jedenfalls im Bereich der Markteinführung liegen. Im Rahmen des Programms sind die Kosten für die Einführung der Anwendung/des Dienstes auf dem Zielmarkt förderbar. Die förderbaren Kosten umfassen Punkte wie die Erstellung von Marketingkonzepten und unterlagen, Präsentation/Bewerbung des neuen Angebots (Messeauftritte, Roadshows, Videos,...), Betreuung von PilotkundInnen/Testinstallationen, Kundenakquise, Kosten des Aufbaus von Vertriebswegen etc. Alle eingereichten Projekte müssen den folgenden allgemeinen Grundsätzen entsprechen: öffentliches Interesse an der Umsetzung des Projektes und/oder dem Dienst Zugänglichkeit für alle (Grundsatz der Integration) Unterstützung der österreichischen digitalen Offensive Dienste und Anwendungen im öffentlichen Interesse umfassen Lösungen, die aus sozialer oder wirtschaftlicher Sicht von Nutzen für die Allgemeinheit sind. Bei Projekten, die eine rein firmeninterne Prozessverbesserung beinhalten, ist das öffentliche Interesse im Sinne der Sonderrichtlinie nicht gegeben. Die vorgeschlagenen Projekte müssen innovativ sein, sich um die Einhaltung offener Standards und bestehender sowie neu entstehender Normen bemühen, dem Konzept Design für Alle entsprechen, den jeweiligen Zusammenschaltungs- und Interoperabilitätsproblemen Rechnung tragen und gegebenenfalls die Bereitstellung der Dienste auf unterschiedlichen Plattformen ermöglichen. www.ffg.at 5

3. WELCHE THEMEN WERDEN GEFÖRDERT? Das Programm ist thematisch offen für alle Einreichungen im Bereich der Markteinführung einer Breitbandanwendung bzw. eines Breitbanddienstes. Insbesondere zur Einreichung aufgerufen sind Projekte, die sich mit folgenden Themenstellungen beschäftigen:» egovernment» ehealth/ambient Assisted Living» elearning» einclusion» Elektronische Dienste zur Erhöhung der Verkehrssicherheit» Vertrauen und Sicherheit» Unterstützungsdienste für KMU 3.1 egovernment (Elektronische Behördendienste) Bereitstellung von Diensten und Lösungen, die auf eine Umstellung/Vereinfachung von Behördendiensten abzielen oder eine stärkere Beteiligung der BürgerInnen am demokratischen Prozess erleichtern. Diese Dienste müssen in die Gesamtstrategie Österreichs passen und haben dazu insbesondere die Kriterien des egovernment Gütesiegels zu erfüllen. Ziel ist eine einfache und wirksame Interaktion zwischen Verwaltungen, BürgerInnen, Sozialpartnern, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen. 3.2 ehealth/ambient ASSISTED LIVING (Elektronische Gesundheitsdienste) Elektronische Dienstleistungen für die Gesundheitsfürsorge und die bessere Vorbeugung gegen Krankheiten, Dienste zur Verbesserung der Zugänglichkeit, Qualität und Kosteneffizienz der Gesundheitsfürsorge, die sowohl der PatientInnenmobilität als auch den demografischen Veränderungen Rechnung tragen und die Fortschritte der Medizin und der Informations- und Kommunikationstechnologien nutzbar machen. Ziel ist der Aufbau von Breitbanddiensten für eine bessere Gesundheitsfürsorge für mobile BürgerInnen, Ausbau der paramedizinischen Unterstützung, Online Gesundheitsfürsorgesysteme, Telemedizin und Hauspflegedienste sowie die Förderung der Nutzung elektronischer Gesundheitskarten für einen besseren Zugang zu Diensten, medizinischen Notfalldaten und persönlichen Daten der PatientInnen. 3.3 einclusion (Digitale Integration) Bereitstellung von Diensten und Lösungen zur Überwindung der digitalen Kluft und zur Stärkung des Gesellschaftsmodells, in dessen Mittelpunkt Menschen stehen. Beiträge zur Überwindung von sozioökonomischen, physischen, geografischen, Bildungs-, Alters-, Sprach-, Kultur-, und Geschlechterschranken; Vermeidung neuer Formen der digitalen Ausgrenzung. Ziel ist die Bereitstellung von Diensten, die den besonderen Bedürfnissen benachteiligter Gruppen und Gebieten entsprechen, sowie die Förderung der selbstständigen Lebensführung und der Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen in die breitbandige Nutzung des Internets. 6 LEITFADEN AT:NET, PHASE 4 1. AUSSCHREIBUNG 2015, V1

3.4 elearning (Elektronisches Lernen) Nutzung breitbandiger, multimedialer Technologien zur Verbesserung der Lernqualität durch den leichteren Zugang zu Lernressourcen und -diensten und die Bereitstellung koopera tiver, interaktiver und entfernungsunabhängiger Lernumgebungen. Ziel ist die Schaffung und Unterstützung von Diensten im öffentlichen Interesse zur Ermöglichung eines Rahmens für das elektronische Lernen und die systematische Unter- stützung der Lernenden sowie der für die Lernprozesse Verantwortlichen, Einbindung der IKT in die Aus- und Weiterbildungssysteme auf der Grundlage moderner breitbandiger Kommunikationsinfrastrukturen, Einrichtung von Systemen, in deren Mittelpunkt der Lernende steht und die auf soliden Grundlagen beruhen, wobei der Schwerpunkt auf Qualität, Zugang und Öffnung der Systeme liegt. Insbesondere eine bessere Verbindung zwischen Forschung, Erziehung und Ausbildung wird angestrebt. 3.5 ELEKTRONISCHE DIENSTE ZUR ERHÖHUNG DER VERKEHRSSICHERHEIT Nutzung breitbandiger Technologien zur Förderung der Umsetzung von qualitativen Verkehrssystemen, die den Schutz aller am Verkehr teilnehmenden Personen und Sachwerten begünstigen und die eine Steigerung der Effizienz modaler und multimodaler Transportaufgaben herbeiführen. Ziel ist die Einführung von Lösungen zur Verknüpfung der Verkehrsnetze im Sinne einer intermodalen Mobilität und die Information und Unterstützung der am Verkehr teilnehmenden Personen zur Erhöhung der Effizienz der Verkehrssysteme. 3.6 VERTRAUEN UND SICHERHEIT Lösungen, die zur Erhöhung des Vertrauens in die Informations- und Kommunikationstechnologien und die vernetzte Wirtschaft beitragen, indem sie für die BürgerInnen und Unternehmen mehr Sicherheit und Nutzen erbringen, die Risiken durch Ressourcen- und Datenmissbrauch über moderne, breitbandige Informations- und Kommunikationstechnologiesysteme mindern, um so die Hemmnisse auszuräumen, die ihrer vollwertigen Beteiligung an der Informationsgesellschaft entgegenstehen. Ziel ist die Einführung von kompatiblen Systemen, die bessere Garantien für die Sicherheit, die Echtheit, die Vertraulichkeit und den Datenschutz in der Kommunikation und bei Transaktionen bieten, sowie von Lösungen, die der Sicherheitsverwaltung im Internet oder der Herausbildung einer Sicherheitskultur dienen. Interoperable Lösungen auf der Grundlage offener Schnittstellen und Standards sollen besonders der umfassenden Interaktion und der Mobilität zugutekommen. 3.7 UNTERSTÜTZUNGSDIENSTE FÜR KMU Unterstützungsdienste für KMU sind Dienste und Anwendungen, die den KMU die vollwertige Beteiligung an der vernetzten Wirtschaft erleichtern, vor allem in Bezug auf die Interaktion mit ihrem geschäftlichen Umfeld (Beteiligte, Dienste, neue Arbeitsweisen, rechtliche Rahmenbedingungen usw.). Die Verfügbarkeit hochwertiger Unterstützungsdienste gibt österreichischen KMU die Möglichkeit, ihre Ressourcen auf ihr Kerngeschäft zu fokussieren. Ziele sind die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der KMU insbesondere durch die Erleichterung des Zugangs zu Netzen und Diensten (einschließlich der Nutzung von Behördendiensten), Zugang zu auf den KMU Sektor zugeschnittenen Lösungen für den elektronischen Geschäftsverkehr und Zugänglichkeit und Nutzung neuer Geschäfts- und Handelsformen, von denen KMU aufgrund ihrer Größe sonst ausgeschlossen wären. www.ffg.at 7

4. WELCHE DOKUMENTE SIND ZUR EINREICHUNG NÖTIG? Die Projekteinreichung ist ausschließlich elektronisch via ecall unter der Webadresse https://ecall.ffg.at möglich. Als Teil des elektronischen Antrags sind die Projektbeschreibung (inhaltliches Förderansuchen) und ggf. Anhänge über die ecall Upload-Funktion anzuschließen. Förderkonditionen, Ablauf der Einreichung und Förderkriterien sind im jeweiligen Instrumentenleitfaden beschrieben. Die nachfolgende Übersicht zeigt für die jeweiligen Instrumente die relevanten Dokumente. Alle Dokumente finden Sie übersichtlich im Downloadcenter unter www.ffg.at/atnet_downloadcenter. ÜBERSICHT AUSSCHREIBUNGSDOKUMENTE FÖRDERUNG zum Download: www.ffg.at/atnet_downloadcenter Einzelprojekt Markteinführung IKT Kooperatives Projekt Markteinführung IKT Allgemeine Regelungen zu Kosten Instrumentenleitfaden Markteinführung IKT Projektbeschreibung Markteinführung IKT Eidesstattliche Erklärung KMU-Status (bei Bedarf) * Kostenleitfaden 2.0 (Kostenanerkennung in FFG-Projekten) Bitte beachten Sie die abweichenden Regelungen im Instrumentenleitfaden Markteinführung IKT, Kap.1.7! * Liegen keine Daten im Firmenkompass vor (z.b. bei Vereinen und Start-ups), so muss im Zuge der Antragseinreichung eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden. In der von der FFG zur Verfügung gestellten Vorlage muss sofern möglich eine Einstufung der letzten 3 Jahre lt. KMU-Definition vorgenommen werden. 4. WELCHE RECHTSGRUNDLAGEN KOMMEN ZUR ANWENDUNG? Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen in der jeweils geltenden Fassung bzw. eines etwaig an deren Stelle tretenden Rechtsaktes. Bezüglich der Unternehmensgröße ist die jeweils geltende KMU-Definition gemäß EU-Wettbewerbsrecht ausschlaggebend. Hilfestellung zur Einstufung finden sie unter: www.ffg.at/recht-finanzen/rechtliches_service_kmu und www.ffg.at/recht-finanzen/rechtliches_service_de-minimis-beihilfen. Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. 8 LEITFADEN AT:NET, PHASE 4 1. AUSSCHREIBUNG 2015, V1

www.ffg.at 9

DIE FFG» PARTNER FÜR FORSCHUNG UND INNOVATION Innovation und anwendungsorientierte Forschung in Österreich haben einen starken Partner: Die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Wir helfen Ihnen, Ihr innovatives Potenzial optimal zu erschließen und durch neues Wissen neue Chancen am Markt wahrzunehmen. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbh Sensengasse 1 1090 Wien Tel +43 (0)5 7755-0 Fax +43 (0)5 7755-97900 office@ffg.at, www.ffg.at