Studien- und Modulhandbuch. BA-Studiengang Kunstgeschichte. ab dem WS 2012 / 2013

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Transkript:

Studien- und Modulhandbuch BA-Studiengang Kunstgeschichte ab dem WS 2012 / 2013 Fakultät für Geisteswissenschaften Fachbereich für Kulturgeschichte und Kulturkunde Copyright UHH, RRZ/MCC, Arvid Mentz

INHALT Kunstgeschichte Inhalt 1 1. Allgemeiner Teil 2 Einleitung 2 Allgemeine Studienziele Regelstudienzeit Curricularbereiche 3 Modularisierte Studiengänge Qualifikationsziele Modulprüfungen 4 Phasengliederung der BA-Studiengänge Abschluss des Studiums 4 Erwerb von Leistungspunkten (LP) 5 Allgemeine Berufsqualifizierende Kompetenzen (ABK) 6 Wahlbereich 6 Teilzeitstudium 6 2. Fachspezifischer Teil 7 Fachspezifische Bestimmungen 7 Modulbeschreibungen 15 Anhang 33 1

Allgemeiner Teil EINLEITUNG 1. ALLGEMEINER TEIL BA-Studiengang Kunstgeschichte im Haupt- und Nebenfach Zum Wintersemester 2007/08 wurde an der Universität Hamburg der BA-Studiengang im Fach Kunstgeschichte eingeführt. Das Fach ist zulassungsbeschränkt und kann wahlweise als Hauptfach oder als Nebenfach studiert werden. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Die Zulassung ist nur zum Wintersemester möglich. Ein erfolgreicher und qualifizierter Abschluss des BA-Studiengangs ist die Voraussetzung für die Aufnahme eines konsekutiven Master-Studiums. Zum Aufbau des Studien- und Modulhandbuches Im ersten Teil dieses Studien- und Modulhandbuches erhalten Sie wichtige Informationen zum Aufbau und zur Struktur der Bachelorstudiengänge. Im zweiten Abschnitt können Sie sich über die Studien- und Qualifikationsziele des Studiengangs Kunstgeschichte als Haupt- und als Nebenfach informieren. Darüber hinaus finden Sie dort die Beschreibungen all jener Module, die Sie im Rahmen des Studiums erfolgreich absolvieren müssen. Im dritten Abschnitt finden Sie die Prüfungsordnung für die Studiengänge mit dem Abschluss»Bachelor of Arts«, den für den Ablauf Ihres Studiums relevanten Rechtstext. Diese Broschüre sollte während des gesamten BA-Studiums Ihr ständiger Begleiter sein. Das Studien- und Modulhandbuch legt nicht nur verbindlich fest, in welcher Reihenfolge Lehrveranstaltungen besucht und Prüfungen abgelegt werden müssen. Es verpflichtet auch die Lehrenden zur Einhaltung der in den Rechtstexten formulierten Vorgaben für Ihren Studiengang. Darüber hinaus soll Ihnen diese Broschüre als Leitfaden zur selbständigen Orientierung auf dem Weg zu einem erfolgreichen Bachelor-Abschluss dienen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Erfolg für den Verlauf Ihres Studiums an der Universität Hamburg! 2

Allgemeiner Teil ALLGEMEINE INFORMATIONEN zu den BA-Studiengängen in den kulturgeschichtlichen/kulturkundlichen Fächern Im zweigliedrigen Bachelor/Master-Studiensystem wird in einem dreijährigen berufsqualifizierenden Studiengang der»bachelor of Arts«als Regelabschluss des Hochschulstudiums erworben. Dieser Abschluss ist Voraussetzung für die Aufnahme eines darauf aufbauenden zweijährigen Master-Studiums. Im Folgenden werden die wichtigsten Merkmale der kulturgeschichtlichen/kulturkundlichen BA-Studiengänge erläutert. ALLGEMEINE STUDIENZIELE REGELSTUDIENZEIT CURRICULARBEREICHE Allgemeines Studienziel der kulturgeschichtlichen/kulturkundlichen Bachelorstudiengänge an der Universität Hamburg ist die Vermittlung von grundlegenden fachlichen, methodischen und allgemeinen berufsqualifizierenden Kompetenzen, die sowohl für die spätere berufliche Praxis als auch zur Aufnahme eines anschließenden Master- Programms befähigen. Die neuen Studiengänge erstrecken sich in der Regel über drei Studienjahre bzw. sechs Semester. Alle Studiengänge bestehen aus vier voneinander unabhängigen Studienbereichen, die auch als Curricularbereiche bezeichnet werden: 1. Das Hauptfach umfasst 50 % des Gesamtvolumens des BA-Studiengangs. Das Studium zielt auf eine grundlegende fachwissenschaftliche Qualifikation und soll zur kritischen Auseinandersetzung mit Theorien und Methoden des Faches sowie zur selbständigen Formulierung und Bearbeitung wissenschaftlicher Problembereiche befähigen. Die vermittelten kommunikativen, kulturellen und medialen Kompetenzen stellen wesentliche Schlüsselqualifikationen für ein breites berufliches Spektrum dar. 2. Das Nebenfach umfasst 25 % des Gesamtvolumens des BA-Studiengangs. Im Nebenfach sollen zusätzliche wissenschaftliche Qualifikationen in einem weiteren Fach vermittelt werden. 3. Der Curricularbereich Allgemeine Berufsqualifizierende Kompetenzen (ABK) umfasst 15% des Gesamtvolumens des BA-Studiengangs. Dieser Curricularbereich dient der Orientierung über mögliche Berufsfelder, dem Sammeln berufspraktischer Erfahrungen sowie dem Erwerb berufsorientierender Kompetenzen. 4. Der Wahlbereich umfasst 10% des Gesamtvolumens des BA-Studiengangs. Im Wahlbereich können die Studierenden ihre Lehrveranstaltungen frei nach Neigung und Interesse zusammenstellen. Der Wahlbereich dient so zur individuellen Profilbildung und zur Vertiefung eines fächerübergreifenden Orientierungswissens. 3

Allgemeiner Teil Hauptfach Nebenfach Allgemeine Berufsqualifizierende Kompetenzen Wahlbereich 50% 25% 15% 10% MODULARISIERTE STUDIENGÄNGE QUALIFIKATIONSZIELE MODULPRÜFUNGEN Die BA-Studiengänge sind in Modulen organisiert. Unter Modulen versteht man in sich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten, die aus mehreren inhaltlich aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen (z. B. aus Seminaren, Vorlesungen, Übungen) bestehen. In jedem Modul werden bestimmte fachspezifische und / oder berufsbezogene Qualifikationen vermittelt. Am Ende eines jeden Moduls steht eine Modulprüfung, in der festgestellt wird, ob die vorgesehenen Studien- und Qualifikationsziele erreicht wurden. Die Ergebnisse der Modulprüfungen im Haupt- und Nebenfach werden bewertet und fließen (nach einem in der Prüfungsordnung festgelegten Berechnungsschlüssel) in die Abschlussnote ein. Die Modulbeschreibungen in Abschnitt 2 informieren über die Qualifikationsziele und Inhalte der einzelnen Module, über die zugehörigen Lehrveranstaltungen und über die jeweilige Modulprüfung. PHASENGLIEDERUNG DER BA-STUDIENGÄNGE ABSCHLUSS DES STUDIUMS Die BA-Studiengänge gliedern sich in eine Einführungsphase, eine Aufbauphase und eine Vertiefungsphase. Den verschiedenen Studienphasen sind jeweils Pflichtmodule oder Wahlpflichtmodule zugeordnet, die in einer festgelegten Reihenfolge studiert werden sollen. Die Fachspezifischen Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung (vgl. Abschnitt 2) regeln die Dauer der jeweiligen Phasen und die Fristen, in denen die entsprechenden Module erfolgreich absolviert werden müssen. Am Beginn des Studiums steht für alle Studienanfänger die»orientierungseinheit«(oe), in der Aufbau und Verlauf des Studiums vermittelt werden und Fragen zur Organisation des Studiums im weitesten Sinne geklärt werden können. In der Einführungsphase besteht darüber hinaus die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Studienfachberatung. Im letzten Semester der Regelstudienzeit wird im Rahmen des Abschlussmoduls eine wissenschaftliche Hausarbeit verfasst. Für die Anfertigung der Hausarbeit besteht eine Bearbeitungsfrist von acht Wochen. In einigen Fächern fällt zusätzlich eine mündliche Prüfung an. Angaben hierzu sind in den Fachspezifischen Bestimmungen in Abschnitt 2 zu finden. 4

Allgemeiner Teil Orientierungseinheit Einführungsphase Aufbauphase Vertiefungsphase Prüfungsphase Einführungsmodul (EM1, EM2, EM3) Aufbaumodule (AM1, AM2, AM3, AM4) Vertiefungsmodule (VM1) Abschlussmodul (Abschlussmodul) ERWERB VON LEISTUNGSPUNKTEN (LP) In den BA-Studiengängen werden mit Bezug auf das effektive Arbeitspensum (workload) der Studierenden Leistungspunkte (LP) vergeben. Die LP drücken aus, wie viel Zeit Studierende im Durchschnitt aufwenden müssen, um die vorgeschriebenen Qualifikationsziele des jeweiligen Studienabschnittes zu erreichen. Dabei zählt nicht nur die Zeitspanne, die Studierende in Lehrveranstaltungen verbringen (Präsenzstudium), sondern auch der Arbeitsaufwand, der für die Vorbereitung und für die Nachbereitung einer Lehrveranstaltung sowie für die Vorbereitung auf Prüfungen notwendig ist. Bei der Berechnung von Leistungspunkten gilt folgende Regel: 30 Stunden studentische Arbeitszeit ergeben einen Leistungspunkt. Der Arbeitsaufwand für ein Studienjahr wird in ganz Europa mit insgesamt 60 LP veranschlagt. Das entspricht einer workload von etwa 37 bis 40 Stunden pro Arbeitswoche. In einem sechssemestrigen Studiengang müssen insgesamt 180 LP erworben werden. Das zur Verfügung stehende LP-Kontingent wird anteilig auf die zu studierenden Module in den vier Curricularbereichen Hauptfach (90 LP), Nebenfach (45 LP), ABK (27 LP) und Wahlbereich (18 LP) verteilt. LP können nur dann erworben werden, wenn die für das Modul vorgesehenen Veranstaltungen regelmäßig besucht und die entsprechenden Modulprüfungsleistungen erfolgreich absolviert wurden. Die Fachspezifischen Bestimmungen (vgl. Abschnitt 2) informieren über die LP- Kreditierung der einzelnen Module und über die Anzahl von LP, die notwendig sind, um in die Prüfungsphase einzutreten. 5

Allgemeiner Teil ALLGEMEINE BERUFSQUALIFIZIERENDE KOMPETENZEN (ABK) Da es keine eindeutigen Berufsfelder für Absolventinnen und Absolventen eines kulturwissenschaftlichen Faches gibt, dient der fächerübergreifende Curricularbereich Allgemeine Berufsqualifizierende Kompetenzen (ABK) der Orientierung über mögliche Berufsfelder, dem Sammeln berufspraktischer Erfahrungen im Rahmen eines von den Studierenden selbst gewählten Praktikums, dem Erwerb überfachlicher, berufsorientierter Schlüssel- und Zusatzqualifikationen sowie dem Erlernen der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. Der ABK-Bereich umfasst als Pflichtbereich 15% des BA-Studiums und ist in drei Phasen gegliedert. In den ABK-Modulen werden insgesamt 27 LP erworben. Die Leistungen hierfür sind im Laufe des Studiums zu erwerben. Die ABK-Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 27 LP sind zu erbringen, um das BA-Studium erfolgreich abschließen zu können. Sie gehen jedoch nicht in die Gesamtnote der Bachelorprüfung ein und werden daher in der Regel nicht benotet. Die obligatorischen Module des ABK-Bereichs werden in den Fachspezifischen Bestimmungen (vgl. Abschnitt 2) einzeln vorgestellt und beschrieben. WAHLBEREICH Der Wahlbereich umfasst Module und Lehrveranstaltungen, die im Sinne eines»studium generale«eine interdisziplinäre Erweiterung des Kompetenzspektrums darstellen oder eine Ergänzung und Vertiefung des Haupt- oder Nebenfachs ermöglichen sollen. Entsprechende Veranstaltungen, die eigens ausgewiesen werden, können universitätsweit gewählt werden. Auch die Angebote des Wahlbereichs werden mit einer Prüfung abgeschlossen, deren Ergebnis jedoch nicht in die Gesamtnote einfließt. TEILZEITSTUDIUM In allen Fächern kann ein Teilzeitstudium absolviert werden. Der Status eines/einer Teilzeitstudierenden kann durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen im Zuge des Einschreibungs- bzw. Rückmeldungsverfahrens für das jeweils folgende Semester erworben werden. Detaillierte Auskünfte hierzu erteilt das Zentrum für Studierende. Für Teilzeitstudierende verlängern sich die Fristen, in denen die obligatorischen Modulprüfungen abgelegt werden müssen, in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. Die Frist, in der die Module eines Fachsemesters erfolgreich zu absolvieren sind, erhöht sich bei einsemestrigen Modulen auf ein Studienjahr. Bei Modulen, die sich normalerweise über zwei Semester erstrecken, erhöht sich diese Frist auf zwei Studienjahre. Für das Semester, in dem das Abschlussmodul studiert werden soll, ist ein Teilzeitstudium ausgeschlossen. Weitere Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen in Abschnitt 2. Bitte wenden Sie sich darüber hinaus an Ihre Studienfachberaterin oder Ihren Studienfachberater oder an das Zentrum für Studierende. 6

FACHSPEZIFISCHE BESTIMMUNGEN FSB B.A. Kunstgeschichte vom 4. April 2012 - veröffentlicht am 13.September 2012 2. FACHSPEZIFISCHER TEIL Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 6. Juni 2012 die von der Fakultät für Geisteswissenschaften am 4. April 2012 auf Grund von 91 Absatz 2 Nummer 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 171) in der Fassung vom 20. Dezember 2011 (HmbGV Bl. S. 550) beschlossenen Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Kunstgeschichte als Fach eines Studienganges mit dem Abschluss Bachelor of Arts B.A. gemäß 8 Absatz HmbHG genehmigt. Präambel Diese Fachspezifischen Bestimmungen ergänzen die Regelungen der Prüfungsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts/Baccalaurea Artium beziehungsweise Baccalaureus Artium vom 23. November 2005 in der jeweils geltenden Fassung und beschreiben die Module für das Hauptfach sowie das Nebenfach Kunstgeschichte. I. Ergänzende Bestimmungen Zu 1 Studienziel, Akademischer Grad, Durchführung des Studiengangs Zu 1 Absatz 1: (1) Studienziel des Hauptfachs Kunstgeschichte erforscht die Entstehung, Eigenart, Funktion und Wirkung von Kunstwerken aus Architektur, Plastik, Malerei, Grafik und Kunstgewerbe sowie von Design, Fotografie und audiovisuellen Medien im Wirkungsbereich europäischer Kultur und Geschichte seit der Spätantike. Sie erforscht die materiellen und ideellen Voraussetzungen dieser Gegenstandsbereiche, die künstlerischen Materialien und Techniken, die Geschichte der Künstlerausbildung, der Kunstpädagogik, der Kunsttheorie und Ästhetik sowie ihre eigene Geschichte, die Geschichte ihrer Methoden und Institutionen und ihre Wirkungsmöglichkeiten. Zu den Forschungs- und Lehrgegenständen gehören auch die gesellschaftspolitischen Zusammenhänge des Faches zum Beispiel mit Stadt- und Raumordnung, dem Denkmalschutz, der Museumskunde im Rahmen der Kulturpolitik sowie die anderen Formen der Vermittlung kunstgeschichtlicher Gegenstände und Erkenntnisse an die Öffentlichkeit. 7

Der Bachelor-Studiengang Kunstgeschichte soll grundlegende Kenntnisse auf dem Gebiet der Geschichte und Theorie der Bildenden Künste sowie methodische Kompetenz im Umgang mit den unterschiedlichen Themen, Epochen und Gattungen der Kunst und ihren spezifischen Forschungsproblemen vermitteln. Angestrebt wird insbesondere die Fähigkeit, wissenschaftliche Erkenntnisse, Methoden und Theorien innerhalb der unterschiedlichen Aufgabenbereiche kunsthistorischer Arbeit kritisch und kreativ anzuwenden. Die Studierenden werden durch das Studium dazu angeleitet, grundlegende wissenschaftliche Kompetenzen zu erwerben, die als Voraussetzung zu einem Master- Studiengang dienen, der sich in der Regel an den Bachelor-Studiengang Kunstgeschichte anschließen sollte. (2) Studienziel des Nebenfaches Das Studium im Bachelor-Nebenfach Kunstgeschichte zielt auf die Aneignung methodischer und kulturtheoretischer Qualifikationen entsprechend des Hauptfachs. Geschichte und Theorie der Bildenden Künste sowie die Methoden des Faches sollen dabei in exemplarischer Weise vermittelt werden. Der Nebenfachstudiengang Kunstgeschichte bietet damit ergänzende Grundlagen insbesondere für weitere kulturwissenschaftliche, historische, philologische und archäologische Fächer. Zu 1 Absatz 3: Grad Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird der akademische Grad Baccalaureus Artium bzw. Baccalaurea Artium (B. A.) verliehen. Zu 1 Absatz 4: Durchführung des Studiengangs Die Durchführung des Studiengangs erfolgt durch die Fakultät für Geisteswissenschaften. Zu 3 Studienfachberatung Zu 3 Absatz 1: Als Studienfachberatung gilt auch die erfolgreiche Teilnahme an der Orientierungseinheit. Zu 3 Absatz 2: Die Studierenden sind rechtzeitig vor Ablauf dieser Frist an die Teilnahme an einer Studienfachberatung zu erinnern. Zu 4 Studien- und Prüfungsaufbau Zu 4 Absatz 2: Der Bachelor-Studiengang Kunstgeschichte im Hauptfach gliedert sich in drei Abschnitte. Die Einführungsphase umfasst drei Module und wird in den ersten beiden Semestern absolviert. Die Aufbauphase umfasst drei Module und wird vom dritten bis 8

zum fünften Semester absolviert. Die Vertiefungsphase umfasst ein Modul und wird vom fünften bis zum sechsten Semester absolviert. Ein phasenübergreifendes Exkursionsmodul wird vom ersten bis zum fünften Semester absolviert. In der Einführungsphase werden allgemeine fachliche sowie methodische Grundkenntnisse der Kunstgeschichte vermittelt. Darauf basierend sollen in der Aufbau-phase spezifische Kenntnisse der unterschiedlichen Epochen der Kunstgeschichte vom Mittelalter bis zur Gegenwart sowie praxisorientierte Anwendungsmöglichkeiten und insbesondere die Geschichte und Praxis der verschiedenen Theorien und Methoden kunstgeschichtlicher Forschung vermittelt werden. In der Vertiefungsphase wird eine Spezialisierung der Studierenden auf ein ausgewähltes Arbeitsfeld an-gestrebt, die auf die Abschlussarbeit des Studiengangs hinführen soll. 1) Module für das Fach Kunstgeschichte als Hauptfach im Umfang von 90 LP: OE = Orientierungseinheit; SOE = Seminar zur Orientierungseinheit; PS = Proseminar; S = Seminar; HS = Hauptseminar; VL = Vorlesung Einführungsphase (1.-2. Semester) Pflichtmodul KG [FSB 12-13] - Orientierungseinheit 1 OE 2 LP EM 1 1 SOE + 2+2 2+2+2 Tutorium SWS LP 8 LP Pflichtmodul Pflichtmodul KG [FSB 12-13] - EM 2 KG [FSB 12-13] - EM 3 Einführung I Einführung II 1 PS 1 VL oder PS oder S 1 VL oder PS oder S 1 PS 1 VL oder PS oder S 1 VL oder PS oder S 2+4 LP 2 LP 2 LP 10 LP 2+4 LP 2 LP 2 LP 10 LP 9

Aufbauphase (3.-5. Semester) Wahlpflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlpflichtmodul KG [FSB 12-13] - AM 1 KG [FSB 12-13] - AM 2 KG [FSB 12-13] - AM 3 KG [FSB 12-13] - AM 4 Mittelalter Neuzeit Moderne/Gegenwart Theorie und Methoden 1 S 1 LV wahlweise aus: VL/PS/S 1 S 1 LV wahlweise aus: VL/PS/S 1 S 1 LV wahlweise aus: VL/PS/S 1 S 1 LV wahlweise aus: VL/PS/S 2+4 LP 2+2 LP 2+4 LP 2+2 LP 2+4 LP 2+2 LP 2+4 LP 2+2 LP 10 LP 10 LP 10 LP 10 LP Drei der vier Aufbaumodule AM 1-4 müssen absolviert werden. Mindestens ein Seminar (2 LP) in jedem Modul muss mit einer schriftlichen Hausarbeit (4 LP) abgeschlossen werden. Die zweite Lehrveranstaltung (2 LP) in jedem der drei gewählten Module wird mit einem Leistungsnachweis in Form einer Klausur, mündlichen Prüfung, Protokoll oder einer anderen Prüfungsleistung nach 13 Absatz 4 abgeschlossen (2 LP). Anstelle von zwei zweistündigen Lehrveranstaltungen kann eine dreistündige Lehrveranstaltung in Kombination mit einer einstündigen Lehrveranstaltung besucht werden. Vertiefungsphase (5.-6. Semester) Pflichtmodul KG [FSB 12-13] - VM 1 Vertiefungsmodul 1 HS Die Vertiefungsphase ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Einführungsmodule und mindestens eines Aufbaumoduls zu belegen. 1 LV 1 LV 2+4 LP 2 LP 2 LP 10 LP 10

Phasenübergreifendes Exkursionsmodul (1.-5. Semester) Pflichtmodul KG [FSB 12-13] - ExM Exkursionen Ex 10 Tage 10 LP 10 LP Insgesamt sind 10 Exkursionstage aus mindestens zwei unterschiedlichen Exkursionen nachzuweisen; davon dürfen höchsten 4 Tage aus sogenannten»studentischen Exkursionen«stammen. Abschluss Pflichtmodul KG [FSB 12-13] - Abschluss Abschlussmodul schriftliche Abschlussarbeit 12 LP 12 LP 2) Module für das Fach Kunstgeschichte als Nebenfach im Umfang von 45 LP: Einführungsphase (1.-2. Semester) Pflichtmodul Pflichtmodul Pflichtmodul KG [FSB 12-13] EM 1-NF KG [FSB 12-13] - EM 2 KG [FSB 12-13] - EM 3 Einführungsmodul Einführung I Einführung II 1 Nebenfach- Tutorium 1 PS 1 PS 1 VL oder PS oder S 1 VL oder PS oder S 1 PS 1 VL oder PS oder S 1 VL oder PS oder S 2SWS 1 LP 2+2 LP 2+4LP 2 LP 2 LP 2+4 LP 2 LP 2 LP 5 LP 10 LP 10 LP Wahlweise eines der Einführungsmodule EM2 und EM3 muss absolviert und mit einer schriftlichen Hausarbeit (oder einer anderen Prüfungsleistung nach 13 Absatz 4) abgeschlossen werden. 11

Aufbauphase (3.-5. Semester) Wahlpflichtmodul Wahlpflichtmodul Wahlpflichtmodul KG [FSB 12-13] - AM 1 KG [FSB 12-13] - AM 2 KG [FSB 12-13] - AM 3 Mittelalter Neuzeit Moderne/Gegenwart 1 S 1 LV wahlweise aus: VL/PS/S 1 S 1 LV wahlweise aus: VL/PS/S 1 S 1 LV wahlweise aus: VL/PS/S 2+4 LP 2+2 LP 2+4 LP 2+2 LP 2+4 LP 2+2 LP 10 LP 10 LP 10 LP Zwei der Aufbaumodule AM1-3 müssen absolviert und mit einer schriftlichen Hausarbeit (oder einer anderen Prüfungsleistung nach 13 Absatz 4) abgeschlossen werden. Die zweite Lehrveranstaltung (2 LP) in jedem der zwei gewählten Module wird mit einem Leistungsnachweis in Form einer Klausur, mündlichen Prüfung, Protokoll oder einer weiteren Prüfungsleistung nach 13 Absatz 4 abgeschlossen (2 LP). Vertiefungsphase (5.-6. Semester) Pflichtmodul KG [FSB 12-13] - VM 1 Vertiefungsmodul 1 HS 1 LV 1 LV 2+4 LP 2 LP 2 LP 10 LP 3) ABK-Modul im Umfang von 27 LP: Der ABK-Bereich besteht aus drei Wahlpflichtmodulen, die unterschiedlich miteinander kombiniert werden können: KG [FSB 12-13] - ABK 0 Fachspezifische berufsqualifizierende Kompetenzen, KG [FSB 2-13] - ABK 00 Fachspezifische berufliche Praxis und KG [FSB 2-13] - ABK 000 Allgemeine berufsqualifizierende Kompetenzen. Insgesamt müssen 27 LP erworben werden, maximal 20 LP aus KG [FSB 12-13] - ABK I sowie maximal 10 LP aus KG [FSB 12-13] - ABK II bzw. KG [FSB 12-13] - ABK III. 4) Module im freien Wahlbereich im Umfang von 18 LP: Der Wahlbereich umfasst Module und Lehrveranstaltungen im Umfang von 18 LP. Entsprechende Veranstaltungen, die eigens ausgewiesen werden, können 12

universitätsweit gewählt werden. Die Lehrveranstaltungen oder Module des freien Wahlbereichs werden im Vorlesungsverzeichnis oder in sonstiger geeigneter Weise bekannt gegeben. Auch die Angebote des freien Wahlbereichs können mit einer Prüfung ab-geschlossen werden Zu 4 Absatz 6: Der Studiengang kann unter Beachtung der nachfolgenden Grundsätze für die Studienplanung im Teilzeitstudium absolviert werden. Hierfür sind die nachfolgenden Regelungen zu beachten: (1) Studierende können den Status beim Service für Studierende beantragen. Die Entscheidung über den Antrag auf Immatrikulation als Teilzeitstudierende oder Teilzeitstudierender erfolgt nach den rechtlichen Vorgaben in der Immatrikulationsordnung der Universität Hamburg in der jeweils geltenden Fassung. (2) Teilzeitstudierende müssen ihren veränderten Studierendenstatus unverzüglich der Prüfungsstelle mitteilen (Genehmigungsbescheid des Service für Studieren-de). Der veränderte Status wird von der Prüfungsstelle vermerkt. (3) Für Teilzeitstudierende wird im Rahmen einer Studienfachberatung in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss ein individueller Studienplan erstellt. Zu 4 Absatz 7: Das Studium muss spätestens in der dritten Vorlesungswoche aufgenommen werden. Zu 5 Lehrveranstaltungsarten Zu 5 Satz 2: Weitere Lehrveranstaltungsarten sind Exkursionen, studentische Exkursionen sowie Tutorien. Zu 5 Satz 4: Für alle Veranstaltungen besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Zu 10 Fristen für Modulprüfungen und Wiederholung von Modulprüfungen Zu 10 Absatz 1: Die erste Prüfungsmöglichkeit muss wahrgenommen werden. Zu 10 Absatz 2: Die Verwendbarkeit von Lehrveranstaltungen in verschiedenen Modulen legt der bzw. die Studiengangsbeauftragte des Kunstgeschichtlichen Seminars fest. Kann eine Lehrveranstaltung in unterschiedlichen Modulen verwendet werden, müssen die Studierenden in der Regel mit der Anmeldung entscheiden, für welches Modul sie die Lehrveranstaltung anrechnen lassen wollen und ihren mündlichen oder schriftlichen Beitrag entsprechend ausrichten. Eine Lehrveranstaltung kann dabei jeweils nur einmal angerechnet werden. 13

Zu 13 Studienleistungen und Modulprüfungen Zu 13 Absatz 4: Weitere Prüfungsformen sind: Projektbericht: Umfassende reflektierte Darstellung einer eigenständigen Forschung, die den gesamten Forschungsprozess umfasst. Der Bericht kann als Gruppenleistung verfasst werden. Werden einzelne Teile nicht ausgewiesen, wird eine gemeinsame Note festgesetzt. Praktikumsbericht: Umfassende reflektierte Darstellung der Tätigkeiten innerhalb eines Praktikums, bei der die Relevanz für das Studium der Kunstgeschichte sowie Fragen von Methoden und Praxisbezug dargelegt werden sollen. Studiengespräch: Diskussion über Ziele, Methoden und Themen des Studiums im Gruppengespräche. Zu 14 Bachelorarbeit Zu 14 Absatz 5: Das Thema geht in der Regel aus einem besuchten Seminar oder Hauptseminar hervor. Für die Zulassung zur Bachelorarbeit müssen die in den Bestimmungen zu 4 genannten Einführungs-, Aufbau- und Vertiefungsmodule des Hauptfaches ab-solviert werden. Zu 14 Absatz 7: Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel acht Wochen. Der Umfang wird vom Betreuer bestimmt. Zu 15 Bewertung der Prüfungsleistungen Zu 15 Absatz 3: Setzt sich die Prüfungsleistung eines Moduls aus mehreren Teilleistungen zusammen, errechnet sich die Note des Moduls als ein mittels Leistungspunkten gewichtetes Mittel der Noten für die Teilleistungen. Das Modul Exkursionen, KG [FSB 12-13] ExM, geht nicht in die Berechnung der Endnote ein. 14

MODULBESCHREIBUNGEN Der Bachelorstudiengang Kunstgeschichte besteht aus folgenden Modulen: Einführungsmodule im Haupt- und Nebenfach Modul: KG [FSB 12-13] - EM 1 Modultyp: Pflichtmodul im Hauptfach Titel: Orientierungseinheit Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Grundkenntnisse der Kunstgeschichte, Grundkenntnisse kunsthistorischer Arbeitstechniken und Methoden. Einführung in die Grundbegriffe und Gegenstandsbereiche der Kunstgeschichte, Einführung in die Epochen und Gattungen der Kunstgeschichte, Einführung in die Methoden kunsthistorischer Forschung. Blockveranstaltung (»Orientierungswoche«), Seminar zur Orientierungseinheit, Tutorium In der Regel Deutsch. Abweichende Regelungen werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Keine Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Kunstgeschichte im Hauptfach. Das Modul wird mit einer schriftlichen Hausarbeit (oder einer anderen Prüfungsart nach 13 Absatz 4) im Seminar zur Orientierungseinheit abgeschlossen. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Die Modulprüfung setzt die regelmäßige und aktive Teilnahme an den Veranstaltungen voraus. Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls OE SOE Tutorium 8 Leistungspunkte 2 Leistungspunkte 4 Leistungspunkte 2 Leistungspunkte 15

Häufigkeit des Angebots Dauer Mindestens jedes Wintersemester 1 Semester Modul: KG [FSB 12-13] - EM 1-NF Modultyp: Pflichtmodul im Nebenfach Titel: Einführungsmodul Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Grundkenntnisse der Kunstgeschichte, Grundkenntnisse kunsthistorischer Arbeitstechniken und Methoden. Einführung in die Grundbegriffe und Gegenstandsbereiche der Kunstgeschichte, Einführung in spezifische Fragestellungen kunsthistorischer Epochen und Gattungen, Einführung in die Methoden kunsthistorischer Forschung. Tutorium, Proseminar (ggf. inklusive Tutorium). In der Regel Deutsch. Abweichende Regelungen werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Keine (insbesondere LV vor Originalen können einer Teilnahmebeschränkung unterliegen). Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Kunstgeschichte im Nebenfach. Das Modul wird mit einer schriftlichen Hausarbeit (oder einer anderen Prüfungsart nach 13 Absatz 4) abgeschlossen. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Die Modulprüfung setzt die regelmäßige und aktive Teilnahme an den Veranstaltungen voraus. Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer PS (ggf. inklusive Tutorium) Tutorium 5 Leistungspunkte mindestens jedes Wintersemester 1 Semester 4 Leistungspunkte 1 Leistungspunkt 16

Modul: KG [FSB 12-13] - EM 2 Modultyp: Pflichtmodul im Hauptfach / Wahlpflichtmodul im Nebenfach Titel: Einführung in die Kunstgeschichte I Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer Einführung in spezifische Fragestellungen kunsthistorischer Gattungen und Epochen, Einsicht in die Medialität der zweidimensionalen Künste. Grundkenntnisse der Geschichte von Malerei/Grafik/Fotografie Grundkenntnisse der gattungsspezifischen Probleme von Malerei/ Grafik/Fotografie. Proseminar (ggf. inklusive Tutorium), Seminar, Vorlesung In der Regel Deutsch. Abweichende Regelungen werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Keine (insbesondere LV vor Originalen können einer Teilnahmebeschränkung unterliegen) Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Kunstgeschichte im Haupt- und Nebenfach. Das Modul wird mit einer schriftlichen Hausarbeit (oder einer anderen Prüfungsart nach 13 Absatz 4) in einem Proseminar abgeschlossen. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Die Modulprüfung setzt die regelmäßige und aktive Teilnahme an den Veranstaltungen voraus. Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. PS (ggf. inklusive Tutorium) 2 + 4 Leistungspunkte VL/PS/S VL/PS/S 10 Leistungspunkte jedes Semester 1-2 Semester 2 Leistungspunkte 2 Leistungspunkte 17

Modul: KG [FSB 12-13] - EM 3 Modultyp: Pflichtmodul im Hauptfach / Wahlpflichtmodul im Nebenfach Titel: Einführung in die Kunstgeschichte II Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Einführung in spezifische Fragestellungen kunsthistorischer Gattungen und Epochen Einsicht in die Medialität der dreidimensionalen Künste Grundkenntnisse der Geschichte von Architektur / Bildhauerei Grundkenntnisse der gattungsspezifischen Probleme von Architektur / Bildhauerei Proseminar (ggf. inklusive Tutorium), Seminar, Vorlesung In der Regel Deutsch. Abweichende Regelungen werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Keine (insbesondere LV vor Originalen können einer Teilnahmebeschränkung unterliegen) Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Kunstgeschichte im Haupt- und Nebenfach. Das Modul wird mit einer schriftlichen Hausarbeit (oder einer anderen Prüfungsart nach 13 Absatz 4) in einem Proseminar abgeschlossen. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Die Modulprüfung setzt die regelmäßige und aktive Teilnahme an den Veranstaltungen voraus. Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer PS VL/PS/S VL/PS/S 10 Leistungspunkte jedes Semester 1-2 Semester 2 + 4 Leistungspunkte 2 Leistungspunkte 2 Leistungspunkte 18

Aufbaumodule im Haupt- und Nebenfach Modul: KG [FSB 12-13] - AM 1 Modultyp: Wahlpflichtmodul im Haupt- und Nebenfach Titel: Mittelalter Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Fachspezifische Kenntnisse der Kunst und Kunsttheorie des Mittelalters, Aufbau erweiterter Denkmalkenntnisse Kenntnisse der Kunst, Kultur und Geschichte des Mittelalters Kenntnisse mittelalterlicher Kunsttheorie und Ästhetik Kenntnisse epochenspezifischer Forschungsprobleme Proseminar, Seminar, Vorlesung In der Regel Deutsch. Abweichende Regelungen werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Keine (insbesondere LV vor Originalen können einer Teilnahmebeschränkung unterliegen) Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Kunstgeschichte im Haupt- und Nebenfach. Das Modul wird im Seminar mit einer schriftlichen Hausarbeit (oder einer anderen Prüfungsart nach 13 Absatz 4) und in der zweiten Lehrveranstaltung mit einem Leistungsnachweis in Form einer Klausur, mündlichen Prüfung, einem Protokoll oder einer anderen Prüfungsart nach 13 Absatz 4 abgeschlossen. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Die bei der Anmeldung vorgenommene Zuordnung eines Seminars zur Modulteilleistung VL/PS/S mit 4 LP kann bis Ende des Seminars (nicht aber nach bereits abgelegter Prüfung) noch einmal neu bestimmt und in eine Zuordnung zur Modulteil-leistung S mit 6 LP geändert werden und umgekehrt. Die Modul-prüfung setzt die regelmäßige und aktive Teilnahme an den Veranstaltungen voraus. Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots S VL/PS/S 10 Leistungspunkte Wird in jedem Semester angeboten 6 Leistungspunkte 4 Leistungspunkte 19

Dauer 1-3 Semester Modul: KG [FSB 12-13] - AM 2 Modultyp: Wahlpflichtmodul im Haupt- und Nebenfach Titel: Neuzeit Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Fachspezifische Kenntnisse der Kunst und Kunsttheorie der Neuzeit, Aufbau erweiterter Denkmalkenntnisse Kenntnisse der Kunst, Kultur und Geschichte der Neuzeit Kenntnisse neuzeitlicher Kunsttheorie und Ästhetik Kenntnisse epochenspezifischer Forschungsprobleme Proseminar, Seminar, Vorlesung In der Regel Deutsch. Abweichende Regelungen werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Keine (insbesondere LV vor Originalen können einer Teilnahmebeschränkung unterliegen) Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Kunstgeschichte im Haupt- und Nebenfach. Das Modul wird im Seminar mit einer schriftlichen Hausarbeit (oder einer anderen Prüfungsart nach 13 Absatz 4) und in der zweiten Lehrveranstaltung mit einem Leistungsnachweis in Form einer Klausur, mündlichen Prüfung, einem Protokoll oder einer anderen Prüfungsart nach 13 Absatz 4 abgeschlossen. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Die bei der Anmeldung vorgenommene Zuordnung eines Seminars zur Modulteilleistung VL/PS/S mit 4 LP kann bis Ende des Seminars (nicht aber nach bereits abgelegter Prüfung) noch einmal neu bestimmt und in eine Zuordnung zur Modulteil-leistung S mit 6 LP geändert werden und umgekehrt. Die Modul-prüfung setzt die regelmäßige und aktive Teilnahme an den Veranstaltungen voraus. Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots S VL/PS/S 10 Leistungspunkte Wird in jedem Semester angeboten 6 Leistungspunkte 4 Leistungspunkte 20

Dauer 1-3 Semester Modul: KG [FSB 12-13] - AM 3 Modultyp: Wahlpflichtmodul im Haupt- und Nebenfach Titel: Moderne / Gegenwart Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Fachspezifische Kenntnisse der Kunst und Kunsttheorie der Moderne/Gegenwart, Aufbau erweiterter Denkmalkenntnisse Kenntnisse der Kunst, Kultur und Geschichte der Moderne/Gegenwart Kenntnisse moderner/gegenwärtiger Kunsttheorie und Ästhetik Kenntnisse epochenspezifischer Forschungsprobleme Proseminar, Seminar, Vorlesung In der Regel Deutsch. Abweichende Regelungen werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Keine (insbesondere LV vor Originalen können einer Teilnahmebeschränkung unterliegen) Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Kunstgeschichte im Haupt- und Nebenfach. Das Modul wird im Seminar mit einer schriftlichen Hausarbeit (oder einer anderen Prüfungsart nach 13 Absatz 4) und in der zweiten Lehrveranstaltung mit einem Leistungsnachweis in Form einer Klausur, mündlichen Prüfung, einem Protokoll oder einer an-deren Prüfungsart nach 13 Absatz 4 abgeschlossen. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Die bei der Anmeldung vorgenommene Zuordnung eines Seminars zur Modulteilleistung VL/PS/S mit 4 LP kann bis Ende des Seminars (nicht aber nach bereits abgelegter Prüfung) noch einmal neu bestimmt und in eine Zuordnung zur Modulteilleistung S mit 6 LP geändert werden und umgekehrt. Die Modulprüfung setzt die regelmäßige und aktive Teilnahme an den Veranstaltungen voraus. Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls S VL/PS/S 10 Leistungspunkte 6 Leistungspunkte 4 Leistungspunkte 21

Häufigkeit des Angebots Dauer Wird in jedem Semester angeboten 1-3 Semester 22

Modul: KG [FSB 12-13] - AM 4 Modultyp: Wahlpflichtmodul im Hauptfach Titel: Theorie und Methoden Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Aufbau erweiterter Text- und Quellenkenntnisse, Aufbau erweiterter Kenntnisse zur Fach- und Methodengeschichte Kenntnisse grundlegender Schriften zur Kunsttheorie, Kenntnisse grundlegender Schriften zu kunsthistorischen Methoden Kenntnisse grundlegender Schriften zur Kunsttheorie, Kenntnisse grundlegender Schriften zu kunsthistorischen Methoden In der Regel Deutsch. Abweichende Regelungen werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Keine (insbesondere LV vor Originalen können einer Teilnahmebeschränkung unterliegen) Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Kunstgeschichte im Hauptfach. Das Modul wird im Seminar mit einer schriftlichen Hausarbeit (oder einer anderen Prüfungsart nach 13 Absatz 4) und in der zweiten Lehrveranstaltung mit einem Leistungsnachweis in Form einer Klausur, mündlichen Prüfung, einem Protokoll oder einer an-deren Prüfungsart nach 13 Absatz 4 abgeschlossen. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Die bei der Anmeldung vorgenommene Zuordnung eines Seminars zur Modulteilleistung VL/PS/S mit 4 LP kann bis Ende des Seminars (nicht aber nach bereits abgelegter Prüfung) noch einmal neu bestimmt und in eine Zuordnung zur Modulteilleistung S mit 6 LP geändert werden und umgekehrt. Die Modulprüfung setzt die regelmäßige und aktive Teilnahme an den Veranstaltungen voraus. Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots S VL/PS/S 10 Leistungspunkte Wird in jedem Semester angeboten 6 Leistungspunkte 4 Leistungspunkte 23

Dauer 1-3 Semester 24

Phasenübergreifendes Exkursionsmodul im Haupt- und Nebenfach Modul: KG [FSB 12-13] - ExM Modultyp: Pflichtmodul im Haupt- und Nebenfach Titel: Exkursionen Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer Vertiefung fachspezifischer Denkmalkenntnis sowie künstlerischer und kunsthistorischer Praxis Ausgewählte Themen zu exemplarischen Epochen und Gattungen der Kunstgeschichte insbesondere zu spezifischen Kunstlandschaften Exkursion In der Regel Deutsch. Abweichende Regelungen werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Exkursionsspezifische Teilnahmebeschränkungen Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Kunstgeschichte im Hauptfach. Das Modul wird mit einem Referat (oder einer anderen Prüfungsart nach 13 Absatz 4) abgeschlossen. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Die Modulprüfung setzt die regelmäßige und aktive Teilnahme an den Veranstaltungen voraus und bleibt unbenotet (bestanden / nicht bestanden). Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. 10 Tage aus mindestens zwei verschiedenen Exkursionen. Höchstens 4 Tage dürfen aus sogenannten»studentischen Exkursionen«stammen. 10 Leistungspunkte Wird in jedem Semester angeboten 1-5 Semester 25

Vertiefungsmodul im Haupt- und Nebenfach Modul: KG [FSB 12-13] - VM 1 Modultyp: Pflichtmodul im Haupt- und Nebenfach Titel: Vertiefungsmodul Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Vertiefung fachspezifischer Forschungsprobleme Ausgewählte Themen zu exemplarischen Epochen, Gattungen oder Methoden der Kunstgeschichte Seminar, Hauptseminar, Vorlesung In der Regel Deutsch. Abweichende Regelungen werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Die Vertiefungsphase ist erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Einführungsmodule und mindestens eines Aufbaumoduls zu belegen. Insbesondere Lehrveranstaltungen vor Originalen können zusätzlich einer Teilnahmebeschränkung unterliegen. Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Kunstgeschichte im Haupt- und Nebenfach. Das Modul wird mit einer schriftlichen Hausarbeit (oder einer anderen Prüfungsart nach 13 Absatz 4) im Hauptseminar abgeschlossen. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Die Modulprüfung setzt die regelmäßige und aktive Teilnahme an den Veranstaltungen voraus. Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer HS VL/HS/S VL/HS/S 10 Leistungspunkte Wird in jedem Semester angeboten 1-2 Semester 6 Leistungspunkte 2 Leistungspunkte 2 Leistungspunkte 26

Abschlussmodul im Hauptfach Modul: KG [FSB 12-13] - Abschluss Modultyp: Pflichtmodul im Hauptfach Titel: Abschlussmodul Qualifikationsziele Inhalte Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer Die Bachelorarbeit bildet den Abschluss des Bachelorstudiums der Kunstgeschichte. Ziel dieser Arbeit, die von einem Mitglied des Lehrkörpers betreut wird, ist es, den erfolgreichen Erwerb grundlegender wissenschaftlicher Kompetenzen im Bereich der Kunstgeschichte nachzuweisen, insbesondere die Fähigkeit, wissenschaftliche Methoden im Hinblick auf ein konkretes Forschungsthema kenntnisreich, kritisch und kreativ anzuwenden. Anwendung kunsthistorischer Kenntnisse aus dem gesamten Studium auf einen eigenen Themenschwerpunkt/Spezialthema Die Teilnahme an diesem Modul setzt das Einreichen sämtlicher zum Bestehen aller Module der Einführungs-, Aufbau- und Vertiefungsphase nötigen Leistungen sowie die Anmeldung zur Bachelor-Prüfung voraus. Studienabschluss Bachelor of Arts Voraussetzung zur Anmeldung zur Modulprüfung: Einreichen der Prüfungsleistungen aller Module der Einführungs-, Aufbau- und Vertiefungsphase Art der Prüfung: schriftliche Abschlussprüfung Sprache der Modulprüfung: in der Regel deutsch Schriftliche Abschlussarbeit 12 Leistungspunkte. Der Umfang wird vom Betreuer bestimmt. Das Thema geht in der Regel aus einem besuchten S/HS hervor. 12 Leistungspunkte jedes Semester Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit: 8 Wochen 27

Wahlpflichtmodule im ABK-Bereich Modul: KG [FSB 12-13] - ABK I Modultyp: Wahlpflichtmodul im Hauptfach Titel: ABK I (Fachspezifische berufsqualifizierende Kompetenzen) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der (Teil)-Prüfung Arbeitsaufwand (Teilleistungen) Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer Entwicklung beruflicher Perspektiven Erwerb von fachspezifischem Orientierungswissen Vermittlung sozialer, kommunikativer und/oder fremdsprachlicher Kompetenzen im Bereich kunstgeschichtlicher Praxis Vorlesung, Seminar, Hauptseminar, Tutorien, studentische Exkursionen In der Regel Deutsch. Abweichende Regelungen werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Keine Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Kunstgeschichte im Hauptfach. Werden in den gewählten Lehrveranstaltungen festgelegt. Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. Werden in den gewählten Lehrveranstaltungen festgelegt. Maximal 20 Leistungspunkte, die durch Kombination verschiedener Modulteile erreicht werden können. Wird in jedem Semester angeboten 1-6 Semester 28

Modul: KG [FSB 12-13] - ABK II Modultyp: Wahlpflichtmodul im Hauptfach Titel: ABK II (Fachspezifische berufliche Praxis) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der (Teil)-Prüfung Erwerb beruflicher Praxis, Anwendung kunsthistorischer Kenntnisse und Methoden in beruflicher Praxis Praxisnahe Vermittlung sozialer, kommunikativer und/oder fremdsprachlicher Kompetenzen Praktika in Museen, in der Denkmalpflege, im Kunsthandel, bei Medien und sonstigen Institutionen der Kunstvermittlung sowie bei vergleichbaren Praktikumsträgern in Absprache mit dem/der Studiengangsbeauftragten; Hospitanzen in Forschungsprojekten In der Regel Deutsch. Abweichende Regelungen werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Keine Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Kunstgeschichte im Hauptfach. Werden in den gewählten Lehrveranstaltungen festgelegt. Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. Arbeitsaufwand (Teilleistungen) Praktikum (3-8 Wochen) 4-10 Leistungspunkte Schriftlicher Praktikumsbericht 2 Leistungspunkte Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer 6-12 Leistungspunkte Wird in jedem Semester angeboten 1-6 Semester 29

Modul: KG [FSB 12-13] - ABK III Modultyp: Wahlpflichtmodul im Hauptfach Titel: ABK III (Allgemeine berufsqualifizierende Kompetenzen) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der (Teil)-Prüfung Arbeitsaufwand (Teilleistungen) Erwerb von Fähigkeiten und Kenntnisse zur Recherche, Analyse und Präsentation, Diskussionsleitung und Moderation; Kompetenzen in Durchführung und Beurteilung wissenschaftlicher Studien; Kenntnis von Programmen, die in einem weiten Spektrum von Berufen eingesetzt werden; Berufsorientierung und sprachliche Kompetenzen; inter- und transdisziplinäre Kompetenzen allgemeine vom Institut, dem Department oder anderen Einrichtungen der Universität Hamburg angebotene Lehrveranstaltungen zu Schlüsselqualifikationen wie z.b. Medien- und Präsentations-praxis, Fremdsprachen, interkulturelle Kommunikation, Museums- und Kulturmanagement, Eventmanagement, Ausstellungsorganisation, Schreibpraxis Je nach Angebot und Art der zu erwerbenden Kompetenz, insbesondere Praxisseminare/ Seminare/ Vorlesungen/ Praktika/ Sprachkurse/ Tutorien/ studentische Exkursionen und Projekte In der Regel Deutsch. Abweichende Regelungen werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Keine Das Modul ist Bestandteil des Bachelor-Studiengangs Kunstgeschichte im Hauptfach. Voraussetzung zur Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige aktive Teilnahme, Erfüllung von Studienleistungen, deren Art und Umfang zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben wer-den. Art der Modulprüfung: Prüfungsarten können sein: Hausarbeiten, Berichte, mündliche Prüfungen, Referate, Projektberichte und Klausuren. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Sprache der Modulprüfung: in der Regel Deutsch, bei Abweichung wird die Prüfungssprache zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Je nach Angebot 30

Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer Maximal 10 Leistungspunkte, die durch Kombination verschiedener Modulteile erreicht werden können jedes Semester 1-6 Semester 31

Zu 23: Inkrafttreten Diese Fachspezifischen Bestimmungen treten am Tage nach der Genehmigung durch das Präsidium der Universität in Kraft. Sie gelten für Studierende, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2012/2013 aufnehmen. Hamburg, den 6. Juni 2012 Universität Hamburg BA-Studiengänge im Department Kulturgeschichte und Kulturkunde Klassische Archäologie Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie Kunstgeschichte Historische Musikwissenschaft Systematische Musikwissenschaft Volkskunde/Kulturanthropologie Ethnologie 32

ANHANG Prüfungsordnung der Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts / Baccalaurea Artium bzw. Baccalaureus Artium (B.A.) vom 23. November 2005 Änderung der Prüfungsordnung der Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts/Baccalaurea Artium bzw. Baccalaureus Artium B.A. vom. Juli 2 2 33

Amtl. Anz. Nr. 32 Dienstag, den 25. April 2006, Seiten 770 bis 777 1 Prüfungsordnung der Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts / Baccalaurea Artium bzw. Baccalaureus Artium (B.A.) Vom 23. November 2005 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 15. Dezember 2005 die von der Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften am 23. November 2005 auf Grund von 91 Absatz 2 Nummer 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 171) in der Fassung vom 29. Juni 2005 (HmbGVBl. S. 253) beschlossene Prüfungsordnung der Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts / Baccalaurea Artium bzw. Baccalaureus Artium (B.A.) gemäß 108 Absatz 1 HmbHG genehmigt. Präambel Diese Prüfungsordnung regelt die allgemeine Struktur und das Prüfungsverfahren für alle Studiengänge der Fakultät für Geistes- und Kulturwissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) oder Baccalaurea Artium bzw. Baccalaureus Artium (B.A.); sie wird ergänzt durch Fachspezifische Bestimmungen für die einzelnen Studiengänge. 1 Studienziel, Prüfungszweck, Akademischer Grad, Durchführung des Studiengangs (1) Studienziel der Bachelorstudiengänge ist die Vermittlung von grundlegenden fachlichen, methodischen und allgemeinen berufsqualifizierenden Kompetenzen, die für die einschlägige berufliche Praxis und ein Master-Studium befähigen. Dabei wird im Rahmen einer exemplarischen wissenschaftlichen Vertiefung (Hauptfach) die Fähigkeit vermittelt, sowohl spezielle Anwendungen als auch übergreifende Zusammenhänge selbstständig erschließen zu können. Im Regelfall werden zusätzliche wissenschaftliche Qualifikationen durch ein Nebenfach vermittelt. Neben der fachwissenschaftlichen Ausbildung umfasst das Studium zudem auch die Vermittlung Allgemeiner Berufsqualifizierender Kompetenzen (ABK). Die konkreten Studienziele der einzelnen Fächer enthalten die Fachspezifischen Bestimmungen. (2) Durch eine bestandene Bachelor-Prüfung wird nachgewiesen, das in den jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen beschriebene Studienziel erreicht zu haben. (3) Die bestandene Bachelor-Prüfung ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss, für den der akademische Grad Bachelor of Arts (B.A.) oder Baccalaurea Artium bzw. Baccalaureus Artium (B.A.) verliehen wird. (4) Die organisatorische Durchführung des Studiengangs wird in den Fachspezifischen Bestimmungen geregelt. (5) Die Auswahlkriterien und besondere Zugangsvoraussetzungen zum Bachelorstudium sind in gesonderten Satzungen für die jeweiligen Studiengänge geregelt. 2 Regelstudienzeit (1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich aller Prüfungen, der Bachelorarbeit, den ggf. in den Studiengang eingeordneten berufspraktischen Tätigkeiten und Exkursionen sechs Semester. Durch das Lehrangebot gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen und die Gestaltung des Prüfungsverfahrens ist sicherzustellen, dass das Bachelorstudium einschließlich sämtlicher Prüfungen innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden kann. (2) In besonders begründeten Ausnahmefällen kann für Studiengänge mit Fächern, die für ein ordnungsgemäßes Studium Sprachkenntnisse auf einem bestimmten Niveau voraussetzen, die Regelstudienzeit um bis zu zwei Semester verlängert werden. Näheres regeln die Fachspezifischen Bestimmungen. 3 Studienfachberatung (1) Die Studierenden sind verpflichtet, in der Einführungsphase an einer Studienfachberatung teilzunehmen. Die Studienfachberatung erfolgt in der Regel durch Lehrende des Studiengangs. (2) Studierende, die die Regelstudienzeit gemäß 2 überschritten haben, müssen innerhalb von zwei Semestern nach dem Ende der Regelstudienzeit an einer Studienfachberatung durch Lehrende des Studiengangs teilnehmen, wenn sie nicht bis zum Ende dieses Zeitraums zu den noch ausstehenden Prüfungsleistungen angemeldet sind. Studierende, die nicht an der Studienfachberatung wegen Überschreiten der Regelstudienzeit teilnehmen, werden gemäß 42 Absatz 2 Nummer 7 HmbHG exmatrikuliert. (3) Für Prüfungsleistungen mit zweifacher Wiederholungsmöglichkeit, für die zum Zeitpunkt der Studienfachberatung nach Absatz 2 noch keine Anmeldung erfolgt ist, sind mit Zustimmung des Prüfungsausschusses in der Studienfachberatung angemessene Termine bzw. Fristen festzulegen. Werden die Termine bzw. Fristen nicht eingehalten, gelten die Prüfungsleistungen unbeschadet der Regelung des 16 Absatz 1 als endgültig nicht bestanden.