zu Punkt... der 881. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2011



Ähnliche Dokumente
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013

Anhang Pressemitteilung Internet. Umlage für erneuerbare Energien verteuert Strompreis

Unsere Zukunft ist erneuerbar! ewz-stromzukunft

SWP-FONDSVERMITTLUNG. AKTUELLES: LEONIDAS XI - Windfonds Frankreich. Auszug aus dem Leonidas Newsletter vom 11. Februar 2013

Anlage zu Hinweisverfahren 2012_30. Anwendungsbereich Marktintegrationsmodell

Die Wertschöpfung bleibt in der Region

Windparks an Land. Unser Engagement für eine sichere und saubere Stromerzeugung. Energien optimal einsetzen. engie-deutschland.de

Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2012 (Beitragssatzverordnung BSV 2012)

Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung

Entschließung des Bundesrates zur Rezeptfreiheit von Notfallkontrazeptiva auf der Basis von Levonorgestrel - Pille danach -

Städtebauliche Qualität und energetischer Zustand der Bundesbauten in Berlin

Das Energiekonzept der Bundesregierung Bremse oder Antrieb für eine gestärkte Rolle der Stadtwerke im Energiemarkt?

Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen

BEE-Hintergrundpapier zur EEG-Umlage Bestandteile, Entwicklung und voraussichtliche Höhe

Photovoltaik - Speicherung und Eigenverbrauch

Photovoltaik auf Frei- und Dachflächen

Finanzierung von Photovoltaikanlagen für den Mittelstand

Seite 1 von 5. Mitglieder-News Februar Liebe Mitglieder,

Mobile Intranet in Unternehmen

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (Bei Antwort angeben) Durchwahl (0511) 120- Hannover NDS EU-DLR

Gewinn für die Region. Mit erneuerbaren energien in die zukunft investieren. eine Initiative der. und der. Volks- und Raiffeisenbank eg, Güstrow

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes. Aktualisierung des Aufnahmeschlüssels entsprechend dem Königsteiner Schlüssel.

Zusammensetzung des Strompreises

inwärme-undkältespeicherneingesetzt,umdieenergiespeicherungzuvergrößern.

Die Direktvermarktung von

Familienunternehmer-Umfrage: Note 4 für Energiepolitik der Bundesregierung 47 Prozent der Unternehmer sehen Energiewende als Chance

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung (ERP-Wirtschaftsförderungsneuordnungsgesetz)

Ökostromprodukte 2.0. Herkunftsnachweise, Regionalstrom und Genossenschaftsstrom. Vortragender: Andrés Acosta

Erneuerbare Energien. Entwicklung in Deutschland 2010

Mögliche Diskriminierung von Versicherten durch den Krankenkassen- Wettbewerb

Einspeisevergütung nach EEG (ct/kwh) Photovoltaik

Die Veränderung der. Energiestruktur. aktiv gestalten. Zum Nutzen von Mensch, Umwelt und Natur. Rotor Kraftwerke GmbH

Warum Deutschland neue Netze braucht! Energieeffizienzmesse Frankfurt

Besondere Ausgleichsregelung

Bewerbungsformular für das Förderprogramm Teamwork gefragt! Beteiligung von Personen aus anderen Kulturen in der Gemeinde

Wie Sie das aktuelle Gesetz zur Erneuerbaren Energie von 2014 für Ihr Kapital nutzten könnten! Ingenieurbüro Reinhard Werner, Altdorf 1

Förderung der dezentralen Energieversorgung für mehr Wertschöpfung und Beschäftigung

Statement. Dr. Jens Sträter zeb/rolfes.schierenbeck.associates

Mieterstrom. Finanzielle Vorteile durch umweltschonende Stromerzeugung direkt an Ihren Objekten.

Berliner Energiekonzept

Verbraucher- und Datenschutz bei der Einführung von digitalen Zählern sicherstellen

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

EEG 2011 gesamt: Regionale Verteilung der EEG-Zahlungsströme

Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2014

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Erfahrungen der Wohnungswirtschaft mit Mieterstrom

GUNDELFINGER Umweltstrom. Natürlich und nachhaltig, jetzt umschalten.

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am

Marktprämienmodell versus EEG-Umlagen Verringerung. Berliner Energietage, Oliver Hummel, Vorstand NATURSTROM AG

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV

Durchschnittliche Zusammensetzung des Strompreises 2011

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Kandidatinnen und Kandidaten für ein Direktmandat für den 18. Deutschen Bundestag. Bundestagswahl 2013

Offshore Terminal Bremerhaven und Gewerbeflächenentwicklung

Entwurf eines Gesetzes zur schnelleren Entlastung der Länder und. und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern

Vortrag STAHL Wirtschaftsvereinigung Stahl. Stahldialog. Energiewende und industrielle Wettbewerbsfähigkeit im internationalen Kontext

Vorreiter Deutschland? Das Erneuerbare Energiengesetz (EEG) 04. Juni 2008

Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen

ihnen ankommen. BereitsseitdemJahr2011stelltderBundübereineum2,8ProzentpunkteerhöhteBundesbeteiligungandenLeistungenfürUnterkunftundHeizungnach

Nachhaltigkeits-Check

EEG Kürzung Chance oder Ende der Energiewende?

Umsetzung der den Bereich Medizin betreffenden Empfehlungen des Deutschen Ethikrats aus der Stellungnahme zur Intersexualität

Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern

Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg und zur Änderung des Haushaltsstrukturgesetzes

Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg

Stadtwerke-Beteiligung Green GECCO feiert die Übernahme von drei neuen Windparks

Das EEG aus Sicht der Wasserkraftbetreiber. - ein Diskussionsbeitrag -

So sieht Klimaschutz aus, der sich auszahlt.

EnEV ab 2016: Einfach Energie sparen Entwicklung läuft auf Wärmepumpe zu

LIMITED. SOLARFESTZINS Natürlich Geld anlegen

Menschen und Natur verbinden

Steuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte

Energieeffizienz-Tag Versorgungsbetriebe Hann. Münden

Gewerke übergreifend gestalten. Gebäude-System-Designer.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Auswirkungen der EEG-Novelle 2014 aus Sicht eines Projektentwicklers

UNTERNEHMENS-NACHFOLGE PL ANEN. Mit dem St. Galler Nachfolge-Prozess weitsichtig und frühzeitig planen

Das Ökostrom-Markt-Modell Weiterentwicklung der Direktvermarktung von Strommengen aus EEG-Anlagen

17. Wahlperiode (zu Drucksache 17/12603)

Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum

Punkt 39 der 878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010

KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG UND ERNEUERBARE ENERGIEN: ZUKUNFTSPOTENZIALE DER KOMMUNEN

Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft

Erneuerbare Energien Gemeinsames Engagement für die Zukunft

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

Zukunft der Verteilnetze

Bundesrat Drucksache 333/11. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Konzentration auf das. Wesentliche.

Informationen für Förderer

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)

Mitverbrennung von holzartiger Biomasse in Kohlekraftwerken

Vermögensberatung. Inhalt

Ökostrom Erzeugung, Transport und Marktintegration Vortrag zur Jahrestagung des FVS Forschungsverbund Sonnenenergie

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom b

Transkript:

Bundesrat Drucksache 105/1/11 07.03.11 Empfehlungen der Ausschüsse U zu Punkt der 881. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2011 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien - EAG EE) A 1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen. B Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende zu fassen: E n t s c h l i e ß u n g 2. Der Bundesrat sieht sich durch das dynamische Wachstum bei den Erneuerbaren Energien, insbesondere auch bei der Photovoltaik, darin bestätigt, dass mit dem Umlageverfahren des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) ein erfolgreiches Instrument zur Förderung einer umwelt- und klimaverträglichen Energieversorgung und zur Sicherung der Wertschöpfung in Deutschland Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946

Empfehlungen, 105/1/11-2 - besteht. Das EEG ist die Grundlage dafür, dass heute rund 17 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien stammt, dass inzwischen 340.000 Menschen in der Erneuerbaren-Energien-Branche arbeiten und aktuell rund 20 Milliarden Euro jährlich in neue Erneuerbare-Energien-Anlagen investiert werden. In vielen Regionen Deutschlands sind Erneuerbare Energien mittlerweile der Hauptwirtschaftsfaktor. Nutznießer sind auch die Kommunen, denen die Nutzung Erneuerbarer Energien 6,8 Mrd. Euro in die Kassen bringt, etwa durch Pachteinnahmen, Steuern oder Beteiligung an Windparks. 3. a) Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) kann eine beispiellose Erfolgsbilanz vorweisen. Seit über zehn Jahren besteht ein geeignetes und flexibles Instrument, um den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Energieversorgung kontinuierlich zu steigern und Innovationsimpulse zu setzen. Der Bundesrat setzt sich nachdrücklich für einen ambitionierten Ausbau der Erneuerbaren Energien ein. b) Die aktuellen Aufschläge beim Strompreis lassen sich nicht ausschließlich mit der EEG-Umlage begründen, da der Erhöhung der Umlage erhebliche Kostensenkungen bei der Strombeschaffung gegenüberstehen. Erneuerbare Energien wirken über den Merit Order Effekt an der Börse strompreisdämpfend. Insbesondere die Photovoltaik spielt künftig in der Mittagszeit bei hoher Stromnachfrage eine wichtige Rolle bei der Verdrängung von teuren Gaskraftwerken. Dauerhaft werden die Strompreise durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien sinken, da brennstofffreie Erneuerbare- Energien-Technologien durch Fortschritte und Massenproduktion billiger und andere Energieträger durch Verknappung und oligopolartige Marktstrukturen teurer werden. c) Die Photovoltaik hat in den vergangenen Jahren in Deutschland eine weltweit beispiellose Entwicklung genommen. Mit aktuell über 17 GW installierter Leistung deckt die Photovoltaik inzwischen ca. 3 Prozent des deutschen Strombedarfs. Allein der Zubau in 2010 generiert eine Stromerzeugung in der Größenordnung eines großen Kohle- oder Kernkraftwerksblocks. Die Solarbranche erwirtschaftet zudem eine Wertschöpfung in mehrfacher Milliardenhöhe und bietet über 130.000 Menschen Arbeit. d) Das weltweite Wachstum der Photovoltaik hat ein schnelles Durchschreiten der Lernkurve und damit deutliche Kostensenkungen ermöglicht. Sollte der Photovoltaik-Zubau in 2011 7,5 GW erreichen, sänke die Einspeisevergü-

- 3 - Empfehlungen, 105/1/11 tung ab 1. Januar 2012 für kleine Dachanlagen auf 21,84 ct./kwh, die Vergütung für sonstige Freiflächen auf 16,04 ct./kwh. Damit wäre bei Dachanlagen schon 2012 die Grid parity zum Haushaltsstromtarif erreicht. Freiflächenanlagen könnten mit den Kosten pro kwh schon 2013 unter das Niveau von Offshore-Windstrom kommen. e) Die Höhe der Photovoltaik-Differenzkosten bis 2030 ist weitestgehend durch den bisherigen Zubau bestimmt und damit heute schon festgelegt. Der künftige Ausbau der Photovoltaik wird auf Grund der mit der Höhe des jährlichen Zubaus steigenden Degression der Einspeisevergütungen für die Höhe der Photovoltaik-Differenzkosten keine Relevanz mehr haben. f) Eine Begrenzung des Photovoltaikausbaus wegen der Höhe der Differenzkosten ist daher sachlich nicht begründet. Vielmehr gilt es, den weltweiten Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen, um so weiterhin kurzfristig große Kostensenkungen zu erschließen und damit die Photovoltaik schnellstmöglich wettbewerbsfähig zum Endkundenpreis zu machen. 4. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kostensenkungspotenziale bei Produktion und Installation von Solarmodulen durch eine außerplanmäßige Absenkung der Solarvergütung ausgeschöpft werden, um die Akzeptanz in der Bevölkerung für die umwelt- und klimaverträgliche Photovoltaiktechnologie dauerhaft zu sichern. Die im EEG von jeher eingezogene Kostenbremse hat bisher zu einer Halbierung der Erzeugungskosten für Solarstrom geführt. 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Weiteren dafür Sorge zu tragen, zukünftige Investitionen und Arbeitsplätze nicht zu gefährden und die Innovationsfähigkeit der Solarbranche zu stärken. Dafür sind langfristige Planbarkeit und Kontinuität für Unternehmen und Kunden der Solarbranche zwingende Voraussetzung. Eine unterstützende Maßnahme wäre es, die Absenkung der Vergütungssätze nicht an einem bestimmten Zeitpunkt vorzunehmen, sondern sie zeitlich zu staffeln, um eine durchgehende und zeitnahe Anpassung an die jeweilige Marktentwicklung zu ermöglichen. Damit können zugleich Vorzieheffekte verhindert werden, die große Marktschwankungen zu Lasten der Unternehmen und Arbeitnehmern bewirken.

Empfehlungen, 105/1/11-4 - 6. Der Bundesrat spricht sich angesichts der zum 1. Januar 2012 anstehenden Novelle des EEG für eine Weiterentwicklung aus, welche Investitionssicherheit durch planbare Einspeisevergütungen bietet und den Einspeisevorrang Erneuerbarer Energien sicherstellt. Dabei sind die folgenden Ziele und Eckpunkte maßgeblich zu berücksichtigen: a) Zur Integration großer PV-Leistungen in das Netz soll im EEG-2012 die Erbringung von Systemdienstleistungen auch für Photovoltaik vorgeschrieben werden (z.b. Erbringung von Blindleistung etc.). Regelbare Ortsnetztransformatoren sollten zum Standard entwickelt und von der Netzregulierung vorgeschrieben werden. b) Das EEG-2012 sollte an einer Maximierung des Eigen- und Direktverbrauchs ausgerichtet werden. Dies minimiert Netzausbau- und EEG-Differenzkosten und leistet einen Beitrag zur Reduzierung der Stromrechnungen für Privathaushalte wie Unternehmen. c) Hersteller, Projektentwickler, Investoren und nicht zuletzt das Handwerk benötigen langfristige Planungssicherheit und stabile Rahmenbedingungen. Außerplanmäßige Zusatzdegressionen irritieren den Markt, indem sie ihn entweder unnötig anheizen oder zum Erliegen bringen. Nachhaltiges Wachstum setzt daher eine Absenkung der Vergütungssätze in planbaren Schritten voraus. d) Im EEG-2012 ist eine eigenständige Vergütungsstufe für gebäudeintegrierte Photovoltaik und Hybridkollektoren (gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme) einzuführen. Dies macht Solarenergie zu einem integralen Bestandteil der Architektur, stärkt die innovationsstarke heimische Solarbranche und ist ein entscheidender Beitrag zur Umsetzung des "nearly zero emission Building", dem in der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie ab 2020 EUweit geltenden Energiestandard. e) Das Grünstromprivileg nach 37 EEG muss als Instrument zur Direktvermarktung von EEG-Strom erhalten bleiben. Ziel der Weiterentwicklung muss es sein, die Direktvermarktung und damit die Systemintegration von Erneuerbaren Energien voranzutreiben bei gleichzeitiger Begrenzung der EEG-Umlage.

- 5 - Empfehlungen, 105/1/11 7. a) Der Bundesrat bedauert, dass die Förderung der erneuerbaren Wärmeenergie, insbesondere nach dem Marktanreizprogramm, auch weiterhin einem "Stop and Go" unterworfen ist. Für das Marktanreizprogramm ist eine deutliche Erhöhung der Haushaltsansätze notwendig, damit die notwendige Planungssicherheit für Investitionen gewährleistet ist. Das Marktanreizprogramm ist ein unverzichtbares Förderinstrument zum Ausbau Erneuerbarer Energien bei der Wärmversorgung. Es leistet auch eine wichtige Unterstützung für kommunale Investitionen in eine Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien. b) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, für eine ausreichende Finanzausstattung des CO 2 -Gebäudesanierungsprogramms der KfW zu sorgen und die Mittelausstattung gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen deutlich aufzustocken. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, das KfW- CO 2 - Gebäudesanierungsprogramm zumindest mit dem in 2009 zur Verfügung stehenden Finanzvolumen fortzuführen. Das Programm soll gezielt auch den Kommunen zugute kommen, damit sie ihrer Vorbildfunktion nach dem Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien gerecht werden können.