Inhaltsverzeichnis. 1. Mit ausreichender Liquidität den Marktschwankungen trotzen 2. 2. Die Maissilage 2014 3. 3. Änderungen im Arzneimittelgesetz 4



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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Cham Fachzentrum Rinderhaltung Inhaltsverzeichnis 1. Mit ausreichender Liquidität den Marktschwankungen trotzen 2 2. Die Maissilage 2014 3 3. Änderungen im Arzneimittelgesetz 4 4. Herbstzeit (Rinder-) Grippezeit 5-6 5. Veranstaltungshinweise 7-9

1. Mit ausreichend Liquidität den Marktschwankungen trotzen! Mittel- und langfristig wird die die Zukunft der Landwirtschaft von den meisten Experten positiv gesehen. Deshalb versuchen außerlandwirtschaftliche Investoren und ganze Staaten Grund und Boden zu erwerben. Der Schlüsselproduktionsfaktor Boden hat sich nicht nur in unserer Region, sondern weltweit deutlich verteuert. Jeder landwirtschaftliche Unternehmer muss sich aber auch bewusst sein, dass die Bäume nicht in den Himmel wachsen. So haben gute Erzeugerpreise für Milch und weltweit ausreichend Niederschläge zu einer Ausweitung der Produktion geführt. Trifft diese auf eine verunsicherte Nachfrage (Ukrainekrise, Terror, Ebola) geraten die Preise kurzfristig unter Druck. Seit ein paar Monaten bekommen wir das bei der Milch inzwischen deutlich zu spüren. In einer solchen Situation benötigt ein Vollerwerbsbetrieb mit Milchviehhaltung eine ausreichende Liquiditätsreserve. Liquidität ist Tagesgeld oder Festgeld, das maximal 1 Jahr angelegt ist. Sie sollte ca. 50 000,- betragen. Betriebswirte leiten die Höhe aus den maximalen Gewinnschwankungen der letzten Jahre ab. In besseren Wirtschaftsjahren muss Geld für schlechtere zurückgelegt werden. Mit einem solchen Betrag lassen sich auch die reinen Lebenshaltungskosten (Essen, Kleidung, Mobilität, usw.) für zwei Jahre bestreiten. Der Aufbau einer entsprechenden Liquiditätsreserve gelingt am leichtesten gegen Ende des Jahres. In diesen Zeitraum fallen die Zahlungen für die Ausgleichszulage, das Kulturlandschaftsprogramm, die Betriebsprämie und Milchgeldnachzahlungen. V.a. in den gut geführten Betrieben haben sich die Gewinne in den letzten 2 3 Jahren sehr positiv entwickelt. Die in der Folge anfallenden Einkommenssteuerzahlungen und die derzeitige Null- Zinspolitik sollten aber nicht zu unüberlegten und letztlich unwirtschaftlichen Investitionen verleiten, sondern es sollte die Gunst der Stunde genutzt werden, um entsprechende Finanzreserven aufzubauen. 2

2. Die Maissilage 2014 gute Qualität und hohe Erträge Obwohl zum jetzigen Zeitpunkt erst wenige Proben untersucht sind, deuten sich bei der Maissilage gute Qualitäten an. Für die erste Auswertung standen 27 Proben aus der gesamten Oberpfalz von Grünmaisproben zur Verfügung. Der durchschnittliche Energiegehalt in den Grünproben beträgt 6,65 MJ NEL bei 329 g Trockenmasse (TM) je kg Frischmasse (FM). Das bessere Viertel hat 7,08 MJ NEL bei 315 g TM/kg FM. Die Energiewerte sind damit in einem gut durchschnittlichen Bereich. Der Stärkegehalt beträgt im Durchschnitt 230 g/kg TM bei 215 g Rohfaser/kg TM. Im besseren Viertel beträgt der Stärkegehalt 297 g Stärke/kg TM und 180 g Rohfaser/kg TM. Grünmaisproben werden bei der Ernte gezogen und unsiliert zum Labor geschickt. Die Untersuchungsergebnisse spiegeln die Gehalte im unsilierten Zustand wieder. Durch den Silierprozess sinkt der Energiegehalt der Maissilage je nach Gärverlauf um ca. 0,1 MJ NEL. Trockenmasse, Rohasche, Rohprotein und Rohfaser ändern sich ebenfalls durch die bei der Vergärung zwangsläufig entstehenden Trockenmasseverluste. Dem eigenen Betrieb nutzt natürlich das Untersuchungsergebnis eines anderen nur wenig. Sinnvoll ist es deshalb, das eigene Futter untersuchen zu lassen. Eine Standartuntersuchung durch den LKV kostet 20,-. Bei Probenahme durch den Leistungsoberprüfer kommen 9,- hinzu. Für die Probenahme sollte Maissilage vollständig vergärt sein. 4-6 Wochen nach dem Einsilieren sind kaum noch Veränderungen durch die Vergärung zu erwarten. Wie jedes Jahr öffnen viele Betriebe ihre Maissilage schon nach wenigen Wochen. Die Folge: Maiskörner sind noch nicht durchsiliert und finden sich unverdaut im Kot der Tiere wieder. Diese verloren gegangene Energie muss bei der Rationsgestaltung berücksichtigt und ergänzt werden. Ziel sollte es sein, den Mais voll durchsilieren zu lassen, also mindestens 6 8 Wochen, bei hohen Trockenmassegehalten wegen der langsameren Vergärung noch länger. Dazu sind ein ausreichender Futtervorrat vom Vorjahr und ein entsprechender Silolagerraum erforderlich. 3

3. Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) und seine Folgen für viehhaltende Betriebe Informationen zur staatlichen Antibiotika- Datenbank Mit Inkrafttreten der Neufassung des Arzneimittelgesetzes (16. Novelle AMG) gelten seit 01. April 2014 neue gesetzliche Bestimmungen, die dabei helfen sollen, den Antibiotikaeinsatz in Betrieben, die Rinder, Schweine, Hühner und Puten zur Mast halten, zu minimieren. Für das neue System wurde die bereits bekannte HIT-Datenbank (Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere HIT) um die Tierarzneimittel-Datenbank (TAM-HIT) erweitert. Betroffen sind alle berufs- und gewerbsmäßigen Halter von Masttieren (Schweine, Rinder, Masthähnchen und Puten) ab dem Absetzen vom Muttertier bzw. der Tränke bzw. ab Schlupf. Betriebe mit geringfügigen Masttierbeständen sind von dem Meldeverfahren freigestellt. Nachfolgende Bestandsuntergrenzen gelten seit dem 13.06.2014 Rinder (20 Mastkälber bis 8 Monate und (+) 20 Mastrinder > 8 Monate) 250 Schweine (250 Mastferkel bis 30 kg und (+) 250 Mastscheine > 30 kg) 1.000 Mastputen 10.000 Masthähnchen Grundlage für die Ermittlung der Bestandsuntergrenze ist die im Halbjahr durchschnittlich gehaltene Tierzahl einer Nutzungsart. Beispielrechnungen für die Ermittlung der Bestandsuntergrenze finden sie unter www.amgnovelle.bayern.de. Hier ergeben Grenzbetrachtungen eine Meldepflicht ab ca. 160 200 Kühen (in Abhängigkeit von ZKZ und Anteil männlicher Kälber), d.h. im Milchviehbereich dürften nur sehr große Betriebe betroffen sein. Der erste Erfassungszeitraum für Antibiotika-Anwendungen und Tierbewegungen hat am 01. Juli 2014 begonnen. Jeder Nutztierhalter, der die Bestandsuntergrenze überschreitet, war verpflichtet, seinen Tierbestand bis spätestens zum 01.07.14 erstmals zu melden und dann halbjährlich Angaben darüber zu machen, welche Antibiotika in diesem Zeitraum in welchen Mengen und an welche Anzahl an Tieren verabreicht wurden. Änderungen sind bis spätestens 14 Tage nach Ablauf des Halbjahres einzutragen. Für das erste Halbjahr müssen Ihre Meldungen also bis spätestens 14. Januar 2015 erfolgen. Die Meldung erfolgt über ein eigenes Portal in der HI-Tier-Datenbank elektronisch bzw. schriftlich über das LKV Bayern (Meldeformular siehe www.lkv.bayern.de). Der Tierhalter kann auch den Tierarzt oder Dritte mit der Antibiotika-Meldung beauftragen. Die übermittelten Daten können ausschließlich vom Betrieb und den Veterinärämtern eingesehen werden. Ausführliche Informationen zur 16. AMG-Novelle erhalten Sie auch im Internet unter www.lgl.bayern.de oder unter www.hi-tier.de/infotam.html 4

4. Herbstzeit ist (Rinder-) Grippezeit Vor allem im Herbst und Winter steigt das Risiko der Atemwegserkrankungen in den Rinderställen. Oftmals sind die Kälber und Jungtiere als erstes betroffen. Sie erholen sich danach nur langsam, entwickeln sich schlecht und verursachen enorme Behandlungskosten. Rindergrippe ist eine sogenannte Faktorenkrankheit, das heißt es kommen mehrere Faktoren zusammen, die den Ausbruch der Krankheit begünstigen. Stress durch Umstallen und Transport, Futterumstellung, schlechte feuchtwarme Stallluft, fehlende oder feuchte Einstreu und verschiedene Viren und Bakterien können gemeinsam zur Erkrankung führen. In den nächsten Wochen wird die Temperatur vor allem nachts stark sinken. Dies in Verbindung mit Zugluft ohne Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere hebt das Infektionsrisiko. Für die kommende Jahreszeit ist es empfehlenswert die Temperaturen und Luftbewegungen in den Stallungen zu kontrollieren. Oft kann man mit kleineren Veränderungen das Raumklima für die Tiere wesentlich verbessern. Für die Kälber ist ein angenehmes Mikroklima wichtig. Kälberiglus unter einem Vordach im Außenbereich bieten den Tieren ideale Rückzugsmöglichkeiten vor Kälte und Zugluft. Mit regelmäßiger Pflege der Iglus, wird ein niedriger Vieren- und Bakteriendruck erreicht. Nach der Aufzuchtphase des Kalbes, muss das Iglu gereinigt und desinfiziert werden. Es ist sinnvoll die Iglus einige Tage austrocknen zulassen, und erst dann wieder zu belegen. Wichtig ist eine betonierte Standfläche für die Iglus. Durch eine Betonrinne sollte die entstehende Nässe aufgefangen werden und gezielt ablaufen. In geschlossenen Kälberställen ist eine optimale Klimaführung oftmals schwierig. Aus den Sommermonaten sind die Stallfenster meistens noch offen. In vielen Fällen ist es überlegenswert die Fenster nur mit Windschutznetzten zu verschließen. 5

Ziel ist eine ausreichenden Frischluftzufuhr und ein gezielter Abtransport der Schadgase. Hierbei ist es wichtig ein Herabfallen der feuchten Kaltluft auf die Tiere zu vermeiden. Aufgrund der geringen Wärmeentwicklung der Kälber darf keinesfalls Zugluft entstehen. Ab > 0,2 m/s Strömungsgeschwindigkeit der Raumluft wird es für sie bereits unangenehm. Die Kälber benötigen ein temperiertes Kleinklima mit ca. 5-15 C. Eine empfohlene Luftwechselrate von mindestens 6-mal pro Stunde senkt die Keim- und Gasbelastung und entlastet die Atemwegsorgane. obere Abdeckung seitlich geschlossene Abtrennung Seitlich geschlossen mit einer absenkbaren Klappe bei ca. 1,50 m oberhalb der Tiere, lässt sich dies gut erreichen. Die Ausführung mit einem thermoneutralem Material verhindert eine durch die Temperaturunterschiede entstehende Wasserkondensation. Wichtig ist, dass in den Kälbernestern genügend Frischluft vorhanden ist. Entscheidend sind hier vor allem die Belegdichte und die Mistmatratze. Der Platzbedarf im eingestreuten Liegebereich liegt bei 1,5 m² pro Tier unter 150 kg Lebendgewicht. Je nach Stallsystem sollte alle 2 bzw. 3 Wochen ausgemistet werden. Neben der Optimierung der Haltungsbedingungen ist die Impfung gegen Rindergrippe eine weitere Option für Betriebe mit vermehrten Problemen. Kombinationsimpfstoffe mit mehreren Erregerkomponenten (gegen die ursächlichen Bakterien und Viren der Rindergrippe) haben sich hier bewährt. Die passende Impfstrategie richtet sich nach der betrieblichen Situation und muss mit dem Tierarzt abgesprochen werden. Generell sollten Schutzimpfungen mindestens zwei Wochen vor der Risikoperiode (vor der Grippezeit, vor Transporten bzw. Umstellungen) abgeschlossen sein. 6

4. Veranstaltungshinweise Zweiter Oberpfälzer Milchviehtag Aufgrund des sehr guten Zuspruches im letzten Jahr findet auf Wunsch der Milcherzeugergemeinschaften und Molkereigenossenschaften der zweite Oberpfälzer Milchviehtag statt. Nähere Informationen zum Milchviehtag Oberpfalz finden sie in der Homepage vom AELF Cham. Bitte melden Sie sich am AELF Cham Tel. 09971/485 0 zur Veranstaltung an. Termin: 6. November 2014 Ort: Schwarzachtalhalle Neunburg v. Wald Veranstalter: Themen: Fachzentrum Rinderhaltung Cham, VLF Bezirksverband Oberpfalz Milcherzeugergemeinschaften und Molkereigenossenschaften Dr. Theo Göbbel Chancen und Risiken des globalen Milchmarktes (LWK Nordrhein-Westfalen) Konsequenzen für den Milcherzeuger Heinrich Schmidt Molkereigenossenschaften im globalen (Deutscher Raiffeisenverb.) Wettbewerb Dr. Karin Jürgens Die wirtschaftliche Lage der Milchviehbetriebe (Büro für Agrarsoziologie) in Deutschland Anna Miller: Was machen gute Betriebe besser? (VFR-GmbH) Stallbauseminar für Milchkuhhalter Das Fachzentrum für Rinderhaltung Cham veranstaltet für alle bauinteressierten Milchviehhalter dreitägige Stallbauseminare in den einzelnen Landkreisen. Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer bereits zu Beginn der Stallbauplanungen fachlich zu unterstützen, und die verschiedenen Stallsysteme und Baulösungen vorzustellen. Planungsgrundlagen wie die betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen, Standortanalyse, und die Gestaltung der Funktionsbereiche bilden einen weiteren Themenschwerpunkt. Zur praktischen Umsetzung der Bauvorhaben werden die derzeit gültigen Rechtsvorschriften und Rahmenbedingungen aufgezeigt und Lösungsansätze erarbeitet. Die verschiedenen Fachreferate der zuständigen Landratsämter stellen den derzeitigen Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens vor und liefern Details zu den nötigen Stellungsnahmen. Sie haben die Möglichkeit die zuständigen Sachbearbeiter persönlich kennenzulernen, und an sie Ihre Fragen zu stellen. 7

Zusammen mit den Ämtern finden vier Bauseminare statt. - für Regen und in Eppenschlag 27. 30. Oktober 2014 Freyung-Grafenau - für Weiden und in Hirschau 18. 21. November 2014 Amberg - für Cham und in Cham 01. 03. Dezember 2014 Regensburg - für Schwandorf und in Schwarzach bei Nabburg 08. 10. Dezember 2014 Regensburg Die Seminare werden jeweils durch eine Lehrfahrt ergänzt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte melden Sie sich frühzeitig an! Fachzentrum Rinderhaltung am AELF Cham Tel. 09971/485-0 oder per Mail. Albert.Feldkircher@aelf-ch.bayern.de Johann.Bollwein@aelf-ch.bayern.de Infotag Arbeitsteilige Jungviehaufzucht Gemeinsam mit dem Maschinenring Schwandorf veranstaltet das Fachzentrum Rinderhaltung Cham einen Infotag zum Thema arbeitsteilige Jungviehaufzucht. Diese Veranstaltung richtet sich sowohl an Betriebe, die sich mit den Gedanken tragen künftig Jungvieh aufzunehmen, als auch an Milcherzeuger die ihr Jungvieh auslagern möchten. Die Lehrfahrt mit anschließendem Informationsaustausch findet am 17. November 2014 statt. Zur Anmeldung und näheren Information wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des Maschinen- und Betriebshilfsring Schwandorf, Tel 09431/961033 8

Seminare Termine Ort Thema Januar 2015 Tirschenreuth MLP- Online 25.02.2015 Tirschenreuth Kälberseminar Februar 2015 Neumarkt Kälberseminar Anmeldung und nähere Informationen erhalten Sie bei der der LKV-Verwaltungsstelle Schwandorf 09431/7211 80 Ihr Fachzentrum für Rinderhaltung in Cham Johann Bollwein (09971 485-213) Johann.Bollwein@aelf-ch.bayern.de Albert Feldkircher (09971 485-142) Albert.Feldkircher@aelf-ch.bayern.de Thomas Schütz (09971 485-215) Thomas.Schuetz@aelf-ch.bayern.de Hans Höcherl (09971 485-124) Hans.Hoecherl@aelf-ch.bayern.de Impressum: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Cham Fachzentrum Rinderhaltung Schleinkofer Straße 10, 93413 Cham 9