Deutsche soziale Sicherheit für niederländische Selbstständige

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1 Deutsche soziale Sicherheit für niederländische Selbstständige Inhalt Wann gelten Sie als Selbstständige(r)? 2 In welchem Land sind Sie sozialversichert? 2 Sind Sie weder in Deutschland noch in den Niederlanden sozialversichert? 3 Für welche Sozialversicherungen müssen Beiträge gezahlt werden? 3 Wo zahlen Sie die Sozialversicherungsbeiträge? 3 Wo zahlen Sie Einkommenssteuer? 3 Weitere Informationen zum Thema 3 Unfallversicherung 6 Was ist, wenn 7 So bleiben Sie informiert 8 Internetadressen DX/0115

2 Deutsche soziale Sicherheit für niederländische Selbstständige 2 von 8 Sie wohnen in den Niederlanden und arbeiten als Selbstständige(r) in Deutschland. Wenn Sie in Deutschland sozialversichert sind, gelten für Sie Pflichten, die sich aus den deutschen Rechtsvorschriften ergeben. Wann gelten Sie als Selbstständige(r)? Sie gelten als Selbstständige(r), wenn Sie Ihre Arbeit in eigener Verantwortung durchführen. Das heißt, dass diese Arbeit auf eigene Rechnung durchgeführt wird, um für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Wichtiges Kriterium ist, dass es Ihnen darum geht, Gewinn zu erzielen. In welchem Land sind Sie sozialversichert? Sie sind nicht mehr in den Niederlanden sozialversichert, weil Sie ausschließlich oder zu mehr als 75 % in Deutschland arbeiten. Sie sind dann in Deutschland versichert, wenn Sie einer der folgenden Gruppen angehören: selbstständige Handwerker selbstständige Lehrer Pflegekräfte Hebammen Seelotsen Hausgewerbetreibende Küstenschiffer oder Küstenfischer Künstler Publizisten Landwirte Selbstständige mit nur einem Auftraggeber Wenn Sie in den Niederlanden sozialversichert sind, gelten für Sie genau dieselben Regeln wie für andere Selbstständige in den Niederlanden. Sie können sich dann von der Sociale Verzekeringsbank in Amstelveen eine Bescheinigung über Ihre Sozialversicherung (A1-Bescheinigung) ausstellen lassen. Mit dieser Bescheinigung können Sie in Deutschland nachweisen, dass Sie dort keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen brauchen. Möchten Sie mit Sicherheit feststellen, ob Sie in Deutschland sozialversichert sind? Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre Welke wetgeving (in niederländischer Sprache). Diese finden Sie unter

3 Deutsche soziale Sicherheit für niederländische Selbstständige 3 von 8 Sind Sie weder in Deutschland noch in den Niederlanden sozialversichert? Dann können Sie Risiken abdecken, indem Sie eine Versicherung abschließen. In den Niederlanden können Sie eine freiwillige Krankengeld-, Arbeitslosenversicherung (WW) und/oder eine freiwillige Erwerbsminderungsversicherung (WIA) beantragen. Weitere Informationen (in niederländischer Sprache) erhalten Sie unter uwv.nl/vrijwilligverzekeren. In Deutschland können Sie nur dann eine freiwillige Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld I) abschließen, wenn Sie unmittelbar davor in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert waren. Weitere Informationen finden Sie unter Informationen zu einer freiwilligen Erwerbsminderungsversicherung und/oder einer freiwilligen Altersrentenversicherung in Deutschland finden Sie unter Sie können auch eine private Versicherung abschließen. Für welche Sozialversicherungen müssen Beiträge gezahlt werden? Als pflichtversicherte(r) Selbstständige(r) zahlen Sie in Deutschland Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung. Dadurch bauen Sie Altersrente auf und haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente sowie auf eine Leistung bei Erwerbsminderung nach 78 Wochen Krankheit. Wo zahlen Sie die Sozialversicherungsbeiträge? Sie zahlen die Beiträge an die Deutsche Renten versicherung (DRV). Melden Sie sich dazu bei der DRV. Wenn Sie sich nicht bei der DRV anmelden können, verweist die DRV Sie an die richtige Stelle (zum Beispiel den Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung oder die Berufsständischen Versorgungswerke). Wo zahlen Sie Einkommenssteuer? Wo Sie Einkommenssteuer zahlen, hängt davon ab, wo Sie Ihren Unternehmenssitz haben. Haben Sie keinen Unternehmenssitz in Deutschland? Dann bleiben Sie in den Niederlanden steuerpflichtig. Wenn Sie einen Unternehmenssitz in Deutschland haben, zahlen Sie Steuern in Deutschland. Weitere Informationen erhalten Sie unter Weitere Informationen zum Thema Alter Sie beziehen deutsche Altersrente. Wie viel Altersrente Sie bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen war und wie lange Sie in Deutschland gearbeitet haben. Je länger Sie in Deutschland gearbeitet haben und je mehr Sie verdienten, desto höher wird Ihre deutsche Altersrente sein. Je nach Geburtsjahr liegt das Eintrittsalter für die deutsche Altersrente zwischen dem vollendeten 65. und 67. Lebensjahr.

4 Deutsche soziale Sicherheit für niederländische Selbstständige 4 von 8 Das Allgemeine Altersgesetz (AOW) regelt die Grundaltersversorgung in den Niederlanden. Pro Jahr bauen Sie 2 % AOW-Leistungsanspruch auf. Sie erhalten die AOW-Leistung ab dem Monat, in dem Sie das 65. Lebensjahr vollenden, von der Sociale Verzekeringsbank (SVB). Dabei spielt es keine Rolle, dass Sie in Deutschland wohnen. Hinterbliebene Wenn Sie sterben, erhalten Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin und Ihre Kinder eine deutsche Hinterbliebenenrente. Das Alter Ihres Ehepartners oder Ihrer Ehepartnerin spielt keine Rolle. Sie sind nicht mehr nach dem niederländischen Allgemeinen Hinterbliebenengesetz (Anw) versichert. Wenn Sie sterben, erhalten Ihre Hinterbliebenen möglicherweise eine anteilige Anw Leistung. Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland - Hinterbliebene. Familienleistungen Sie bekommen Kindergeld aus Deutschland, wenn Sie mehr als acht Stunden pro Woche in Deutschland arbeiten. Sie bekommen dann kein niederländisches Kindergeld mehr. Möglicherweise erhält Ihr Partner oder Ihre Partnerin niederländisches Kindergeld. Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland - Familie. Arbeitslosigkeit Sie können in Deutschland eine freiwillige Fortsetzung Ihrer Arbeitslosenversicherung beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Sie haben auch die Möglichkeit, eine private Arbeitslosenversicherung abzuschließen. Krankheit und Erwerbsminderung Als Selbstständige(r) sind Sie nicht gegen Krankheit und Erwerbsminderung pflichtversichert. Sie können sich privat versichern. In Deutschland können Sie eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Wenn Sie diese Versicherung abgeschlossen haben, haben Sie im Krankheitsfall in den ersten 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld aus Deutschland. Weitere Informationen erhalten Sie bei den privaten deutschen Anbietern. In den Niederlanden haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld. Sie können eine freiwillige Krankengeldversicherung beantragen. Weitere Informationen (in niederländischer Sprache) erhalten Sie unter

5 Deutsche soziale Sicherheit für niederländische Selbstständige 5 von 8 In Deutschland kann nach 78 Wochen Krankheit eine Erwerbsminderungsleistung bezogen werden, in den Niederlanden erst nach 104 Wochen. Dazu müssen Sie jedoch eine Versicherung abgeschlossen haben. Berücksichtigen Sie dies beim Abschluss einer Versicherung für den Krankheitsfall. Sie können in Deutschland eine freiwillige Fortsetzung der deutschen Erwerbsminderungsversicherung beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter In den Niederlanden können Sie nur Erwerbsminderungsleistung bekommen, wenn Sie: jemals in den Niederlanden versichert waren und eine deutsche Erwerbsminderungsrente beziehen oder Sie eine freiwillige Erwerbsminderungsversicherung abgeschlossen hatten. Weitere Informationen zu einer freiwilligen Erwerbsminderungsversicherung finden Sie (in niederländischer Sprache) unter uwv.nl/vrijwilligverzekeren. medizinische Versorgung Sie sind in Deutschland nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert. Sie sind auch nicht mehr in den Niederlanden für die Pflegeversicherung (Wlz) und dem Krankenversicherungsgesetz (Zvw) versichert. Sie haben zwei Möglichkeiten, eine Krankenversicherung abzuschließen: Sie können eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Sie zahlen dann die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge. Von Ihrem deutschen Krankenversicherungsträger können Sie eine S1 Bescheinigung bekommen, mit der Sie sich bei dem niederländischen Krankenversicherungsträger CZ anmelden können. Sie entscheiden dann selbst, ob Sie medizinische Versorgung in den Niederlanden oder in Deutschland beanspruchen möchten. In den Niederlanden wird medizinische Versorgung nach der Grundversicherung und dem Wlz erstattet. Zusätzlich zum Grundleistungskatalog können Sie in den Niederlanden oder in Deutschland eine Zusatzversicherung abschließen. Die Zusatzversicherung erstattet nur Kosten, die in dem Land entstehen, in dem die Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. Wenn Sie krank werden, zahlt die deutsche Krankenversicherung maximal 76 Wochen Krankengeld. Sie können auch eine private Krankenversicherung abschließen. Achten Sie dabei jedoch darauf, dass die Deckung sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden ausreichend ist. Eine private Krankenversicherung deckt nämlich nur die medizinischen Kosten, soweit diese mit dem Leistungspaket der niederländischen Krankenversicherung (Zvw) vergleichbar sind. Es werden keine Kosten nach dem Wlz erstattet (zum Beispiel für Rehabilitation, Hilfsmittel, Pflegeeinrichtung). Sie haben auch kein Einkommen im Krankheitsfall. Dazu können Sie in Deutschland eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Weitere Informationen zu dieser Krankentagegeldversicherung erhalten Sie über die privaten deutschen Anbieter.

6 Deutsche soziale Sicherheit für niederländische Selbstständige 6 von 8 Weitere Informationen finden Sie in unserem Informationsblatt Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Medizinische Versorgung. Sind Sie Landwirt oder Künstler? Dann sind Sie in der Krankenversicherung pflichtversichert.... Schwangerschaft und Entbindung - Mutterschaftsgeld Als Selbstständige können Sie nur eine Leistung bekommen, wenn Sie sich freiwillig bei einer deutschen Krankenkasse versichert haben. Diese Leistung heißt Mutterschaftsgeld. Sie erhalten Mutterschaftsgeld für die Dauer von sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und acht Wochen nach der Geburt Ihres Kindes. Weitere Informationen erteilt Ihnen Ihre deutsche Krankenkasse. - Elterngeld Weil Sie in Deutschland arbeiten, können Sie Elterngeld bekommen. Das Elterngeld ist ein Zuschuss in Höhe von etwa 67 % Ihres zuletzt bezogenen Arbeitseinkommens. Dabei gilt ein Mindestbetrag (300 ) und ein Höchstbetrag (1.800 ). Sie können diesen Zuschuss ab dem Geburtstag des Kindes mindestens zwei Monate und höchstens vierzehn Monate lang erhalten. Sie und der andere Elternteil erhalten maximal vierzehn Monate Elterngeld. Sie können Elterngeld beantragen, wenn: Ihr Kind am oder nach dem 1. Januar 2007 geboren wurde und Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin Ihr Kind selbst versorgen und erziehen und Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten und Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt und Sie oder Ihr Partner/Ihre Partnerin in Deutschland wohnen oder arbeiten. Bei der Antragstellung geben Sie an, welcher Elternteil wann Elterngeld erhalten will. Das Elterngeld muss für mindestens zwei Monate beantragt werden. Dazu wenden Sie sich an die Elterngeldstelle. Die Adresse der Elterngeldstelle, die für Ihre Region zuständig ist, finden Sie unter www. bmfsfj.de (Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Unfallversicherung In Deutschland gibt es die gesetzliche Unfallversicherung. Die Unfallversicherung wird von den Berufsgenossenschaften ausgeführt. Als Selbstständige(r) sind Sie verpflichtet, sich einer Berufsgenossenschaft anzuschließen. Kosten für medizinische Versorgung (zum Beispiel Kosten, die infolge eines Arbeitsunfalls entstehen) werden dann von der Unfallversicherung gedeckt. Die Unfallversicherung umfasst auch Leistungen bei Erwerbsminderung, Berufskrankheit oder Tod.

7 Deutsche soziale Sicherheit für niederländische Selbstständige 7 von 8 Was ist, wenn... Sie nicht in Deutschland sozialversichert sind? Sie können sich freiwillig nach dem AOW und dem Anw versichern, sodass Sie weiterhin AOW-Altersleistung aufbauen und Ihre Hinterbliebenen eine Anw- Leistung bekommen, wenn Sie sterben sollten. Sie können sich bis zu einem Jahr nach dem Ende Ihrer Versicherung nach dem AOW und dem Anw für die freiwillige Versicherung anmelden. Bezüglich des Anw empfehlen wir Ihnen, sofort eine freiwillige Versicherung zu beantragen, sobald Sie außerhalb der Niederlande wohnen oder arbeiten. Dadurch sorgen Sie dafür, dass Ihr Partner/Ihre Partnerin oder Ihre minderjährigen Kinder im Falle Ihres Todes eine Hinterbliebenenleistung bekommen können. Weitere Informationen erhalten Sie unter Sie vorübergehend in Deutschland arbeiten? Dann ist es möglich, für kurze Zeit weiterhin nach den niederländischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit versichert zu bleiben. Dies wird Entsendung genannt. Hierzu benötigen Sie eine Entsendebescheinigung (A1-Bescheinigung). Hierfür gelten folgende Voraussetzungen: Sie sind unmittelbar vor der Entsendung nach den niederländischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit versichert; Sie haben die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Landes; die Entsendung dauert längstens 24 Monate. Mit einer A1-Bescheinigung können Sie nachweisen, wo Sie sozialversichert sind. Weitere Informationen erhalten Sie unter es sich um Bauarbeiten handelt? Dann gelten besondere Regeln. Diese Regeln stehen im Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG). Weitere Informationen erteilt Ihnen die Oberfinanzdirektion Köln, Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), unter der Telefonnummer +49 (0) Wenn Ihr Unternehmen von der SOKA-BAU als Bauunternehmen eingestuft wird oder wenn Sie Arbeitnehmer auf einer deutschen Baustelle arbeiten lassen, melden Sie dies der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK). Es gelten dann besondere Regeln. Weitere Informationen zur Urlaubs- und Lohnausgleichskasse erhalten Sie bei SOKA BAU unter der Telefonnummer +49 (0) oder im Internet unter

8 Deutsche soziale Sicherheit für niederländische Selbstständige 8 von 8 So bleiben Sie informiert Das Büro BDZ der SVB bietet Ihnen mit dem vorliegenden Informationsblatt eine kurze Erläuterung zur sozialen Sicherheit. Bitte beachten Sie jedoch, dass nicht alle Voraussetzungen und Ausnahmefälle genannt werden und dass sich Gesetze und Vorschriften ändern können. Besuchen Sie deshalb regelmäßig die Website des BDZ: So bleiben Sie über die Entwicklungen im Bereich der sozialen Sicherheit informiert. Haben Sie Fragen? Rufen Sie das BDZ an: +31 (0) Wir sind Ihnen gerne behilflich. Internetadressen UWV (niederländisches Ausführungsinstitut der Arbeitnehmerversicherungen) Anmeldung für die freiwillige Versicherung Inland Deutsche Rentenversicherung Belastingdienst (niederländische Steuerbehörde) CZ (Krankenversicherungsträger) Oberfinanzdirektion Köln +49 (0) Soka-Bau

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