Arbeitslos Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den Niederlanden Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie viel Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 3 Wie beantragen Sie die Arbeitslosenleistung? 4 Wo sind Sie sozialversichert, wenn Sie die Leistung beziehen? 5 Und was, wenn 5 So bleiben Sie informiert 5 0918DX/1013
Arbeitslos - Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den Niederlanden 2 von 5 Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in den Niederlanden. Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen und die Kündigung ist nicht selbst verschuldet. Dann können Sie eine Arbeitslosenleistung aus Deutschland oder aus den Niederlanden bekommen. Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? Eine Leistung bekommen Sie nur dann, wenn Sie nicht selbst verschuldet arbeitslos werden. Diese Regel gilt in Deutschland ebenso wie in den Niederlanden. Wenn die Kündigung selbst verschuldet ist, bekommen Sie keine Leistung. Auch wenn Sie selbst kündigen, erhalten Sie in der Regel keine Leistung. Kündigung in den Niederlanden In den Niederlanden gelten andere Vorschriften als in Deutschland. Erkundigen Sie sich bei der Agentur für Arbeit Ihrer Wohnregion, worauf Sie achten müssen. Achten Sie zum Beispiel darauf, ob Ihr Arbeitgeber die Kündigungsfrist einhält. Sie und Ihr Arbeitgeber können gemeinsam vereinbaren, dass Ihre Anstellung beendet wird. Sie stimmen Ihrer Kündigung zu. Die Kündigung erfolgt also in gegenseitigem Einverneh men. Sie erhalten dann eine Arbeits losenleistung und Ihr Arbeitgeber benötigt keine Kündigungsgenehmigung des UWV WERKbedrijf (UWV) oder des Gerichts. Mit einer Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen können Sie unter Umständen vermeiden, dass Sie selbst verschuldet arbeitslos werden und keine Leistung bekommen. Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen Diese Kündigung muss nach festen Regeln erfolgen. Ihr Arbeitgeber ergreift die Initiative und legt Ihre Abmachungen in einem Aufhebungsvertrag fest. Hierzu gehören zum Beispiel Vereinbarungen über eine Kündigungsabfindung. Unterschreiben Sie niemals einen Aufhebungsvertrag, ohne sich vorher zu informieren. Ausführlichere Informationen in niederlän discher Sprache finden Sie unter www.uwv.nl. Welche Arbeits losenleistung bekommen Sie? Aus welchem Land Sie eine Arbeitslosenleistung bekommen, richtet sich nach zwei Aspekten: ob Sie Grenz gänger sind und ob Sie vollzeit- oder teilzeitarbeitslos werden. Grenzgänger sind Sie, wenn Sie minde stens ein Mal pro Woche nach Hause zurückkehren.
Arbeitslos - Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den Niederlanden 3 von 5 Es gibt drei Möglichkeiten: Sie sind Grenzgänger und werden vollarbeitslos. Dann haben Sie Anspruch auf deutsches Arbeitslosengeld. Sie sind Grenzgänger und werden teilweise oder vor übergehend arbeitslos. Dann bekommen Sie niederländische Arbeitslosenleistung. Sie sind kein Grenzgänger. Sie kehren also nicht jede Woche nach Deutschland zurück. Dann bekommen Sie niederländische Arbeitslosenleistung. Wenn Sie nach Deutschland zurückkehren, erhalten Sie eine deutsche Arbeitslosenleistung. Teilweise oder vorübergehend arbeitslos Bleibt Ihr Arbeitsverhältnis grundsätzlich bestehen, aber Sie können zum Beispiel aufgrund von Kurzarbeit oder wetter bedingt nicht arbeiten? Gehen Ihnen mindestens fünf Arbeits stunden oder bei einer Wochenstundenzahl unter zehn Stunden die Hälfte der durchschnittlichen Arbeits stunden pro Woche verloren? Dann sind Sie teilweise oder vorüber gehend arbeitslos. Sie bekommen nur dann eine Leistung, wenn Ihre Kündi gung nicht selbst verschuldet ist. Für die deutsche Arbeits losen leistung gelten außerdem die folgenden Voraus setzungen: Sie haben in den vorangegangenen zwei Jahren vor Eintritt Ihrer Arbeitslosigkeit mindestens 360 Tage gearbeitet und Sie haben sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosig keit bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Für die niederländische Arbeitslosenleistung gelten folgende Voraussetzungen: Sie haben vor Ihrer Kündigung von 36 Wochen minde stens 26 Wochen gearbeitet und Sie arbeiten aufgrund Ihrer Kündigung mindestens fünf Stunden pro Woche weniger. Wie viel Arbeits losenleistung bekommen Sie? Deutsche Arbeitslosenleistung Das deutsche Arbeitslosengeld beträgt 60 % Ihres letzten Nettoeinkommens. Gehören minderjährige Kinder zu Ihrem Haushalt, erhalten Sie 67 %. In der Regel wird die Leistung längstens 12 Monate gezahlt, je nachdem, wie lange Sie zuvor gearbeitet haben. Sind Sie über 50 Jahre alt, können Sie die Leistung länger beziehen.
Arbeitslos - Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den Niederlanden 4 von 5 Alter Vergangene Erwerbstätigkeit Höchstdauer Leistungsbezug bis 50 Jahre 12 Monate 6 Monate bis 50 Jahre 16 Monate 8 Monate bis 50 Jahre 20 Monate 10 Monate bis 50 Jahre 24 Monate 12 Monate 51 bis 55 Jahre 30 Monate 15 Monate 56 bis 58 Jahre 36 Monate 18 Monate 59 bis 64 Jahre 48 Monate 24 Monate Niederländische Arbeitslosenleistung Diese berechnet sich nach Ihrem so genannten Tages entgelt. Dies ist das Arbeitsentgelt, das Sie durchschnittlich in einem bestimmten Zeitraum pro Arbeitstag verdient haben. In den ersten beiden Monaten erhalten Sie 75 % des Tagesentgelts, danach 70 %. Es gilt eine Obergrenze. Wie lange Sie eine niederländische Arbeitslosenleistung erhalten, richtet sich nach der Zahl der Jahre, die Sie zuvor gearbeitet haben. Für jedes Arbeitsjahr ab 1998 bekommen Sie einen Monat Leistung. Auch die Jahre von Ihrem 18. Geburtstag bis 1997 zählen mit und zwar auch dann, wenn Sie in diesem Zeitraum noch nicht gearbeitet haben. Der Leistungsbezug dauert mindestens drei Monate und läng stens drei Jahre und zwei Monate. Wie beantragen Sie die Arbeitslosenleistung? Eine deutsche Arbeitslosenleistung beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit in Ihrer Wohnregion. Die zuständige Agentur für Arbeit können Sie im Internet unter www.arbeitsagentur.de ermitteln. Fordern Sie beim UWV eine PDU1-Bescheinigung (vorher E301-Bescheinigung) an, die bestätigt, wie lange Sie in den Niederlanden gearbeitet haben. Sie erreichen das UWV unter der Telefonnummer +31 (0)888 982 001. Die Agentur für Arbeit benötigt die PDU1-Beschei ni gung, um Ihre Arbeitslosenleistung berechnen zu können. Eine niederländische Arbeitslosenleistung können Sie beim UWV in der Region Ihres Arbeitgebers beantragen. Auf der Website www.werk.nl können Sie unter Vestiging zoeken Ihre Postleit zahl eingeben und erfahren dann, an welche Regional stelle Sie sich wenden können. Geben Sie bei der Agentur für Arbeit die Arbeitsbescheinigung ab, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben. Sie bekommen dann eine PDU1-Bescheinigung, die bestätigt, wie lange Sie in Deutsch land gearbeitet haben. Das UWV benötigt die PDU1- Bescheini gung, um Ihre Arbeitslosenleistung berechnen zu können.
Arbeitslos - Wohnen in Deutschland, Arbeiten in den Niederlanden 5 von 5 Wo sind Sie sozialversichert, w enn Sie die Leistung beziehen? Beziehen Sie ausschließlich eine Arbeitslosenleistung des UWV, bleiben Sie in den Niederlanden sozialversichert. Erhalten Sie deutsches Arbeitslosengeld, sind Sie in den Niederlanden nicht mehr sozialversichert. Sie bauen dann keine AOW-Leistungsansprüche mehr auf, das nieder ländische Kindergeld endet und Sie sind in den Niederlanden auch nicht mehr krankenversichert. Sie sind dann in Deutschland versichert. Und was, wenn Sie 65 werden? Dann endet Ihre Arbeitslosenleistung, weil Sie eine Alters leistung bekommen. Sie mindestens 40 sind und vor dem 1. Januar 2011 arbeitslos werden? Es besteht die Möglichkeit, einen finanziellen Beitrag zum weiteren Aufbau Ihrer betrieblichen Alters versorgung zu erhalten. Ausführlichere Informationen erhalten Sie bei der Stiftung FVP (Financiering Voort zetting Pensioenverzekering/ Finanzierung Fortsetzung Pensionsversicherung), Website: www.fvp.nl. Sie in Urlaub fahren wollen? Mit einer deutschen Leistung können Sie höchstens drei Wochen und mit einer niederländischen Leistung höchstens vier Wochen in Urlaub fahren, ohne dass Sie Ihren Anspruch verlieren. In beiden Ländern brauchen Sie eine Genehmigung des Ausführungsträgers. Sie außerhalb der Niederlande Arbeit suchen? Wenn Sie außerhalb der Niederlande Arbeit suchen, können Sie die Arbeitslosenleistung noch mindestens drei Monate und höchstens sechs Monate weiterbeziehen. Ausführlichere Informationen erhalten Sie beim UWV, Website: www.uwv.nl. So bleiben Sie informiert Das BDZ (Bureau Duitse Zaken) ist die niederländische Auskunfts- und Beratungsstelle im Bereich der Sozial versicherung zwischen den Niederlanden und Deutschland. Das BDZ ist Bestandteil der Sociale Verzekeringsbank (SVB). Mit dem vorliegenden Merkblatt bietet das BDZ Ihnen eine übersichtliche Erläuterung. Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht alle Voraussetzungen und Ausnahmefälle genannt werden und dass sich Gesetze und Vorschriften ändern können. Besuchen Sie daher regelmäßig die Website des BDZ: www.svb.nl/bdz. Haben Sie Fragen? Rufen Sie das BDZ an: +31 (0)24 343 18 11. Wir sind Ihnen gerne behilflich.