Die Hochschulleitung der Pädagogischen Hochschule Schwyz (PHSZ),



Ähnliche Dokumente
Benutzungsordnung der ICT-Dienste und der ICT-Infrastruktur

Nutzung dieser Internetseite

Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website

Nutzungsbedingungen der DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum ggmbh

Vereinbarung. über elektronische Schließanlagen und Zutrittskontrollsysteme. zwischen dem Vorstand und dem Betriebs/Personalrat

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Internet- und -Überwachung in Unternehmen und Organisationen

Kurzanleitung CWS-Portal (V10.15)

Projektmanagement in Outlook integriert

Anleitung für IQES-Verantwortliche Schulkonto verwalten

Angaben gemäß 5 TMG: zone 80 Agentur für textile Werbung Markus Sonnenberg u. Ellen Friehe GbR Hauptstrasse Sehnde/Rethmar

GLEICHBEHANDLUNGSPROGRAMM

Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen

GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. Vertrauen ist gut Kontrolle besser?

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

FHSNet Benutzungsrichtlinien

Anleitung für die Hausverwaltung

Stadt Frauenfeld. Datenschutzreglement

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Anmeldeformular für RailBuyer

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Anlage eines neuen Geschäftsjahres in der Office Line

1 Einleitung. Lernziele. automatische Antworten bei Abwesenheit senden. Einstellungen für automatische Antworten Lerndauer. 4 Minuten.

Weisung zur Videoüberwachung an der Pädagogischen Hochschule Zürich

Jetzt neu: Online Reporting Schritt für Schritt durch das Online Reporting (OLR) Online Liedmeldung

Elektronischer Kontoauszug

Benutzungsreglement. der Gemeindebibliothek Fällanden

Microsoft Office Einleitung

Teilnahmeberechtigt sind nur Nutzer, die voll geschäftsfähig sind oder mit Zustimmung Ihrer gesetzlichen Vertretungsberechtigten handeln.

Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen

Elektronischer Kontoauszug

Sichere Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere . der

10 IDG (Gesetz über die Information und den Datenschutz, LS 170.4) 24 IDV (Verordnung über die Information und den Datenschutz, LS 170.

Weiterleitung einrichten für eine 1&1- -Adresse

Gewinnspiel-Bedingungen

BOKUbox. Zentraler Informatikdienst (ZID/BOKU-IT) Inhaltsverzeichnis

BOOKMARKING (Favoritenfunktion) NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Windows-Sicherheit in 5 Schritten. Version 1.1 Weitere Texte finden Sie unter

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung

Formular»Fragenkatalog BIM-Server«

PROFIS Software Lösungen

Nikon Message Center

YeBu Allgemeine Geschäftsbedingungen

Benutzeranleitung Web Login (Internetzugang an Öffentlichen Datendosen und in Studentenwohnheimen )

A. Präambel. B. Downloads. C. Fotogalerie

ETH ZÜRICH INTERNET-RICHTLINIEN

Transparenz und ausgezeichnete Beratung werden bei uns groß geschrieben. Mit den folgenden Angaben möchte ich mich bei Ihnen vorstellen.

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

Anleitung für die Version von online 1. Schritt: Rufen Sie die Website auf...

GOOGLE CHROME 40. BROWSEREINSTELLUNGEN OPTIMIEREN. BMW FINANCIAL SERVICES. Google Chrome 40 Browsereinstellungen optimieren. 1

Freifunk Halle. Förderverein Freifunk Halle e.v. IT Sicherheitskonzept. Registernummer bei der Bundesnetzagentur: 14/234

Anleitung WLAN BBZ Schüler

Antrag für die Übertragung von Softwarelizenzen, Wartungsverträgen oder Abonnements

EINWOHNERGEMEINDELAUSEN REGLEMENT KINDER- UND JUGENDZAHNPFLEGE

Internationales Altkatholisches Laienforum

Online-Abzüge 4.0. Ausgabe 1

Weiterleitung einrichten für eine GMX- -Adresse

Outlook. sysplus.ch outlook - mail-grundlagen Seite 1/8. Mail-Grundlagen. Posteingang

Das Archivierungssystem - Dokumentation für Anwender und Administratoren

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN LIZENZBEDINGUNGEN

» Weblösungen für HSD FM MT/BT-DATA

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

IT Services Support. Allgemeines Benutzungsreglement für Informatikmittel

Aktivierung der digitalen Signatur in Outlook Express 6

Willkommen bei Dropbox!

têt, dass jede öffentliche Wiedergabe - das ist das Angebot an einen unbestimmten Personenkreis - einen Straftatbestand darstellt.

Bedienungsleitfaden ERINNERUNGSDIENST. Ein Service für gesündere Zähne und gesundes Zahnfleisch unterstützt von

E-Rechnung: Einfach, bequem und sicher zahlen

2008 ABP - Agentur für Bildung und Personalentwicklung, Bad Frankenhausen

Moodle-Kurzübersicht Kurse Sichern und Zurücksetzen

SAP GUI 7.30 Installation und Einrichtung: Mac OSX

FAQ Freunde-werben auf osnatel.de

telefonkonferenz.de für Endanwender Sofort-Konferenzen ohne Anmeldung Kurzanleitung Inhaltsverzeichnis 1 Einführung...2

Cisco AnyConnect VPN Client - Anleitung für Windows7

Anleitung zum Elektronischen Postfach

S Sparkasse Hohenlohekreis. Leitfaden zu Secure

Unico Cloud AdminPortal

Stud.IP ist die Online-Plattform, die allen Angehörigen der Universität Oldenburg zur Unterstützung von Studium und Lehre zur Verfügung steht.

Citrix Receiver Server-Umstieg

ICT-Anleitung: Office 365 ProPlus auf privaten Geräten

Weisung zur Benutzung der Bibliothek der Pädagogischen Hochschule Zürich

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Neuhofen

Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle

Nutzung von GiS BasePac 8 im Netzwerk

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin

Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach

Family Safety (Kinderschutz) einrichten unter Windows 7

Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT

Installation von Office 365 auf einem privaten PC

Datenschutzerklärung der Gütermann GmbH

E I N W O H N E R G E M E I N D E R Ö S C H E N Z. Reglement über die. Kinder- und Jugendzahnpflege

Easy Share Anleitung. April 2016

BEDIENUNGSANLEITUNG: EINREICH-TOOL

Daten-Synchronisation zwischen dem ZDV-Webmailer und Outlook ( ) Zentrum für Datenverarbeitung der Universität Tübingen

Schnell, sicher, umweltfreundlich und sparsam

Anleitung Administration Alterssiedlungen Basel. So aktualisieren Sie Ihre Daten. Version:

Erfahrungen aus Diskussionsprozessen um Plagiatsoftware an der Universität Bielefeld

Transkript:

ICT-Benutzungsreglement der Pädagogischen Hochschule Schwyz (Vom 7.09.0) Die Hochschulleitung der Pädagogischen Hochschule Schwyz (PHSZ), gestützt auf der Verordnung über die Pädagogische Hochschule Schwyz, vom. August 0 beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Zweck Die Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) der PHSZ unterstützen möglichst umfassend und optimal den Leistungsauftrag der PHSZ. Das ICT-Benutzungsreglement soll die ordnungsgemässe Nutzung und den störungsfreien Betrieb der ICT der PHSZ sicherstellen. Geltungsbereich Das ICT-Benutzungsreglement gilt für jegliche Benutzung der ICT-Infrastruktur und ICT-Dienste der PHSZ. Diese umfassen Hardware, Software, Netzwerke, Daten, Dokumentationen, Anleitungen, Schulungen und Support, soweit diese von der PHSZ finanziert oder unterstützt werden. Dazu gehören auch private Geräte, welche die ICT der PHSZ nutzen. II. Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien an der PHSZ Nutzung der ICT der PHSZ Die Nutzung der ICT darf die PHSZ oder Dritte weder materiell noch ideell schädigen. Insbesondere ist die Benutzung von Programmen untersagt, welche die Sicherheit der ICT gefährden oder in irgendeiner Weise negativ beeinflussen. Umgang mit Accounts (Benutzernamen / Kennwörter) Alle Mitarbeitenden und Studierenden der PHSZ erhalten ein persönliches Konto (Login) für ihre Arbeit mit der ICT. Dementsprechend sind im Netzwerk alle persönlichen und allgemeinen Benutzernamen, Kennwörter, Netzwerkschlüssel, Zertifikate usw. zweckgemäss einzusetzen und vertraulich zu behandeln. Persönliche Logindaten dürfen keinesfalls weitergegeben werden, Drittpersonen darf kein Zugang zur ICT-Infrastruktur ermöglicht werden. Um unbefugte Zugriffe zu verhindern, sind angemessene Schutzmassnahmen zu treffen. Dazu gehören sichere Passwörter, die regelmässig geändert werden, sowie die Verschlüsselung sensibler Daten. Im Netzwerk sind insbesondere untersagt: a) Das Umgehen der Anmeldung am Netz. b) Die Anmeldung unter falschem Namen. c) Der Angriff auf fremde Passwörter. d) Das Eindringen in Netzbereiche, für die kein offizielles Zutrittsrecht besteht.

.07 5 Datenverwendung und Datenspeicherung Die Benutzer tragen persönlich die Verantwortung für den zweckentsprechenden Umgang mit den benutzten Daten sowie für die persönlichen Dokumente. Insbesondere sind die Benutzerinnen und Benutzer verantwortlich für die Sicherung der Daten. Für die Speicherung elektronischer Daten stehen auf den Servern der PHSZ je nach Funktion die entsprechenden Speicherkapazitäten zur Verfügung. Von diesen Daten werden regelmässig Backups erstellt. Die PHSZ kann aber die Wiederherstellung der Daten nicht in jedem Fall garantieren. Verwaltungsdaten sind zwingend und ausschliesslich auf den Datenservern der PHSZ zu speichern. Die Nutzung von Speicherplatz an der PHSZ ist nur im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder dem Studium an der PHSZ erlaubt. 5 Auf den öffentlich zugänglichen Computern der PHSZ sollen keine Daten gespeichert werden. Lokal gespeicherte Daten können vom ICT-Support ohne Vorwarnung jederzeit gelöscht werden. 6 Bei einem Austritt von Mitarbeitenden und Dozierenden sind die entsprechenden Daten der PHSZ zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, wo diese abgespeichert worden sind. 6 Datenschutz Die Bearbeitung von Personendaten ist nur im Rahmen der gesetzlichen Zwecke der PHSZ (Verwaltung, Organisation des Studienbetriebes) sowie nach Massgabe der offiziellen Datenschutzbestimmungen erlaubt. An der PHSZ sind das Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz (vom. Mai 007, SRSZ 0 0) und die Verordnung zum Öffentlichkeits- und Datenschutzgesetz (vom 8. Oktober 008, SRSZ 0 ) massgebend. Zusätzlich werden die Empfehlungen zum Datenschutz an Schulen des Datenschutzbeauftragten des Kantons Schwyz (http://www.kdsb.ch) berücksichtigt. 7 Nutzung des Internets Der Zugang zum Internet an der PHSZ dient primär für alle Belange, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder dem Studium an der PHSZ stehen. Andere Nutzungsweisen dürfen diesen Primärzweck nicht beeinträchtigen.

.07 Bei der Nutzung des Internets an der PHSZ sind insbesondere folgende Nutzungsformen untersagt: a) Die Nutzung und/oder Verbreitung von Online-Inhalten, die pornographische, gewaltverherrlichende, sektiererische, religiöse oder politisch-radikale, diskriminierende oder rufschädigende Inhalte aufweisen. b) Die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten von Dritten. c) Die Verbreitung von Schadsoftware und der Angriff auf eigene oder fremde Netzwerke. d) Die Benutzung der institutionellen E-Mail-Adressen für Aktivitäten, die in keinem Zusammenhang mit der PHSZ stehen (z.b. kommerzielle bzw. politische Tätigkeit, Versand von Spam usw.). Die Benutzung für den rein privaten Gebrauch ist gestattet, sofern die berufliche Tätigkeit nicht beeinträchtigt wird. e) Bei Abwesenheiten bzw. bei Weiterleitung von Mails können private Mails durch die stellvertretende Person eingesehen werden. Desgleichen trifft bei einem Austritt zu. 8 Websites der PHSZ Die PHSZ unterhält verschiedene Web- und Blogsites. Öffentliche Informationen einzelner Abteilungen, des Forschungsinstituts und weiterer Organe der PHSZ sowie die Portrait-Webseiten der Dozierenden sind integrativer Bestandteil der Website der PHSZ. Die PHSZ unterstützt den Webauftritt der Studierenden ideell und finanziell, ist aber für die Inhalte dieser Websites nicht verantwortlich. Bei der Veröffentlichung von Informationen auf der Website und im Intranet der PHSZ sowie den von der PHSZ genutzten Lernplattformen, Online-Tools oder Social-Media Netzwerken (z.b. educanet, lerntagebuch.ch, blogpraktikum.ch, blogseminar.ch usw.) ist das Publizieren von Inhalten, die den Interessen der PHSZ widersprechen bzw. dem Ruf der PHSZ schaden könnten, nicht gestattet. 9 Software und Lizenzen Falls für bestimmte Software und Dokumente Urheber-, Lizenz- oder andere Rechte bestehen, so unterliegen Verwendung, Kopieren und Weitergabe den entsprechenden rechtlichen Bestimmungen und Vereinbarungen. Insbesondere ist an der PHSZ untersagt: a) Die Verwendung von nicht oder ungenügend lizenzierter Software auf Computern und Notebooks der PHSZ. b) Das vollständige oder teilweise Kopieren lizenzierter Software, soweit nicht Lizenzbestimmungen dies ausdrücklich erlauben. Lizenzpflichte Software, die Mitarbeitenden für ihre berufliche Tätigkeit oder Studierenden für ihr Studium von der PHSZ zur Verfügung gestellt wird, darf nur während der Anstellung an der PHSZ bzw. während des Studiums genutzt werden. Mitarbeitende und Studierende sind verpflichtet, diese Programme nach Beendigung ihrer Anstellung bzw. nach Abschluss ihres Studiums an der PHSZ zu deinstallieren.

.07 0 Notebooks Private Notebooks, die an der PHSZ genutzt werden, sind im persönlichen Besitz der Mitarbeitenden bzw. der Studierenden und obliegen dementsprechend ihrer Verantwortung. Die PHSZ stellt für die Nutzung von Notebooks der Mitarbeitenden und Studierenden eine Netzwerkumgebung mit verschiedenen Ressourcen zur Verfügung und verlangt darum zur Verminderung von Sicherheitsrisiken gewisse Voraussetzungen. Notebooks dürfen im Netzwerk der PHSZ nur eingesetzt werden: a) wenn ein professionelles und stets aktualisiertes Virenschutzprogramm aktiviert ist. Bei Verdacht auf Virenbefall müssen Notebooks sofort vom Netz getrennt werden. b) Wenn die jeweils aktuellen Updates des verwendeten Betriebssystems und der eingesetzten Programme (z.b. Browser) installiert sind. Details zur ICT-Ausstattung der Arbeitsplätze und zur Subventionierung persönlicher Notebooks sowie zur Nutzung von Software der PHSZ auf diesen Geräten werden im Konzept ICT-Ausstattung der Mitarbeitenden an der PHSZ geregelt. III. Verantwortlichkeit und Haftung Grundsatz Alle Benutzer sind persönlich dafür verantwortlich, dass sie im Umgang mit ICT an der PHSZ nicht gegen das ICT-Benutzungsreglement der PHSZ oder gegen die Rechtsordnung verstossen (Datenschutz, Strafgesetz) und dass die Rechte Dritter nicht verletzt werden (Persönlichkeits- und Urheberrechte, Lizenzbestimmungen usw.). Meldepflicht Falls Benutzer Unregelmässigkeiten feststellen (wie Defekte, Virenbefall oder Missbräuche), so sind sie verpflichtet, diese so schnell wie möglich dem ICT- Support zu melden. Haftungsausschluss Die PHSZ übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus Mängeln in der ICT- Infrastruktur bzw. bei der Benutzung der ICT-Dienste entstehen. Vorbehalten bleiben anders lautende schriftliche Abmachungen. Vorgehen bei Missbrauch oder Verdacht auf Missbrauch Die PHSZ kann ohne Vorankündigung der Nutzer das Recht sämtlichen Datenverkehr der ICT protokollieren. Dazu gehören insbesondere Adressierungsdaten im Kopf von elektronischen Nachrichten, technische Kommunikationsprotokolle, Servernutzungsdaten usw.

.07 Personenbezogene Daten werden bei Missbrauch oder Verdacht auf Missbrauch erst auf offizielle Anordnung des Rektors oder der Strafverfolgungsbehörden hin ausgewertet. Verstösse gegen das ICT-Benutzungsreglement der PHSZ werden geahndet. Je nach Schwere des Verstosses reichen die Sanktionen von einer Verwarnung über die Sperrung des Zugangs oder dem Ausschluss aus gewissen ICT-Diensten bis zu Disziplinarmassnahmen der PHSZ (inkl. Exmatrikulation). Der Rektor kann Disziplinarmassnahmen gemäss Studien- und Prüfungsreglement verfügen. Weiter hat die PHSZ das Recht, Strafanzeige zu erstatten. Führen Verstösse zu Schäden an der Infrastruktur bzw. zu erhöhtem Supportaufwand, können diese Kosten den verursachenden Benutzern in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder bei Nichtbeachtung des vorliegenden Reglements. IV. Schlussbestimmung 5 Inkrafttreten Das ICT-Benutzungsreglement tritt am. August 0 in Kraft und ersetzt alle früheren Versionen. 5