erk latt Merkblatt Hohe Leistung, t i e f e P r ä m i e.
HMO Gesundheitsplan ist eine Stiftung mit dem Zweck, beste Gesundheitsversorgung zu tragbaren Prämien zu ermöglichen. Dazu betreibt HMO Gesundheitsplan ein HMO-Hausarztmodell für verschiedene Krankenkassen. Im Zentrum steht das HMO-Hausarztprinzip.
Das HMO-Hausarztprinzip Bei Gesundheitsproblemen gehen Sie immer zuerst zur gewählten HMO-Arztpraxis. Ihre HMO-Hausärztin bzw. Ihr HMO-Hausarzt kennt Ihre Krankengeschichte und berät mit Ihnen die jeweils für Sie besten Abklärungs- und Therapiemassnahmen. Optimale Betreuung Dank dem HMO-Hausarztprinzip werden unangenehme Doppeluntersuchungen verhindert und die Zusammenarbeit zwischen den Leistungserbringern koordiniert, sodass Sie optimal betreut werden. Das Wissen und die Erfahrung vieler Ärztinnen und Ärzte nutzen In der Medizin gibt es leider viele Erkrankungen, bei denen nicht eindeutig ist, was das richtige Vorgehen ist. Die HMO-Hausärztinnen und -Hausärzte treffen sich regelmässig, um spezielle Fragen oder komplexe Behandlungen zu besprechen. Dazu werden auch Spezialisten oder Spitalärzte einbezogen. HMO-Versicherte profitieren vom Wissen und der Erfahrung vieler Ärzte. Überweisung Ihre HMO-Hausärztin/Ihr HMO-Hausarzt hat den Überblick über Spezialisten und Spitäler und weist Sie bei Bedarf der richtigen Stelle zu. Dazu erstellt sie/er eine schriftliche Überweisung mit der medizinischen Fragestellung. Personen, die regelmässig zu einem Spezialisten müssen, vereinbaren mit ihrer HMO-Ärztin/ihrem HMO-Arzt eine Dauerüberweisung (max. Dauer 12 Monate). Rasch zum richtigen Spezialisten Es gibt Situationen, in denen Sie schnellen Zugang zu einem Spezialisten benötigen. Ihre HMO-Hausärztin bzw. Ihr HMO-Hausarzt sorgt dafür, dass Sie nicht unnötig lange warten müssen. Das HMO-Hausarztprinzip setzt auf Eigenverantwortung Sie können Spezialisten auch ohne Überweisung konsultieren, müssen dann aber die Kosten selbst tragen. Das HMO-Hausarztprinzip funktioniert nur, wenn Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt auch den Überblick hat und über die verschiedenen Massnahmen informiert ist.
Wahl Ihrer HMO-Hausärztin/Ihres HMO-Hausarztes Mit dem Abschluss der HMO-Versicherung wählen Sie eine HMO-Hausärztin oder einen HMO-Hausarzt aus der Ärzteliste (vgl. Beilage). Waren Sie schon vor Eintritt in HMO Gesundheitsplan bei einer HMO-Hausarztpraxis, so ist natürlich kein Arztwechsel nötig. Bitte teilen Sie Ihrem HMO-Hausarzt mit, dass Sie neu bei HMO Gesundheitsplan versichert sind. Unterstützung bei der Wahl der HMO-Hausärztin/des HMO-Hausarztes Die HMO-Administration kann Ihnen beim Entscheid helfen. Sie bekommen unter 061 295 47 47 Auskunft über folgende Aspekte: Facharzttitel Alter der Ärztin bzw. des Arztes Erreichbarkeit der Praxis Ab welchem Alter auch Kinder betreut werden Arztwechsel Anruf genügt Möchten Sie Ihren HMO-Hausarzt wechseln, teilen Sie dies HMO Gesundheitsplan (Tel. 061 295 47 47) mit. Um die Weitergabe Ihrer Krankenakte zur neuen HMO- Hausarztpraxis sicherzustellen, bitten wir Sie, eine Frist von einem Monat einzuhalten. Hausbesuche im Tätigkeitsgebiet garantiert Sämtliche HMO-Hausärzte garantieren auch Hausbesuche im jeweiligen Tätigkeitsgebiet, das in der Ärzteliste aufgeführt ist. Informieren Sie Spezialisten, Apotheken etc., dass Sie HMO-versichert sind Informieren Sie alle Leistungserbringer, dass Sie die HMO-Hausarztversicherung abgeschlossen haben. Damit tragen Sie zum optimalen Funktionieren des HMO- Hausarztprinzips bei.
Ärztlicher Rat rund um die Uhr an 365 Tagen unter 0844 844 911 Telekonsultationszentrum Medgate Allen HMO-Hausarztversicherten steht als ergänzendes Angebot das ärztliche Telefonberatungszentrum Medgate rund um die Uhr und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung. Das medizinische Team von Medgate besteht aus Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren medizinischen Fachpersonen. Das Medgate-Team ist immer für Sie da, auch an Wochenenden und Feiertagen, im In- und Ausland. Es hilft Ihnen bei der Entscheidung, ob Sie möglichst rasch einen Arzt benötigen (Notfallstation oder HMO-Hausarzt) oder ob Sie sich unter ärztlicher Anleitung selbst pflegen können. Sie gewinnen mehr Sicherheit, und es wird verhindert, dass in einer bestimmten Situation falsch gehandelt oder eine Krankheit möglicherweise verschleppt wird. Medgate berät Sie auch bei allgemeinen Fragen zur Gesundheit oder zu Nebenwirkungen von Medikamenten. Die Medgate-Dienstleistungen sind in der Prämie inbegriffen. Sie bezahlen keine Franchise und keinen Selbstbehalt, sondern nur die Telefongebühr für den ersten Anruf. Für das Beratungsgespräch werden Sie durch den Medgate-Arzt zurückgerufen. Mehr Informationen zum Telekonsultationszentrum Medgate finden Sie unter www.medgate.ch. Was geschieht bei einem Anruf bei Medgate? Bereiten Sie sich auf das Gespräch mit dem Medgate-Arzt vor. Notieren Sie in Stichworten Ihre persönliche Krankengeschichte (chronische Krankheiten, Operationen, Allergien) sowie das aktuelle Gesundheitsproblem. Legen Sie die Medikamente samt Beipackzettel bereit, die Sie zurzeit einnehmen. Ihr Anruf wird von einer medizinischen Fachperson entgegengenommen, die Ihre Personalien und den Grund Ihres Anrufs erfasst. Danach werden Sie von einem Medgate-Arzt zurückgerufen. Aufgrund des Gesprächs kann der Medgate-Arzt den angemessenen nächsten Behandlungsschritt abschätzen (Selbstbehandlung, HMO- Hausarztpraxis oder Notfallstation). Das Beratungsgespräch ist vertraulich und unterliegt dem Arztgeheimnis. Das Gespräch wird aufgezeichnet. Wenn Sie es wünschen, wird auf eine Aufzeichnung verzichtet. Auf Ihren Wunsch schickt Medgate Ihrer HMO-Hausärztin bzw. Ihrem HMO-Hausarzt einen schriftlichen Bericht über das Beratungsgespräch.
Ausnahmen vom HMO-Hausarztprinzip Frauenärztin/Frauenarzt Für Routineuntersuchungen und geburtshilfliche Betreuung können Sie Ihre Frauenärztin/Ihren Frauenarzt weiterhin direkt aufsuchen. Informieren Sie Ihre HMO-Hausärztin/Ihren HMO-Hausarzt rechtzeitig über Überweisungen an weitere Spezialisten, gynäkologische Eingriffe (ambulant oder im Spital) und Fertilitätsabklärungen. So können bereits vorhandene Unterlagen weitergeleitet werden oder gegebenenfalls kann eine Zweitmeinung eingeholt werden. Mit der rechtzeitigen Information schaffen Sie Klarheit darüber, ob die Kosten von HMO Gesundheitsplan übernommen werden. Augenärztin/Augenarzt Für drei Kontrolluntersuchungen pro Jahr können Sie Ihre Augenärztin/Ihren Augenarzt direkt aufsuchen. Für weitergehende Kontrollen, Massnahmen oder Operationen in allen drei Bereichen gilt das HMO-Hausarztprinzip (siehe oben). Kinderärztin/Kinderarzt Kinder und Jugendliche können bis zu ihrem 16. Geburtstag weiterhin ihren Kinderarzt direkt aufsuchen. Ab dem 16. Geburtstag wählen auch sie eine HMO-Hausärztin/einen HMO-Hausarzt. Eltern können auch die Medgate-Dienstleistungen für ihre Kinder nutzen. Das Medgate-Ärzteteam hat einen Schwerpunkt in Kindermedizin aufgebaut und berät Sie auch zu diesem Thema rund um die Uhr. Für weitergehende Kontrollen, Massnahmen oder Operationen in allen drei Bereichen gilt das HMO-Hausarztprinzip (siehe oben). Notfälle Rufen Sie im Notfall, sofern es die Situation erlaubt, Ihre HMO-Arztpraxis auch ausserhalb der Praxisöffnungszeiten an. Falls Ihre HMO-Hausärztin/Ihr HMO-Hausarzt nicht erreichbar ist oder Sie unsicher sind, wie dringend Ihr Problem ist, steht Ihnen das Medgate-Ärzteteam zur Verfügung.
Befinden Sie sich bei einem Notfall ausserhalb der Region Basel, wenden Sie sich an Medgate, an den nächsten Arzt oder an das nächste Spital. Allfällige Weiterbehandlungen besprechen Sie wieder mit Ihrer HMO-Hausärztin bzw. Ihrem HMO- Hausarzt. Bitte informieren Sie die Administration von HMO Gesundheitsplan möglichst rasch, spätestens aber nach 20 Tagen, über allfällige ambulante und stationäre Notfallbehandlungen. Damit stellen Sie sicher, dass Sie keine unnötigen Kosten tragen müssen. Rechnungen und Rückerstattung Die Rechnungen der HMO-Hausärztinnen und -Hausärzte sowie von vielen anderen Leistungserbringern müssen Sie nicht im Voraus bezahlen. Diese Rechnungen gehen direkt an HMO Gesundheitsplan. Mit den meisten Spezialisten konnte noch keine besondere Vereinbarung getroffen werden. Hier müssen Sie die Rückerstattungsbelege an HMO Gesundheitsplan schicken oder am Empfang unseres Service Center abgeben (HMO Gesundheitsplan, Versicherungsleistungen, Kirschgartenstrasse 7, 4010 Basel). Die Leistungsabteilung prüft die Rechnungen und veranlasst die Auszahlung. Quittungen Quittungen, die ohne Rezept oder detaillierten Beleg eingesandt werden, können wir leider nicht rückerstatten. Fragen zu Leistungen und Kostenübernahme Fragen zur Kostenübernahme und zu konkreten Abrechnungen beantwortet Ihnen die Versicherungsadministration telefonisch (Tel. 061 295 47 47) oder persönlich im Service Center (Kirschgartenstrasse 7) zu den Bürozeiten.
Erklärung zur Leistungsabrechnung 1 2 3 5 4 6 4 5 7 8 2 3 5 6 5 7 8 9
1 2 3 4 5 6 7 8 9 Ihre Versicherungsnummer: bei Korrespondenz oder Telefonanrufen immer angeben. Rechnungssteller: z.b. HMO-Arzt, Spezialarzt, Apotheke, Labor, Spital etc. Leistung aus BASIS: Diese Leistung wird aus der obligatorische Krankenpflegeversicherung vergütet. Ein Teil der Jahresfranchise 1 wurde in Rechnung gestellt (z.b. von der ordentlichen Jahresfranchise, Fr. 300. ). 10%iger Selbstbehalt 2 wurde nach Abzug der Jahresfranchise zu Lasten des Versicherten in Rechnung gestellt. Totalbetrag der Rechnung des einzelnen Leistungserbringers (z.b. Kantonsspital Fr. 2 480. ) Der Betrag wurde von HMO Gesundheitsplan direkt an den Leistungserbringer (in diesem Beispiel an das Kantonsspital bzw. an die Kreuzapotheke) bezahlt. Ihre Kostenbeteiligung pro Rechnung. Ist die Kostenbeteiligung weniger als Fr. 10., wird der Betrag mit der nächsten Abrechnung verrechnet. Saldo der Abrechnung zu Gunsten von HMO Gesundheitsplan. Ist mit dem beigefügten Einzahlungsschein zu bezahlen. 1 Der Kostenbeitrag von jedem Versicherten besteht aus einer Jahresfranchise. Die ordentliche Jahresfranchise beträgt Fr. 300., es besteht aber auch die Möglichkeit, eine höhere Franchise zu wählen. Die Franchise ist ein gesetzlich festgelegter Betrag der zu Lasten der Versicherten geht. 2 Der Selbstbehalt von 10% ist an jede Rechnung zu bezahlen sobald die Franchise verrechnet wurde. Ist der maximale Selbstbehaltbeitrag von Fr. 700. pro Jahr erreicht, übernimmt die Krankenversicherung die vollen Kosten für Pflichtleistungen. Die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) richtet sich nach den Behandlungs- oder Bezugsdaten und betrifft nur Leistungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Vergütungen aus Zusatzversicherungen richten sich nach den jeweiligen Reglementen.
Beschwerden Ombudsarzt Wenn Sie mit Ihrem HMO-Hausarzt/Ihrer HMO-Hausärztin nicht zufrieden sind oder das Gefühl haben, dass Ihnen Leistungen vorenthalten werden, können Sie sich an einen der beiden unabhängigen Ombudsärzte wenden. Der Ombudsarzt macht eine neutrale und kostenlose Beurteilung Ihrer Beschwerde. Bevor Sie sich an den Ombudsarzt wenden, suchen Sie aber bitte immer das Gespräch mit Ihrer HMO- Hausärztin/Ihrem HMO-Hausarzt. Adressen Ombudsärzte Dr. med. Alois Beerli FMH Innere Medizin Lindstrasse 40 8400 Winterthur Tel. 052 213 48 00 Dr. med. Hansueli Schläpfer FMH Magen- und Darmkrankheiten Kasernenstrasse 30 9100 Herisau Tel. 071 352 44 77 Sie erreichen den Ombudsarzt auch über die Geschäftsführung der EQUAM-Stiftung, Herrn Felix Roth, Schweizerisches Tropeninstitut, Socinstrasse 57, Postfach, 4002 Basel, Telefon 061 284 82 88. Beschwerden im administrativen Bereich Bei Beschwerden im administrativen Bereich wenden Sie sich an eine Sachbearbeiterin im Service Center (Tel 061 295 47 47), sie wird Ihre Beschwerde gerne aufnehmen oder richten Sie die Beschwerde in schriftlicher Form an das Service Center (Kirschgartenstrasse 7, 4051 Basel). Umzug und Auslandsaufenthalte Bei Wegzug aus dem Tätigkeitsgebiet von HMO Gesundheitsplan oder längerem Aufenthalt (mehr als sechs Monate) ausserhalb der Region Basel werden Sie automatisch auf Ende des laufenden Monats in eine gleichwertige Versicherung umgeteilt. Kündigung Bei einer Kündigung der HMO-Hausarztversicherung von HMO Gesundheitsplan besteht eine dreimonatige Kündigungsfrist auf Ende eines Kalenderjahres.
Zuständigkeiten Ihrer Krankenkasse HMO Gesundheitsplan arbeitet mit verschiedenen Krankenkassen zusammen. In folgenden Fällen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse: Eintritt bzw. Übertritt in HMO Gesundheitsplan Prämieninkasso Fragen bezüglich Mitgliedschaft oder Versicherungsausweis Fragen zum Versicherungsangebot im Bereich Grund- und Zusatzversicherung Bestellen der neuen Versicherungsbestimmungen Übertritt bzw. Austritt aus HMO Gesundheitsplan Adresse und Telefonnummer Ihrer Krankenkasse finden Sie auf Ihrem Versicherungsausweis. Please send me this information in English. Veuillez s.v.p. m envoyer ces informations en français. Vogliate inviarmi queste informazioni in italiano. Me podrìa enviar esta hoja informativa en español, por favor? Lütfen, bana bu informationları türkc.e olarak gönderiniz. Molim vas posaljite mi ovu informaciju na srbsko-hrvatskom jeziku. Nachname Vorname Adresse PLZ, Ort
So erreichen Sie uns Kontakt HMO Gesundheitsplan Service Center Kirschgartenstrasse 7, 4010 Basel Telefon 061 295 47 47, Fax 061 295 47 48 www.hmogesundheitsplan.ch info@hmobs.ch Version 9/2005 Nicht frankieren Ne pas affranchir Non affrancare Geschäftsantwortsendung Envoi commercial-réponse Invio commerciale-risposta HMO Gesundheitsplan Kirschgartenstrasse 7 4010 Basel